Statiker verrechnet: Wer zahlt Mehraufwand im Rohbau? Tipps zur Kostenübernahme
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Statiker verrechnet: Wer zahlt Mehraufwand im Rohbau? Tipps zur Kostenübernahme
ich habe mal eine Frage. Unser Statiker hat sich verrechnet, was ihm leider erst während der Rohbauphase aufgefallen ist. Dies führte dazu, dass es zu Mehraufwand beim Rohbau (Stahlbiegen auf der Baustelle) gekommen ist, der nicht im Rahmen des Festpreises verhandelt war. Im Endeffekt haben wir jetzt langwierige Diskussionen um den Mehraufwand, da nur schwer zu bemessen ist, was die Mehrleistungen gekostet hätten, wenn sie gleich bei der Vergabe mitverhandelt worden wären (wahrscheinlich deutlich weniger). Kann mir jemand Tipps geben, wie ich hier am besten gegenüber Statiker und Rohbauer auftrete.
Vielen Dank!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
? Kritisch: Ein Statikfehler kann die Tragfähigkeit des Gebäudes beeinträchtigen. Unverzüglich einen zweiten Statiker zur Überprüfung hinzuziehen.
GoogleAI-Analyse
Wenn sich ein Statiker verrechnet und dadurch im Rohbau Mehraufwand entsteht, stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Grundsätzlich haftet der Statiker für Planungsfehler.
? Gefahr: Ein fehlerhafter Statikplan kann die Stabilität des Gebäudes gefährden.
Ich empfehle Ihnen:
- Dokumentation: Halten Sie alle Mehrleistungen und den daraus resultierenden Mehraufwand schriftlich fest.
- Prüfung des Honorarvertrags: Überprüfen Sie, ob der Honorarvertrag Regelungen zur Haftung bei Planungsfehlern enthält.
- Mängelanzeige: Setzen Sie den Statiker schriftlich über den Fehler in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Nachbesserung bzw. zur Übernahme der Mehrkosten auf.
- Beweissicherung: Sichern Sie Beweise für den Fehler des Statikers (z.B. durch ein Gutachten eines anderen Statikers).
Die Kosten für die Beseitigung der Mängel bzw. die Mehrkosten können Sie grundsätzlich vom Statiker ersetzt verlangen. Dies kann entweder außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden.
? Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und die Haftungsfrage zu klären.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Statikplan
- Ein Statikplan ist ein Dokument, das die Standsicherheit eines Bauwerks nachweist. Er enthält Berechnungen, Zeichnungen und Beschreibungen, die zeigen, dass das Bauwerk den zu erwartenden Belastungen standhält.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheitsnachweis, Lastannahmen. - Rohbau
- Der Rohbau ist die Phase des Bauens, in der das tragende Gerüst eines Gebäudes errichtet wird. Dazu gehören die Fundamente, Wände, Decken und das Dach.
Verwandte Begriffe: Baugrube, Mauerwerk, Betonarbeiten, Zimmerarbeiten. - Mehraufwand
- Mehraufwand sind zusätzliche Kosten, die entstehen, weil unvorhergesehene Arbeiten oder Leistungen erforderlich werden. Im Baubereich kann Mehraufwand durch Planungsfehler, geänderte Anforderungen oder unvorhergesehene Umstände entstehen.
Verwandte Begriffe: Nachtragsangebot, Bauzeitverlängerung, Bauablaufstörung. - Haftung
- Haftung bedeutet, dass jemand für einen Schaden verantwortlich ist, den er verursacht hat. Im Baurecht haftet der Statiker für Fehler in seiner Planung, die zu Schäden führen.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Produkthaftung. - Mängelanzeige
- Eine Mängelanzeige ist die formelle Mitteilung eines Mangels an einer erbrachten Leistung. Sie ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Wandlung, Minderung. - Festpreisvertrag
- Ein Festpreisvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Preis für eine Leistung im Voraus festgelegt wird und nicht mehr verändert werden kann, es sei denn, es werden zusätzliche Leistungen vereinbart.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Pauschalpreis, Einheitspreisvertrag. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch ein schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Im Baurecht kann Schadensersatz für Mängel, Bauzeitverzögerungen oder andere Schäden gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Minderung, Nachbesserung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist ein Statikplan?
