Architekt unpünktlich: Baufortschrittsanzeige verzögert – Was tun bei Zeitverzug?
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Architekt unpünktlich: Baufortschrittsanzeige verzögert – Was tun bei Zeitverzug?

Hallo,
ich würde mich freuen, Meinungen zu meinem Problem zu bekommen.
Konkret geht es darum, dass mein Architekt (Umbau/Sanierung des Erdgeschosses eines Zweifamilienfachwerkhauses in NRW/Westfalen, Honorarzone III niedrig) für die Erstellung/Überarbeitung von Baufortschrittsanzeigen für meine Bausparkasse m.E. teilweise extrem lange braucht und hierbei zugesagte Termine wiederholt nicht eingehalten hat bzw. ganz aktuell mir keinen Termin nennt, wann ich mit einer Überarbeitung einer für mich und meiner Bausparkasse rechnerisch nicht vollständig nachvollziehbaren Baufortschrittsanzeige rechnen kann. Auch vorher war ich bzgl. Termineinhaltung des Arch. teilweise schon recht unzufrieden. Baubeginn war 2004. Der Eigenleistungsanteil ist sehr hoch.
Chronologie:
Baufortschrittsanzeige im Jan. 2008 erbeten und Mai 2008 erhalten (laut Aussage des Arch. teilweise krankheitsbedingt verzögert)
Nächste Baufortschrittsanzeige Mitte Nov. 2008 erbeten und nach ca. 2 Wochen erhalten (soweit so gut)
Ich habe diese Anzeige eingereicht und Anfang Februar von der Bausparkasse die Info erhalten, dass diese nicht nachvollziehbar sei.
Anfang Februar email an Architekten mit Bitte, die Anzeige nachvollziehbar innerhalb einer knappen Woche vorzulegen. Nach 1 1/2 Wochen ohne Reaktion erneutes Schreiben von mir mit Antwort vom Arch. dass Terminangabe morgen erfolgen würde, was nicht geschah. Antwort von mir Ende Feb., dass ich mind. auf einer Terminnennung bestehen könne und würde. Bislang keine weitere Antwort vom Arch.
Wer will, kann sich unter den links selber eine Meinung über die abgegebene Baufortschrittsanzeige machen.
Abgesehen von den Baufortschrittsanzeigen hat der Architekt für mein BVAbk. aktuell kaum etwas zu tun Aufgrund Eigenleistung bzw. der Tastsache, dass ich die letzten Monate wenig Zeit für den Bau habe.
Gefühlsmäßig habe ich momentan keine Lust mehr, mich von meinem Architekten weiter hinhalten zu lassen und würde die Zusammenarbeit gerne beenden. Ich hatte dem Arch. auch vorher (zuletzt 2008) schon mitgeteilt, wenn ich richtig unzufrieden war.
Objektiv gesehen wäre aber zu klären, ob dies zweckmäßig ist und welche Folgen sich finanziell und z.B. auch haftungstechnisch ergeben könnten.
Wie wird meine Situation von den Experten hier gesehen?
Welche sinnvollen Möglichkeiten gäbe es, die Zusammenarbeit zu beenden bzw. zu versuchen, diese in Richtung meiner Zufriedenheit zu ändern?
Ein Vertrag ist m.W. nicht schriftlich unterzeichnet und die ganze Thematik auch nicht mündlich im Detail besprochen worden. In den Abschlagszahlungen ist nur von den Phasen 1-8 die Rede. Heißt das, dass die Phase 9 nicht Leistungsbestandteil ist?
Mit freundlichen Grüßen
A. Adrian
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    Ich verstehe, dass Sie mit der Unpünktlichkeit Ihres Architekten bezüglich der Baufortschrittsanzeigen unzufrieden sind. Dies kann besonders problematisch sein, wenn es um die Auszahlung von Geldern durch die Bausparkasse geht.

