Grundstücksteilung
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Grundstücksteilung

Hallo beisammen,
wir besitzen ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einem Mietshaus mit 7 Wohnungen in einer kleinen kreisstadt in Niedersachsen. vor ca. 3 Jahren haben wir unser Grundstück teilen lassen, das Einfamilienhaus ist nun vom Mietshaus getrennt. das Mietshaus ist ~150 Jahre alt und wurde auch gewerblich genutzt (ziegelbrennerei, seifenfabrik, lederwarenfabrik ...), bis es vor ca. 30 Jahren von uns (meinen Eltern) in das Mietshaus umgebaut wurde. seit dieser Zeit steht auch das Einfamilienhaus direkt nebenan.
nun gab es Schwierigkeiten bei der Teilung des Grundstücks und ich habe die Hoffnung, dass uns hier jemand verraten kann, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
als wir die Teilung beantragten hat uns die Stadt die Teilung nur bewilligt, wenn wir für jeden Mieter ein PKW-Parkplatz nachweisen können. das war nicht möglich, das Haus steht seit 150 Jahren und drumherum ist natürlich mittlerweile alles zugebaut.
also hat uns die Stadt den Vorschlag gemacht, parkplätze zu "kaufen" die es aber real gar nicht gibt. sprich, wir zahlen der Stadt ca. 3200 € pro Wohnung (~16000 EUR, da 1 parkplatz vorhanden war).
das kam uns schon komisch vor, besonders seltsam wird es, dass man das Geld an die Stadt zu zahlen hat, nachfragen aber an den landkreis richten soll, an einen Herrn, der bisher nicht zu erreichen war ...
von Seiten der Stadt hieß es nur kurz+knapp:
  • dies sei Bedingung für die Trennung des Grundstücks.
  • es sei seit einiger Zeit so vorgegeben, dass bei mietshäusern für jede Wohnung ein parkplatz zur Verfügung stehen muss.
  • und da wir nun die Trennung beantragen, also das Grundstück ändern, wird bei uns das neue gesetzt wirksam und wir müssen nun damit zurecht kommen ...

unsere Freunde und verwandte in unserem städtchen müssen diese kosten nicht aufbringen. ein Nachbar hat vor ca. 5-10 Jahren sein Mietshaus aufwendig renoviert, und erweitert. dieser musste keine parkplatzflächen kaufen. seine Mieter parken auf der Straße.
desweiteren parken die angestellten eines großen automobilverkäufers, deren Grundstück direkt neben unserem liegt, ebenfalls frei auf der Straße.
und das obwohl die auf ihrem Hof mehr als genug Platz hätten, um dort zu parken. der Stadt ist das wiederum egal, für viele Millionen wurde dies Grundstück vor ca. 10 Jahren umgebaut ...
uns kommt es komisch vor, dass die Stadt der Teilung nur zustimmt, wenn wir 16000 € überweisen, und dafür noch nicht einmal einen gegenwert (parkplätze) bekommen.
das Haus steht in einer ruhigen seitenstraße, in der bisher alle autobesitzer auf der Straße parken (nicht nur unsere Mieter, sondern auch alle drumherum, bisher ohne Probleme (knöllchen, o so) ).
ich hoffe sehr, dass es hier jemanden gibt, der sich mit der rechtlichen Situation bei der Grundstücksteilung auskennt und uns verraten kann, ob die Bedingungen der Stadt rechtens sind.
vielen Dank schon mal, und allen die das lesen ein frohes weihnachtsfest und guten rutsch (ich hoffe allerdings noch in diesem Jahr Antwort auf meine Frage zu bekommen, das wäre klasse^^)
J. S.

  • Name:
  • Jens S.
  1. Ob allein durch eine Realteilung ...

    der baurechtliche Bestandschutz wegfällt, wäre eine Frage für den Juristen.
    Sollte dem so sein, wäre je Wohnung mindestens ein Einstellplatz nachzuweisen. Können diese nicht auf dem Grundstück geschaffen werden, kann die Gemeinde diese Pflicht ablösen (gegen €).
    Wer das Geld zu bekommen hat => Rechtsfrage.
    Allerdings galt auch vor 30 Jahren schon die NBauO und auch nach der damaligen Fassung waren Einstellplätze nachzuweisen. Es ist also versunderlich, dass nicht schon DAMALS diese Forderung nach den Einstellplätzen erhoben wurde.
    Denn für den Umbau von Fabrik in Wohnraum müsste ja ein Nutzungsänderungsantrag gestellt worden sein.
    Diesen Antrag samt den dazu gehörenden Unterlagen sollte mal jemand prüfen.
    Nicht dass damals eine Regelung bzgl. der Einstellplätze getroffen wurde.
    Nachweispflichtig sind SIE als Eigentümer.
    Also zwischen Gänsebraten und Geschenke umtauschen mal die Bauakten durchforsten, was da noch vorhanden ist.
  2. klasse,

    wie schnell einem hier geantwortet wird.
    wir werden die Unterlagen nach der weihnachtsgans mal durchgehen.
    vielen Dank für die Infos soweit, wenn zufällig noch ein Jurist hier mal reinschaut, so würde es mich freuen, wenn er vllt etwas zu dem von Ihnen angesprochem baurechtlichen Bestandschutz sagen kann.
    also, danke erstmal,
    Gruß
    jens

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