Ein Statikplan ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauplanung. Er enthält Berechnungen und Angaben zur Standsicherheit eines Gebäudes, also wie das Gebäude Lasten trägt und wie es sich unter verschiedenen Belastungen verhält. - Frage: Wer haftet für Fehler im Statikplan?
Grundsätzlich haftet der Statiker für Fehler im Statikplan. Er ist dafür verantwortlich, dass die Berechnungen korrekt sind und das Gebäude sicher ist. Die Haftung kann sich aus dem Werkvertrag oder aus einer unerlaubten Handlung ergeben. - Frage: Was kann ich tun, wenn der Statiker sich verrechnet hat?
Sie sollten den Statiker umgehend schriftlich über den Fehler informieren und ihn auffordern, den Fehler zu beheben. Dokumentieren Sie alle Schäden und Mehrkosten, die durch den Fehler entstanden sind. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu. - Frage: Welche Ansprüche habe ich bei einem Statikfehler?
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen durch den Statikfehler ein Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Mehrkosten für die Beseitigung des Fehlers angefallen sind oder wenn das Gebäude aufgrund des Fehlers beschädigt wurde. - Frage: Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Statikfehler beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist jedoch ratsam, die Ansprüche so früh wie möglich geltend zu machen, um keine Fristen zu versäumen. - Frage: Was ist eine Mängelanzeige?
Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (in diesem Fall den Statiker), in der ein Mangel an seiner Leistung gerügt wird. Die Mängelanzeige ist wichtig, um Ihre Rechte als Auftraggeber zu wahren. - Frage: Kann ich den Statiker verklagen?
Ja, wenn der Statiker sich weigert, den Schaden zu beheben oder Schadensersatz zu leisten, können Sie ihn verklagen. Eine Klage ist jedoch oft mit hohen Kosten und Risiken verbunden. - Frage: Was ist ein Festpreisvertrag?
Ein Festpreisvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein fester Preis für die vereinbarte Leistung vereinbart wird. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass die Kosten höher ausfallen als erwartet.
? Verwandte Themen
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Rohbau: Mehraufwand Stahl – Einheitspreise entscheidend
Haken
dran und weg, das sind genaugenommen sowieso-Kosten.
Wenn Sie keine Einheitspreise haben, z.B. : für Betonstahl liefern und verlegen, dann wird es schwierig.
Ansonsten kann der Mehrstahl Menge X Einheitspreis abgerechnet werden. -
Mehraufwand Rohbau: Statikerfehler – Wer zahlt Stahlkosten?
Um wie viele Tonnen oder Gramm geht es?
Hallo,
wen sich Ihre Statiker verrechnet kann der Rohbauer wenig dafür!
Um was für ein Aufwand geht es? Sind das wirklich Mehrere Hundert Kilo?
Einzige Möglichkeit den Rohbauer bezahlen (zu eine günstigere Kurs) mit dem Statiker eine Einigung finden.
Die Mehraufwand Stahl hätten sie bei ein anderen Statiker auch bezahlen müssen.
MfG
Yilmaz -
Bewehrungsstahl: Verantwortlichkeit für fehlerhafte Biegeliste
Die Verantwortlichkeit für Biegeliste ist entscheidend
Die Betonstahlliste, auch Biegeliste genannt, ist maßgebend für den Bewehrungsstahl, der vorgebogen auf die Baustelle geliefert wird. Mir scheint, diese Liste war fehlerhaft oder unvollständig, sodass vor Ort einzelne zusätzliche Eisen gebogen werden mussten, dies ist bis d=12 mm in Grenzen üblich. Es kommt auch vor, dass Deckeneisen zu kurz sind, und nicht ausreichend tief in das Auflager reichen. Dann müssen zusätzliche Eisen verlegt werden.
In jedem Fall sollte der Bauherr, die eingereichte Tagelohnrechnung dem Ersteller der Bewehrungspläne zuschicken und um Stellungnahme bitten. Dann wird man weiter sehen. -
Diskussion zum Rohbau: Sinnfreie Beiträge zur Biegeliste?