    Zunächst ist es wichtig, den Architektenvertrag genau zu prüfen. Dort sollten die Leistungsphasen und die dazugehörigen Termine für die Erstellung der Baufortschrittsanzeigen festgelegt sein. Fehlen konkrete Termine, gelten die üblichen Fristen nach BGBAbk.. Eine mündliche Vereinbarung ist schwer nachweisbar, daher ist die schriftliche Dokumentation entscheidend.

    Wenn der Architekt die vereinbarten Termine nicht einhält, setzen Sie ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Versäumnisse des Architekten. Dies ist wichtig, falls Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen müssen.

    ? Gefahr: Bauverzögerungen können zu erheblichen finanziellen Schäden führen, insbesondere wenn dadurch Anschlussfinanzierungen gefährdet sind oder Gewerke nicht rechtzeitig fertiggestellt werden.

    Ich empfehle, das Gespräch mit dem Architekten zu suchen und die Situation offen anzusprechen. Vielleicht gibt es Gründe für die Verzögerung, die im Dialog geklärt werden können. Sollte das Gespräch keine Besserung bringen, kann eine Mediation helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen und die nächsten Schritte rechtssicher zu gestalten.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baufortschrittsanzeige
    Ein Dokument, das den aktuellen Stand eines Bauprojekts beschreibt und als Grundlage für Abschlagszahlungen dient. Sie wird von Architekten oder Bauleitern erstellt und von der finanzierenden Bank oder Bausparkasse zur Freigabe weiterer Gelder benötigt.
    Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Leistungsphase, Bauvertrag.
    Honorarzone
    Die Honorarzone bestimmt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts und beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars. Es gibt verschiedene Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die komplexesten Projekte umfasst.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Leistungsphase.
    Leistungsphase
    Die Leistungsphasen gliedern ein Bauprojekt in verschiedene Abschnitte, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauablauf.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem Vertragsverhältnisse, Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsrechte.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Vertragsrecht, Zivilrecht.
    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die während der Bauphase für bereits erbrachte Leistungen geleistet wird. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Baufortschritt und wird in der Baufortschrittsanzeige dokumentiert.
    Verwandte Begriffe: Baufortschrittsanzeige, Honorar, Zahlungsplan.
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Bei Baumängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Nacherfüllung.
    Mediation
    Ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mediation kann bei Bauprojekten helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
    Verwandte Begriffe: Konfliktlösung, Schlichtung, Einigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baufortschrittsanzeige und wozu dient sie?
      Eine Baufortschrittsanzeige ist ein Dokument, das den aktuellen Stand eines Bauprojekts dokumentiert. Sie dient als Grundlage für Abschlagszahlungen an den Architekten oder Bauunternehmer und wird oft von der finanzierenden Bank oder Bausparkasse benötigt, um die Auszahlung weiterer Gelder zu genehmigen.
    2. Welche Fristen gelten für die Erstellung einer Baufortschrittsanzeige?
      Die Fristen für die Erstellung einer Baufortschrittsanzeige sollten im Architektenvertrag oder Bauvertrag festgelegt sein. Fehlen konkrete Vereinbarungen, gelten die üblichen Fristen nach BGB, die eine angemessene Zeit zur Leistungserbringung vorsehen. Was "angemessen" ist, hängt vom Einzelfall ab.
    3. Was kann ich tun, wenn der Architekt die Baufortschrittsanzeige nicht rechtzeitig liefert?
      Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Versäumnisse. Bei anhaltender Verzögerung können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, beispielsweise eine Minderung des Honorars oder Schadensersatz.
    4. Kann ich den Architekten wechseln, wenn er ständig unpünktlich ist?
      Ein Architektenwechsel ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, beispielsweise durch ständige Unpünktlichkeit und mangelhafte Leistung, kann dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags sein.
    5. Welche Rolle spielt der Eigenleistungsanteil bei der Baufortschrittsanzeige?
      Der Eigenleistungsanteil muss in der Baufortschrittsanzeige korrekt berücksichtigt werden. Der Architekt muss bestätigen, welche Eigenleistungen erbracht wurden, damit diese bei der Berechnung der Abschlagszahlungen berücksichtigt werden können.
    6. Was bedeutet Honorarzone III niedrig?
      Die Honorarzone III bezieht sich auf den Schwierigkeitsgrad des Bauprojekts. "Niedrig" innerhalb dieser Zone bedeutet, dass es sich um ein eher einfaches Projekt handelt, was die Erstellung der Baufortschrittsanzeige nicht unnötig verzögern sollte.
    7. Wie kann ich die Zusammenarbeit mit dem Architekten verbessern?
      Offene Kommunikation ist entscheidend. Sprechen Sie Ihre Bedenken und Erwartungen klar an. Vereinbaren Sie klare Termine und halten Sie diese schriftlich fest. Eine konstruktive Zusammenarbeit kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Effizienz zu steigern.
    8. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei Bauverzögerungen?
      Bei Bauverzögerungen haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, wie beispielsweise die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die Minderung des Honorars oder im Extremfall die Kündigung des Vertrags. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um die besten Schritte zu unternehmen.

