Brennerdefekt in Garantie: Folgeschäden durch Rohrbruch – Wer haftet?
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Brennerdefekt in Garantie: Folgeschäden durch Rohrbruch – Wer haftet?

Brennerdefekt in Garantiezeit  -  Folgeschäden -
Sehr geehrte Forumsteilnehmer, nachstehend meine Frage: Aufgrund eines Brennerausfalles in meinem in Renovierung befindlichen Hauses (Heizungserneuerung 08/01) sind über die Feiertage alle Rohre und Heizkörper geplatzt. Der einbauende Handwerker hatte darauf aufmerksam gemacht das bei Buderus-Brennern gelegentlich Ausfälle vorkommen. Ich solle dann nur wieder die Starttaste drücken. Bisher 4-5 mal vorgekommen. Meine letzte Kontrolle des Systems erfolgte am 19.12.01. Nunmehr erklärt er weder der Hersteller noch er währen für die Folgeschäden von rd. 50.000 DM verantwortlich zu machen. Eine weitergehende meinerseitige Versicherungsdeckung besteht nicht.
WER KANN helfen  -  Aufgrund welcher RECHTSGRUNDLAGE ENTWEDER HERSTELLER ODER Handwerker IN DIE Pflicht GENOMMEN werden KÖNNEN. +++ dringend+++ Herzlichen Dank im Voraus
Name:
Dietmar Bremer
Mail:
[email protected]
Datum:
28.01.2002
WWW:
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    Im Falle eines Brennerdefekts innerhalb der Garantiezeit, der zu Folgeschäden wie einem Rohrbruch führt, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst ist zu klären, ob der Brennerdefekt auf einen Materialfehler oder einen Montagefehler zurückzuführen ist.

    🔴 Gefahr: Ein unsachgemäß installierter Brenner kann zu gefährlichen Situationen führen, einschließlich Kohlenmonoxid-Austritt.

    Ich empfehle, den Schaden umgehend dem einbauenden Handwerker zu melden und ihn zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Gleichzeitig sollte der Hersteller des Brenners (z.B. Buderus) über den Defekt informiert werden. Dokumentieren Sie alle Schäden und den Ablauf detailliert mit Fotos und Notizen.

    Prüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung auf Deckung von Folgeschäden durch Rohrbruch. Klären Sie, ob die Versicherung des Handwerkers für den Schaden aufkommt, falls dieser den Defekt verursacht hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Brenner von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten, um die Ursache des Defekts festzustellen und die Verantwortlichkeit zu klären. Dies ist wichtig für die Durchsetzung von Garantie- und Schadenersatzansprüchen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Brenner
    Der Brenner ist das Herzstück einer Heizungsanlage und dient zur Verbrennung von Brennstoffen wie Gas oder Öl, um Wärme zu erzeugen.
    Verwandte Begriffe: Heizkessel, Verbrennung, Heizwert.
    Garantie
    Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers, für bestimmte Mängel innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzustehen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Produkthaftung, Garantiebedingungen.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an einer Kaufsache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Nacherfüllung, Minderung.
    Rohrbruch
    Ein Rohrbruch ist das unkontrollierte Austreten von Wasser aus einem beschädigten Rohrleitungssystem.
    Verwandte Begriffe: Wasserschaden, Leckage, Korrosion.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Schäden und zur Klärung von Sachverhalten herangezogen wird.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Expertise, Schadensanalyse.
    Folgeschaden
    Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der als Folge eines ursprünglichen Schadens entsteht.
    Verwandte Begriffe: Kausalschaden, mittelbarer Schaden, unmittelbarer Schaden.
    Haftung
    Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für einen Schaden, den man verursacht hat.
    Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Verantwortlichkeit, Regress.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun bei einem Brennerdefekt innerhalb der Garantiezeit?
      Melden Sie den Defekt umgehend dem Handwerker und dem Hersteller. Dokumentieren Sie alle Schäden und bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Defekts an.
    2. Wer haftet für Folgeschäden durch einen Brennerdefekt?
      Die Haftung hängt von der Ursache des Defekts ab. Bei einem Materialfehler haftet der Hersteller, bei einem Montagefehler der Handwerker. Ihre Gebäudeversicherung kann für Folgeschäden durch Rohrbruch aufkommen.
    3. Wie lange dauert die Garantiezeit für einen Brenner?
      Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland zwei Jahre. Einige Hersteller bieten jedoch längere Garantiezeiten an. Prüfen Sie die Garantiebedingungen Ihres Brenners.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, während die Garantie auch Mängel abdecken kann, die später auftreten.
    5. Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch durch Brennerdefekt?
      In der Regel zahlt die Gebäudeversicherung für Schäden durch Rohrbruch. Es ist jedoch wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um festzustellen, welche Schäden abgedeckt sind.
    6. Kann ich den Handwerker für den Schaden haftbar machen?
      Ja, wenn der Schaden durch einen Fehler des Handwerkers verursacht wurde, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Handwerker den Brenner unsachgemäß installiert hat.
    7. Was ist ein Sachverständigengutachten und wozu dient es?
      Ein Sachverständigengutachten wird von einem unabhängigen Experten erstellt und dient dazu, die Ursache eines Schadens festzustellen und die Verantwortlichkeit zu klären. Es ist ein wichtiges Beweismittel bei Streitigkeiten.
    8. Wie dokumentiere ich den Schaden richtig?
      Machen Sie Fotos von allen Schäden, notieren Sie den genauen Ablauf des Ereignisses und bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und erstellen Sie eine detaillierte Schadensmeldung.