Bla
Man, welch wichtigtuender Beitrag von Herrn Wienert.
Biegeliste - dass ich nicht lache!
+ AndenHaarenherbeigezogeneBeispiele =?
Entweder gibt es mehr Infos "Worum geht's eigentlich genau? " oder die mitlesenden Fachleute schütteln weiter den Kopf über sinnfreie Beiträge, die wohl nur den Zweck haben, dass die email-Adresse platziert wird. "Fang-den-Laien" oder wie heißt das Spiel?- kotz*
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Rohbau-Kosten: Auf Biegen und Brechen sparen?
Sommerloch
auf Biegen und Brechen
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Mehraufwand Rohbau: Spezifizierung der Stahlbiegekosten
Na, das ist ja ein netter Umgangston hier ...
Na, das ist ja ein netter Umgangston hier. Dann werde ich die Sache noch etwas spezifizieren.
Im Prinzip ist es so wie weiter oben ausgeführt. Es war natürlich ausgeschrieben wieviel vorgebogener Bewehrungsstahl zu liefern ist. Bedingt durch die Änderungen des Statikers mussten zusätzliche Eisen auf der Baustelle gebogen werden. Die Lohnkosten hierfür bewegen sich deutlich über dem, was die Lieferung vorgebogener Teile gekostet hätte. Die Mehrkosten (einige Tausend €) sind jetzt de fakto entstanden; mir geht es darum, ob dies dem Statiker irgendwie in Rechnung gestellt werden kann. Ich frage mich auch, ob solche vorgebogenen Eisen nicht einfach nachbestellt werden können und somit der zusätzlich Aufwand für das Biegen vermeidbar gewesen wäre. Verzeiht einem Laien seine Fragen, aber ich möchte den sog. Fachleuten mit den ich zusammenarbeite nicht hilflos ausgeliefert sein.
Danke schon mal für die bisherigen Antworten.
Thorsten -
Rohbau-Mehraufwand: Angebot zur einvernehmlichen Schlichtung
Das reicht immer noch nicht.
Wenigstens wissen wir jetzt, dass es nicht um Peanuts geht.
Angebot: Sende mir eine eMail und wir telefonieren. Habe zwar wenig Zeit, aber das Ding interessiert mich.
Kostet nichts und vielleicht kommt eine einvernehmliche Schlichtung dabei heraus. Evtl. Veröffentlichung der weiteren Schritte bzw. des Ergebnisses nach Deinem Gusto. -
Bewehrungspläne: Statiker vs. Bauunternehmer – Stahlmengen?
"nö"
des reicht wirklich noch ned ... seit wann gibt der Statiker
bei Angebotsabgabe des Bauunternehmer an wieviel Rundstahl gerade bzw.
wieviel Rundstahl gebogen wird?
iss es nicht so, dass da ein Preis im LVAbk. hinter der to. Angabe
des BST 500 S steht ... und da steht meist "geschnitten gebogen und
positioniert" (!) ... und was auch noch interessieren würde wäre
die Tatsache wieviel Zeit verging zwischen Herausgabe der
Bewehrungspläne und dem Einbau (!)
wenn man schon am raten iss da wär mein Tipp dass hier ein
BU seine Urlaubskasse aufzubessern versucht (!) -
Stahlkosten im Rohbau: Statikerfehler oder Bauunternehmer-Vorteil?
Wieso
reicht das ned?
Der Stahl hätte doch sowieso rein gemußt - ergo kein Verschulden des Statikers, denn er hat es ja noch gemerkt.
Der BH muss den Stahl sowieso bezahlen.
Der Bauunternehmer hat, verm. damit es schnell geht den Stahl vor Ort gebogen, ansonsten verm. bis zu einer Woche Lieferzeit (je nachdem wie gut man mit dem Stahlhandel kann)
Wenn ich richtig verstanden habe gibt es ein Ur-LVAbk. mit einem EP für geschnitten und gebogen.
Also Tonnage x EP = Mehrkosten
Für Vermeidung von Stillstandzeiten würde ich dem Bauunternehmer etwas mehr bezahlen, weil eine anständiger Nachtrag aus Vorhaltung, Stillstand - getörter Bauablauf bringt echt mehr!
