Einbehalt für Garantieleistungen bei Insolvenz
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Einbehalt für Garantieleistungen bei Insolvenz

Über die Schreinerei, die den Innenausbau durchführt, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Handwerkern, bin ich nicht vom Vertrag zurückgetreten. Nun steht der Auftrag kurz vor dem Abschluss. Da ja die Firma nicht weiter bestehen wird, möchte ich einen Teil des Auftragswertes (ca. 5 %) zurückbehalten, um damit etwaige Mängelbeseitigungen in der Gewährleistungszeit zu bezahlen.
Ist dies rechtlich möglich? Wie muss ich korrekt vorgehen?
  • Name:
  • Franz Bischof
  1. wie sieht es den mit den

    Vertragsbedingungen aus? müsste eigentlich drin stehen oder vereinbart worden sein. Andernfalls wird der Sequester zur Kasse bitten.
  2. Bürgschaft

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Sieht der Vertrag eine Sicherheitsleistung für Gewährleistungsmängel vor, z.B. eine Bürgschaft als Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung? Auf die hätten Sie Anspruch, wahlweise auf Einbehalt der Summe in bar, wenn keine Sicherheit gestellt wird. Ohne eine solche Regelung sieht es schlecht aus. Der Insolvenzverwalter ist nicht zur Übernahme der Gewährleistung verpflichtet. Nicht "verbrauchte" Sicherheiten oder Einbehalte müssten Sie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgeben. Vielleicht ist auch ein Vergleich erzielbar. Der Insolvenzverwalter könnte so sein Verfahren schneller abschließen.

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