Zu den angedachten Verfahren sollten Sie mal das hier lesen:
Bei Fenstern ist's sicher nicht so kritisch wie bei Wänden, aber die erreichbaren Messgenauigkeiten im Labor sind auf jeden Fall entscheidend besser als im Einbauzustand. Sollte das Gericht die Labormessungen anzweifeln, wäre das Nachmessen in einem zweiten Labor angeraten. Eine In-Situ-Messung sollten Sie ablehnen.
Vielleicht kopiert das jemand als Antwort zu Beitrag 2149