Architektenrechnung unklar: Prüfung Sanitär/Elektrik – Was tun bei überhöhten Kosten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenrechnung unklar: Prüfung Sanitär/Elektrik – Was tun bei überhöhten Kosten?

Ich habe mir dieses Jahr in Stuttgart (Baden Württemberg) zum ersten Mal eine Neubauwohnung gekauft.

Im Badezimmer wollte ich die Toilette um ca. 50 cm um die Ecke verschieben. Das Architektenbüro meinte zu mir, man müsste das vom Fachingenieur prüfen lassen, ob das in Bezug auf die Rohre/Elektrizität etc. machbar wäre. Das Architektenbüro meinte, die Prüfung kostet ca. 500 € (brutto). Da ich die Honorare nicht einschätzen konnte, hatte ich die Summe nicht in Frage gestellt und die Rechnung bezahlt.

Nun wurde mir über Dritte mitgeteilt, dass dieses Ingenieurbüro schon mehrmals negativ aufgefallen ist wie z.B. Prüfungen in Rechnung gestellt, obwohl diese nicht nötig waren.

Da ich die Befürchtung habe, dass es meinem Fall auch so war, möchte ich nun nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt diese Rechnung im Nachgang anzufechten.

Der Grund für meine Vermutung liegt darin, dass mir 2 Stunden für die Prüfung der Machbarkeit, 1 Stunde Umplanung der HLS (Heizung+Sanitär), 1 Stunde Umplanung der Elektrizität, 2 Stunden für die Änderung der Planung in Rechnung gestellt wurde. Ich bezweifle, dass diese Änderung der Planung 2 Stunden beträgt.

Vielen Dank im Voraus.

  • Name:
  • E. Chow
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie eine unklare Architektenrechnung für die Prüfung von Sanitär- und Elektrikänderungen in Ihrer Neubauwohnung erhalten haben. Es ist wichtig, die Rechnungspositionen genau zu prüfen, um festzustellen, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden und ob die Honorare angemessen sind.

    Mögliche Schritte zur Klärung:

    • Detaillierte Aufschlüsselung anfordern: Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und der dafür aufgewendeten Stunden an.
    • Honorarordnung prüfen: Vergleichen Sie die abgerechneten Honorare mit den Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
    • Kostenvoranschlag vergleichen: Falls ein Kostenvoranschlag vorlag, prüfen Sie, ob die Rechnung diesen Rahmen einhält.
    • Fachkundige Beratung einholen: Ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um die Rechnung prüfen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationsschritte mit dem Architekten und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Rechnung, Kostenvoranschlag, E-Mails) auf. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
    Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Prüffähige Rechnung
    Eine prüffähige Rechnung ist eine Rechnung, die alle notwendigen Angaben enthält, um die erbrachten Leistungen und die dafür berechneten Kosten nachvollziehen zu können. Sie muss detailliert und übersichtlich sein.
    Verwandte Begriffe: Rechnung, Honorarabrechnung, Leistungsbeschreibung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Mängel feststellen und die Qualität von Bauleistungen beurteilen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baubegleitung.
    Kostenvoranschlag
    Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Leistung. Er dient als Grundlage für die Beauftragung und soll dem Auftraggeber eine Orientierung über die zu erwartenden Kosten geben.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Schätzung, Budget.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind ein System zur Strukturierung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie beschreiben die einzelnen Schritte von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Planungsprozess, Bauphasen.
    Sanitärtechnik
    Die Sanitärtechnik umfasst alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die für die Versorgung mit Wasser und die Entsorgung von Abwasser in Gebäuden erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Wasserleitungen, Abwasserrohre, Sanitäranlagen und Heizungsanlagen.
    Verwandte Begriffe: Heizungstechnik, Klimatechnik, Versorgungstechnik.
    Elektrotechnik
    Die Elektrotechnik umfasst alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die für die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von elektrischer Energie in Gebäuden erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Stromleitungen, Schalter, Steckdosen und Beleuchtungsanlagen.
    Verwandte Begriffe: Starkstromtechnik, Schwachstromtechnik, Gebäudeautomation.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Architektenrechnung höher ist als der Kostenvoranschlag?
      Prüfen Sie, ob der Kostenvoranschlag verbindlich war. Wenn ja, darf die Rechnung nicht wesentlich höher ausfallen, es sei denn, es gab unvorhergesehene Mehraufwendungen, die Ihnen mitgeteilt wurden. Fordern Sie eine detaillierte Begründung für die Mehrkosten an.
    2. Wie kann ich die abgerechneten Stunden des Architekten überprüfen?
      Fordern Sie einen detaillierten Stundennachweis an, aus dem hervorgeht, welche Tätigkeiten in welchem Zeitraum erbracht wurden. Vergleichen Sie die abgerechneten Stunden mit dem tatsächlichen Aufwand.
    3. Was ist die HOAI und wie hilft sie bei der Prüfung der Rechnung?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie können die HOAI nutzen, um zu überprüfen, ob die abgerechneten Honorare angemessen sind.
    4. Kann ich die Rechnung kürzen, wenn ich Fehler entdecke?
      Wenn Sie Fehler in der Rechnung entdecken, sollten Sie dies dem Architekten schriftlich mitteilen und um Korrektur bitten. Eine Kürzung der Rechnung ohne vorherige Klärung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
    5. Wann sollte ich einen Anwalt für Baurecht einschalten?
      Wenn Sie sich mit dem Architekten nicht einigen können oder die Rechnung sehr hoch ist und Sie den Verdacht auf unberechtigte Forderungen haben, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht einschalten.
    6. Was ist eine prüffähige Rechnung?
      Eine prüffähige Rechnung enthält alle notwendigen Angaben, um die erbrachten Leistungen und die dafür berechneten Honorare nachvollziehen zu können. Dazu gehören eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die Angabe der aufgewendeten Stunden und die Berechnungsgrundlage der Honorare.
    7. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger bei der Rechnungsprüfung?
      Ein Bausachverständiger kann die erbrachten Leistungen fachlich beurteilen und überprüfen, ob die abgerechneten Honorare angemessen sind. Er kann auch Mängel feststellen, die die Honorarforderung mindern könnten.
    8. Was bedeutet es, wenn eine Rechnung "im Nachgang nicht nachvollziehbar" ist?
      Das bedeutet, dass die Rechnung nicht ausreichend detailliert ist, um die erbrachten Leistungen und die dafür berechneten Kosten nachzuvollziehen. Es fehlen beispielsweise Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten, den aufgewendeten Stunden oder den verwendeten Materialien.