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  2. Bauzeitverzögerung: Eigenleistung vs. Architektenleistung

    Mediation: Architekt langsam/unpünktlich
    >Der Eigenleistungsanteil ist sehr hoch. <
    ... da haben wir schon eines der großen Probleme in Ihrem Fall, denn der Architekt ist abhängig davon, wann Sie welche Eigenleistungen erbringen. Und jeden Tag muss der Architekt nicht auf die Baustelle, insbes. wenn, wie Sie schreiben, Sie derzeit eher weniger Zeit für Ihren Bau haben.
    Einzige Empfehlungen die ich hier erst mal sehe, ohne den konkreten Fall abschließend beurteilen zu können, sind:
    1. sprechen Sie mit Ihrem Architekten, klären Sie was Sie wie wollen und lassen Sie diesem Gelegenheit Möglichkeiten für eine Änderung/Verbesserung aufzuzeigen.
    2. kündigen wäre m.E. der falscheste Weg, da Sie ja auch von Ihrem Architekten bzgl. Ihres Finanzierers abhängen und, insbes. Ihr Auftragnehmer (sofern nichts anderes schriftl. vereinbart ist) u.a. erst einmal frei in der Gestaltung dessen Arbeitsabläufe ist, m.E. bes. in Ihrem Fall.
    3. sollten Sie nicht gemeinsam weiterkommen, empfehle ich Ihnen eine Durchführung einer Mediation mit der verbindl. Vereinbarung ihrer gemeinsamen Ziele. Hier können die Architektenkammern behilflich sein, oder eben auch andere Mediatoren.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architekt Unpünktlichkeit: Baufortschrittsanzeige & Zeitverzug

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik verspäteter Baufortschrittsanzeigen durch den Architekten bei einem Umbau/Sanierungsprojekt. Diskutiert werden die Auswirkungen hoher Eigenleistungsanteile auf die Architektenleistung und mögliche Lösungsansätze wie Mediation. Die Bedeutung klarer Absprachen und realistischer Zeitpläne wird hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Hoher Eigenleistungsanteil kann Architektenleistung beeinflussen. Siehe Bauzeitverzögerung: Eigenleistung vs. Architektenleistung.

    ✅ Zusatzinfo: Mediation als möglicher Weg zur Konfliktlösung zwischen Bauherr und Architekt bei Verzögerungen im Bauablauf.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Verantwortlichkeiten und Zeitpläne transparent mit Ihrem Architekten. Bei anhaltenden Problemen ziehen Sie eine Mediation in Betracht, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Überprüfen Sie die Honorarzone und den Architektenvertrag auf entsprechende Klauseln bezüglich Verzug und Baufortschrittsanzeige.

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