Sicherheitseinbehalt auch für reine Lieferpositionen?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Sicherheitseinbehalt auch für reine Lieferpositionen?

09.10.2011
Betr. : Gewährleistung Lieferungspositionen
Hier: Sicherheitseinbehalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Pflanzmaßnahme "Kurpark Bad Bergzabern" wurde, um entsprechende Zuschüsse zu erhalten" einige Positionen als reine Lieferung ausgeschrieben. Es handelte sich dabei um Ausstattungsgegenstände wie Bänke, Papierkörbe, Spielgeräte und Pflanzkübel aus Beton. Diese wurden lediglich durch und beschafft und zur Auslieferung direkt an den Auftraggeber (Stadt Bad Bergzabern) disponiert. Wir haben die Gegenstände, außer 3 Papierkörben, nicht eingebaut!
Der Betrag hierfür beläuft sich auf ca. 33.000,00 € netto. Aus besagten Zuschuss-Gründen musste die Schlussrechnung bereits gestellt werden, obwohl wir noch bis Juni 2012 Pflege haben. Diese beläuft sich auf ca. 71.000,- € netto.
Nun hat der Auftraggeber den vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % auf die gesamte Brutto-Schlussrechnungssumme angesetzt, und dies darüber hinaus auf 2 Jahre.
Wir sind der Auffassung, dass das nicht statthaft ist, sondern lediglich die Summe ohne die Ausstattungsgegenstände zur Berechnung des Sicherheitseinbehalts herangezogen werden darf, also ca. 38.000,- €. Hatten wir doch keinerlei Einfluss auf das Abladen, Lagerung und Einbau! Außerdem vertreten wir die Ansicht, dass mit Vertragsende der gesamte Sicherheitseinbehalt auszuzahlen ist, da keine weitere Wartung mehr beauftragt ist und wir somit auf das Gelingen der Pflanzung keinen Einfluss mehr haben.
Wir bitten diesbezüglich höflich um eine verbindliche Auskunft.
Mit freundlichem Gruß
Achim Häfele
  • Name:
  • Achim Häfele
  1. Wir bitten diesbezüglich höflich um eine verbindliche Auskunft.?

    Das ist ganz klar eine Rechtsfrage, die Sie bitte einem Fachanwalt stellen oder einer Schiedsstelle vortragen.

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