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      Wie Sie durch Mediation eine außergerichtliche Einigung erzielen können.
  2. Sanitär/Elektrik Prüfung: Planungsaufwand vs. Schnäppchen-Preis

    kostengünstig
    Ein NEIN der Machbarkeit wäre sicherlich kostenlos gewesen. Bei einem JA war die Machbarkeit ein Planungsaufwand mit Änderung der Architektenpläne, der Sanitär- und Elektropläne, CAD-Kosten sowie Bauleiterkosten und Mitteilung an die ausführenden Firmen, eventuell auch Änderungen der Fliesenspiegel. Der Preis war ein Schnäppchen, warum also anfechten? Sie wollten die Änderungen und haben diese auch bekommen, der Preis hätte auch höher sein können.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenrechnung Sanitär/Elektrik: Kostenprüfung und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer Architektenrechnung für die Prüfung der Machbarkeit einer Sanitär- und Elektrik-Änderung in einer Neubauwohnung in Stuttgart. Ein Fachingenieur wurde hinzugezogen, um die Umplanung der Toilette zu prüfen. Die Kosten von ca. 500€ werden hinterfragt, wobei die Teilnehmer verschiedene Aspekte wie Planungsaufwand, CAD-Kosten und Bauleiterkosten berücksichtigen.

    ✅ Empfehlung: Im Beitrag Sanitär/Elektrik Prüfung: Planungsaufwand vs. Schnäppchen-Preis wird argumentiert, dass der Preis ein Schnäppchen sei, wenn man den tatsächlichen Aufwand für die Prüfung und eventuelle Planänderungen bedenkt. Es wird empfohlen, die Rechnung nicht anzufechten, da die gewünschten Änderungen auch umgesetzt wurden.

    💰 Kosten: Die ursprüngliche Kostenschätzung des Architektenbüros für die Prüfung der Sanitär- und Elektrik-Änderung betrug ca. 500€ brutto. Diese Summe wird im Kontext der erbrachten Leistungen und des potenziellen Planungsaufwands diskutiert. Es wird angedeutet, dass ein "NEIN" zur Machbarkeit kostenlos gewesen wäre, während ein "JA" zusätzlichen Aufwand verursacht.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor eine Architektenrechnung angefochten wird, sollte der tatsächliche Leistungsumfang und der damit verbundene Aufwand genau geprüft werden. Im vorliegenden Fall scheint der Preis angemessen zu sein, insbesondere wenn die gewünschten Änderungen erfolgreich umgesetzt wurden. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Architektenbüro zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

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