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  • 12755: Grundschuld und zwei verschiedene Banken

Baufinanzierung

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Grundschuld und zwei verschiedene Banken 15.07.2011    

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Grundschuld bei zwei unterschiedlichen Banken:
Meine Freundin und ich wollen zusammen mit meiner Schwester und ihrem Mann ein Grundstück in zweiter Reihe erwerben. Das zu verkaufende Grundstück wird hierzu geteilt und wir (vier) erweben das neue Grundstück, welches später noch einmal ideell mitteils Teilungserklärung geteilt werden soll. Letzterer Schritt geht laut Notar erst nachdem wir vier Eigentümer von dem neuen Grundstück geworden sind.
Finanzierung bei der Familie meiner Schwester ist über die Allianz aufgebaut. Bei uns setzt sich die Finanzierung aus DSL Bank, KFWA Wohneigentum und KFW energieeff. Bauen zusammen.
Das Grundstück soll bei der Familie aus dem EKA und einer Teilauszahlung des Allianz Darlehens erfolgen, bei uns aus dem EK und dem KFW Wohneigentum.
Jetzt verlangt jede Bank eine Teilungserklärung. Die wir ja erst erstellen können, wenn wir Eigentümer sind. Eigentümer können wir natürlich erst werden, wenn die Bank den Betrag gezahlt hat.
Wie kommt man hier zum Ziel? Kann man beide Banken gleichrangig bei der Grundschuld eintragen? Können die sich irgendwie einigen? Macht die Versicherung (Allianz) hier noch zusätzliche Probleme?
Sind echt verzweifelt, wie wir das hinbekommen sollen...
Beste Grüße
Jan
  1. Grundschuld 2 Banken 17.07.2011    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    die Problematik verstehen ich nicht. Denn wenn Sie die Bauunterlagen zur Bank einreichen ist doch klar im Lageplan dass das Flurstück noch nicht geteilt worden ist. Das Grundstück in zweiter Reihe ist immer noch EINS. Klar können Sie erst die notarielle Teilungserklärung machen wenn Sie Eigentümer sind. Jedoch können Sie vor dem Notar Ihrer Wahl das Flurstück noch als ganzes in einem Entwurf der Teilungserklärung aufteilen.
    DSL und Allianz reicht hierzu natürlich der Teilungsentwurf wonach dann nach Kaufpreiszahlung des Grundstückes die Teilung notariell vollzogen wird. Im Teilungsentwurf muss das bisherige Grundstück per Lageplan oder ähnliches aufgezeichnet sein. Und dann die beiden Flurstücke nach Aufteilung. Es werden ja nach Teilung des Grundstückes neue Grundbücher angelegt.
    Denn jeder von Ihnen erhält ja eine eigene Flurstücksnummer.
    Das dürfte doch kein Problem sein im jetzigen Grundstück beide Banken einzutragen und in der Grundschuldbestellungsurkunde auf
    die Teilung hinzuweisen?
    Haben Sie etwa die Grundschuld schon für die Allianz und DSL beantragt?

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/

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