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  2. Brennerdefekt Buderus: Heizungsfirma haftet für Folgeschäden!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo Herr Bremer,
    ist bereits eine Abnahme der Heizungsanlage erfolgt?
    Ein dicker Hund ist allerdings, dass der Monteur darauf hinweist, dass 'bei Buderus-Brennern gelegentlich Ausfälle vorkommen' ... Das kann nicht Ihr Problem sein, sondern es muss das Problem der Heizungsfirma sein, die für Lieferung und Einbau zuständig ist.
    (Wie stellt die Heizungsfirma sich das während eines Urlaubes vor?)
    Umgehend einen schriftlichen Mängelbericht per Einschreiben mit Rückschein an die Firma senden sowie die Folgeschäden ebenfalls beschreiben; den Hinweis unterbringen, dass die Heizungsfirma ihre Haftpflichtversicherung informiert. Falls nicht schon geschehen, geben Sie Ihrer Versicherung ebenfalls Bescheid.
    Zur Sicherheit würde ich einen Rechtsanwalt (Arbeitsgebiet Baurecht) aufsuchen und eine Erstberatung durchführen.
  3. AGB Klauseln: Haftung für Folgeschäden – Vertrag prüfen lassen!

    AGB's?
    Moin zusammen,
    inwieweit greifen da eigentlich die AGB's des AN? Meist steckt doch in jedem "Kleingedruckten" die Klausel, dass Folgeschäden und Haftung sich bis max. der Auftragssumme erstrecken. Mehr ist dann meistens nicht drin. -- Muss ja nicht heißen, dass die Klausel gültig ist, deshalb:
    Lassen Sie parallel von einem Fachmann Ihren Vertrag mit dem Heizungsbauer prüfen!
  4. Rohrbruch Folgeschäden: Wohngebäudeversicherung zahlt nicht?

    keine Versicherungsdeckung?
    das ist doch der klassische Fall für die Wohngebäudeversicherung. Besteht keine?
  5. Gewährleistung VOB: Brennerdefekt – Schaden trotz Pauschalangebot?

    Reaktion auf Antworten
    Da ich ein Pauschalangebot angenommen habe, hat die Rechnung nur zum Inhalt die Heizunggsanlage inkl. Installation.
    Ausführung u. Gewährleistung gem. VOBAbk. steht kleingedruckt unten auf der Rechnung.
    Eine Abnahme und Einweisung ist nicht erfolgt bis auf den Hinweis auf die möglichen Brennerausfälle.
    Ein entsprechendes Zündmodul wäre erneuert worden.
    Allerdings wurde die Rechnung ordnungsgemäß bezahlt.
    Gerade in der Überwachung über die Weihnachtsfeiertage bestand ja das Problem  -  vor Weihnachten kontrolliert nach den Feiertagen wieder  -  schon war das Malheur passiert.
    Weißt jemand etwas über Aufsichtspflicht bei neuen Heizungen innerhalb der Garantiezeit  -  ein Wartungsvertrag besteht nicht -
    Weis kaum noch weiter  -  30000 € Schaden sind einfach ein Hammerv
  6. VOB-Vertrag: Mängelbeseitigung nach Brennerdefekt einfordern!

    Foto von Lieselotte Tussing

    und nochmal Hallo Herr Bremer
    einen VOBAbk.-Vertrag haben Sie geschlossen? Kennen Sie denn die VOB? Danach haben Sie Anspruch auf einen ganzen Haufen Sachen, die bei Ihnen anscheinend überhaupt nicht gemacht wurden (stöbern Sie mal im Heizungsforum, da war gestern eine Frage bezüglich 2. Einregelung der Heizung ...).
    Ich gehe davon aus, dass Sie nach wie vor nicht Garantie, sondern Gewährleistung haben (kein Kaufvertrag, sondern ein Vertrag über Material und Einbau). Fordern Sie den Unternehmer schriftlich zur Mängelbeseitigung auf  -  wie schon oben gesagt. Und lassen Sie  -  auch wie oben schon gesagt  -  sämtliche Unterlagen von einem Anwalt prüfen und dann kann 'Geschossen werden'!
    Mit BGBAbk. kenne ich mich nicht so aus, aber wenn der Unternehmer Ihnen weder die VOB vorgelegt hat noch davon ausgehen konnte, dass Sie sie kennen (Baufachberuf ...), kann VOB gar nicht wirksam vereinbart werden.
    • Name:
  7. Brennerdefekt: Abnahme der Heizung – Konkludent oder nicht?

