Architektenhonorar energetische Sanierung: Kosten, Berechnung & Einsparpotenziale?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar energetische Sanierung: Kosten, Berechnung & Einsparpotenziale?
ich plane eine grundlegende Sanierung eines 6-Familien Hauses. Die Wohnfläche ist ca. 550 m². Folgende Umfänge sind enthalten: Dach dämmen, Fassadendämmung, neue Fenster, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, neue Heizungsanlage, neue Gauben beim Dach, Balkone austauschen (von Beton auf Ständerbauweise), Kellerdeckendämmung und eine Solaranlage für Wassererwärmung. Also ein 70er Jahre Haus auf KfW40 zu bringen. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 200.000 € belaufen. Ich habe diese Festlegung im Rahmen einer Energieberatung getroffen, deren Ersteller (Architekt) gute Arbeit geleistet hat und mit dem ich auch gerne weiter zusammenarbeiteren würde. Er hat mir das Angebot unterbreitet, die gesamte Abwicklung von den Genehmigungsplänen (Gauben) bis inkl. Baubetreuung/Abnahme zu einem Preis von 25.000 € zu übernehmen.
Ich habe jetzt Probleme dieses Angebot einzuordnen und fände es klasse, wenn ich die ein oder andere Meinung aus dem Forum bekäme, ob dieser Vorschlag angemessen ist oder nicht.
Natürlich wird es einen Architektenvertrag geben, die Frage ist hier nur hinsichtlich der Größenordnung des Honorars.
Im Voraus Danke für die Beiträge.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich beurteile die Anfrage zum Architektenhonorar bei einer energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit ca. 550 m² Wohnfläche. Die genannten Umfänge (Dachdämmung, Fassadendämmung, Fenster, Lüftungsanlage, Heizung, Gauben, Balkone, Kellerdeckendämmung, Solaranlage) deuten auf eine umfassende Sanierung hin.
Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Es ist wichtig, einen detaillierten Architektenvertrag abzuschließen, der alle Leistungsphasen (Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung etc.) und die entsprechenden Honorare regelt.
Die Gesamtkosten der Sanierung (200.000 - 250.000 Euro) sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Honorars. Eine Energieberatung im Vorfeld kann helfen, die Sanierungskosten zu optimieren und Fördermittel zu beantragen.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Architekten ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie auf die Qualifikation des Architekten und seine Erfahrung mit energetischen Sanierungen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten - Leistungsphasen
- Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorarberechnung - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen die Baukosten ohne Umsatzsteuer.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarberechnung, Baukosten - Energieberatung
- Eine Energieberatung hilft, die Sanierungskosten zu optimieren und Fördermittel zu beantragen. Der Energieberater erstellt einen Sanierungsfahrplan und unterstützt bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen.
Verwandte Begriffe: Sanierungsfahrplan, Fördermittel, Energieeffizienz - Sanierungsfahrplan
- Ein Sanierungsfahrplan ist ein Konzept, das die einzelnen Sanierungsschritte und deren zeitliche Abfolge festlegt. Er dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung der Sanierung.
Verwandte Begriffe: Energieberatung, Sanierungskosten, Fördermittel - Fördermittel
- Es gibt verschiedene Fördermittel für energetische Sanierungen, z.B. von der KfW oder dem BAFA. Die Förderbedingungen sind unterschiedlich und sollten im Vorfeld geprüft werden.
Verwandte Begriffe: Energieberatung, Sanierungskosten, KfW, BAFA - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen und Honorare des Architekten. Er sollte detailliert alle Leistungsphasen und die entsprechenden Honorare enthalten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorarberechnung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird das Architektenhonorar bei einer energetischen Sanierung berechnet?
Das Architektenhonorar wird in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens und der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. - Welche Leistungsphasen sind im Architektenvertrag enthalten?
Ein Architektenvertrag umfasst in der Regel neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil. - Kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
Das Architektenhonorar ist grundsätzlich verhandelbar, insbesondere bei größeren Projekten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen und Preise zu vergleichen. - Welche Rolle spielt die Energieberatung bei der Sanierung?
Eine Energieberatung kann helfen, die Sanierungskosten zu optimieren und Fördermittel zu beantragen. Der Energieberater erstellt einen Sanierungsfahrplan und unterstützt bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen. - Welche Fördermittel gibt es für energetische Sanierungen?
Es gibt verschiedene Fördermittel für energetische Sanierungen, z.B. von der KfW oder dem BAFA. Die Förderbedingungen sind unterschiedlich und sollten im Vorfeld geprüft werden. - Was ist bei der Auswahl eines Architekten zu beachten?