Deswegen abhaken!
Gruß -
Festpreis im Rohbau: Risiko Mehraufwand durch Statikerfehler
Ist der Gott des Festpreises
(total inklusive) etwa wirklich spurlos an die vorbeigegangen?
Ich sehe das Problem schon und alles nur weil der Bauherr stumpf eine scheinbar einfache, aber letztendlich dann doch teure Lösung gewählt hat: Festpreislösung. Denn BUs, die sich auf soetwas einlassen, haben entweder alle Unwägbarkeiten mit einkalkuliert oder spielen gnadenlos den Nachtragsjoker. -
Rohbau: Massenänderungen – Vergütungspflicht bei Pauschalpreis?
Lassen
wir mal die Frage außen vor, ob ich bei einem privaten BH einen Nachtrag durchsetzen soll, muss, will oder darf.
Wenn der Bauunternehmer (BU) anhand eines LVAbk. (Massenvorgabe durch wen auch immer nur nicht BU) einen Pauschalpreis vereinbart hat, dann sind Massenänderungen auch vergütungspflichtig.
Wenn er die Massen selber rechnet, dann wird wohl irgendjemand die Vorgabe gemacht haben wieviel Stahl (Selber aus einer Statik rausziehen ohne Bewehrungspläne, na ich weiß nicht).
Auch dann würde sich die Grundlage ändern, aber es wäre nicht so einfach dieses weiterzugeben.
Ehrlich gesagt sehe ich das immer noch so das der Bauherr vergütungspflichtig ist, OHNE an z.B. : den Statiker Kosten weiterreichen zu können.
(Unternehmerfreundlicher) Gruß -
Stahlbiegekosten: Statikerhaftung für Mehraufwand auf Baustelle?
Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe ...
Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe dann geht es nicht um die Mehrkosten für den Stahl an und für sich, sondern lediglich um die Mehrkosten die das Biegen auf der Baustelle verursacht hat. Mal ganz abgesehen davon das ich keine Ahnung von diesen Dingen habe gibt der Fragesteller einen Betrag von mehreren tausend € an. Sollte dies zutreffen bin ich schon der Meinung das der Statiker Aufgrund des von ihm begangenen Fehlers und der daraus resultierenden späten Korrektur der Stahlmengen mit im Boot ist. -
Betonstahl: Schneiden und Biegen – Sache des Bauunternehmers?
Nö,
denn übliche Ausschreibungstexte lauten: "Betonstahl ... gechnitten und gebogen, ... liefern und verlegen ... "
Da ist biegen und schneiden Sache des BU.
Wenn dieser nun auf der Baustelle schneidet und biegt, gut, kommt einem zügigen Bauablauf zugute.
Ich würde diese Begründung Bauunternehmer freundlich auslegen.
Aber wir sind rein spekulativ, denn die Herleitung des Festpreises ist nicht nachvollziehbar.
so far -
Rohbau-Überwachung: Architekt/Bauingenieur und Tagelohnkosten
Wo ist der überwachende Architekt oder Bauingenieur?
Ich vergaß zu fragen, wer überwacht den Rohbau und was sagt der überwachende Architekt oder Bauleiter zum Tagelohn. Gerade für das Nachbiegen von Stahl auf der Baustelle gibt es ausreichend Erfahrungswerte über die Angemessenheit. Normalerweise kommen hier keine hohen Summen zustande. -
Rohbau: Hohe Stahlbiegekosten – Realistisch bei Einfamilienhaus?
Da schreibt einer, der keine Ahnung davon hat
1. muss der Stahl besorgt werden
2. Muss die Biegevorrichtung auf die Baustelle
3. muss per Hand gebogen werden (sieht schon interessant aus, jemanden zu beobachten, der dass schon lange nicht gemacht hat - die ersten 20 Bügel kloppst du in die Tonne)
Einzig - die paar tausen € wollen nicht in meinen Kopf. Die Differenz erscheint sehr hoch für ein Einfa. Haus -
Rohbau-Streit: Gerichtliche Fortsetzung wegen Statikerfehlers
vielen Dank für eure Antworten. hat mir alles ...
vielen Dank für eure Antworten. hat mir alles sehr weitergeholfen, so wie es aussieht, wird die Sache jetzt gerichtlich fortgesetzt. -
Pauschalvertrag im Rohbau: Bauherr als Ausgangspunkt des Übels?
Schade!
Hört sich an wie ein Abschied. Von meinem Angebot wurde leider kein Gebrauch gemacht. Zwischen den Zeilen sehe ich den Bauherrn als Ausgangspunkt des Übels: Keine Ahnung, aber Pauschalvertrag abschließen. -
Bau-Forum: Antworten nach Wunsch des Fragestellers?
@JDB
resonance erhält nur derjenige, der die Antworten so gibt - wie der Fragesteller diese gerne hören möcht.
Das er dann nicht damit glücklich wird, ist erst einmal nebensächlicher Natur. -
Bewehrungsabnahme: Statikerfehler und fragwürdige Stahlbiegung
"hmmm"
das wichtigste wär mir gewesen zu wissen ... wann der Bewehrungplan rausging ung wie viele Tage vergingen bis das gebogene
eingebaut wurde ... "denn" ich mag ned glauben dass der Statiker
nen Plan raus gibt und dann bei der Bewehrungsabnahme nochmal
Bügel auf der Baustelle biegen lässt (!) ... hier stinkt's doch
hinten und vorne ... "naja" vielleicht wollte der Bauunternehmer "nur" seinen
besch ... Pauschalpreis aufpeppen :) -
Statikerfehler im Rohbau: Schuldfrage, Zusatzkosten & Bauunternehmer
Ich kann gerne nochmal auf die Fragen zurückzukommen, ...
Ich kann gerne nochmal auf die Fragen zurückzukommen, wobei wie gesagt, eine außergerichtliche Einigung derzeit kaum denkbar ist. Leider habe hier ich den Eindruck, dass der Bauherr eh immer Depp ist; von daher bitte ich auch um Verzeihung, dass ich das Hilfsangebot der überaus vertrauensvoll anmutendenAktuell ist der stand wie folgt:
Aufgrund von Fehlern in der Statik musste mehr Stahl verarbeitet werden. Ist eigentlich kein Problem, weil nicht teuer, wenn man es vorher weiß. Aber in unserem Fall wurde der Stahl auf der Baustelle gebogen. Insgesamt sind dabei einige tausend € Zusatzkosten fürs Stahlbiegen auf der Baustelle entstanden.
Bei der Schuldfrage drehen sich alle im Kreis. Der Bauunternehmer hat es nicht schriftlich geltend gemacht, sondern es mündlich mit der Bauleitung geklärt (obwohl im Vertrag was anderes steht). Er beruft sich natürlich, darauf, dass gebogener Stahl gerade ein knappes Gut ist und er selbst biegen musste, um die Termine einzuhalten.
Die Bauleitung (gestellt vom Architekten) hat mir nichts von irgendwelchen Problemen und Zusatzkosten erzählt. Zwei Tage nach der Rohbauabnahme erhalte ich die Abrechnung der Zusatzkosten.
Schuld hat eigentlich der Statiker, denn dessen falsche Berechnung (was er auch eingesteht) haben zu dem Mehraufwand geführt. Problem ist, dass auch dieser nicht von der Bauleitung über die Mehrkosten informiert wurde. Er macht jetzt geltend, dass er den gebogenen Stahl hätte besorgen können. Kurzum die Aufwendung für das Biegen will keiner übernehmen. -
Rohbau: Hotelneubau statt Einfamilienhaus – Wichtige Info!
Du hast vergessen zu erzählen, dass es sich ...
Du hast vergessen zu erzählen, dass es sich nicht um ein Einfamilienhaus, sondern um den Neubau eines 100-Betten-Hotels handelt!? -
*g*; schön wäre es! ...
- g*; schön wäre es!
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Statikerhaftung: Konsequenzen aus Bauunternehmer-Vertragsverhältnissen?
2 Dinge
Deine Vertragsverhältnisse und die Konsequenzen daraus, müssen getrennt betrachtet werden.
