bei meinem Neubau sind folgende Mängel aufgetreten:
Wohn- / Esszimmerbereich (Wohnbereich, Esszimmerbereich):
- Wände des zum Essbereichausbau (60 cm lang) laufen auf diesem
Stück 5 cm aus der Flucht
- Rollladenkästen für die beiden schmalen Ausbaufenster sind in
unterschiedlicher Höhe und versetzt angebracht
Küche:
- Fensterbank von außen zwar nach vorne beneigt, aber der
hintere Teil ist links auf eine Länge von ca. 40 cm ca. um
ca. 2,5 cm nach hinten gesackt, während der rechte Teil
gleichmäßig gemauert wurde
- Bodenfliesen wurden so verlegt, dass die Küchenstühle kippeln
- Wandfliesen wurden 5 cm zu kurz verlegt
- im Bereich der Verbindungstür <=> Wohn- / Esszimmer (Wohnzimmer, Esszimmer) wurde in
die Bodenfliese gebohrt und das Bohrloch "fachmännisch" mit
Silikon gefüllt
Weiterhin wurde kurz nach dem Verblenden des Mauerwerkes dieses auch (im letzten Herbst) verfugt. Ergebnis: Ausblühungen im Mauerwerk.
Die anderen Mängel sind mehr oder weniger Kleinigkeiten und das Beseitigungsangebot meines Bauunternehmers (mit dem ich ansonsten zufrieden bin) habe ich natürlich angenommen.
Der Bauvertrag selber ist nach VOBAbk. beschlossen.
Meine Frage, bin ich verpflichtet, eine Mängelbeseitigung durch den Bauunternehmer hinzunehmen vor dem Hintergrund, dass im Wohn- / Essbereich (Wohnbereich, Essbereich) ein Echtholzdielenboden (6.000 €) komplett verlegt und geölt liegt und sich in der Küche eine Echtholzeinbauküche (20.000 €) befindet, zumal mir für die Mängelbeseitigung bei der Küchenfensterbank schon gesagt wurde "Machen wir, kann klappen, muss aber nicht"?
Welchen ungefähre Abzug von der Abschlussrechnung (8.500 €, 6 % der Bausumme) wäre in einem solchen Fall realistisch?
Tausendundeinen Dank schon mal vorab (wenn nicht für eine Antwort, dann zumindest für's Lesen).
