EFH 120 m² 2 Geschosse oder 1,5?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

EFH 120 m² 2 Geschosse oder 1,5?

Hallo, mein Mann und ich sind noch in der ersten Planung für unser Einfamilienhaus. Wir haben uns für ein kleines Haus, ca. 120 m² mit Keller (Pflicht im Baugebiet), entschieden. Uns wurde gesagt, dass 2Geschosse deutlich kostenintensiver sind und bei der kleinen Geschossfläche optisch unschön wirken. Wir haben uns daher eigentlich für 1,5 entschieden. Um die oberen Zimmer gut nutzen zu können, möchten wir einen hohen Kniestock ca. 1,80 bis 2 m. Nun stellt sich jedoch enrneut das Problem dass bei der kleinen Grundfläche der hohe Kniestock mit Satteldach ca. 30 Grad (Satteldach mind 23 Grad = Pflicht im Baugebiet) nicht wirklich stimmig ist. Wäre 2 Vollgeschosse bei 120 m² doch sinnvoller, bzw. optisch stimmiger? Sind aktuell irgendwie total überfordert!

Vielen Dank im Voraus

  • Name:
  • Barbara Maier
  1. Blödsinn ...

    Blödsinn was man Euch da erzählt. Definieren wir erst mal die 1,5 Geschosse: Das ist ein Vollgeschoss plus DGAbk., welches kein Vollgeschoss ist. Mit einem Kniestock von 1,80 wird es mit fast 100 %tiger Sicherheit aber ein 2. Vollgeschoss. Die Frage ist, was Ihr wollt: Optik oder Platz. Bei 2 echten Vollgeschossen läuft es also eher auf Typ Stadtvilla raus. Mal abgesehen von bisschen mehr Wand ist der Anschluss von Wand an Dach bei der Kniestock-Version ungleich aufwendiger. Das läuft dann auf ein Nullsummenspiel aus.

    Aber Frage: Wieso ist ein Keller Pflicht im Baugebiet? Starke Hanglage?

  2. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aufgrund ...

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aufgrund Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Aufgrund der relativ kleinen Geschossfläche von ca. 60 m² ist es für uns sehr wichtig, dass wir das OGAbk. gut nutzen können. Was für uns mit einem niedrigen Kniestock nicht möglich ist. Die letzten Tage entstand bei uns jedoch immer mehr der Eindruck, dass kleine Geschossfläche und hoher Kniestock bzw. 2 Vollgeschosse nicht möglich ist. Werde mich nun mit dem Schlagwort Stadtvilla beschäftigen!

    Wenn ich sie richtig verstehe, sehen Sie keinen massiven Kostenunterschied zwischen der Version 1,5+ hoher Kniestock und 2Geschosse?

    Bzgl. Keller war der Begriff Pflicht evtl. falsch gewählt. Aufgrund der Rahmenbedingungen ist es für uns die sinnvollere Wahl. Da Aufgrund der Bodenqualität eine Pfahlgründung notwendig wäre, minimiert sich die Kostenersparnis beim Verzicht auf den Keller. Außerdem möchten wir die leichte Hanglage (3 m Gefälle) nutzen, um den Keller auch als Wohnraum nutzen zu können.

  3. Also, wenn Ihr Platz wollt ...

    Also, wenn Ihr Platz wollt und könnt 2 Vollgeschosse, würd ich immer die Vollgeschoss-Variante wählen. Gerade auf kleiner Grundfläche gibt das enorm Platz. Und kostentechnisch, genau richtig erkannt.

    Wohnraum Keller: Vorsicht, nicht dass da Erwartungen geschürt werden, die sich nicht erfüllen lassen. Das wäre dann ein 3-tes Vollgeschoss ...

    Da muss man/Frau den Bebauungsplan schon genau studieren

  4. laut meinem Informationsstand, erlaubt die Gemeinde ...

    laut meinem Informationsstand, erlaubt die Gemeinde 2 VG plus Keller. Aber eine genauere Auseinandersetzung mit dem Bebauungsplan ist sicherlich notwendig!

    Leider "hängen" wir aktuell eben noch an dem grundlegenden Wunsch nach einem kleinem Haus mit ca. 120 m², keinen massiven Dachschrägen und Satteldach und der Frage, ob das überhaupt umsetzbar ist oder ob die kleine Grundfläche nicht zur notwendigen Höhe passt! Der Bebauungsplan schreibt ein Seitenverhältnis von 1:1,15 vor ... Irgendwie reicht mein Vorstellungsvermögen hierfür nicht aus und meine Internetrecherche bringt keinen optischen Input, der passt.

  5. Keller ja ...

    Keller ja Wohnen (Wohnraum! , das heißt Hobbyraum geht) ist eine andere Nummer.

    Von den Hausvoraussetzungen sind das doch keine besonderen Herausforderungen, die hat doch jeder Fertighausbauer in petto. 8*9 (so ungefähr, habe jetzt keine Lust zu rechnen) oder 7*10 kommt auch alles aufs Grundstück an ...


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Diese Website benutzt Cookies und Werbung. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Nutzung zu. => Zur Datenschutzseite

OK