Angenommen, Du machst mit deinem Bauunternehmer einen (kuriosen) Vertrag, der die Klausel beinhaltet, dass 100.000 € fällig werden, falls dieser Eisen auf der Baustelle biegen muss. Willst Du die dann auch vom Statiker wiederhaben?
Will sagen: Es kann nicht sein, dass der Statiker für Konsequenzen aus Deinem Vertragsverhältnis mit dem Bauunternehmer geradezustehen hat. Das Eisenbiegen muss ja anscheinend mindestens 50-60 Stunden gedauert haben. Irre!
Hier muss eine angemessene (!) Lösung gefunden werden. Was schlägt denn der Statiker vor? -
Rohbau: Zweifelhafte Forderungen des Bauunternehmers – Stahlbiegen?
Ganz koscher ist das doch nicht ...
Ganz koscher ist das doch nicht was der Bauunternehmer da will.
Wir fassen zusammen:
1. Statiker hat was vergesse, dass musste dann noch zusätzlich (gem. LVAbk.-Position) eingebaut werden. Mehrkosten, weil Mehrmassen. Die waren ja wohl nicht strittig.
2. Dieser Stahl musste vor Ort gebogen werden. Das sollte dann zusätzliche Kosten erzeugen.
Na von mir aus ... ein paar EUR, aber ein paar Tausend von denen? Setzen wir mal ganz keck einen Stundenlohn von € 35,00 an (das muss nämlich nicht zwingend vom Polier ausgeführt werden), so kommen wir hier schnell - einmal 3.000 € Mehrkosten angesetzt - auf satte 85 Stunden. Da kann einer lange biegen ...
Was hat denn gefehlt? Sicher nicht der Mattenstahl der Decke oder einer betonierten Wand (da muss nicht so viel gebogen werden). Doch wohl eher Stützen oder Unterzüge/Überzüge oder Anschlusseisen. Da die ja wohl nicht zur Gänze gefehlt haben, sondern nur ein Teil der Massen, frage ich mich wie solche Zahlen zustande kommen sollen.
Aber das ist Fischen im Trüben. Bitte mehr Infos:
1. Wieviel Mehrkosten
2. Wieviel Tonnen Stahl wurden da denn munter gebogen
Gruß
Thomas -
Stundenlohn auf Baustelle: 35 €/Std. – Realistisch?
35 €/Std.?
Wohl nur Aushilfen auf der Baustelle?
Aber wie auch immer, ich kann mir die hier im Raum befindlichen Zahlen auch nicht erklären. -
Tagelohn: Aktuelle Ausschreibung – 39,00 € zzgl. MwSt.
OK , ... € 39,00
... sind es bei einer aktuelle Ausschreibung (+ MwSt.).
Thomas -
Tagelohnarbeiten: Kalkulation im Westen – 41 bis 42 € realistisch
Im Sektor Tagelohnarbeien mit 200 Std. als Multiplikator?
Wer im Westen mit 39 € kalkuliert - hat seine Hausaufgaben nicht im Griff, oder kauft einen Großteil der Leistung bei Subunternehmern ein, oder viele Aushilfen.
Wir müssen mit 41 bis 42 € kalkulieren. Die Jahresendzahlen beweisen dieses immer wieder.
PS: Ohne großen Wasserkopf -
Tagelohn: 39 € von West-Firma – Abrechnung nach EP im LV
Nix da ...
Nix da 39 € sind von einer West-Firma. 1a-Leistungen ... wirklich.
Aber: Die Regie (Rapport-) Stunden sind ja nur für den Fall, dass so was mal anfallen sollte. Normalerweise Abrechnung nach EP im LVAbk..
Grüße
Thomas -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Statiker verrechnet: Wer zahlt Mehraufwand im Rohbau?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer die Mehrkosten für Stahlbiegearbeiten im Rohbau trägt, nachdem sich der Statiker verrechnet hat. Es wird diskutiert, ob der Bauunternehmer, der Statiker oder der Bauherr für den Mehraufwand aufkommen muss. Die Art des Vertrags (Festpreis vs. Einheitspreise) spielt eine entscheidende Rolle. Die korrekte Erstellung und Prüfung der Biegeliste ist essenziell, um Fehler zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Festpreis im Rohbau: Risiko Mehraufwand durch Statikerfehler erwähnt, birgt ein Festpreisvertrag das Risiko, dass unvorhergesehene Kosten entweder vom Bauunternehmer einkalkuliert oder als Nachtrag geltend gemacht werden.
