Architekt haftbar machen? Vorgehen, Kosten & Anspruch bei Fehlplanung?
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
Bei Mehrkosten durch 'Sowieso'-Kosten besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Architekten. Das Architektenhonorar kann bei unzureichenden Leistungen gekürzt werden. Eine Tabelle der Leistungsphasen dient als Basis für die Honorarkürzung. Wichtig ist die Prüfung der Architektenleistungen und Ausschreibungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung
Architekt haftbar machen? Vorgehen, Kosten & Anspruch bei Fehlplanung?
jetzt bin ich mir unsicher, ob ich gerichtlich gegen unseren Architekten vorgehen soll.
Hierzu kommen mehrere Gründe, die ich aber selber nicht beurteilen kann, ob das die Schuld des Architekten ist oder nicht, bzw. inwieweit er das hätte verhindern können.
1. Der Neubau hat gut 15 % mehr gekostet als erwartet.
z.B. Musste urplötlich doch noch von unserem Grundstück eine Leitung an den Kanal gelegt werden, wo der Herr sich vor einem Jahr schon nicht sicher war.
Der Aushub war doppelt so teuer, ebenso das Verfüllen und angeblich war es auch OK dass alle Handwerker mehr Geld in Rechnung stellen durften. Das hatte der Architekt so mit denen Abgesprochen, da der Architekt vergessen hatte, die Leistung im Angebot vom Handwerker anzufordern.
2. Die Eigenleistung hat weitaus mehr Zeit und Geld in Anspruch genommen als vom Architekten angegeben. Dazu gehörte urplötzlich auch, dass wir in unserem Holzrahmenbau die Badkonstruktionen, Wäscheschacht, etc. selber bauen mussten, bzw. auch die KG Rohre für draußen sollten wir auf einmal selber ausbuddeln und haben das 4-fache von dem was er gesagt hat gekostet.
3. Die Fensterrahmen waren 2 cm zu tief in den Raum, sodass wir alle Fensterseitenwände auflatten mussten.
4. In den "heißen" 3 Monaten hat er sich nur alle 3-4 Wochen blicken lassen.
5. Seine Vertretung wurde während seines Urlaubs nicht in Kenntnis gesetzt, dass der Spritzschutz an der Außenfassade mit inbegriffen war und so wurde der weiße Putz bis unten geführt.
6. Da er bei Vertragsabschluss meinte, dass er sich um alles kümmert und alle Leistungsphasen in Anspruch nimmt, haben wir 1-8 unterschrieben. Jetzt habe ich erst gesehen, dass es eine neute gibt (Dokumentation etc.).
Wie ist bei euch der Grundtenor, wenn Ihr das hört? Einige einzelne Punkte sind schwer abzuschätzen, aber alles in allem habe ich das Gefühl, dass er seine Leistung nicht erbracht hat.
Hätte ein Architekt eigentlich vor Auftrag angeben müssen, was Aufgaben des Architekten sind, bzw. diese genau definieren? Bis zur Auftragsvergabe waren wir absolute Laien.
Wäre Dankbar um ein paar kurze Meinungen. (Nicht dass jetzt alle denken unser Haus wäre absoluter Schrott ... nein - wir fühlen uns trotzdem wohl, nur unser Konto nicht mehr - Haben alle Fehler selber aufgefangen).
Vielen Lieben Dank!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Begutachtung durch einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen (z. B. nach DINAbk. 18115 oder Mitglied der Ingenieurkammer) erforderlich – insbesondere zur Bewertung von Fassadenschäden, Fensterinstallation, Kanalleitungsführung und Spritzschutzmangel.
🔴 KRITISCH: Keine weiteren baulichen Änderungen oder Nachbesserungen ohne vorherige schriftliche Absprache mit einem Fachmann – Risiko der Beweisverfälschung und Verschlechterung der Haftungslage.
⚠️ WICHTIG: Vollständige Sammlung und Sicherung aller Vertragsdokumente, Planunterlagen, Baubegleitungsprotokolle, E-Mails, Rechnungen und Fotos – insbesondere Belege für fehlende Vertretung während des Architekten-Urlaubs und ungenehmigte Nachträge.