Achten Sie auf die Qualifikation des Architekten, seine Erfahrung mit energetischen Sanierungen und seine Referenzen. Ein persönliches Gespräch ist wichtig, um die Vorstellungen und Wünsche zu besprechen. - Wie kann ich die Kosten der Sanierung reduzieren?
Durch eine sorgfältige Planung, die Auswahl energieeffizienter Materialien und die Inanspruchnahme von Fördermitteln können die Kosten der Sanierung reduziert werden. - Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan ist ein Konzept, das die einzelnen Sanierungsschritte und deren zeitliche Abfolge festlegt. Er dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung der Sanierung.
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Architektenhonorar: HOAI vs. Modernisierungszuschlag
Architektenhonorar
für eine energetische Modernisierung mit teilweisem Neubau (Dachgauben, Balkone) kann keinesfalls entsprechend der HOAIAbk. inkl. Zuschlag für Modernisierung und teilweise " geringfügigem Umbau" eine Größenordnung wie von Ihnen angegeben erreichen. Ich verlasse mich einmal auf Ihre Angaben. Dieses angegebene (Netto-?) Honorar entspricht Honorarzone III oben für einen Neubau "all inklusiv".
Auch, wenn nun einige Kollegen die Hände überm Kopf zusammenschlagen werden, Ich möchte Ihnen "empfehlen" (meine persönliche Meinung) eine freie Honorarvereinbarung mit dem Architekten zu treffen (mit einem Zuschlag für (ggf. auch energetische) Modernisierung und Mitverarbeitung der bestehenden Substanz), allein schon aus dem Grund, da nicht alle Teilleistungen der Leistungsphasen nach HOAI anfallen werden. -
Honorarfindung: Mitverarbeitete Substanz & Vor-Ort-Aufwand
andersrum:
ich habe grad die HOAIAbk. nicht da, aber die mitverabeitete Substanz macht wohl
den Unterschied und wenn man die vor-Ort-fieselei beim Bauen im Bestand intensiv
betreibt (und betreiben kann!), finde ich das Honorar nicht sooo daneben ... -
HOAI-Gültigkeit: Vorsicht bei Dumping-Honorarvereinbarungen!
ohne HOAIAbk. geht es nicht
Wenn Sie eine Honorarvereinbarung außerhalb der Grenzen der HOAI treffen ist diese hinfällig und sie müssen sich hinterher gefallen lassen, dass der Architekt doch eine höhere Rechnung entsprechend HOAI stellt. Also Vorsicht mit Dumping-Honoraren -
Honorarverhandlung: Summe erläutern & HOAI-Rahmen beachten
Mein Vorschlag
Lassen Sie sich vom Architekt Stück für Stück erläutern, wie er auf die Summe kommt. Sagen sie ihm offen, dass Verhandlungsbedarf besteht und nähern sie sich dann einer beiderseits akzeptablen Summe im Rahmen der HOAIAbk.. Wenn nicht alle Leistungsphasen voll erbracht werden müssen (Vorleistungen sind ja in Form der Energieberatung bereits bezahlt), kann man sicher etwas kürzen. -
Abrechnungsfehler: Honorarhöhe kritisch prüfen!
ich denke eher ...
mehr ist/kann gekürzt werden. Sicherlich nicht nur Ansichtssache.
Iih pfui, mal was gegen die Herrn Kollegen gesagt?! , zumindest in Bezug auf die, doch allzu häufig fehlerbehafteten Abrechnungen, insbesondere der Höhe nach. Auch nicht selten, und dumm, zu wenig Honorar berechnet.
@ Fragesteller: ohne Kenntnis des genauen Umfanges der zu beauftragenden Leistungen, können wir Ihnen hier nicht verlässlich weiterhelfen. Aber, leicht ist und wird auch mal zu viel bezahlt. -
HOAI-Anwendung: Skepsis bei Standard-Zone III angebracht?
HOAI Anwendung bei Sanierung/Umbau
... erst mal schon mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Das keine exakten Werte bei meiner groben Situationsschilderung raus kommen können ist klar. Wie es sich für mich darstellt scheint meine Skepsis hinsichtlich der standardmäßigen Anwendung der HOAIAbk. Zone III oben für meinen - wenngleich umfangreichen - Umbau angebracht zu sein. Ich werde dem Rat, die Honorarforderung offen zu diskutieren, sicher folgen und versuchen mich inhaltlich an dem HOAI-Leistungskatalog zu orientieren.
Aber die 25.000 € (im Übrigen wie die 200.000 brutto-Werte) sind wohl hoch angesetzt. -
Anrechenbare Kosten: Aufteilung nach Leistungsphasen (LPH)
Aufteilung der anrechenbaren Kosten
Für die LPH 1-4 würde ich nur die Baukosten der geplanten Umbauten heranziehren. Das sind dann nicht 200.000,00 €, sondern vielleicht nur 40.000,00 für Gauben und Balkone. Wenn dem Architekt keine Bestandspläne als Arbeitsgrundlage vorliegen kommt noch etwas für Bestandsaufnahmen usw. hinzu.
Hochgerundet komme ich dann nur auf 2.000 € für 1-4.
Für die Leistungsphasen 5-9 würde ich aber die kompletten Bau- und Sanierungskosten ansetzen. Abzgl. MwSt. also 168.000 €.
Dann komme ich auf ein Gesamthonorar einschl. Umbauzuschlag von 21.000 € bis 27.000 €.
Wenn dann noch die Leistungen der thermischen Bauphysik inklusive sind, dann passt das schon.
Gruß -
Architektenhonorar: Kritik an überhöhten Kosten!
'Entschuldigung Herr Lott ...
So ein Käse!
Für 27000 € baue ich Ihnen ein Haus, mit allem drum und dran für Bauwert 300000 €.
Bau-Ing. bleib bei deinem Leisten, sach ich mal hier so frech. -
Energetische Sanierung: Bauingenieure & Honorar-Mindestsätze
energetische Gebäudesanierung
Herr Kaiser,
gerade eine energetische Gebäudesanierung gehört genau zum "Leisten" der Bauingenieure, auch wenn Sie das vielleicht nicht gerne hören.
Das Honorar liegt zwar im oberen Bereich und den Umbauzuschlag muss nicht zwangsläufig vereinbaren. Das sollte dem Fragesteller als Antwort genügen.
Aber mit Ihrem Honorarbeispiel würden Sie die Mindestsätze der HOAIAbk. unterschreiten.
Bei der Annahme von 250.000 € Netto anrechenbaren Kosten reicht das Honorar für alle LPAbk. inkl. MwSt. von 31.392 € bis 38.523,87 €
Gruß -
Architektenhonorar: Keine weitere Aussage
'Entschuldigung Herr Lott ...
aber ich sag jetzt 'mal nichts. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar für energetische Sanierung: Kosten & HOAIAbk.
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit des Architektenhonorars für eine energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Dabei werden die HOAI-Bestimmungen, mögliche Modernisierungszuschläge und die Verhandlung des Honorars im Rahmen der Energieberatung thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte Aufteilung der anrechenbaren Kosten nach Leistungsphasen, wie in Anrechenbare Kosten: Aufteilung nach Leistungsphasen (LPH) erläutert wird.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei Honorarvereinbarungen außerhalb der HOAI-Grenzen ist Vorsicht geboten, da diese hinfällig sein können (siehe HOAI-Gültigkeit: Vorsicht bei Dumping-Honorarvereinbarungen!). Es wird empfohlen, die Honorarforderung offen zu diskutieren und sich im Rahmen der HOAI einer akzeptablen Summe anzunähern.
💰 Kosten: Die anrechenbaren Kosten sollten für die Leistungsphasen 1-4 nur die Baukosten der geplanten Umbauten umfassen, wie Gauben und Balkone. Für die Leistungsphasen 5-9 sind die kompletten Sanierungskosten relevant. Die korrekte Berechnungsgrundlage ist entscheidend für die Höhe des Architektenhonorars.
🔧 Praktische Umsetzung: Es wird geraten, sich vom Architekten detailliert erläutern zu lassen, wie die Honorarsumme zustande kommt. Eine offene Kommunikation und Verhandlungsbereitschaft sind wichtig, um eine für beide Seiten faire Lösung zu finden. Auch die Abrechnungsfehler sollten geprüft werden, wie im Beitrag Abrechnungsfehler: Honorarhöhe kritisch prüfen! erwähnt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Umfang der zu beauftragenden Leistungen genau ab, um das Honorar präzise berechnen zu können. Nutzen Sie die Energieberatung, um Vorleistungen zu berücksichtigen und das Honorar entsprechend zu kürzen. Beachten Sie die Hinweise zur mitverarbeiteten Substanz und dem Vor-Ort-Aufwand, wie in Honorarfindung: Mitverarbeitete Substanz & Vor-Ort-Aufwand beschrieben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Sanierung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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