Energiebedarfsausweis - wie sieht er aus?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Energiebedarfsausweis - wie sieht er aus?
In unserer Baugenehmigung ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweis (gemäß § 13 Abs. 1 EnEVAbk. 2002) gefordert.
Die ausführende Firma verwies auf die Wärmeschutzberechnung im Bauantrag / Baugenehmigung, diese Berechnungen wären damit gemeint.
Nun glaube ich aber mal gehört zu haben, das ein richtiger "Ausweis" mit konkreten (Gesamt-) Angaben zum Wärmebedarf und der Energiebilanz des Hause mit Kennziffern und Verbrauchszahlen ausgestellt wird.
Wer hat nun Recht?
Wo steht genau, welche Angaben und in welcher Form in diesen Ausweis gehören?
(Das Haus wird in Berlin gebaut - ist aber wohl eher Bundesrecht)
Die ausführende Firma verwies auf die Wärmeschutzberechnung im Bauantrag / Baugenehmigung, diese Berechnungen wären damit gemeint.
Nun glaube ich aber mal gehört zu haben, das ein richtiger "Ausweis" mit konkreten (Gesamt-) Angaben zum Wärmebedarf und der Energiebilanz des Hause mit Kennziffern und Verbrauchszahlen ausgestellt wird.
Wer hat nun Recht?
Wo steht genau, welche Angaben und in welcher Form in diesen Ausweis gehören?
(Das Haus wird in Berlin gebaut - ist aber wohl eher Bundesrecht)