Kennen Sie MILLCELL-Schaumglas?
BAU-Forum: Kosten- und flächensparendes Bauen
Kennen Sie MILLCELL-Schaumglas?
Noch nicht? Dann schauen Sie mal nach. Kostensenkung von bis zu 30 % gegenüber der konventionellen Perimeterdämmung.
Zugelassen vom DIBt Berlin (Nr. : Z-23.34-1340)
Zugelassen vom DIBt Berlin (Nr. : Z-23.34-1340)
Weiterführende Links:
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Na das ist doch fein
dass Sie hier Werbung für Produkte aus dem schönen Vogtland machen Wenn wir gerade so nett beisammen sind, die Freie Presse Chemnitz hat in der letzten Wochenendausgabe über Ihr Produkt berichtet und die gewagte These aufgestellt, dass durch Verwendung Ihres Produktes auf die Sohlplatte aus Beton verzichtet werden kann. Vielleicht erzählen Sie bitte mal mehr hier. Viele Grüße aus Zwickau. -
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Ein paar Zitate
"Kurzum: MILLCELL übernimmt die Drainagefunktion und die kapillarbrechende Funktion des Schotters (Frostschutz), die des Sandes (Feinplanum), die wärmedämmende Funktion der Dämmplatten und die lastabtragende Funktion der Bodenplatten bzw. Streifenfundamente. "
Drainage? Ist das Dr. Millcell? . Wie kann eine Dämmung Wasser abführen und trotzdem noch dämmen?
"Der Erfolg von MILLCELL ist vorprogrammiert" Na prima. VORPROgrammiert. Wozu dann noch Werbung? -
Die Beispieldetails
sind ja auch allerliebst.
Nun ja nach neuer Rechtsprechung habe ich gehört, sollte das wohl auf 30-jährige Gewährleistung hinauslaufen.Weiterführende Links:
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die Bauschadensammlung der Werbeprospekte
wäre sicher ein größeres Werk, man beachte nur die schöne Detailzeichnung der Dränung im og Link, da gibt's allerdings leider keine Prospekthaftung und die 30 Jahre waren gestern, sprich vor dem 1.1.2002, mit dem neuen BGBAbk. sind die 30 Jahre z.B. für Organisationsverschuleden ('versteckte Mängel' im wörtlichen Sinn gab's noch nie) abgeschafft (bis auf 'Mord und Totschlag') und durch die ganz normalen 3 Jahre allerdings ab Kenntnis des Schadens und unabhängig davon höchstens 10 Jahre ersetzt worden, Ausnahme Bauverträge nach wie vor 5 Jahre ab Abnahme. -
ich habe zwar keine Ahnung ...
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30 Jahre
meine ich letztens erst wieder gehört zu haben für den Fall, dass ich eine Bauweise bzw. ein Material einsetze, welche noch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht und der BH hierüber keine Kenntnis hat bzw. hierzu kein Einverständnis gibt. Das wäre doch wohl hier u.U. der Fall? -
genau das war bis zum 31.12.2001 bei Beratungsfehlern
der Fall (sog. positive Vertragsverletzung), ebenso bei Organisationsverschulden,
diese langen Verjährungsfristen wurden aber ab 1.1.2002 ziemlich radikal verkürzt auf maximal 10 Jahre bzw. 3 Jahre nach Bekannt werden des Schadens. -
Ach so,
Danke jfd! so schnell läuft die Zeit gerade erst gelesen und schon wieder alt - wie im Internet! -
mal sehen
wie die Gerichte das neue Recht auslegen, die Gewährleistungsfristen sind ja wirklich mal radikal vereinfacht, aber jetzt steht die neue/alten VOBAbk. auf wackligen Beinen und gilt so recht nicht mehr ... -
Was mich wundert
ist, dass der Hersteller sich nicht mit einmischt. Ich habe dem extra noch eine E-Mail geschickt mit Hinweis auf diesen Beitrag, das war vorgestern, außer einem standardisierten E-Mail-response kommt nix, die werden dann wohl wissen warum? Und dabei sitzen die gleich um die Ecke von mir, ich hätte mich über weitere Einblicke sehr gefreut. -
Hmm, das gibt zu denken
Wurde bei euch nicht auch Coriglas hergstellt? Ob die jetzt die Reste verkaufen?