    Ohne juristisch ...
    exakt zu sein: Abnahme kann schlüssig (konkludent) erfolgen, wenn man die Anlage bestimmungsgemäß in Betrieb nimmt. Also auf diese Aussage der anderen Seite einstellen. Aber vielleicht haben Sie ja auf eine Einweisung gedrängt, die nicht erfolgte und Sie mussten einfach heizen. Dann sieht die Sache besser aus, da Sie  -  ich sag mal  -  "wider eigenem Wollen" heizen mussten. Übrigens gilt auch bei AGB (falls VOB nicht zutrifft), dass AGBs keine unvermuteten, einseitigen und unzumutbaren Klauseln gegen den Kunden enthalten dürfen. Dies könnte hier zutreffen. In diesem Fall würde hier BGBAbk. gelten, was wahrscheinlich für Sie günstiger wäre. Allerdings ist es oft schwierig zu urteilen, wann "unvermutet" und "einseitig" beginnt. Hier gehen auch die juristischen Ansichten auseinander  -  zumindest, wenn es nicht ganz eindeutig ist. Auch hier gilt: Anwalt weiß mehr.
    • Name:
    • Klaus Schleehuber
  8. Rohrbruch Folgeschaden: Ursache – Rohbau oder Stromausfall?

    Foto von Ralf Sparwel

    Frage Rohbau?
    Hallo
    Nur mal vorab gefragt,
    a. Ist das Haus ein völliger Rohbau? Weil bei einem Gebäude welches dicht ist, und vorher beheizt wurde. Kann es schon mal einen punktuellen Schaden geben, aber kaum einen solchen Totalschaden.
    Gerade bei Buderus läuft die U-Pumpe durch, wodurch selbst bis minus 1 °C ein Einfrien schon extrem verhindert wird.
    b. wenn sie das Haus am 19.12. zum letztenmal Kontrolliert haben, wann haben sie denn Schaden bemerkt?
    c. War denn Strom während der ganzen Zeit vorhanden?
    d. Einen solchen Folgeschaden werden sie wohl kaum rechtlich durchbekommen. Gerade mit dem bekannten Hinweis durch den Heizungsbauer.
    Als Bauherr haben sie auch gewissen Pflichten auf Kontrolle.
    (Stromausfall, Heizung usw.) (ähnlich, Gilt auch für Mieter welcher in Urlaub fahren, es ist dafür zu sorgen das die Wohnung in gewissen Abständen kontrolliert wird)
    MfG Ralf Sparwel
    PS. Soll keine Rechtsberatung sein, pure Lebenserfahrung.
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Brennerdefekt in Garantie: Wer haftet für Folgeschäden?

    💡 Kernaussagen: Ein Brennerdefekt in der Garantiezeit führte zu einem Rohrbruch. Die Diskussion dreht sich um die Haftung für die Folgeschäden, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortlichkeit des Handwerkers, die Gültigkeit von AGBs und die Rolle der Versicherung. Es wird erörtert, ob eine Abnahme der Heizungsanlage stattgefunden hat und welche Ansprüche aus dem VOBAbk.-Vertrag resultieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Brennerdefekt Buderus: Heizungsfirma haftet für Folgeschäden! ist es wichtig zu beachten, dass der Hinweis des Monteurs auf mögliche Ausfälle bei Buderus-Brennern nicht das Problem des Auftraggebers sein sollte, sondern die Verantwortung der Heizungsfirma.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Rohrbruch Folgeschäden: Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? wird die Frage aufgeworfen, ob die Wohngebäudeversicherung in diesem Fall greift. Es ist ratsam, dies zu prüfen, um mögliche Deckungslücken zu identifizieren.

    💰 Zusatzinfo: Die AGBs des Auftragnehmers könnten Klauseln enthalten, die die Haftung für Folgeschäden auf die Auftragssumme beschränken, wie in AGB Klauseln: Haftung für Folgeschäden – Vertrag prüfen lassen! diskutiert wird. Eine Prüfung des Vertrags durch einen Fachmann ist daher empfehlenswert.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, umgehend einen schriftlichen Mängelbericht per Einschreiben mit Rückschein an die Heizungsfirma zu senden. Zudem sollte die Haftpflichtversicherung informiert und ein Rechtsanwalt mit dem Arbeitsgebiet Baurecht für eine Erstberatung kontaktiert werden. Siehe dazu auch VOB-Vertrag: Mängelbeseitigung nach Brennerdefekt einfordern!.

    🔧 Praktische Umsetzung: Gemäß VOB-Vertrag hat der Auftraggeber Anspruch auf verschiedene Leistungen, die möglicherweise nicht erbracht wurden. Es ist ratsam, die Unterlagen zu prüfen und die Mängelbeseitigung vom Unternehmer zu fordern. Beachten Sie die Hinweise zur Abnahme der Heizung in Brennerdefekt: Abnahme der Heizung – Konkludent oder nicht?.

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