1,5-geschossiges Haus trotz 2 Vollgeschossen im Bebauungsplan? Kniestock & Dachneigung
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1,5-geschossiges Haus trotz 2 Vollgeschossen im Bebauungsplan? Kniestock & Dachneigung

Hallo zusammen,

ich möchte ein Grundstück kaufen, das im Bauplan eine 2 vollgeschossige Bauweise mit 30-35 ° Satteldach vorschreibt.

Nun möchte ich aber am liebsten nur 1,5 geschossig bauen.

Ist es möglich das Dach bereits im 1. Stock über einen erhöhten Kniestock beginnen zu lassen oder ist es Aufgrund der flachen Dachneigung nicht möglich so ein zweiten Vollgeschoss zu erreichen?

Vielen Dank

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  • Hausbauer
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    Ich verstehe, dass Sie ein 1,5-geschossiges Haus bauen möchten, obwohl der Bebauungsplan zwei Vollgeschosse vorschreibt. Ob dies möglich ist, hängt von der Auslegung des Bebauungsplans und der Definition eines Vollgeschosses in Ihrer Landesbauordnung ab.

    Ein erhöhter Kniestock kann dazu führen, dass das Dachgeschoss als volles Geschoss zählt, auch wenn es optisch wie ein 1,5-geschossiges Haus wirkt. Die genaue Höhe des Kniestocks, ab der ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.

    Die Dachneigung spielt ebenfalls eine Rolle. Eine steilere Dachneigung kann dazu beitragen, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss gewertet wird. Die im Bebauungsplan vorgegebene Dachneigung von 30-35° könnte hier relevant sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer zuständigen Baubehörde oder einem Architekten über die genauen Bestimmungen des Bebauungsplans und der Landesbauordnung zu informieren. Lassen Sie prüfen, ob Ihr geplantes Bauvorhaben mit den Vorgaben vereinbar ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält Festsetzungen über die Nutzung, Bebauungsdichte und Bauweise.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung
    Vollgeschoss
    Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, das bestimmte Anforderungen an Höhe und Lage erfüllt, um als vollwertiges Geschoss zu gelten. Die genauen Kriterien sind in den Landesbauordnungen definiert.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Wohnfläche, Nutzfläche
    Kniestock
    Der Kniestock ist die senkrechte Wand zwischen der Decke des obersten Vollgeschosses und dem Beginn der Dachschräge. Er beeinflusst die Nutzbarkeit des Dachgeschosses.
    Verwandte Begriffe: Drempel, Drempelhöhe, Dachgeschossausbau
    Dachneigung
    Die Dachneigung ist der Winkel, in dem das Dach geneigt ist. Sie wird in Grad angegeben und beeinflusst das Erscheinungsbild des Hauses sowie die Ableitung von Regenwasser und Schnee.
    Verwandte Begriffe: Satteldach, Walmdach, Pultdach
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Unterlagen und Pläne.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauvoranfrage
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Stadtplanungsamt

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Vollgeschoss?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe über der Geländeoberfläche liegt und das eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Die genauen Definitionen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.
    2. Was ist ein Kniestock?
      Der Kniestock ist die senkrechte Wand, die das Dachgeschoss auf dem darunterliegenden Geschoss aufbaut. Er beeinflusst maßgeblich die Nutzbarkeit des Dachgeschosses. Je höher der Kniestock, desto mehr Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
    3. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen.
    4. Kann ich von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen?
      In bestimmten Fällen sind Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. Dies ist jedoch in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der Baubehörde möglich.
    5. Welche Rolle spielt die Dachneigung bei der Beurteilung als Vollgeschoss?
      Eine steilere Dachneigung kann dazu führen, dass ein Dachgeschoss eher als Vollgeschoss gewertet wird, da dadurch mehr nutzbare Fläche entsteht. Die genauen Kriterien sind in den Landesbauordnungen festgelegt.
    6. Was passiert, wenn mein Bauvorhaben nicht dem Bebauungsplan entspricht?
      Wenn Ihr Bauvorhaben nicht dem Bebauungsplan entspricht, kann die Baubehörde die Baugenehmigung verweigern oder Sie auffordern, Änderungen an Ihrem Bauvorhaben vorzunehmen. Im schlimmsten Fall kann der Bau sogar untersagt werden.
    7. Wie finde ich heraus, welche Landesbauordnung für mich gilt?
      Die Landesbauordnung, die für Sie gilt, richtet sich nach dem Bundesland, in dem sich das Grundstück befindet, auf dem Sie bauen möchten.
    8. Brauche ich einen Architekten für die Planung meines Hauses?
      In den meisten Bundesländern ist die Beauftragung eines Architekten für die Planung eines Neubaus Pflicht. Der Architekt ist dafür verantwortlich, dass Ihr Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht und fachgerecht umgesetzt wird.

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    • Baugenehmigungsprozess
      Schritte und Tipps für einen reibungslosen Baugenehmigungsprozess.
    • Abweichungen vom Bebauungsplan
      Wann und wie man eine Ausnahme vom Bebauungsplan beantragen kann.
  2. welchen Sinn..

    Foto von wiki

    ... soll das denn haben?
  3. Geschmack vielleicht? ...

    Geschmack vielleicht? 🙂 oder weil es der Generalunternehmer so in seinem Katalog will?

    Die Angaben zum Bebauungsplan sind etwas dürftig. Bisschen mehr Info wäre gut. Gibt es vielleicht nen Link?

  4. Weil ...

    Weil uns eine 2 vollgeschossige Bauweise sehr klobig und zu groß ist. Leider gibt es in diesem Ort nur noch sehr wenige Grundstücke, wodurch die Auswahl sehr gering ist.

    Weitere Details zum Bebauungsplan:

    Bauweise: offen GFZAbk.: 0,8 GRZAbk.: 0,4 zwingend 2 Vollgeschosse E+1 30-35 ° Satteldach

    Ich werde nicht um eine Bauvoranfrage herumkommen, aber meine Frage ist eher ob sich mit dieser Dachneigung ein Vollgeschoss bauen lässt?

  5. Hausbauer ...

    ? .. deswegen frug ich nach dem Link. Einerseits schreibst Du von zwingend 2 Vollgeschossen, andererseits von E+1, nämlich genau das, was Du willst.
  6. Links

    Anbei die Screenshots aus dem Bebauungsplan, 2 Vollgeschosse und E+1 ist hier dasselbe.

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  7. das erklärts ...

    das erklärts also E +1 +D.

    Und, um die Frage zu beantworten: mit einem erhöhtem Kniestock/Drempel lässt sich bei der Dachneigung ein II. Vollgeschoss bauen.

  8. Umsetzung

    ... und wie müsste ich das Umsetzen? Kann ich mir die Kniestockhöhe selbst errechnen oder ist es besser über einen Architekten zu gehen? Danke
  9. In

    den meisten Bauordnungen stehen die Begriffe wie Vollgeschoss im § 2. Dort wird definiert ab wann ein Geschoss ein VG ist. Lass es vom Architekt machen, denn ersten sollte er das besser können als du und zweitens sollte er auch eine Haftpflicht haben, die du nicht hast, wenn was daneben läuft!
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