Altbausanierung im Jahr 2005: Typische Fehler, Risiken & Checkliste für Sanierer?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Altbausanierung einer Doppelhaushälfte aus dem Baujahr 1966 im Jahr 2005 und die damit verbundenen Fragen zur Eigenheimzulage. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung von Ermessensfragen im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage und die damit verbundenen Rechte des Bauherrn. Es wird betont, dass Ermessen im Verwaltungsrecht nicht Willkür bedeutet.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Altbausanierung im Jahr 2005: Typische Fehler, Risiken & Checkliste für Sanierer?

Wir haben im August 2004 eine Doppelhaushälfte (Baujahr 1966) gekauft und sind im Februar 2005 eingezogen.
In der Zwischenzeit (08.2004 bis 02.2005) haben wir das Haus, in dem zwei kleine Wohnungen waren, zu einem Einfamilienhaus umgebaut: Wir haben Wände versetzt, einen großen Teil der Elektro- und Sanitärinstallation (Elektroinstallation, Sanitärinstallation) erneuert und die Fenster und die Haustür ersetzt.
Ist es möglich, so wie bei einem Neubau, das Herstellungsdatum auf Februar 2005 zu datieren, damit wir die Eigenheimzulage über acht Jahre erhalten können?
Danke schon mal vorab für die Mühe! Das Forum war für mich in der Bauphase eine große Hilfe!
Gruß M. Becker
  • Name:
  • M. Becker
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise: Altbausanierung: Risiken & Fehler vermeiden (2005)

    🔴 Gefahr: Bei unsachgemäßer Sanierung können gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden (z.B. Asbest).

    🔴 Gefahr: Alte Elektroinstallationen können Brandgefahr darstellen.

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeitsschäden können zu Schimmelbildung führen.

    KI-Analyse (GoogleAI): Altbausanierung: Risiken & Fehler vermeiden (2005)

    Ich beurteile die Altbausanierung aus dem Jahr 2005 als potenziell risikobehaftet, da sich Bauvorschriften und Standards seitdem erheblich geändert haben. Eine umfassende Bestandsaufnahme ist unerlässlich.

    Mögliche Problembereiche:

    • Elektroinstallation: Überprüfung der aktuellen Normen (z.B. DINAbk. VDE 0100) und ggf. Anpassung.
    • Sanitärinstallation: Materialprüfung (z.B. Blei in alten Rohren) und Einhaltung aktueller Trinkwasserverordnung.
    • Fenster und Haustür: Wärmedämmung gemäß aktueller EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung) überprüfen.
    • Bausubstanz: Untersuchung auf Schadstoffe (z.B. Asbest, PCB) und Feuchtigkeitsschäden. 🔴

    Ich empfehle, alle durchgeführten Arbeiten von 2004/2005 auf den aktuellen Stand zu bringen und zu dokumentieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen qualifizierten Bauingenieur oder Architekten für eine umfassende Analyse und Beratung.

    KI-Analyse (DeepSeek): Altbausanierung: Risiken & Fehler vermeiden (2005)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine umfassende Altbausanierung einer Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1966, die zwischen August 2004 und Februar 2005 durchgeführt wurde. Der Eigentümer hat Wände versetzt, die Elektro- und Sanitärinstallation erneuert sowie Fenster und Haustür ausgetauscht. Die zentrale Frage zielt auf die steuerliche Einstufung als Neubau ab, um die Eigenheimzulage zu erhalten.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine umfassende Sanierung automatisch als Neubau gilt, ist rechtlich unzutreffend. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt ein Neubau nur vor, wenn die Bausubstanz in ihrem Kern erneuert wird, was bei einer bloßen Modernisierung ohne Abriss und Wiederaufbau nicht der Fall ist. Die Eigenheimzulage setzt zudem voraus, dass die Herstellungskosten für eine neue Wohnung anfallen, was bei einer Bestandsmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Datierung des Herstellungsdatums auf Februar 2005 ist für die Eigenheimzulage nicht maßgeblich. Entscheidend ist, ob die Baumaßnahmen als Herstellung einer neuen Wohnung oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu qualifizieren sind. Bei einer Sanierung ohne vollständigen Neubau liegt in der Regel eine Modernisierung vor, die nicht die gleichen steuerlichen Vorteile wie ein Neubau bietet.

    ➕ Ergänzung: Es ist zu beachten, dass die Eigenheimzulage für nach dem 31. Dezember 2005 hergestellte oder angeschaffte Wohnungen nicht mehr gewährt wird. Da die Sanierung 2004/2005 stattfand, könnte eine Antragstellung noch möglich sein, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Finanzbehörden die Maßnahmen als Herstellung einer neuen Wohnung anerkennen. Dies erfordert eine detaillierte Prüfung der Bauakten und der tatsächlichen Substanzveränderung.

    🔴 Gefahr: Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass bei einer fehlerhaften steuerlichen Einstufung die Eigenheimzulage rückwirkend versagt werden kann, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen führt. Zudem könnten bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt Nachzahlungen und Verzugszinsen drohen. Auch die Annahme, dass die Sanierung ohne behördliche Genehmigungen durchgeführt wurde, birgt rechtliche Risiken, insbesondere bei statischen Veränderungen oder Eingriffen in die Bausubstanz.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Steuerrecht spezialisierten Fachanwalt oder einen Steuerberater mit Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht. Lassen Sie prüfen, ob die durchgeführten Maßnahmen als Herstellung einer neuen Wohnung im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes anerkannt werden können. Zudem sollte ein Bausachverständiger die tatsächliche Substanzveränderung dokumentieren, um die Argumentation gegenüber dem Finanzamt zu stützen. Verzichten Sie auf eigenständige steuerliche Einstufungen, da diese zu erheblichen finanziellen Risiken führen können.

    KI-Analyse (Qwen): Altbausanierung: Risiken & Fehler vermeiden (2005)

    Die Anfrage betrifft die steuerliche Einordnung einer Altbausanierung aus dem Jahr 2005 als "Neubau" zur Inanspruchnahme der damals geltenden Eigenheimzulage — ein rechtlich und baurechtlich klar geregelter Sachverhalt.

    🔴 Gefahr: Eine fiktive Datierung des "Herstellungsdatums" auf Februar 2005 ist rechtlich unzulässig und stellt bei bewusster Falschangabe eine steuerliche Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat dar — insbesondere da die Eigenheimzulage nur bei echtem Neubau, Ersterwerb oder umfassender Modernisierung nach gesetzlichen Vorgaben (§ 10f EStG a.F.) gewährt wurde.

    ⚠️ Korrektur: Ein Umbau oder eine Sanierung eines Bestandsgebäudes (hier Baujahr 1966) ist per Definition kein "Neubau"; die Eigenheimzulage setzte entweder einen vollständigen Neubau oder eine "umfassende Modernisierung" voraus — letztere war an strenge Kriterien (z. B. mindestens 30 % der Herstellungskosten für energetische oder barrierefreie Maßnahmen) gebunden, die hier nicht dargestellt oder belegt sind.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei umfassender Sanierung blieb das Gebäude rechtlich ein Bestandsobjekt — das Baujahr 1966 bleibt maßgeblich für Denkmalschutz, Asbest-, Schadstoff- und Statikbewertung sowie für die Einordnung nach Energieeinsparverordnung (EnEV).

    🔴 Gefahr: Die beschriebenen Arbeiten (Wandversetzungen, Elektro- und Sanitärerneuerung) bergen ohne fachliche Planung und Baubegleitung erhebliche Risiken: statische Beeinträchtigung durch nicht tragende Wandentfernung, unzulässige Elektroinstallation ohne Prüfung durch einen Elektrofachbetrieb, fehlende Abdichtung bei Sanitärarbeiten oder unzureichende Lüftungskonzepte — alles potenzielle Ursachen für Schäden, die erst Jahre später sichtbar werden.

    ➕ Ergänzung: Für Altbausanierungen vor 2005 war die Asbestproblematik besonders kritisch: In Gebäuden aus den 1960er-Jahren kommen Asbestzementplatten, Klebstoffe, Dichtungsmassen und Spritzasbest in Decken- und Rohrverkleidungen häufig vor — eine fachgerechte Erkundung war damals bereits zwingend erforderlich, aber oft unterlassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Schadstoffe (Asbest, PCB, Holzschutzmittel) sowie einen statisch geprüften Baubiologen oder Architekten zur Dokumentation des Ist-Zustands — insbesondere vor geplanten weiteren Umbauten oder Verkauf, um Haftungsrisiken abzusichern und rechtssichere Sanierungsnachweise zu erlangen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Altbausanierung
    Umfasst die Instandsetzung, Modernisierung und energetische Verbesserung von älteren Gebäuden, um den Wohnkomfort zu erhöhen und den Wert zu steigern.
    Verwandte Begriffe: Renovierung, Modernisierung, Sanierung.
    Energieeinsparverordnung (EnEV)
    Regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude, um den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern.
    Verwandte Begriffe: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Wärmedämmung, Energieausweis.
    Schadstoffe
    Gesundheitsschädliche Substanzen, die in alten Baumaterialien vorkommen können, wie z.B. Asbest, PCB oder PAK. Eine fachgerechte Entfernung ist erforderlich, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Asbest, PCB, PAK.
    Elektroinstallation
    Umfasst alle elektrischen Leitungen, Geräte und Anlagen in einem Gebäude. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung ist wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten und Brände zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Stromkreis, Sicherung, FI-Schalter.
    Sanitärinstallation
    Bezeichnet die Installation von Wasserleitungen, Abwasserrohren und Sanitäranlagen in einem Gebäude. Eine fachgerechte Installation ist wichtig, um Wasserschäden und hygienische Probleme zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Trinkwasserverordnung, Abwasser, Rohrbruch.
    Wärmedämmung
    Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmeverlusts eines Gebäudes, um den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen. Eine gute Wärmedämmung ist wichtig für die Energieeffizienz und den Klimaschutz.
    Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Dämmstärke, Wärmedurchgangskoeffizient.
    Bausubstanz
    Die Gesamtheit der Bauteile und Materialien, aus denen ein Gebäude besteht. Eine sorgfältige Untersuchung der Bausubstanz ist wichtig, um Schäden und Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Fundament, Dach.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche typischen Fehler treten bei Altbausanierungen auf?
      Typische Fehler sind das Ignorieren von Bausubstanzproblemen, unzureichende Dämmung, veraltete Elektro- und Sanitärinstallationen sowie das Übersehen von Schadstoffen. Eine sorgfältige Planung und die Einbeziehung von Fachleuten sind entscheidend, um diese Fehler zu vermeiden.
    2. Wie finde ich einen qualifizierten Fachmann für Altbausanierung?
      Achten Sie auf Zertifizierungen, Referenzen und Erfahrung im Bereich Altbausanierung. Fragen Sie nach vergleichbaren Projekten und holen Sie mehrere Angebote ein. Ein persönliches Gespräch ist wichtig, um Vertrauen aufzubauen und die Kompetenz des Fachmanns einzuschätzen.
    3. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Altbausanierungen?
      Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für energetische Sanierungen, altersgerechten Umbau und den Einsatz erneuerbarer Energien. Informieren Sie sich bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) über aktuelle Förderbedingungen und Antragsverfahren.
    4. Wie lange dauert eine Altbausanierung?
      Die Dauer einer Altbausanierung hängt von Umfang und Komplexität der Arbeiten ab. Eine einfache Renovierung kann wenige Wochen dauern, während eine umfassende Sanierung mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen kann. Eine realistische Zeitplanung ist wichtig, um Stress und Kostenüberschreitungen zu vermeiden.
    5. Was kostet eine Altbausanierung?
      Die Kosten einer Altbausanierung variieren stark und hängen von Zustand des Gebäudes, Umfang der Arbeiten und gewählten Materialien ab. Eine detaillierte Kostenplanung ist unerlässlich, um das Budget im Auge zu behalten. Holen Sie mehrere Angebote ein und berücksichtigen Sie unvorhergesehene Ausgaben.
    6. Wie gehe ich mit Asbest um, wenn ich es entdecke?
      Asbest ist ein gefährlicher Baustoff, der nur von zertifizierten Fachfirmen entfernt werden darf. Kontaktieren Sie umgehend eine solche Firma und lassen Sie den Asbest fachgerecht entsorgen. Vermeiden Sie jegliche Eigeninitiative, um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden.
    7. Was muss ich bei der Elektroinstallation im Altbau beachten?
      Die Elektroinstallation im Altbau muss den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Lassen Sie die Installation von einem Elektriker überprüfen und gegebenenfalls erneuern. Achten Sie auf ausreichend Steckdosen und Stromkreise, um Überlastungen zu vermeiden.
    8. Wie kann ich die Energieeffizienz meines Altbaus verbessern?
      Verbessern Sie die Energieeffizienz durch Dämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecke. Erneuern Sie Fenster und Türen und installieren Sie eine moderne Heizungsanlage. Nutzen Sie erneuerbare Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik, um Ihren Energieverbrauch zu senken.

    🔗 Verwandte Themen

    • Asbestsanierung im Altbau
      Informationen zur Erkennung, Entfernung und Entsorgung von Asbest in alten Gebäuden.
    • Energetische Sanierung von Altbauten
      Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs.
    • Fördermöglichkeiten für Altbausanierungen
      Überblick über staatliche Zuschüsse und Kredite für Sanierungsprojekte.
    • Schimmelpilzbefall im Altbau
      Ursachen, Auswirkungen und Bekämpfung von Schimmel in alten Gebäuden.
    • Denkmalschutz bei Altbausanierungen
      Besonderheiten und Auflagen bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.
  2. Eigenheimzulage: Zweifelsfragen & Google-Link

    Foto von Oliver Kettig

    Ermessenssache
    Hallo M. Becker,
    klicken Sie mal den 4 ten Link unter

    Laienmeinung
    Grüße

  3. Ermessen im Verwaltungsrecht: Keine Willkür!

    Ermessen
    keine Ahnung, ob Oliver Recht hat mit dem Hinweis auf "Ermessen". Nur: Ermessen, so ist das halt im Verwaltungsrecht wenn es irgendwo Ermessen geben sollte, das ist gerichtlich nachprüfbar. Und oft ist das Ermessen auf "Null" geschrumpft.
    Ermessen ist nämlich KEINE Willkür oder gar der "Tageslaune" eines Bürohengstes 😉 unterworfen.
    Ohje, jetzt wird es wieder "Haue" geben von "Verwaltungs-Geschädigten" ...
    Trotzdem lieben Gruß an alle, die an Gerechtigkeit glauben.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Altbausanierung 2005: Fehler, Risiken & Eigenheimzulage

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Altbausanierung einer Doppelhaushälfte aus dem Baujahr 1966 im Jahr 2005 und die damit verbundenen Fragen zur Eigenheimzulage. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung von Ermessensfragen im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage und die damit verbundenen Rechte des Bauherrn. Es wird betont, dass Ermessen im Verwaltungsrecht nicht Willkür bedeutet.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie den Beitrag Ermessen im Verwaltungsrecht: Keine Willkür!, der darauf hinweist, dass selbst bei Ermessensentscheidungen im Verwaltungsrecht eine gerichtliche Nachprüfung möglich ist und diese Entscheidungen nicht willkürlich sein dürfen. Dies ist besonders relevant bei der Altbausanierung und der Inanspruchnahme von Förderungen wie der Eigenheimzulage.

    💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Eigenheimzulage: Zweifelsfragen & Google-Link verweist auf eine Google-Suche zum Thema Zweifelsfragen bezüglich der Eigenheimzulage. Dies kann hilfreich sein, um weitere Informationen und Klarstellungen zu diesem Thema zu finden. Die Eigenheimzulage war ein wichtiger Faktor bei der Finanzierung von Altbausanierungen im Jahr 2005.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Eigenheimzulage und deren Bedingungen sollte man sich nicht scheuen, die Entscheidungen der Behörden kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die Informationen aus der Google-Suche, auf die im Beitrag Eigenheimzulage: Zweifelsfragen & Google-Link verwiesen wird, können dabei eine erste Orientierung bieten. Die Sanierung eines Altbaus birgt Risiken, die durch sorgfältige Planung minimiert werden können.

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