💰 Kosten: Mehrere Beiträge thematisieren die Höhe der Tagelohnkosten für Stahlbiegearbeiten. Die genannten Stundensätze variieren, wie im Beitrag Tagelohnarbeiten: Kalkulation im Westen – 41 bis 42 € realistisch, was die Komplexität der Kostenfrage verdeutlicht.
🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, die Verantwortlichkeit für die Biegeliste klar zu definieren und die Massen im Leistungsverzeichnis (LV) sorgfältig zu prüfen. Eine transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten (Statiker, Bauunternehmer, Bauherr) ist entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden. Der Beitrag Bewehrungsstahl: Verantwortlichkeit für fehlerhafte Biegeliste betont die Bedeutung der Biegeliste für den Bewehrungsstahl.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vor Vertragsabschluss umfassend beraten lassen und die Risiken eines Festpreisvertrags abwägen. Im Streitfall kann eine außergerichtliche Schlichtung, wie im Beitrag Rohbau-Mehraufwand: Angebot zur einvernehmlichen Schlichtung vorgeschlagen, eine sinnvolle Option sein. Andernfalls bleibt oft nur der Rechtsweg, wie im Beitrag Rohbau-Streit: Gerichtliche Fortsetzung wegen Statikerfehlers erwähnt.
Die Diskussion zeigt, dass eine klare Vertragsgestaltung, sorgfältige Planung und transparente Kommunikation entscheidend sind, um Kostenstreitigkeiten im Rohbau zu vermeiden. Die Frage, wer letztendlich den Mehraufwand trägt, hängt stark von den individuellen Umständen und vertraglichen Vereinbarungen ab.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verschätzt: Kostenexplosion um 100.000€ – Was tun? Honorar, Rechte, Alternativen
- … wie wichtig eine gute Zusammenarbeit schon in den frühen Planungsphasen zwischen Statiker und Architekt ist. Nimmt man allein nur 100.000 anrechenbare Baukosten für …
- … auch dort die HOAIAbk. gilt? Genau wegen solcher Angebote sind die Statikerhonorar im Kleinhäuschenbau kaputt. Da brauchen sich Architekten nicht wundern, wenn …
- … Qualität reichen). Zahlungsplan ist schlampig (oder dreist), 50 % von LP8 bei Rohbaufertigstellung ist zwar eine Standardzahl, aber nicht, wenn der weniger als …
- … Ebene. Das ist eine Riesenhütte: Insofern sind die 120000 für den Rohbau nicht mal so unrealistisch. …
- … Honorare muss man ja auch noch hinzurechnen. Und den Statiker, der die Genehmigungsstatik für 900 für dieses relativ aufwendige Konstruktion macht, …
- … Den Vertrag des Statikers haben wir auch schon unter Dach und Fach. …
- … dem Internet ein ganz normaler Statiker halt soweit wir das beurteilen können. …
- … Statiker-Honorar: Selbstlose Angebote – Realität oder Ausnahme? …
- … halt selbstlose Statiker. …
- … Statiker-Vertrag: Arbeit pausieren wegen Architekten-Problemen? …
- … Ich habe da ein Fehler mit der Berechnung des Statikers gemacht. …
- … Statiker gemacht und mir gerade eben rüber geschickt. …
- … Wir würden morgen mit dem Statiker sprechen ob er seine Arbeit vorübergehend einstellen könnte da es zu …
- … Kann man das so machen, denn viel kann der Statiker dem Architekten noch nicht zugearbeitet haben da die Pläne erst kommende …
- … die Notwendigkeit einer detaillierten Kostenplanung. Es wird auch die Rolle des Statikers und die Bedeutung eines klaren Architektenvertrags beleuchtet. …
- … und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem sollte die Zusammenarbeit mit dem Statiker überdacht werden (Statiker-Vertrag: Arbeit pausieren wegen Architekten-Problemen?), um …
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