Energieausweis für baufälliges Nichtwohngebäude beim Verkauf: Pflicht, Ausnahmen & Kosten?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energieausweis für baufälliges Nichtwohngebäude beim Verkauf: Pflicht, Ausnahmen & Kosten?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema  -  Energieausweis bei baufälligen Gebäuden.

Wir wollen ein Nichtwohngebäude verkaufen, dass in einem sehr schlechten baulichen Zustand ist. Es wird seit 1998 nicht mehr genutzt, das Dach weißt große Schäden auf und viele Fenster sind kaputt.

Nun muss laut EnEVAbk. 2014 bei einem Verkauf ein Energieausweis erstellt werden. Jedoch frage ich mich ob das überhaupt Sinn macht, da das Gebäude in dem jetzigen Zustand gar nicht genutzt werden kann.

Oder ist die EnEV gar nicht anzuwenden da in § 1 Abs. 2 folgendes steht:

"Diese Verordnung gilt

1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und

2. für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden nach Nummer 1"

Somit wäre die EnEV doch eigentlich gar nicht anzuwenden da eine Beheizung doch eigentlich nicht möglich ist.

Vielen Dank vorab.

Liebe Grüße CU

  • Name:
  • Carsten
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    Ein Energieausweis ist grundsätzlich Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. Dies gilt auch für Nichtwohngebäude.

    Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn das Gebäude aufgrund seines Zustands nicht beheizt oder gekühlt werden kann, kann es von der Pflicht befreit sein. Entscheidend ist, ob eine 'normale' Nutzung ohne wesentliche Instandsetzung möglich ist. Da das Dach große Schäden aufweist und viele Fenster kaputt sind, könnte argumentiert werden, dass eine Beheizung oder Kühlung nicht möglich ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit einem Energieberater oder der zuständigen Behörde, ob eine Ausnahme von der Energieausweispflicht in Ihrem Fall möglich ist. Dokumentieren Sie den Zustand des Gebäudes (Fotos, Gutachten), um die Argumentation zu untermauern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf und dient als Information für potenzielle Käufer oder Mieter.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Energiebedarf, Energieverbrauch, EnEVAbk..
    Nichtwohngebäude
    Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nicht hauptsächlich Wohnzwecken dient. Dazu gehören beispielsweise Bürogebäude, Lagerhallen, Produktionsstätten oder Verkaufsflächen.
    Verwandte Begriffe: Wohngebäude, Gewerbeimmobilie, Sonderbau.
    EnEV (Energieeinsparverordnung)
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
    Verwandte Begriffe: GEG, Energieeffizienz, Wärmeschutz, Heizungsanlage.
    Verbrauchsausweis
    Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist in der Regel günstiger als der Bedarfsausweis, aber weniger aussagekräftig.
    Verwandte Begriffe: Bedarfsausweis, Energieverbrauch, Heizkostenabrechnung.
    Bedarfsausweis
    Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Grundlage seiner Bauweise und Anlagentechnik. Er ist aufwendiger zu erstellen als der Verbrauchsausweis, liefert aber genauere Informationen.
    Verwandte Begriffe: Verbrauchsausweis, Energiebedarf, Gebäudehülle.
    Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das aktuelle deutsche Gesetz, das die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude regelt. Es löste die EnEV ab.
    Verwandte Begriffe: EnEV, Energieeffizienz, Wärmeschutz, Heizungsanlage.
    Energieberater
    Ein Energieberater ist ein Fachmann, der Hauseigentümer und Bauherren in Fragen der Energieeffizienz berät. Er kann Energieausweise erstellen, Sanierungskonzepte entwickeln und Fördermittel beantragen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Energieeffizienzexperte.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist ein Energieausweis beim Verkauf eines baufälligen Gebäudes immer Pflicht?
      Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen, wenn das Gebäude nicht beheizt oder gekühlt werden kann. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall und dem Zustand des Gebäudes ab.
    2. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich beim Verkauf keinen Energieausweis vorlege, obwohl er Pflicht wäre?
      Es drohen Bußgelder. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Außerdem kann der Käufer den Verkäufer auffordern, den Energieausweis nachträglich vorzulegen.
    3. Wer stellt einen Energieausweis aus?
      Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, wie z.B. Architekten, Ingenieure oder Energieberater mit entsprechender Zusatzausbildung.
    4. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
      Es gibt den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes berechnet.
    5. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
      Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
    6. Was kostet ein Energieausweis?
      Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises, Größe des Gebäudes und Aufwand der Datenerhebung. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis.
    7. Was passiert, wenn das Gebäude abgerissen werden soll?
      Auch bei einem geplanten Abriss kann ein Energieausweis erforderlich sein, wenn das Gebäude bis zum Abriss noch genutzt wird oder potenziell vermietet werden könnte.
    8. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines Energieausweises?
      In einigen Fällen gibt es Förderprogramme, insbesondere wenn der Energieausweis im Rahmen einer umfassenderen Energieberatung erstellt wird.

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    • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
      Aktuelle gesetzliche Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden.
  2. Energieausweis umgehen: Abbruchobjekt ohne Nutzung!

    Richtig
    Genau das ist die Chance, für Abbruchobjekte die völlig sinnlose Erstellung eines Energieausweises zu umgehen.

    Energieausweise sollen dem Erwerber darüber aufklären, welchen Energiebedarf er zu erwarten hat, wenn er die Immobilie im Kaufzustand weiter nutzt. Wenn in den letzten 5 Jahren gar keine Nutzung und demzufolge auch keine Beheizung mehr vorlag und das Objekt sowieso als Abbruch oder Umbau- bzw. Ausbauobjekt verkauft wird, dann wird wohl niemand im Fehlen eines EnEVAbk.-Ausweises eine Ordnungswidrigkeit sehen können.

  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Energieausweis für baufälliges Nichtwohngebäude: Pflicht oder Ausnahme?

    💡 Kernaussagen: Bei baufälligen Nichtwohngebäuden, die zum Abbruch bestimmt sind oder seit Jahren nicht genutzt werden, kann die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises entfallen. Die EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung) sieht Ausnahmen vor, wenn das Gebäude nicht mehr beheizt wird und der Energieausweis seinen Zweck (Information des Erwerbers über den Energiebedarf) nicht erfüllen kann. Ein fehlender Energieausweis kann jedoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht gegeben sind.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Laut Energieausweis umgehen: Abbruchobjekt ohne Nutzung! besteht die Chance, die Erstellung eines Energieausweises zu umgehen, wenn das Objekt als Abbruchobjekt gilt und seit 5 Jahren nicht genutzt wurde.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es ist ratsam, die spezifischen Umstände des baufälligen Nichtwohngebäudes genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die korrekte Vorgehensweise in Bezug auf die Energieausweis-Pflicht zu bestimmen. Die EnEV und ihre Auslegungen können komplex sein, daher ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob Ihr baufälliges Nichtwohngebäude unter die Ausnahmeregelungen der EnEV fällt. Dokumentieren Sie den Zustand des Gebäudes (z.B. durch Fotos) und die fehlende Nutzung über die letzten Jahre, um im Zweifelsfall einen Nachweis erbringen zu können. Ziehen Sie einen Energieberater oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um eine rechtssichere Einschätzung zu erhalten.

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