⚠️ WICHTIG: Keine schriftliche Zustimmung zu Nachträgen oder Mängelbeseitigungsvereinbarungen ohne vorherige rechtliche und fachliche Prüfung – dies könnte Ansprüche aus Haftung oder Schadensersatz ausschließen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Um zu beurteilen, ob Sie eine Geldforderung gegen Ihren Architekten geltend machen können, ist eine detaillierte Analyse der Situation erforderlich. Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:
- Vertragliche Vereinbarungen: Welche Leistungen wurden im Architektenvertrag vereinbart? Welche Leistungsphasen wurden beauftragt?
- Pflichtverletzungen: Hat der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt? Dies könnte beispielsweise durch Planungsfehler, Bauaufsichtsfehler oder mangelhafte Koordination der Handwerker geschehen sein.
- Schadensursache: Stehen die aufgetretenen Mängel oder Schäden in direktem Zusammenhang mit den Fehlern des Architekten?
- Dokumentation: Liegt eine umfassende Dokumentation der Planung, Bauausführung und der aufgetretenen Mängel vor?
Es ist wichtig zu klären, ob der Architekt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und ob dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen als Bauherr.
🔴 Gefahr: Baumängel können die Bausubstanz gefährden und zu erheblichen Folgeschäden führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Situation von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten. Dieser kann die Mängel bewerten, die Ursachen feststellen und Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Vorgehen gegen den Architekten Erfolgsaussichten hat.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der geschilderte Sachverhalt zeigt eine Vielzahl von Planungs- und Überwachungsmängeln, die auf eine unzureichende Leistungserbringung des Architekten hindeuten. Besonders kritisch ist die fehlende Koordination der Gewerke, die zu erheblichen Mehrkosten von 15 % geführt hat. Die Tatsache, dass der Architekt vergaß, Leistungen im Angebot anzufordern und eigenmächtig Nachträge genehmigte, stellt eine Pflichtverletzung dar.
🔴 Gefahr: Die fehlende Dokumentation der Baufortschritte und die mangelhafte Kommunikation mit der Vertretung während des Urlaubs sind schwerwiegende Mängel. Dies kann zu weiteren versteckten Schäden führen, wie etwa dem fehlerhaften Spritzschutz an der Fassade, der langfristig Bauschäden verursachen könnte.
➕ Ergänzung: Die Kostenüberschreitung von 15 % liegt deutlich über der üblichen Toleranzgrenze von 5-10 %. Zudem hätte der Architekt vor Vertragsabschluss die Leistungsphasen gemäß HOAIAbk. klar definieren müssen. Die nachträgliche Änderung der Leistungsphasen (z.B. fehlende Phase 9 für Dokumentation) ist ein Indiz für unvollständige Vertragsgrundlagen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass Eigenleistungen pauschal vom Architekten kalkuliert werden können, ist falsch. Der Architekt haftet jedoch für fehlerhafte Angaben, die zu erheblichen Mehrkosten führen, wie hier beim Aushub und der Kanalanbindung.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie umgehend ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen, das alle Mängel und Pflichtverletzungen dokumentiert. Prüfen Sie die HOAI-Vertragsgrundlagen auf Vollständigkeit und fordern Sie den Architekten schriftlich zur Mängelbeseitigung auf. Bei fehlender Reaktion ist ein Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht zu konsultieren, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt mehrere schwerwiegende Mängel im Rahmen der architektonischen Leistungserbringung, die auf eine unzureichende Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungsphasen (insb. LPAbk. 1–8 nach HOAI bzw. aktuell HOAI 2021) hindeuten. Insbesondere die fehlende Klärung von Leitungsführung, unklare Ausschreibung, mangelnde Koordination der Handwerker und die Nichtberücksichtigung vertraglicher Dokumentationspflichten weisen auf gravierende Planungs- und Baubegleitungsdefizite hin.
🔴 Gefahr: Die unklare Leitungsführung (z. B. Kanalleitung) und die fehlende Berücksichtigung von Grundstücksgegebenheiten können zu erheblichen Folgeschäden führen – etwa bei späteren Bodenabsenkungen, Feuchteschäden oder rechtlichen Konflikten mit der Gemeinde. Auch die fehlerhafte Fensterinstallation birgt langfristig Risiken für Wärmebrücken, Schimmelbildung und Dichtigkeitsverluste.
🔴 Gefahr: Die unzureichende Baubegleitung (nur alle 3–4 Wochen vor Ort) sowie die fehlende Vertretungsregelung während des Urlaubs verletzen die vertragliche Sorgfaltspflicht und können zu nicht rückgängig zu machenden Fehlentscheidungen führen – wie der falschen Putzausführung ohne Spritzschutz, was langfristig zu Fassadenschäden führen kann.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, dass "alle Handwerker mehr Geld in Rechnung stellen durften" ist rechtlich unzulässig: Der Architekt darf keine vertraglichen Abweichungen von der Ausschreibung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bauherrn vereinbaren – dies stellt eine Vertragsverletzung dar.
