Streifenfundamente oder elast. gebettete Bodenplatte
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Streifenfundamente oder elast. gebettete Bodenplatte

Hallo, wir haben Ärger mit unserem Architekten/Baubetreuer. Wir haben ein Einfamilienhaus Bungalow gebaut. Der Architekt hat alle Angebote eingeholt und freigegeben. Das Bodengutachten sagt aus, das die Gründung des Objektes über Einzel- und Streifenfundamente (Einzelfundamente, Streifenfundamente) oder alternativ über eine elastisch gebettete Sohlenplatte möglich ist. Die Rohbaufirma gab ein Angebot ab, in den Streifenfundamente aufgeführt sind. Auf dem Angebot+Auftrag stand der Hinweis: "Bei der Erstellung unseres Angebotes lagen uns kein Höhenplan und kein Bodengutachten vor. " Das Bodengutachten existierte aber zu diesen Zeitpunkt schon seit 3 Monaten! Der Architekt gab das Angebot frei. Der Statiker hat Aufgrund des Bodengutachten seine Berechnungen durchgeführt. Diese Berechnungen wurden für unser BVAbk. für die tragenden Außenwände mit Streifenfundamenten und für die Wandpfeiler im Bereich der Terrasse auf Einzelfundamenten berechnet. Der Bau ist jetzt fertig und der Architekt will uns nun Mehrkosten für eine elast. Bodenplatte zusätzl. in Rechnung stellen. Seine Begründung: "auch bei einer elastisch gebetteter Platte ist dann kein Streifenfundament, sondern die Frostschürze nötig und die Bauunternehmer bieten an, wenn die Statik vorliegt. Diese beinhaltet jedoch schon die Mehrkosten (durch das Bodengutachten bedingt). Diese muss ich im Nachherein natürlich als Mehrkosten ausweisen". Die Rechnungen für den Rohbau wurden in Abschlägen laut dem Auftrag = Angebot an die Firma bezahlt. Was ist nun richtig? Die Rohbaufirma können wir nicht fragen, da die den Architekten recht geben wird weil der ihnen immer Aufträge vermittelt. Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
  • Name:
  • Steffi
  1. eine elastische Bodenplatte? kann man ...

    Foto von wiki

    eine elastische Bodenplatte? kann man eine elastische Bodenplatte? kann man diese bewegen und drehen?
  2. z.Z. der WIKInger

    gab es nur Pfahlgründung a la selbstgebuddeltes Köcherfundament für die Stützen einer Hütte und ansonsten wurden die Blockbohlenhäuser einfach ohne Fundament in den Dreck gestellt oder auf kleine Steinsockel.

    Die Sache mit der elastisch gebetteten Biegeplatte wurde erst viel später erfunden. Man möge es dem WIKInger deshalb verzeihen, wenn er ahnungslos witzelt.

    Mich beschäftigt etwas anderes: Der Statiker hat Streifenfundamente berechnet und der Architekt hat die Bodenplatte mit Streifenfundamente ausgeschrieben und freigegeben.

    Wer hat die Berechnung für die elastisch gebettete Bodenplatte gerechnet? Wer hat die Berechnung geprüft und die Bewehrung geprüft und freigegeben? Haben Sie eine Änderungsstatik für die geänderte Bodenplatte erhalten? Gibt es einen detaillierten Nachweis woraus sich die Mehrkosten begründen (Bewehrung etc.)?

