Kennen Sie MILLCELL-Schaumglas?
BAU-Forum: Kosten- und flächensparendes Bauen

Kennen Sie MILLCELL-Schaumglas?

Noch nicht? Dann schauen Sie mal nach. Kostensenkung von bis zu 30 % gegenüber der konventionellen Perimeterdämmung.
Zugelassen vom DIBt Berlin (Nr. : Z-23.34-1340)
  1. Na das ist doch fein

    Foto von Robert Worsch

    dass Sie hier Werbung für Produkte aus dem schönen Vogtland machen :-) Wenn wir gerade so nett beisammen sind, die Freie Presse Chemnitz hat in der letzten Wochenendausgabe über Ihr Produkt berichtet und die gewagte These aufgestellt, dass durch Verwendung Ihres Produktes auf die Sohlplatte aus Beton verzichtet werden kann. Vielleicht erzählen Sie bitte mal mehr hier. Viele Grüße aus Zwickau.
  2. :-)) )

    Foto von Dipl.-Ing. Stefan Lappe

    • astrein (keine Sohlplatte) *LOL*.

    Ich probiere's übrigens im Frühjahr zum ersten mal an 8 Doppelhaushälfte aus.
    30 % Kostensenkung halte ich aber (Ausschreibungen schon zurück) für derbe übertrieben.

  3. Ein paar Zitate

    "Kurzum: MILLCELL übernimmt die Drainagefunktion und die kapillarbrechende Funktion des Schotters (Frostschutz), die des Sandes (Feinplanum), die wärmedämmende Funktion der Dämmplatten und die lastabtragende Funktion der Bodenplatten bzw. Streifenfundamente. "
    Drainage? Ist das Dr. Millcell? . Wie kann eine Dämmung Wasser abführen und trotzdem noch dämmen?
    "Der Erfolg von MILLCELL ist vorprogrammiert" Na prima. VORPROgrammiert. Wozu dann noch Werbung?
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Die Beispieldetails

    sind ja auch allerliebst.
    Nun ja nach neuer Rechtsprechung habe ich gehört, sollte das wohl auf 30-jährige Gewährleistung hinauslaufen.
  5. die Bauschadensammlung der Werbeprospekte

    wäre sicher ein größeres Werk, man beachte nur die schöne Detailzeichnung der Dränung im og Link, da gibt's allerdings leider keine Prospekthaftung und die 30 Jahre waren gestern, sprich vor dem 1.1.2002, mit dem neuen BGBAbk. sind die 30 Jahre z.B. für Organisationsverschuleden ('versteckte Mängel' im wörtlichen Sinn gab's noch nie) abgeschafft (bis auf 'Mord und Totschlag') und durch die ganz normalen 3 Jahre allerdings ab Kenntnis des Schadens und unabhängig davon höchstens 10 Jahre ersetzt worden, Ausnahme Bauverträge nach wie vor 5 Jahre ab Abnahme.
  6. ich habe zwar keine Ahnung ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin zusammen,
    ... aber die hp ist m.E. nicht so prickelnd:
    schlecht zu lesen, Halbwahrheiten, reisserische Aufmachung einiger Artikel (ala Blödzeitung ), und eine Terminologie, die nur bedingt vom Sachverstand des Herstellers zeugt.
    Ich werde mich mal näher mit dem Mat. beschäftigen.
    Grüße
    si
    • Name:
    • si
  7. 30 Jahre

    meine ich letztens erst wieder gehört zu haben für den Fall, dass ich eine Bauweise bzw. ein Material einsetze, welche noch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht und der BH hierüber keine Kenntnis hat bzw. hierzu kein Einverständnis gibt. Das wäre doch wohl hier u.U. der Fall?
  8. genau das war bis zum 31.12.2001 bei Beratungsfehlern

    der Fall (sog. positive Vertragsverletzung), ebenso bei Organisationsverschulden,
    diese langen Verjährungsfristen wurden aber ab 1.1.2002 ziemlich radikal verkürzt auf maximal 10 Jahre bzw. 3 Jahre nach Bekannt werden des Schadens.
  9. Ach so,

    Danke jfd! so schnell läuft die Zeit gerade erst gelesen und schon wieder alt  -  wie im Internet!
  10. mal sehen

    wie die Gerichte das neue Recht auslegen, die Gewährleistungsfristen sind ja wirklich mal radikal vereinfacht, aber jetzt steht die neue/alten VOBAbk. auf wackligen Beinen und gilt so recht nicht mehr ...
  11. Was mich wundert

    Foto von Robert Worsch

    ist, dass der Hersteller sich nicht mit einmischt. Ich habe dem extra noch eine E-Mail geschickt mit Hinweis auf diesen Beitrag, das war vorgestern, außer einem standardisierten E-Mail-response kommt nix, die werden dann wohl wissen warum? Und dabei sitzen die gleich um die Ecke von mir, ich hätte mich über weitere Einblicke sehr gefreut.
    • Name:
    • RW
  12. Hmm, das gibt zu denken

    Wurde bei euch nicht auch Coriglas hergstellt? Ob die jetzt die Reste verkaufen? :-)
    • Name:
    • Martin Beisse

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN