1. Abschlagszahlung ohne vorherigen Vertrag bezahlen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

1. Abschlagszahlung ohne vorherigen Vertrag bezahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen nun seit einem Jahr einen Anbau an eine Einfamilienwohnhaus von 40 m² Grundfläche (2 Stockwerke).
Als wir den Entschluss für den Anbau gefällt hatten und einen Architekten ausgewählt hatten (nach einem sehr oberflächlichen Prinzip: Er hatte ein optisch sehr ansprechendes Haus in der näheren Umgebung gebaut) fanden die ersten Vorgespräche mit diesem statt.
Er erstellte auf der Grundlage der alten Bauakte (des Einfamilienhaus) eine erste handschriftliche Skizze, machte einige Fotos des vorhandenen Bausubstanz, besprach die Skizze mit uns und fertigte dann einen Bauplan im Maßstab 1:100 an.
Diese Phase dauerte immerhin ein ganzes Jahr, da der Architekt immer wieder Termine nicht einhielt bzw. sich über Wochen nicht meldete. Aber wir sind jung und naiv und haben ihm alle Zeit gegeben. z.B. wollte er uns eine Kostenaufstellung innerhalb einer Woche zukommen lassen, insgesamt dauerte dies allerding 6 Wochen!
Nun ja, nach einer Phase von 11 Monaten erhielten wir dann einen ausgefertigten Bauantrag mit der Baubeschreibung, der Kostenaufstellung, der Berechnung der Wohnfläche (Bestand und nach Anbau) und die Pläne des Bauantrags.
1. Problem:
Die Kostenaufstellung erschien uns mit einer Gesamtsumme für den Anbau von 230.000 € sehr hoch, die Leistung des Architekten verbuchte er mit 18.000 €.
Nach Durchsprache der Pläne mit dem Architekten erläuterte dieser, dass er die Kosten extra hoch angesetzt hätte, damit wir später nicht evtl. doch zu wenig Geld für den Bau zur Verfügung hätten. Meiner Meinung nach wollte der Architekt sein Honorar eher hoch ansetzen?
Bis zu diesem Zeitpunkt wollte unser Planer nicht über Geld reden  -  er meinte, es wäre unseriös vorab eine mögliche Summe zu nennen. Dies schien uns  -  naiv!  -  logisch.
Nach der Besprechung der Pläne war es nun unsere Aufgabe, die Genehmigung der direkt an unser Grundstück angrenzenden Nachbarin einzuholen  -  diese verstarb allerding genau zu dieser Zeit und der Nachlass ist bis dato noch nicht geregelt.
Da das Haus dieser Dame mit unserem alten Haus ein Doppelhaus bildet und die Erben wohl das Haus verkaufen werden, spielen wir nun mit dem Gedanken, den Anbau fallen zu lassen und das Nachbarhaus zu kaufen. Dies teilten wir unserem Architekten mit.
2. Problem:
In der Weihnachtszeit sendete uns der Architekt, der sich sonst wie schon gesagt sehr viel Zeit ließ, plötzlich eine erste Abschlagsrechnung über 3.000 €, welche wir am Liebsten noch innerhalb einer Woche hätten zahlen sollen. In der Rechnung war nur dieser Betrag mit der ausgewiesenen Mehrwehrtssteuer aufgeführt  -  weder die Honorarstufe, noch der Honorarsatz sind uns bekannt.
Wir bezahlten nicht, da wir ja nun nicht mehr wissen, ob wir den Anbau in Angriff nehmen werden.
Nach Nachfrage, auf was sich der 1. Abschlag beziehe, antwortete der Architekt uns, auf die geplante Bausumme. Also auf sein Honorar von 18.000 €.
Unsere Frage ist nun, was wir tatsächlich bezahlen müssen, wenn wir uns gegen den Anbau entscheiden sollten und so die Arbeit des Architektens nicht mehr in Anspruch nehmen werden?
Wahrscheinlich alle bisherigen Leistungen  -  aber wie berechnen sich diese?
Wir haben bis dato weder einen Vertrag unterschrieben, noch haben wir unser definitives OK für die Baupläne bzw. für die Kostenaufstellung gegeben. Nach unserem letzten persönlichen Gespräch war der Stand, dass wir uns alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen werden, und nun diese Rechnung?
Kann der Architekt einen Abschlag für die Gesamtsumme verlangen oder sollten wir nur die bisherigen Leistungen (also den Bauantrag mit Anlagen) bezahlen? (Was uns richtiger erschien!)
Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen und "Entschuldigung" für diesen doch sehr langen Roman. Aber unsere Blauäugigkeit muss jetzt andlich ein Ende finden!
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie
(Deutschland/ Rheinland-Pfalz)
  • Name:
  • Stefanie S.
  1. Das Sie Leistungen von dem Architekten ...

    bekommen haben, scheint ja unstreitig zu sein.
    Über die Probleme dabei brauchen wir hier nicht debattieren, die sind Geschichte.
    Bis auf die fehlende Nachbarzustimmung (das setze ich jetzt mal voraus) scheint die Planung ja genehmigungsfähig)
    Ergo hat der Architekt erst einmal einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Honorar.
    Ob man Ihre Aussage, Sie wollten den Anbau fallen lassen, schon als Vertragskündigung betrachten kann  -  naja.
    Aber eine Abschlagsrechnung stellen darf der Architekt.

    Diese allerdings nur aus drei Zahlen bestehen zu lassen (netto MwSt brutto)  -  NÖ!
    Auch eine Abschlagsrechnung muss prüfbar sein. Ergo muss die Honorarzone, ggf Zuschläge, die Bausumme (netto!) und zumindest ein minimaler Rechenweg aufgeführt sein.
    Da der Kollege ja wohl Kammermitglied sein wird, sollten Sie dort Anspruch auf eine Rechtsberatung haben (Ja  -  auch Bauherren).
    Rufen Sie doch einmal die zuständige Kammer an und erkundigen Sie sich dort.

  2. Danke!

    für Ihre schnelle und weiterführende, hilfreiche Antwort!

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