  3. Streifenfundamente o. elast. Bodenplatte

    Hallo Herr Tilgner, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Statiker hat unseren Bungalow mit Streifenfundamenten gerechnet, das stimmt. Der Statiker hat mir dies auch nochmal telefonisch bestätigt. Der Architekt hat uns ein Angebot = einen Auftrag von der Rohbaufirma übermittelt in dem Streifenfundamente aufgeführt sind. Nach diesem freigegebenen Auftrag haben wir auch Abschlagszahlungen an die Rohbaufirma ausgeführt. Zu den Abschlägen kam nur eine Mehrkostenrechnung für tieferen Bodenaustausch und Mehrkieseinbau durch Höhenunterschied vom Grundstück hinzu. Eine neue Berechnungen zur elast. Bodenplatte wurde unseres Wissens nicht gemacht bzw. der Architekt hat sie an uns nicht übermittelt. Bei einer neuen Berechnung würde ja auch eine neue Rechnung vom Statiker kommen oder nicht? Mehrkosten für die Platte würde die Rohbaufirma sich ja auch bezahlen lassen wollen? Rechnung bzw.detaillierte Nachweise dazu wurden uns nicht vorgelegt. Auch hat die Rohbaufirma uns auf ggf. offene Rechnungen nicht angemahnt. Noch eine Info für Sie zu meinem Fall: Wir haben mit dem Architekten einen sog. Architekten- / Baubetreuungsvertrag über eine Festpreissumme gehabt. Der Architekt hat die Aufträge an die Firmen erteilt, Rechnungen geprüft, Beträge im Festpreis gebucht und uns dann die Rechnungen zum Bezahlen (an die Firmen) übermittelt. Für mich steht fest, er will uns für "Dumm verkaufen" und da wir über den vertraglichen Festpreis hinaus sind und im Vertrag steht  -  alles darüber muss er bezahlen versucht er sich mit dieser Masche bei der Abrechnungen nachträglich aus der Affäre zu ziehen. Er kommt mit ständig neuen Aussagen bezüglich der MK wie z.B. in den Angebotspreisen der Firmem sind die Mehrkosten (bodenbedingt) schon enthalten.

    Eine "nachträgliche" Rechnung, Statik oder ähnliches (vielleicht auch fingiertes) ist doch wohl nicht rechtens?

    • Name:
    • steffi
  4. Baukosten

    Foto von wiki

    bezüglich: .. "da wir über den vertraglichen Festpreis hinaus sind und im Vertrag steht  -  alles darüber muss er bezahlen versucht er sich mit dieser Masche bei der Abrechnungen nachträglich aus der Affäre zu ziehen. " ... ach daher weht der Wind, warum wird diese Information nicht gleich mitgeteilt, dann stellt sich doch gleich die Frage ob wirklich eine "elastische" Bodenplatte eingebracht wurde und bitte aus welchem Grunde? elastische Bodenplatten sind bei Industriehallen üblich wenn überdimensionierte Belastungen auftreten, wenn Rollwiderstände auftreten aber nicht bei einem popligen Einfamilienhaus und wenn Architekt, Statiker und Bauunternehmer "Handinhand" arbeiten dann werden auch solche Sachen manipuliert ..
  5. Streifenfundamente oder elast. gebettete Bodenplatte

    Davon gehe ich auch aus! Aber wie kann der Bauherr das widerlegen? Unser Hausgrundriss ist ca. 12 x 12 Meter mit Satteldach. Die Statik sagt: Einbau einer Stahlbetonsohle im Bereich der gesamten Gründungsebene. gewählt : H= 18 cm Beton c 25/3O xc2 Betonstahl B 500 (A) Bewehrung : oben und unten, durchgehend : Q 188 A Die Sohle ist kraftschlüssig mit den Streifenfundamenten zu verbinden. Bereich der Kragstütze, pos. 7 : H der Sohle : hier = 25 cm; Zulagen und Anschlussbewehrunq wie pos. 7. (biegesteifer Anschluss) Im Angebot der Rohbaufirma steht u.a. : 43,92 m² Fundamentbeton für Streifenfundamente; Beton C25/30 XC 2, XF 1 K32 und 1317,6 kg Bewehrungsstahl für Bodenplatte liefern und verlegen oder Faserbeton für die Sohle, zzgl. Zulagen

    Wir haben gesehen, das Faserbeton verarbeitet wurde. Als Laien wissen wir ja nicht ob die Mengen für eine "normale" Bodenplatte mit Streifenfundamenten ausreicht.

    • Name:
    • steffi

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN