Baumängel nach VOB: Kostenlose Beseitigungspflicht? Gewährleistung, Fristen & Ihre Rechte
In diesem Forum sind Sie: Ausbauarbeiten📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
Dieser Thread behandelt Baumängel an einem 2004 errichteten Einfamilienhaus, insbesondere Silikonfugen im Bad, Türzargen und eine Holztür mit Wölbung. Es wird die Frage der Beseitigungspflicht der Baufirma gemäß VOB und die Bedeutung einer zeitnahen Mängelanzeige diskutiert.
Baumängel nach VOB: Kostenlose Beseitigungspflicht? Gewährleistung, Fristen & Ihre Rechte
Hallo,
ich habe 2004 ein Einfamilienhaus bauen lassen. Als Grundlage für den Innenausbau galt VOBAbk. Teil C. Am Tag der Abnahme war alles in Ordnung. Inzwischen treten aber erste Probleme auf.
Muss die Baufirma folgende Mängel kostenlos beseitigen:
1. An Badewanne und Waschbecken lösen sich die Silikonfugen von der Wand, sodass Wasser dahinterlaufen kann.
2. Die Türzargen wurden mit den Wänden verklebt. Diese fangen jetzt nach und nach an zu wackeln, einige kann man schon von der Wand abnehmen.
3. Die Haustür scheint verzogen zu sein. Am Schließblech lieg sie ordentlich straff an, aber oben und unten zieht es durch.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
Kevin
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Sicherheitshinweise: Baumängel: Kostenlose Beseitigung?
🔴 Gefahr: Feuchtigkeitsschäden durch undichte Silikonfugen können zu Schimmelbildung führen, was ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt.
GoogleAI-Analyse: Baumängel: Kostenlose Beseitigung?
Ob die Baufirma die Mängel kostenlos beseitigen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Gewährleistungsfrist und der Art der Mängel.
Gewährleistungsfrist: Da das Haus 2004 gebaut wurde, ist die reguläre Gewährleistungsfrist nach VOBAbk./B wahrscheinlich abgelaufen. Diese beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Art der Mängel: Es ist entscheidend, ob es sich um versteckte oder offene Mängel handelt. Offene Mängel hätten bei der Abnahme auffallen müssen und sind in der Regel nicht mehr geltend zu machen, wenn sie nicht im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden. Versteckte Mängel, die erst später auftreten, können unter Umständen noch geltend gemacht werden.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Silikonfugen können zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen. Dies kann die Bausubstanz gefährden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Mängel von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten, um die Ursache und den Umfang der Schäden festzustellen. Klären Sie mit einem Anwalt für Baurecht, ob noch Ansprüche gegen die Baufirma bestehen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/B
- Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) ist ein Standardwerk für Bauverträge. Sie regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer. Verwandte Begriffe: VOB/A, VOB/C, Bauvertrag.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie sichert den Bauherrn gegen Mängel ab. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel.
- Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer über vorhandene Mängel. Sie ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge.
- Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Bauleistungen beurteilen und Mängel feststellen kann. Er erstellt Gutachten und berät Bauherren. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter.
- Schimmelbildung
- Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und kann gesundheitsschädlich sein. Sie muss fachgerecht beseitigt werden. Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Pilzbefall, Stockflecken.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Inbesitznahme.
- Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, öffentliches Baurecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die VOB Teil C?
Die VOB Teil C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) enthält technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie beschreibt die Ausführung von Bauleistungen und ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen. - Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?
Die Gewährleistung im Baurecht sichert Bauherren gegen Mängel am Bauwerk ab. Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mängel, die auf seine Leistung zurückzuführen sind, zu beseitigen. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach VOB/B?
Die Gewährleistungsfrist nach VOB/B beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke. Für andere Leistungen, wie z.B. Installationen, kann sie kürzer sein. - Was ist ein versteckter Mangel?
Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der bei der Abnahme nicht erkennbar war und erst später auftritt. Solche Mängel können auch nach der Abnahme noch geltend gemacht werden. - Was ist eine Mängelanzeige?
Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, dass Mängel am Bauwerk vorhanden sind. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern. - Was tun bei Schimmelbildung im Bad?
Bei Schimmelbildung sollte umgehend ein Fachmann hinzugezogen werden, um die Ursache zu ermitteln und den Schimmel fachgerecht zu beseitigen. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein und die Bausubstanz schädigen. - Kann ich auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Ansprüche geltend machen?
In bestimmten Fällen, z.B. bei arglistig verschwiegenen Mängeln, können auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch Ansprüche geltend gemacht werden. Dies sollte jedoch von einem Anwalt geprüft werden. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Bauleistungen beurteilen und Mängel feststellen kann. Er kann ein Gutachten erstellen, das als Grundlage für weitere Schritte dient.
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Tipps zur Erkennung und Beseitigung von Schimmelbefall.
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Wartungsfugen Bad/Waschbecken – Infos & Mängelanzeige!
Hallo Kevin,
1. Mal bitte hier unter Wartungsfugen suchen und informieren.
2. Die Blendrahmen der Türen gehören so fest in die Zarge eingeklebt, dass sie sich nicht lösen.
3. Haustür aus Holz? Wieviel mm Wölbung sind es denn?
Beeil dich mit der Mängelanzeige. Das Türblatt streckt sich evtl. im Sommer wieder 😉
Grüße aus Erfurt -
Türwölbung 2mm – Beseitigungspflicht der Baufirma!
Danke
Hallo Uwe,
danke für die schnelle Antwort.
Ok, dann werde ich wohl demnächst mal selbst die Silikonfugen erneuern.
Abde die Türzargen muss die Baufirma nachbessern.
Die Wölbung der Tür beträgt ca. 2 mm. Am Schließblech wird der Discvhutngsgummi zusammengedrückt und oben und unten kann man ein Stück Papier durchschieben.
Gruß
Kevin -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baumängel nach VOBAbk.: Gewährleistung und Beseitigungspflicht
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt Baumängel an einem 2004 errichteten Einfamilienhaus, insbesondere Silikonfugen im Bad, Türzargen und eine Holztür mit Wölbung. Es wird die Frage der Beseitigungspflicht der Baufirma gemäß VOB und die Bedeutung einer zeitnahen Mängelanzeige diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich der Silikonfugen in Bad und Waschbecken wird im Beitrag Wartungsfugen Bad/Waschbecken – Infos & Mängelanzeige! auf die Bedeutung von Wartungsfugen hingewiesen. Diese sind vom Eigentümer instand zu halten.
✅ Zusatzinfo: Die korrekte Ausführung von Türzargen beinhaltet eine feste Verklebung, um ein Lösen zu verhindern. Hier besteht eine klare Beseitigungspflicht seitens der Baufirma. Die Wölbung der Holztür von 2mm, thematisiert im Beitrag Türwölbung 2mm – Beseitigungspflicht der Baufirma!, sollte umgehend per Mängelanzeige gemeldet werden, da sich das Holz im Sommer ausdehnen könnte.
👉 Handlungsempfehlung: Kevin sollte umgehend eine formelle Mängelanzeige bezüglich der Türzargen und der Holztür an die Baufirma senden, um seine Rechte aus der VOB-Gewährleistung zu wahren. Die Silikonfugen sollten als Wartungsfugen betrachtet und gegebenenfalls selbst erneuert werden. Eine genaue Dokumentation der Mängel ist ratsam.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baumangel, VOB, Gewährleistung, Mängelanzeige". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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