habe aktuell ein Problem mit einer Rohbaufirma zur Abrechnung der Bewehrung in Stahlbetonbauteilen (Fertigteil u. monolithisch), folgende Situation:
- Grundlage der Arbeiten ist eine (meine) Ausschreibung nach Einzelleistungen mit EP / GP
- es handelt sich um ein größeres Projekt bei dem alle Gebäudeaußenwände, Bodenplatten und Geschossdecken aus Stahlbeton monolithisch vor Ort gefertigt werden
- die Treppenläufe (Geschosstreppen vom UG bis ins 2. OGAbk.) sollen ebenfalls in Stahlbeton erstellt werden - diese wurden allerdings als Fertigteil ausgeschrieben.
- Schalung (m², für monolithische Bauteile, Wände, Decken ..)
- Beton (m³, für monolithische Bauteile Wände, Decken ..)
- Fertigteile, (Stck, für Treppeläufe)
POSITION 1 Stabstahl aller Durchmesser bis 14 m Länge
POSITION 2 Mattenstahl aller Art.
Nun das Problem:
- Die Rohbaufirma rechnet sämtliche Bewehrung für Bodenplatten, Decken und Wände (monolithisch) in der Stabstahl. - bzw. Mattenstahlposition ab.
- Zur Bewehrung der Fertigteile stellt sie Mehrkostenforderungen mit der Begründung, das diese gesondert ausgeschrieben werden müsste.
Ich habe schon einige Rohbau -LV's hinter mir - momentan bin ich etwas ratlos.
Bewehrung wird meines Wissens grundsätzlich nach statischen Anforderungen in einer gesonderten Position abgerechnet - egal ob auf der Baustelle eingebaut oder im Fertigteilwerk.Hatte jemand schon einmal mit diesem Problem/Behauptung zu tun?
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen dafür bzw. dagegen?Über eine Rückantwort bzw. entsprechende Tipps/Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Gruß
M. Hein