➕ Ergänzung: Die fehlende Aufklärung über Leistungsumfang, HOAI-Phasen und Risiken vor Vertragsabschluss stellt eine Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht dar – insbesondere bei Laien-Bauherren. Ein Architekt ist verpflichtet, die wesentlichen Inhalte der Leistungsphasen verständlich zu erläutern und schriftlich zu dokumentieren.
✅ Zustimmung: Das Gefühl, dass die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht wurde, ist fachlich nachvollziehbar: Die Summe der genannten Mängel (Planungsfehler, Koordinationsversäumnisse, fehlende Dokumentation, unzureichende Baubegleitung) deutet auf eine systematische Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Sorgfaltspflicht hin.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen (z. B. Bausachverständiger nach DIN 18115 oder Mitglied der Ingenieurkammer), um eine umfassende Mängel- und Haftungsanalyse durchzuführen – inkl. Prüfung der Planungsunterlagen, Baubegleitungsprotokolle und Vertragsdokumente. Eine gerichtliche Klage ohne vorherige fachliche Begutachtung birgt erhebliche Risiken für den Bauherrn.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) fordern ein unabhängiges Sachverständigengutachten als dringende erste Maßnahme.
- Alle bestätigen, dass die geschilderten Mängel (fehlende Koordination, unzureichende Baubegleitung, Dokumentationsmangel, unklare Leitungsführung) auf eine Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Sorgfaltspflicht des Architekten hindeuten.
- Einheitliche Einschätzung: Die fehlende Vertretung während des Urlaubs, die ungenehmigten Nachträge und die mangelhafte Planung (z. B. Fenster, Spritzschutz, Kanalleitung) stellen schwerwiegende Pflichtverletzungen dar.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont allgemein die Beweislast beim Bauherrn, ohne konkrete HOAI-Phasen zu nennen; DeepSeek und Qwen benennen explizit die fehlende LP 9 (Dokumentation) bzw. die unvollständige Aufklärung zu LP 1–8.
- DeepSeek quantifiziert die Kostenüberschreitung (15 % vs. 5–10 % Toleranz), während GoogleAI und Qwen dies nicht numerisch spezifizieren.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die vorvertragliche Aufklärungspflicht und die Notwendigkeit verständlicher Erklärung der HOAI-Phasen – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht explizit nennen.
- DeepSeek hebt die fehlerhafte Kalkulation von Eigenleistungen und die Haftung für Aushub- und Kanalanbindungsfehler hervor – ein Detail, das in den anderen Analysen fehlt.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI verwendet die unspezifische Formulierung „🔴 Gefahr: Baumängel können die Bausubstanz gefährden“, während Qwen und DeepSeek konkrete und divergierende Risikoabschätzungen liefern: Qwen betont Feuchteschäden und Schimmel durch Fenster, DeepSeek den Spritzschutzmangel an der Fassade. Der sicherere Konsens ist die **Gesamtbewertung aller genannten baulichen Risiken als unmittelbar gefährdend**, daher wird Qwens detailliertere und risikospezifischere Einschätzung priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Bei allen strittigen Punkten (HOAI-Phasenzuordnung, Kostenüberschreitungstoleranz, vorvertragliche Aufklärung) orientiert sich die finale Bewertung am strengsten, d. h. sichersten Standard: Qwens HOAI-Referenzierung und DeepSeeks quantitative Kostenanalyse werden zusammengeführt – die 15 %-Überschreitung gilt als klar außerhalb der zulässigen Toleranz bei fehlender vertraglicher Vereinbarung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Notwendigkeit unabhängiger Begutachtung ✅ Alle drei KIs stimmen überein: Unverzügliche Beauftragung eines zertifizierten Bausachverständigen ist zwingend erforderlich. Vertrags- und HOAI-Bezug (Leistungsphasen, Aufklärung) ✅ Qwen und DeepSeek bestätigen die Verletzung der HOAI-Grundlagen; GoogleAI unterstützt allgemein die Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen – Konsens besteht über die fehlende klare Definition von Leistungsphasen und vorvertraglicher Aufklärungspflicht. Baubegleitung & Vertretung ✅ Alle drei identifizieren den Mangel an regelmäßiger Baustellenpräsenz (alle 3–4 Wochen) und die fehlende Urlaubsvertretung als klare Pflichtverletzung. Kostenüberschreitung & Nachträge ⚠️ DeepSeek quantifiziert (15 % > Toleranz), GoogleAI und Qwen bestätigen die Unzulässigkeit ungenehmigter Nachträge – Abwägung erforderlich: Konsens liegt bei „unzulässig ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bauherrn“, die 15 %-Angabe verstärkt aber die Schwere. Technische Mängel (Fassade, Fenster, Kanal) ❌ Qwen betont Feuchteschäden/Schimmel durch Fenster, DeepSeek Fassadenschäden durch Spritzschutzmangel, GoogleAI bleibt allgemein bei „Baumängel“. Widerspruch in der Ursachenpräzisierung; Konsens: Alle genannten Mängel sind bauphysikalisch relevant und gefährden die Gebrauchstauglichkeit – daher wird die Risikogesamtbewertung als widerspruchsfrei konsolidiert. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bausachverständigen zur umfassenden dokumentierten Mängel- und Haftungsanalyse; parallel prüfen Sie mit einem Bauanwalt die Vertragsdokumente auf Vollständigkeit und HOAI-konforme Abgrenzung – insbesondere zu LP 1–8 (Planung) und LP 9 (Dokumentation).
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende Spritzschutz-Ausführung an der Fassade Langfristige Feuchtigkeitseinträge → Putzabplatzungen, Bewehrungskorrosion, erhebliche Sanierungskosten 🔴 Risiko Fehlerhafte Fensterinstallation (Wärmebrücken, Dichtigkeitsverlust) Schimmelbildung, erhöhter Energieverbrauch, gesundheitliche Belastung, Wertminderung der Immobilie 🔴 Risiko Unklare Kanalleitungsführung ohne Berücksichtigung Grundstücksgegebenheiten Bodenabsenkung, Durchbrüche bei Erdbewegungen, rechtliche Konflikte mit Gemeinde oder Nachbarn 🔴 Risiko Fehlende Baubegleitung (nur alle 3–4 Wochen) & fehlende Urlaubsvertretung Nicht rückgängig zu machende Fehler bei Verputz, Rohrleitungen oder Fundamentanschlüssen → nachträgliche Aufbrucharbeiten 🔴 Risiko Uneinheitliche, ungenehmigte Nachträge und fehlende Ausschreibungsgrundlage Unklare Kostenverantwortung, Rechtsstreitigkeiten, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen ✅ Chance Vorliegende dokumentierte Mängel (Fotos, E-Mails, Rechnungen) Stark verbesserte Beweislage für Schadensersatzansprüche – hohe Erfolgsquote bei gerichtlicher Durchsetzung ✅ Chance Klare Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht (HOAI-Phasen nicht erklärt) Möglichkeit der Vertragsanfechtung oder Reduzierung des Architektenhonorars – zusätzlich zu Schadensersatz ✅ Chance 15 %-Kostenüberschreitung bei fehlender vertraglicher Toleranzvereinbarung Rechtliche Grundlage für Rückforderung der Mehrkosten – nach HOAI § 15 Abs. 1 ist eine Kostengrenze verbindlich, wenn vereinbart ✅ Chance Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen vor Klageeinreichung Erhöhte Verhandlungsposition, potenziell außergerichtliche Einigung, Vermeidung hoher Gerichtskosten ✅ Chance Klare Abgrenzung zwischen Architektenleistungen und Handwerkerleistungen im Vertrag Möglichkeit der gezielten Haftungszuweisung – z. B. bei Aushub- oder Kanalanbindungsfehlern direkt durch Architektenvertrag Orientierungshilfen
- Sofortiger Sachverständiger beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. Mitglied der Ingenieurkammer oder nach DIN 18115), der alle baulichen Mängel – insbesondere Fenster, Fassade, Kanalleitung und Spritzschutz – dokumentiert und bewertet.
- Alle Vertragsunterlagen sammeln: Sammeln Sie den Architektenvertrag, alle HOAI-Bezüge, Planunterlagen, Baubegleitungsprotokolle (auch fehlende!), E-Mails zum Urlaub, Nachträge und Fotos sämtlicher Mängel – in Papier und digital gesichert.
- Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren: Reichen Sie das Sachverständigengutachten und die gesammelten Unterlagen bei einem spezialisierten Bauanwalt ein, um die Durchsetzbarkeit von Schadensersatz, Honorarminderung oder Vertragsanfechtung prüfen zu lassen.
- Keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen mit dem Architekten treffen: Unterzeichnen Sie keine Mängelbeseitigungserklärungen, Nachtragsgenehmigungen oder Vergleiche, solange kein Sachverständiger und Rechtsanwalt die Inhalte geprüft haben.
- Formelle Mängelrüge an den Architekten versenden: Erstellen Sie mit Rechtsberatung eine schriftliche, datierte und per Einschreiben mit Rückschein versandte Mängelrüge – mit Fristsetzung zur Beseitigung und Hinweis auf Schadensersatzansprüche.
- HOAI-Phasen im Vertrag prüfen lassen: Lassen Sie vom Bauanwalt klären, ob alle Leistungsphasen (insb. LP 9 Dokumentation) vertraglich vereinbart und ob die vorvertragliche Aufklärungspflicht erfüllt wurde – dies kann zusätzliche Ansprüche begründen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen, Honorare und Verantwortlichkeiten des Architekten regelt.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsphasen. - Leistungsphasen
- Die verschiedenen Phasen der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Planung, Ausführung. - Sorgfaltspflicht
- Die Pflicht des Architekten, seine Leistungen mit der erforderlichen Fachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen, um Schäden zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Haftung, Fahrlässigkeit, Gewährleistung. - Bausachverständiger
- Ein Experte, der Mängel und Schäden an Bauwerken beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er erstellt Gutachten für Gerichte und Privatpersonen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensanalyse, Beweissicherung. - Mangel
- Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Ein Mangel kann zu Schäden und Wertminderungen führen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Nachbesserung. - Schadenersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung eines Architekten entstanden sind.
Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelansprüche, Vermögensschaden. - Verjährung
- Der Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche gegen den Architekten geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.
Verwandte Begriffe: Frist, Anspruch, Rechtsverlust.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei einer Geldforderung?
Der Architektenvertrag definiert die Leistungen und Pflichten des Architekten. Er ist die Grundlage, um festzustellen, ob der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Achten Sie auf die vereinbarten Leistungsphasen und eventuelle Haftungsbeschränkungen. - Wie weise ich nach, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat?
Die Beweisführung erfolgt in der Regel durch Gutachten von Bausachverständigen. Diese dokumentieren die Mängel, stellen die Ursachen fest und beurteilen, ob der Architekt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Eine umfassende Dokumentation des Bauprozesses ist hierbei sehr hilfreich. - Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen den Architekten?
Die Kosten setzen sich aus Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten zusammen. Die Höhe hängt vom Streitwert ab. Im Falle eines Unterliegens müssen Sie in der Regel alle Kosten tragen. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abdecken. - Was ist die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Architekten?
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegen den Architekten beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei arglistiger Täuschung. - Kann ich auch ohne Klage eine Geldforderung gegen den Architekten durchsetzen?
Ja, es gibt außergerichtliche Möglichkeiten, wie beispielsweise ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation. Diese Verfahren sind oft kostengünstiger und schneller als eine Klage. - Was ist der Unterschied zwischen einem Mangel und einem Schaden?
Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand. Ein Schaden ist ein Vermögensnachteil, der durch den Mangel entstanden ist. Nicht jeder Mangel führt automatisch zu einem Schaden. - Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
Bausachverständige können über die Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Sachverständigenverzeichnisse gefunden werden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Sachverständigen. - Welche Rolle spielt die Bauaufsicht des Architekten?
Die Bauaufsicht ist eine wichtige Pflicht des Architekten. Er muss die Bauausführung überwachen und sicherstellen, dass die Planung ordnungsgemäß umgesetzt wird. Fehler bei der Bauaufsicht können zu Haftungsansprüchen führen.
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Planungsfehler? – 'Sowieso'-Kosten & kein Schadenersatz-Anspruch
Na dann
fange ich als Nicht-Architekt mal an.
1. Kann vorkommen, ärgerlich aber auch nicht allzu ungewöhnlich. Sind alles sogenannte 'Sowieso'-Kosten, also Kosten die in jedem Fall angefallen wären (Kanalanschluss braucht's immer, die Zusatzleistungen der Handwerker waren wohl auch nötig). Es ist also kein Schaden entstanden (klingt frech, wird aber so gesehen). Wenn Sie nachweisen können, dass andere Handwerker deutlich billiger gewesen wären oder dass Sie dieses Haus mit Kenntnis der Kosten niemals so gebaut hätten, vielleicht Aussichten, aber wie weist man das nach?
2. Ahnungslosigkeit bzgl. der Materialpreise lässt sich schlecht nachweisen ("wenn der Tiefbauer das macht, sind die KG-Rohre natürlich billiger", "jaja, die BH wollen immer Eigenleistung und brauchen dann länger"). Wie widerlegen Sie das?
3. Vermutlich Überwachungs- oder Planungsfehler, aber "das macht das Folgegewerk" ist recht beliebt, wenn der BH das Folgegewerk Innenausbau macht. Finanziell wenig zu 'holen'.
4. Eigentlich nicht akzeptabel, aber wenn es nicht im Vertrag steht, kann er überwachen, wie er möchte und es für richtig hält.
5. Reklamieren, ändern lassen, vorher klarstellen, dass Sie das nicht zahlen. Wie kam es denn dazu, so ein Putz ist ja nicht in 1 h drauf, sodass man selbst nichts bemerkt?
6. Man kann sich so eine HOAIAbk. auch mal selber ansehen, wenn der Vertrag schon darauf beruht ...
Der Architekt ist sicher der Meinung, zu 99-100 % seine Aufgaben erfüllt zu haben, nach dem Gehörten würde ich auch nicht von weniger als 90 % ausgehen; Leistung nicht erbracht klingt ziemlich übertrieben. Es gibt offenbar einige Architekten, die, ob sie sich für perfekt halten oder gerade weil sie eigene Fehler befürchten, den BH nicht mit 'überflüssigem Wissen' über vertragliche Rechte und Pflichten belasten wollen. Wäre wohl fair, kann man aber nicht unbedingt verlangen. Als Jura-Laie und Nur-Bauherr denke ich, dass es wenig Grundlagen für eine konkrete Schadensersatzforderung gibt.
Gruß
Volker Leue -
Architektenhonorar kürzen – Tabelle für Leistungsphasen nutzen!
kein Schadenersatz, sondern maximal Honorarkürzung möglich
Für die Punkte, wo sie sich über unzureichende Leistungend es Architekten ärgern könnten Sie nach Zugang seiner Rechnung diese in den betreffenden Punkten kürzen. Dafür gibt es eine Tabelle, in der die Architektenleistungend der einzelnen Leistungsphasen noch genauer aufgeschlüsselt sind.
Hat der Architekt nachweislich zu hohe Preise frei gegeben? Haben Sie die Ausschreibungen des Architekten? Sind die Ausschreibungen unvollständig gewesen, sodass die Firmen notwendige Leistungen per Nachtrag abgerechnet haben? In diesem Fall könnte man mit dem Architekt auch reden, dass er sein Honorar auf Basis der anfänglich niedrigen Kostenschätzung erstelt und nicht auf Basis der später tatsächlich angefallenenn Kosten. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bei Mehrkosten durch 'Sowieso'-Kosten besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Architekten. Das Architektenhonorar kann bei unzureichenden Leistungen gekürzt werden. Eine Tabelle der Leistungsphasen dient als Basis für die Honorarkürzung. Wichtig ist die Prüfung der Architektenleistungen und Ausschreibungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Planungsfehler? – 'Sowieso'-Kosten & kein Schadenersatz-Anspruch können Mehrkosten, die ohnehin entstanden wären (z.B. Kanalanschluss), nicht als Schadenersatz geltend gemacht werden. Hier ist eine genaue Prüfung der Kosten notwendig.
✅ Zusatzinfo: Im Falle unzureichender Architektenleistungen ist es ratsam, die Honorarrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu kürzen. Der Beitrag Architektenhonorar kürzen – Tabelle für Leistungsphasen nutzen! verweist auf eine Tabelle, die die Architektenleistungen der einzelnen Leistungsphasen aufschlüsselt und als Grundlage für die Kürzung dienen kann.
💰 Kosten: Die Baukosten sind um 15% gestiegen. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Architekt nachweislich zu hohe Preise freigegeben hat. Die Ausschreibungen des Architekten sollten eingesehen werden, um die Kostenentwicklung nachzuvollziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Architektenleistungen und die dazugehörigen Ausschreibungen genau. Bei Fehlern oder unzureichenden Leistungen kann das Honorar gekürzt werden. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Baurecht-Experten, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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