Vorausleistungen an Insolvenzverwalter
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Vorausleistungen an Insolvenzverwalter
Die Schreinerei, der bei mir den gesamten Auftrag für den Innenausbau bekommen hat hat Insolvenzantrag gestellt. Beim Auftragsabschluss (vor Insolvenzantrag) wurde vereinbart, dass Abschlagszahlungen nach Materiallieferungen an die Baustelle erfolgen.
Nun verlangt der Insolvenzverwalter, dass alle Zahlungen über "sein" Konto laufen. Andererseits liefert der Holzgroßhändler, in diesem Fall die Innentüren, nur gegen Bares bzw. Vorauszahlung.
Ich möchte natürlich auch auf Nummer sicher gehen und erst zahlen wenn die Türen auf der Baustelle sind.
Was empfehlen die Experten, wie soll ich mich verhalten?
MfG
Franz
Nun verlangt der Insolvenzverwalter, dass alle Zahlungen über "sein" Konto laufen. Andererseits liefert der Holzgroßhändler, in diesem Fall die Innentüren, nur gegen Bares bzw. Vorauszahlung.
Ich möchte natürlich auch auf Nummer sicher gehen und erst zahlen wenn die Türen auf der Baustelle sind.
Was empfehlen die Experten, wie soll ich mich verhalten?
MfG
Franz
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Zahlung über Sequestor oder Vertrag kündigen
Hallo,
wenn Sie den Vertrag weiterhin abwickeln wollen, dann ist die Zahlung über den Sequestor schon der richtige Weg. Zahluingen aber nur NACH mangelfrei erbrachter Leistung. Andernfalls haben Sie eventuell die Türen aber keinen der die dann einbaut.
Übrigens würde ich den Vertrag nicht so ohne weoteres fortsetzen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist regelmäßig ein Grund zur fristlosen Kündigung {§ 8 Nr. 2. (1) VOBAbk./B ; analoge Regelung auch im BGBAbk. enthalten}.
Wenn Ihnen der insolvente Unternehmer die Türen liefert und einbaut und nach 2-3 Jahren ist etwas, dann ist nichts mit Mängelbeseitigung.
Mit freundlichen GrüßenWeiterführende Links: