Streitwert bei Auflassungsklage: BGH-Urteil, Berechnung & Prozesskosten?
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Streitwertbemessung bei einer Auflassungsklage, insbesondere im Kontext von Baumängeln und einem möglichen Konkurs des Bauträgers. Entscheidend ist, ob ein rechtskräftiger Titel oder eine Anerkennung der Mängel vorliegt, um gegen den Kaufpreis aufrechnen zu können. Die Frage, ob die Auflassung gehemmt werden kann und welche Konsequenzen dies hat, wird ebenfalls erörtert. Die Möglichkeit einer Schadensersatzklage wird in Betracht gezogen, um die Höhe der Baumängel festzustellen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Streitwert bei Auflassungsklage: BGH-Urteil, Berechnung & Prozesskosten?
Thomas Großmann
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).KI-Analyse (GoogleAI)
Die Streitwertbemessung bei einer Auflassungsklage ist tatsächlich nicht bundeseinheitlich geregelt, und die Oberlandesgerichte (OLG) handhaben dies unterschiedlich. Es gibt kein pauschales BGH-Urteil, das alle Fallkonstellationen abdeckt. Die Bemessungsgrundlage hängt stark vom Einzelfall ab.
Mögliche Bemessungsgrundlagen:
- Gesamter Kaufpreis: Wird oft angesetzt, wenn die Auflassung aufgrund von grundlegenden Streitigkeiten über den Kaufvertrag verweigert wird.
- Streitige Restkaufpreisrate: Relevant, wenn es primär um die Bezahlung des Kaufpreises geht.
- Mängel- und Schadensersatzbeträge: Wenn die Auflassungsklage im Zusammenhang mit Mängeln oder Schäden steht.
Im vorliegenden Fall, mit einem Kaufpreis von 420.000 Euro, einer Erbpacht und strittigen Schäden/Mängeln, könnte der Streitwert entweder am Gesamtkaufpreis oder an der Summe aus Restkaufpreis und Schadensersatzforderungen orientiert sein. Ein selbstständiges Beweisverfahren beeinflusst den Streitwert nicht direkt, kann aber die Grundlage für die Bezifferung von Schadensersatzansprüchen bilden.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren, um eine präzise Einschätzung des Streitwerts im konkreten Fall zu erhalten. Dieser kann auch die Erfolgsaussichten einer Klage besser beurteilen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Streitwertbemessung bei einer Auflassungsklage im Kontext eines Erbpachtgrundstücks mit Mängelansprüchen. Der Fragesteller möchte wissen, ob der gesamte Kaufpreis (420.000 DM), die gerichtlich festgestellte Mängelsumme (75.000 DM) oder die Restkaufpreisrate (66.000 DM) für die Berechnung der Prozesskosten herangezogen wird.
✅ Zustimmung: Die Beobachtung des Fragestellers ist zutreffend: Die Oberlandesgerichte (OLGs) handhaben die Streitwertbemessung bei Auflassungsklagen tatsächlich uneinheitlich. Es gibt bislang kein höchstrichterliches Urteil des BGH, das diese Frage abschließend klärt.
➕ Ergänzung: Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur wird der Streitwert einer Auflassungsklage in der Regel nach dem Interesse des Klägers am Eigentumserwerb bemessen. Dieses Interesse entspricht grundsätzlich dem vollen Kaufpreis, da die Auflassung die Erfüllung des gesamten Kaufvertrags darstellt. Die Mängelansprüche oder die Restkaufpreisrate sind separate Streitgegenstände, die den Wert der Auflassungsklage nicht mindern.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Fragestellers, dass die gerichtlich festgestellte Mängelsumme von 75.000 DM zu einer Überzahlung führe und damit die Auflassung zwangsläufig folgen müsse, ist rechtlich nicht zutreffend. Mängelansprüche (z.B. Minderung, Schadensersatz) und der Anspruch auf Auflassung sind grundsätzlich voneinander unabhängig. Der Verkäufer kann die Auflassung verweigern, solange der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt ist, es sei denn, es liegt eine wirksame Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht vor.
🔴 Gefahr: Es besteht ein erhebliches Kostenrisiko. Wird der Streitwert auf den vollen Kaufpreis von 420.000 DM festgesetzt, können die Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Eine falsche Einschätzung des Streitwerts kann zu einer Kostenfalle führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Dieser kann auf Basis der konkreten Umstände Ihres Falls (z.B. Höhe der bereits gezahlten Raten, Verjährung von Mängelansprüchen) eine fundierte Prognose zum Streitwert abgeben und die Erfolgsaussichten einer Auflassungsklage prüfen. Zudem sollte geprüft werden, ob eine Aufrechnung mit den Mängelansprüchen gegen die Restkaufpreisforderung möglich ist, um die Auflassung zu erzwingen.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die gerichtliche Streitwertbestimmung bei einer Auflassungsklage im Zusammenhang mit einem Immobilienkaufvertrag, wobei mehrere rechtlich relevante Aspekte – insbesondere zur Prozesskostenbemessung und zur Wirksamkeit der Auflassung – unklar sind.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "Streitkostenbemessung" ist juristisch unzutreffend; gemeint ist der Streitwert, der für die Gerichtsgebühr, die Anwaltsvergütung und die Zulässigkeit von Rechtsmitteln maßgeblich ist – nicht die "Streitkosten" selbst.
➕ Ergänzung: Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass bei einer Auflassungsklage der Streitwert grundsätzlich nach dem Wert des Rechtsstreits bestimmt wird – also nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Auflassung, typischerweise dem Wert des Grundstücks oder des Eigentumsanteils, nicht nach dem Kaufpreis oder Schadensersatzansprüchen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine gerichtlich festgestellte Schadenssumme von 75.000 DM die Kaufpreisverpflichtung "übererfüllt" und damit die Auflassung zwangsläufig auslöst, ist rechtlich falsch: Schadensersatzansprüche und Kaufpreisverpflichtung sind grundsätzlich getrennte Leistungsverpflichtungen; eine Auflassung erfolgt nicht automatisch, sondern nur aufgrund einer wirksamen Auflassungserklärung und Eintragung im Grundbuch.
➕ Ergänzung: Der Streitwert bei einer reinen Auflassungsklage richtet sich nach dem Wert des Eigentumsrechts, das erlangt werden soll – bei Erbpachtgrundstücken ist dieser Wert nicht identisch mit dem Kaufpreis, sondern orientiert sich am Verkehrswert des Erbbaurechts oder des Gebäudes, ggf. unter Berücksichtigung der Restlaufzeit.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Streitwertangabe führt zu einer unrichtigen Gerichtsgebühr, kann die Zulässigkeit der Klage beeinträchtigen und bei unzureichender Gebührenvorschusszahlung sogar zur Nichtannahme der Klage durch das Gericht führen.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein "überzahlter" Kaufpreis die Auflassung automatisch nach sich zieht, widerspricht § 925 BGBAbk. und der Grundbuchordnung: Die Auflassung ist eine einverständliche, notariell beurkundete Verfügung, die keiner "automatischen" Rechtsfolge bedarf – sie bleibt ohne Erklärung und Eintragung unwirksam, unabhängig vom Zahlungsstand.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Zivilrecht und Grundbuchrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um den korrekten Streitwert zu ermitteln, die Klage form- und fristgerecht einzureichen und die Auflassungserklärung sowie Grundbucheintragung ordnungsgemäß zu veranlassen – insbesondere vor dem Hintergrund der historischen DM-Beträge und der Erbpachtsituation ist eine fachkundige Einzelfallprüfung zwingend erforderlich.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Auflassungsklage
- Eine Klage, mit der der Käufer einer Immobilie vom Verkäufer die Zustimmung zur Eigentumsübertragung (Auflassung) verlangt. Sie wird erhoben, wenn der Verkäufer sich weigert, die notwendige Erklärung abzugeben. Verwandte Begriffe: Eigentumsübertragung, Grundbuch, Auflassungsvormerkung.
- Streitwert
- Der Wert des Gegenstands, über den ein Rechtsstreit geführt wird. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Verwandte Begriffe: Prozesskosten, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren.
- Selbstständiges Beweisverfahren
- Ein gerichtliches Verfahren zur Klärung bestimmter Tatsachen vor einem eigentlichen Gerichtsverfahren. Es dient der Beweissicherung und kann die Grundlage für eine spätere Klage bilden. Verwandte Begriffe: Beweissicherung, Gutachten, Sachverständiger.
- Erbpacht
- Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Erbpächter zahlt dafür einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Verwandte Begriffe: Erbbaurecht, Erbbauzins, Grundstück.
- Eigentumsübergang
- Der Wechsel des Eigentümers einer Sache, insbesondere einer Immobilie. Der Eigentumsübergang erfolgt durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Verwandte Begriffe: Auflassung, Grundbuch, Eigentum.
- Restkaufpreis
- Der Teil des Kaufpreises, der nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags und gegebenenfalls nach Fälligkeit einer Anzahlung noch zu zahlen ist. Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Anzahlung, Fälligkeit.
- Mängel
- Fehler oder Beschädigungen an einer Sache, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Schadensersatz.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Auflassungsklage?
Eine Auflassungsklage ist eine Klage, mit der der Käufer einer Immobilie vom Verkäufer die Zustimmung zur Eigentumsübertragung (Auflassung) verlangt, wenn dieser sich weigert, die notwendige Erklärung abzugeben. - Wie wird der Streitwert bei einer Auflassungsklage bemessen?
Der Streitwert wird in der Regel entweder am Gesamtkaufpreis der Immobilie, an der Höhe der streitigen Restkaufpreisforderung oder an der Summe der geltend gemachten Mängel- und Schadensersatzansprüche bemessen. Die genaue Berechnung hängt vom konkreten Streitgegenstand ab. - Gibt es ein BGH-Urteil zur Streitwertbemessung bei Auflassungsklagen?
Es gibt kein einzelnes, alle Fälle umfassendes BGH-Urteil. Die Gerichte orientieren sich an allgemeinen Grundsätzen zur Streitwertbemessung und berücksichtigen die Umstände des Einzelfalls. - Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Klärung bestimmter Tatsachen (z.B. Mängel an einer Immobilie) vor einem eigentlichen Gerichtsverfahren. Es dient der Beweissicherung und kann die Grundlage für eine spätere Klage bilden. - Wie beeinflusst ein selbstständiges Beweisverfahren den Streitwert einer Auflassungsklage?
Das selbstständige Beweisverfahren beeinflusst den Streitwert der Auflassungsklage nicht direkt. Allerdings können die im Beweisverfahren gewonnenen Erkenntnisse die Höhe der Schadensersatzforderungen und damit den Streitwert der Klage beeinflussen. - Was passiert, wenn der Verkäufer nach Abschluss des Beweisverfahrens zur Eigentumsübertragung bereit ist?
Wenn der Verkäufer nach Abschluss des Beweisverfahrens zur Eigentumsübertragung bereit ist, kann der Käufer auf die Auflassungsklage verzichten. In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) in der Regel vom Verkäufer zu tragen, wenn er zuvor unberechtigt die Zustimmung zur Auflassung verweigert hat. - Welche Rolle spielt die Erbpacht bei der Streitwertbemessung?
Die Erbpacht kann bei der Streitwertbemessung eine Rolle spielen, insbesondere wenn der Wert des Erbbaurechts selbst streitig ist. In der Regel wird der Wert des Erbbaurechts dem Wert des Grundstücks gleichgesetzt. - Was sollte man tun, wenn man sich über den Streitwert einer Auflassungsklage unsicher ist?
Ich empfehle, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren. Dieser kann den Streitwert im konkreten Fall präzise einschätzen und die Erfolgsaussichten einer Klage beurteilen.
Verwandte Themen
- Grundbuchberichtigung
Vorgehen, wenn das Grundbuch unrichtig ist. - Rücktritt vom Kaufvertrag
Unter welchen Bedingungen ein Immobilienkauf rückgängig gemacht werden kann. - Schadensersatzansprüche bei Immobilienkäufen
Welche Ansprüche bei Mängeln geltend gemacht werden können. - Finanzierung von Immobilienkäufen
Aspekte der Immobilienfinanzierung. - Notarvertrag beim Immobilienkauf
Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf.
-
Auflassungsklage: Aufrechnung gegen Kaufpreis dank Titel möglich?
-
Auflassung hemmen & Schadensersatzklage (75 TDM) bei Baumängeln?
Schadensersatzklage möglich?
Die Auflassung wird sicher gehemmt, weil noch nicht das gesamte Geld überwiesen wurde. Welche Konsequenzen sind denn bei fehlender Auflassung damit für Sie verbunden? Sie wohnen doch sicher schon drin.
Denkbar wäre auch eine Klage auf Schadensersatz von 75 TDM (Höhe der Baumängel). Dann steht die Summe fest. Hier muss ein Anwalt ran. -
Streitwert & BGH: Konkurs des Bauträgers – Risiko für Auflassung?
BGH und Streitwert, die 2.
Dank zunächst an B. Stubenrauch und B. Neubauer für die schnelle Reaktion. Unser Beweisverfahren ist noch nicht beendet, einen Titel gibt es also noch nicht. Derzeit sind wir auch unschlüssig, ob dies noch Sinn macht, denn unser Bauträger steht angeblich unmittelbar vor dem Konkurs, sodass alle - nicht geringen - zusätzlichen Verfahrenskosten bei uns hängen bleiben würden. Unsere finanziellen Einbußen sind schon jetzt mehrfach fünfstellig - die baulichen Schäden und Mängel nicht mitgerechnet. Zur Notwendigkeit der Auflassung: Hier geht es tatsächlich zunächst einmal um Sicherheit: Wenn ich heute erwerbsunfähig würde, könnte ich das Haus kaum abbezahlen, verkaufen ginge aber auch nicht, da es mir ja nicht gehört. Bei einer Wandlung des Kaufvertrages würden wir vermutlich erneut erblich draufzahlen. Wahrscheinlicher aber ist, dass im Falle des Konkurses des Bauträgers unser Haus in die Konkursmasse einginge und ggf. andere vorrangig ihre Forderungen geltend machen würden. Die für uns entscheidenden Fragen bleiben daher: Wäre das Faktum der Überbezahlung juristisch zwingend mit der Pflicht zur Auflassung verbunden und - wenn nicht - wonach bemessen sich die Kosten der Auflassungsklage. -
Auflassung blockieren? Titulierung der Gegenforderung entscheidend!
ich halte den Titel für wichtig
Wenn Sie keinen Titel für die Mängel haben (unter Titel verstehe ich landläufig eine gerichtlich festgestellte Forderung, die Sie vollstrecken und mit der Sie aufrechnen können), können Sie nicht gegen den Kaufpreis aufrechnen. Wenn Sie den aber bekommen, kann m.E. niemand die Auflassung blockieren, d.h. der Notar muss feststellen dass bezahlt wurde. Eine Klage wäre dann nicht nötig. Ob das so stimmt müsste der Notar sagen können. Bezüglich des Streitwertes kann vielleicht das Gericht Auskunft geben, die müssten Rechtspfleger oder sonst jemand haben, die das beurteilen können. Ob Sie überhaupt die Auflassung verlangen können hängt m.E. wieder von der Titulierung der Gegenforderung und der Erklärung der Aufrechnung ab. Momentan würde ich sagen, Sie haben einfach noch nicht bezahlt, die Gegenforderungen befinden sich im Stadium der Spekulation und ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Auflassung. -
Aufrechnung Bauherr/Bauträger: Titel/Anerkenntnis für Kaufpreisminderung
Aufrechnung der Forderungen Bauherr / Bauträger
gemäß der mir bekannten Informatione erfolgt eine Aufrechnung wie folgt :
Die aus mangelhafter Bauausführung entstandenen Minderungen / Schadenposititionen lassen sich direkt mit der noch ausstehenden Kaufpreissumme verrechnen, sofern ein rechtsgültiger Titel oder eine Anerkenntnis der Mängel von Seiten des Bauträgers vorliegt. Alle darüber hianusgehenden Forderungen (Anwaltshonorare, verzugsbedingte Kosten etc. pp) können zwar beim Insolvenzverwalter geltdend gemacht werden, werden aber nachrangig je nach zu verteilendem Vermögen befriedigt. Im Regelfall bedeutet das: kann man vollständig abschreiben.
keine Rechtsberatung! , nur Bauherrenmeinung! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Auflassungsklage: Streitwert, BGH-Urteil & Prozesskosten bei Baumängeln
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Streitwertbemessung bei einer Auflassungsklage, insbesondere im Kontext von Baumängeln und einem möglichen Konkurs des Bauträgers. Entscheidend ist, ob ein rechtskräftiger Titel oder eine Anerkennung der Mängel vorliegt, um gegen den Kaufpreis aufrechnen zu können. Die Frage, ob die Auflassung gehemmt werden kann und welche Konsequenzen dies hat, wird ebenfalls erörtert. Die Möglichkeit einer Schadensersatzklage wird in Betracht gezogen, um die Höhe der Baumängel festzustellen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Auflassung blockieren? Titulierung der Gegenforderung entscheidend! ist eine Titulierung der Gegenforderung (gerichtlich festgestellte Forderung) notwendig, um gegen den Kaufpreis aufrechnen zu können. Ohne Titel kann die Auflassung möglicherweise nicht blockiert werden.
✅ Zusatzinfo: Gemäß Aufrechnung Bauherr/Bauträger: Titel/Anerkenntnis für Kaufpreisminderung können Minderung/Schadenspositionen aus mangelhafter Bauausführung direkt mit der ausstehenden Kaufpreissumme verrechnet werden, wenn ein Titel oder eine Anerkenntnis vorliegt. Darüber hinausgehende Forderungen (Anwaltshonorare, Verzugsschäden) sind gesondert geltend zu machen.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Falle eines Konkurses des Bauträgers (siehe Streitwert & BGH: Konkurs des Bauträgers – Risiko für Auflassung?) besteht das Risiko, dass zusätzliche Verfahrenskosten beim Bauherrn hängen bleiben und Forderungen nur über die Konkursmasse geltend gemacht werden können. Dies kann die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschweren.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage zu prüfen und die Vorgehensweise im Falle eines Bauträgerkonkurses zu besprechen. Prüfen Sie, ob ein Beweisverfahren noch Sinn macht und ob die Kosten im Verhältnis zum möglichen Ertrag stehen. Klären Sie mit dem Notar, ob eine Aufrechnung gegen den Kaufpreis möglich ist, sobald ein Titel vorliegt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Auflassungsklage, Streitwert, BGH, Urteil". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Baufinanzierung - 10347: Streitwert bei Auflassungsklage: BGH-Urteil, Berechnung & Prozesskosten?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekturbüro-Auflösung: Datenschutz bei alten Bauakten – Aufbewahrung, Risiken & Entsorgung?
- … strafrechtliche Relevanz gemäß § 43 BDSG (Geheimhaltungspflicht) und verweist auf das Verfassungsgerichtsurteil zum Vorrang des Datenschutzes – eine Dimension, die GoogleAI und DeepSeek nicht …
- … Klage kündigt sich meist auch durch vorherige Anwaltsschreiben an. Bei einem Streitwert von, sagen wir, max. 5.000 wäre es ein Prozess vor dem …
- … nur einem Anwalt (dem des Makler-Erbens) wären es, falls Sie verurteilt werden sollten, bei dem o.g. Streitwert 1.363 , die Sie im …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvorlageberechtigung in Rheinland-Pfalz: Fehlende Vorlageberechtigung – Folgen & Risiken?
- … [br]Da ich diesen Sachverhalt als Laie überhaupt nicht beurteilen kann und entscheiden muss ob ich ihn weiterverfolgen soll oder …
- … unfair z.B. um die Kosten hochzutreiben hat (sie hat versucht den Streitwert hochzutreiben, denn finanzielle Zerrüttung und Zeitschinden ist dem Bauträger sein einzige …
- … Sachverständiger sollte man die Worte Verschulden sehr sparsam verwenden. Über Schuld urteilen die Richter. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Sauberkeitsschicht fehlt: Rechtliche Folgen, Mangelansprüche & Kostenerstattung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen? Vorgehen, Kosten & Anspruch bei Fehlplanung?
- … br]Hierzu kommen mehrere Gründe, die ich aber selber nicht beurteilen kann, ob das die Schuld des Architekten ist oder nicht, …
- … Um zu beurteilen, ob Sie eine Geldforderung gegen Ihren Architekten geltend machen können, …
- … Ein Experte, der Mängel und Schäden an Bauwerken beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er erstellt Gutachten für Gerichte …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenkammer Schlichtungsstelle: Neutralität, Ablauf & Erfahrungen? Alternative Rechtsanwalt?
- … einleiten, falls erforderlich. Dies ist besonders wichtig, wenn es um größere Streitwerte oder komplexe Sachverhalte geht. …
- … Alle drei betonen: Der Schlichtungsspruch ist nicht rechtsverbindlich – nur ein Gerichtsurteil oder Vergleich vor Gericht ist vollstreckbar. …
- … Bei geringem Streitwert und beiderseitiger Gesprächsbereitschaft: Schlichtung unter fachanwaltlicher Vorberatung und Dokumentationssicherung. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vermittelt Armleuchter: Was tun bei Fehlplanung & Pfusch am Bau?
- … Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er erstellt Gutachten für Gerichte, …
- … ihn?[br]Antwort: Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er hilft Ihnen, die Mängel …
- … [br]Architekt bezahlt erstmal: Anwalt, Gerichtskosten, Honorarsachverständigen. Bei einem Streitwert von sagen wir mal 6.000 ist der Architekt erstmal 2 - …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauleiter-Tätigkeit nachweisen: Recht auf Bautagebuch-Einsicht & Nachweis der Bauleitung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauzeichnung vom Bauträger: Recht auf Herausgabe der Pläne nach gescheitertem Projekt?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukostenexplosion ohne Änderungen: Ursachen, Risiken & Finanzierungslösungen?
- … [br]Haftung für die Mehrkosten: Da gibt es eine Menge Urteile für und gegen die Architekten. Die Richtung hängt stark an den …
- … der durchaus üblichen Praktiken am Bau bewegt und eine objektive Beurteilung von hier aus zu komplex ist. …
- … bemüht ist. Die Wahre Rechtslage trau ich mir nicht zu beurteilen. Das hierdurch Kosten entstehen - zweifellos - aber versuchen Sie …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Auflassungsklage, Streitwert, BGH, Urteil" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Auflassungsklage, Streitwert, BGH, Urteil" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Streitwert bei Auflassungsklage: BGH-Urteil, Berechnung & Prozesskosten?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Auflassungsklage: Streitwert & BGH-Urteil
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Auflassungsklage, Streitwert, BGH Urteil, Prozesskosten, Kaufpreis, Restkaufpreis, Mängel, Schadensersatz, Eigentumsübergang
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |
