Badezimmer wird nicht warm: Vorgehen gegen Baufirma, Ursachen & Rechte?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser
Badezimmer wird nicht warm: Vorgehen gegen Baufirma, Ursachen & Rechte?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Wenn Ihr Badezimmer dauerhaft unter 18 °C bleibt, liegt ein Mangel vor, den Sie gegenüber der Baufirma geltend machen können. Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Mängelanzeige: Setzen Sie die Baufirma schriftlich (am besten per Einschreiben) über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auf.
- Ursachenforschung: Lassen Sie von einem unabhängigen Sachverständigen die Ursache für die mangelnde Heizleistung feststellen. Mögliche Ursachen sind:
- Falsch dimensionierte Heizkörper
- Mangelhafte Dämmung
- Fehlerhafte Installation der Heizungsanlage
- Dokumentation: Dokumentieren Sie die Temperatur im Badezimmer regelmäßig (z.B. mit Fotos und Datum) als Beweismittel.
- Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie umgehend mit der Mängelanzeige und beauftragen Sie einen Sachverständigen, um die Ursache zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an einer Sache oder Leistung an den Vertragspartner. Im Baurecht ist die Mängelanzeige Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadenersatz - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel an der verkauften Sache oder erbrachten Leistung. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nachbesserung, Verjährung - Nachbesserung
- Die Nachbesserung ist die Beseitigung eines Mangels durch den Verkäufer oder Werkunternehmer. Der Käufer oder Bauherr hat grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung, bevor er andere Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Ersatzvornahme - Schadenersatz
- Schadenersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch einen Mangel entstanden ist. Schadenersatz kann neben der Nachbesserung oder anstelle dieser gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Minderung - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Bauwerk als vertragsgemäß erbracht annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Bauvertrag - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkunde, die in der Lage ist, Mängel an Bauwerken zu beurteilen und deren Ursachen zu ermitteln. Sachverständige werden oft von Gerichten oder Privatpersonen beauftragt.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Mängel - Mietminderung
- Die Mietminderung ist die Reduzierung der Miete aufgrund eines Mangels an der Mietsache. Der Mieter hat das Recht auf Mietminderung, wenn die Wohnqualität durch den Mangel erheblich beeinträchtigt wird.
Verwandte Begriffe: Mangel, Mietrecht, Wohnqualität
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Temperatur muss ein Badezimmer mindestens haben?
Laut Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A3.5) sollte die Raumtemperatur in Bädern mindestens 21 °C betragen. Im Wohnungsbau gibt es keine explizite Norm, aber 18-20 °C gelten als zumutbar. - Was tun, wenn die Baufirma die Nachbesserung verweigert?
Wenn die Baufirma die Nachbesserung verweigert oder die Frist zur Nachbesserung verstreicht, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten der Baufirma in Rechnung stellen. Alternativ können Sie Schadenersatz fordern oder den Kaufpreis mindern. - Welche Gewährleistungsfristen gelten im Baurecht?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist haftet die Baufirma für Mängel. - Was ist eine Abnahme?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Es ist wichtig, bei der Abnahme alle Mängel zu protokollieren. - Wie weise ich einen Mangel nach?
Ein Mangel muss konkret beschrieben und dokumentiert werden. Fotos, Messprotokolle und Sachverständigengutachten dienen als Beweismittel. - Kann ich Mietminderung verlangen, wenn das Bad zu kalt ist?
Als Mieter haben Sie bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnqualität (z.B. durch ein zu kaltes Badezimmer) das Recht auf Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. - Was ist ein Sachverständiger?
Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkunde, die in der Lage ist, Mängel an Bauwerken zu beurteilen und deren Ursachen zu ermitteln. Sachverständige werden oft von Gerichten oder Privatpersonen beauftragt. - Was bedeutet "angemessene Frist" bei der Mängelanzeige?
Eine angemessene Frist zur Nachbesserung richtet sich nach der Art und dem Umfang des Mangels. In der Regel sind 2-4 Wochen ausreichend. Bei komplexen Mängeln kann die Frist auch länger sein.
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Badezimmer Untertemperatur: Mängelhaftung bei Neubau prüfen!
Nachbesserung müssten Sie schon dulden, sodann Sie gerade erst gekauft haben und die Mängelhaftung noch nicht abgelaufen ist!
Liebe Bauexperten,wir haben ein relativ großes Problem mit unserem Bad => folgende Situation: Das Bad im OGAbk. ist ~11 m² groß und befindet sich im Turmerker. Im Turm ist die Badewanne, dazu noch eine relativ große Dusche, sodass die Fläche der Fußbodenheizung ~6.5 m² betragen dürfte (dazu noch 1 Handtuchheizkörper in den vor Kurzem als erste Maßnahme durch die Hausfirma ein Heizstab mit 900 W eingebaut wurde) Das Bad hat 2-fach Verglasung, keine Außenrollläden, viel direkte Außenwand + ein separates Dach darüber - sieht schön aus, stellt sich aber im Nachhinein als ziemlich ungeeignet für ein Bad heraus. Es wird einfach nicht warm - heute morgen hatten wir bei Außentemperaturen von -1 °C im Bad 17.9 °C. Die Scheiben sind dementsprechend klitschnass (momentan geht's noch), bei tieferen Temperaturen tropft das Wasser vom Fenster auf's Fensterbrett runter und es bilden sich Pfützen.
Unser Haus wird mit Wärmepumpe beheizt - gleich mal vorweg: In allen anderen Räumen wird die geschuldete Raumtemperatur erreicht. Das Argument (welches bestimmt von Seiten der Hausfirma kommen wird) die VL-Temperatur / Heizkurve zu erhöhen sollte dementsprechend hinfällig sein. Welche Argumente kann man denn da anbringen, außer, dass es äußerst unsinnig wäre wegen einem kleinen Raum das gesamte System hochzufahren und somit eine schlechtere Effizienz und höhere Stromkosten für die Wärmepumpe zu generieren!?
Muss man es denn akzeptieren, dass der eingebaute Heizstab das Bad warm machen soll? Wir haben am Sonntag (Badetag der Kinder) das Ding für 3 h an gehabt - dabei ist die Temperatur von 18.6 auf 20.4 °C gestiegen. Es sieht so aus, als ob das Teil annähernd rund um die Uhr laufen müsste, damit man eine annähernd akzeptable Temperatur im Bad erreicht (aber wehe man lüftet - machen wir natürlich trotzdem) ... Da kann sich ja jeder ausrechnen, was da an Stromkosten zusammen kommen würde. Wir denken es ist nicht Stand der Technik mit einem Heizstab sein Bad aufzuwärmen - muss man das akzeptieren?
Wir denken einfach hier liegt ein gravierender Baumangel vor - mittlerweile sind wir auch bereit, dass das Ganze "saniert" wird. Denn eine Wandheizung, ggf. 3-fach Verglasung, bessere Dachdämmung, Außenrollladen wären bestimmt nötig gewesen. Gäbe es sonst noch irgendwelche Alternativen? Denn das wird richtig kostspielig und wir denken nicht, dass sich die Heizfirma ohne weiteres darauf einlässt ... Das kann es denn dann jetzt aber ja eigentlich auch nicht sein, dass man Ihnen einen Elektroheizstab aufhängt, für dessen Beheizung Sie bezahlen müssen.
Beauftragen Sie Jemanden der sich damit auskennt und der Ihnen unter die Arme greift.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Mängelhaftung?
Mängelhaftung? -
Heizlastberechnung: Basis für Bad-Temperatur-Analyse!
So ist er halt, der Dühmeyer erst mal poltern!Was soll das denn sein? Ich kenne nur Gewährleistung. Mängel vor Abnahme dürfte hier ausfallen, da Haus ja schon bewohnt.
@ TE Ein Bad, dass mehr oder weniger als Annex (Rucksack) am Rest des Hauses angehängt ist, hat natürlich ein grausames A/V Verhältnis. Von daher sollten Sie bei dem Bauträger/Generalübernehmer zunächst einmal die Heizlastberechnung anfordern. Sollte es diese (wie ich fürchte) nicht geben, müssten Sie diese ggf. von einem von Ihnen zu beauftragenden Gutachter erstellen lassen.
Erst auf Basis dieser Heizlastberechnung lässt sich feststellen, ob die 6,5 m² überhaupt ausreichend sind, ob sie + Eltpatrone ausreichen oder ob weitere Heizflächen nötig sind. Parallel könnten Sie noch einen Blower-Door-Test (BDT) machen lassen (sofern nicht schon erfolgt), um Leckagen der Luftdichtschicht auszuschließen. Was nützt die beste Heizfläche, wenn es von draußen reinpfeifft! In dem Rahmen könnte z.B. per Thermografie auch nach Schwachstellen der Außenhautdämmung gesucht werden.
Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, macht es Sinn, über weitere Maßnahmen (auf wessen Kosten auch immer) nachzudenken.
Denn auch wenn Sie sich auf einen Rechtsstreit mit dem Bauträger/Generalübernehmer einlassen wollen, braucht Ihr Anwalt fachlichen Beistand, damit er Argumente hat.
MfG Kuckst Du hier
Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
Da findest Du auch,
Deshalb wird vielfach argumentiert, dass die Bezeichnung "Gewährleistung" jetzt aufgegeben werden sollte. Da der Verkäufer nun prinzipiell nach den ganz normalen Regeln für Mängel, also auf seiner Seite eine Nichterfüllung seiner Pflichten, haften muss, solle jetzt besser von Mängelhaftung gesprochen werden. Das BGBAbk. verwendet den Begriff "Gewährleistung" selbst nur am Rande (vgl. § 358, § 365 BGB) und spricht sonst von einzelnen Mängelansprüchen
Das Sie Herr Dühlmeyer mal wieder nicht auf dem neuesten Stand sind, war zu erwarten aber Hauotsache nicht nur rasseln, sondern poltern.
Da Sie so einige Dinge nicht kennen Herr Dühlmeyer, lassen Sie sich doch mal von Ihrem Anwalt dahingehend beraten.
Ich frage mich, wie Sie Ihre Aufgaben als Sachverständiger erledigen, wenn Sie nicht wissen, was eine Mängelhaftung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
So ist er, der Hr. Reinartz
So ist er, der Hr. Reinartz -
Gewährleistung vs. Mängelhaftung: Definitionen im Baurecht
Doch Herr Dühlmeyer, dass kann ich sehr gut verknusen aber der Ton macht die Musik!Immer wichtige Beiträge schreiben ... Ich zitiere mal: >>Deshalb wird vielfach argumentiert, dass die Bezeichnung "Gewährleistung" jetzt aufgegeben werden sollte. << Es wird also vielfach argumentiert, ja na, ist klar.
Argumetieren können viele vieles. Aber noch ist es so, dass im Baubereich von Gewährleistung gesprochen wird! Auch und gerade unter Juristen! Vielleicht sollten SIE mal mit einem Anwalt sprechen😉.
Und dann noch Wikipedia als Argument. Wie schreiben Sie wohl IHRE Gutachten? Auch mit Wiki?
Ich weiß ja, Widerworte können Sie gar nicht verknusen. Aber nicht ein Problem. Und Ihrer ist halt eben oftmals daneben. Andere Meinungen und sonstiges, da habe ich überhaupt gar kein Problem damit. Ich möchte von Ihnen nur vernünftig angesprochen werden, mehr nicht, auch wenn dies hier ein Forum ist, sollte dies auch für einen Herrn Dühlmeyer möglich sein. Und solche Privatveranstaltungsdebatten helfen unter anderem dem Fragesteller auch nicht weiter Herr Dühlmeyer.
Also die Mängelhaftung ist der ganz Normale Begriff, auch unter Juristen. Unabhängig von einander wird unter den Notaren, die mir die Verkaufsverträge (und das sind so ca. 4 Stück im Jahr) fertigen, auch immer nur von der Mängelhaftung gesprochen. Unter den Notaren - und das sind sechs Stück an der Zahl, bei denen ich die Verträge fertigen lasse - scheint es also eben gerade auch normal zu sein, diesen Begriff zu verwenden.
Und das hat nichts mit Wikipedia zu tun, den Link hatte ich hier mal eben schnell eingestellt, allerdings verwenden auch Prof. Motzke, Prof. Oswald, Prof. Ulrich (Richter) etc. diesen Begriff, auch in den Seminaren, die die Herren veranstalten wird dieser Begriff verwendet. Falsch sein, diesen zu verwenden um das gleiche zu meinen, kann er also nicht.
Auch wenn und da dieser Begriff eben gerade das Hleiche meint, kann er ja nicht falsch sein, oder?
ach so, auch an der Uni Marburg im Jurastudium, 4 Semester, wird dieser Begriff gelehrt Herr Dühlmeyer. Mein Sohn berichtet mir davon jedenfalls immer.
Hier mal einen Link zu Professor Voit, Uni Marburg.sowie
Und hier, Uni Hamburg Herr Dühlmeyer, auch dort kennt man den von mir verwendeten Begriff, gelle.
und nicht zu vergessen, die Universität in Magdeburg
ach so und nicht zu vergessen, schauen Sie mal in die Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung), die ja Ihr Gebetbuch sein muss, wenn Sie dies machen, was Sie vorgeben zu machen. Schauen Sie mal in den §§ 13 (auf Seite 65 geht es los ) und zeigen Sie mir mal, wo Sie dort noch das Wort Gewährleistung finden.
Falls der Link nicht funktioniert, nehmen Sie den hier, hoffentlich funktioniert der.Sorry Herr Dühlmeyer, Sie sehen sicher schon selbst, dass Sie wieder mal nicht auf dem neuesten Stand sind aber dennoch poltern. Und da kann es dann sein, dass Sie ein Echo bekommen, gelle. Also beim nächsten mal dann so, wie es Ihnen Ihre Mama hätte beibringen sollen - und es vermutlich versäumt hat - und alles wird (doch noch) guuuuuuuuuut.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Und wo ...
Und wo ... -
VOB/B Aktualität: Mängelhaftung vs. Gewährleistung
Ich weiß, dass die Geschichte ist Herr Dühlmeyer aber an diesem §§ hat sich nichts geändert
steht in der VOBAbk./B etwas von Mängelhaftung?Ach ja - sie sollten mal wieder eine Buchhandlung aufsuchen. Die 09er VOB ist Geschichte. Nur so als dezenter Hinweis. Die Debatten mit den langen verschwurbelten Beiträgen treten Sie immer los, Herr Reinartz - und das nicht nur bei mir. Sorry, also auch diese Ihre Argumentation ist für den Zweck der Debatte hier, leider wieder mal egal. Locken Sie also hier nicht wieder auf die fasche Fährte, dass ändert an den Mängelhaftungs-§§ nichts. In der VOB wird von Mängel und Haftung gesprochen, also die Mängelhaftung, gelle und in der VOB finden Sie nichts mehr in der Richtung der Gewährleistung, auf dessen Begriff Sie hier herum reiten. Ob Sie von Gewährleistung reden oder nicht, ist mir egal, weil ich weiß, was Sie meinen, nämlich die Mängelhaftung, wem dass Wort Mängelhaftung aber nicht gefallen hatte und wer damit die Debatte losgetreten hat, ist doch wohl auch klar oder für Sie wieder mal nicht Herr Dühlmeyer, Sie waren es, der über meine absolut korrekte und up to Date - Wortwahl gepoltert hatte Herr Dühmeyer und selbst wieder einmal weit hinter den Neuerungen zurück hängt. Nebenbei bemerkt weit zurück hängt, weil die Neuerungen ja nun bereits wirklich wieder alt sind. Wann war die Schuldrechtsreform noch einmal, ohne nachzusehen schätze ich mal 2002 Herr Dühlmeyer, mithin (soory, aber es ist nun einmal so) hinken Sie mal wieder 10 Jahre hinterher.
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Seid nett zueinander
Seid nett zueinander -
Heizlastberechnung: Grundlage für Mängelbeseitigung im Bad
Eben, dass was Dühlmeyer vorgeschlagen hat, fand ich auch gut!
Die juristische Komponente ist doch in diesem Forum nicht unser Heiligtum - egal ob Gewährleistung oder Mängelhaftung, egal ob Gebrauchstauglichkeit oder Gebrauchseignung - das sollen mal schön die Juristen richtig machen, schließlich haben diese die schönen Worte erfunden.Die technischen Aspekte, welche Herr Dühlmeyer in Vorbereitung einer bautechnischen Eingrenzung einer Mangelhaftigkeit der Sache vorgeschlagen hat, fand ich sehr gut. Heizlastberechnung! - War auch mein erster Gedanke. Da wurde die Fußbodenheizung wohl nur nach maximalem Platz dimensioniert und auch der Handtuch-HK wurde nur so dazu gehängt.
Letztlich wird zu prüfen sein, welche Kosten tatsächlich Mängelbeseitigungskosten sind um eine funtionsfähige Lösung herzustellen und welche Kosten als Sowieso-Kosten ohnehin angefallen wären, wenn man es gleich richtig gemacht hätte. Ich finde jedenfalls, dass die Elt-Patrone keine Dauerlösung sein kann. Darüber zu reden, kamen wir aber leider nicht zum Zug, weil über Nebensächlichkeiten debattiert werden musste. Es ging doch um ein kaltes Bad, gelle.
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ähmm
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Mängelhaftung im Baurecht: Zitate und Fundstellen
Schön Herr Ibold,- http://dejure.org/gesetze/BGBAbk./634a.html
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Sehr geehrter Herr Reinartz,
wenn Sie schon Wikipedia bemühen, dann zitieren Sie bitte auch vollständig und mit Quellenangabe.
In meiner Fundstelle wird lediglich argumentiert, dass die Bezeichnung "Gewährleistung" aufgegeben werden sollte. Gem. der modalen Hilfsverben also eine Empfehlung, der man folgen kann oder auch nicht. Oder anders als Zitat aus der Grundregel für Dachdeckungen etc. (DINAbk. 18299): [Zitat] Von mehreren Möglichkeiten wird eine als zweckmäßig empfohlen, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen. Eine bestimmte Angabe ist erwünscht, aber nicht als Forderung anzusehen. Eine bestimmte Lösung wird abgewehrt, ohne Sie zu verbieten[Zitatende] (alle Rechte bei der Verlagsgesellschaft Rud. -Müller, Köln)
Ihr uptodatesein ist schon ein wenig vorauseilend und Ihre Texte lesen sich so kompliziert, weil man ständig darüber nachdenken muss, ob Sie nur deshalb so gedrechselt schreiben, um Ihren Thesen mehr Nachdruck oder Seriosität zu verleihen/verleihen zu wollen, oder um von möglichen Fehlern abzulenken. Solange diskutiert wird, ist IHRE Bezeichnung noch nicht aRdT, um es mal so zu formulieren. Im Übrigen erstreckt sich das Ganze offensichtlich in erster Linie auf das Kaufrecht. Im Werkvertrag im § 634 werden die Rechte des Bestellers bei Mängeln behandelt. Es ist sicherlich nicht ganz unlogisch, dass ein Begriff gewählt wird, der die Rechte eines Bestellers bei Mängeln definiert. Volksumgangssprachlich (wenn auch im BGB angesprochen) KÖNNTE man sagen, dass als Gewährleistung u.a. ein Zeitraum definiert wird (sozusagen als Oberbegriff), der klaren gesetzlichen Gegebenheiten unterliegt; dass als Mängelfolgerecht die einzelnen Möglichkeiten aufgezeigt werden, die der Besteller hat.
Zur Sache hier selber: bei dem unglücklichen A/V Verhältnis in Verbindung mit einer WP in einem Neubau (?) liegt auch bei mir der Verdacht nahe, dass hier keinerlei Bedarfsrechnungen augestellt wurden. Allerdings frage ich mich dann doch, ob die Ausführung einem Neubauanspruch entspricht. Zumindest in Sachen Verglasung und Wärmedämmung. Andererseits ist die Frage nach der Höhe der Vorlauftemperatur nicht unbedeutend. Die geringe Fläche der Heizung im Vergleich zu der großen, die abstrahlt, wird schon eine relativ höhere Vorlauftemperatur (welche wird gefahren?) benötigen. Wenn der Handtuchhalter nach drei Stunden die Temperatur um 1,8 Kelvin erhöht hat, wird es möglicherweise bei einer geringereren aber ständig vorhandenen Grundlast die Bude warm halten können. Wird die Gebäudetemeratur in den Abend- oder Nachtstunden (Abendstunden, Nachtstunden) zusätzlich reduziert?
Grüße
Stefan Ibold aber noch einmal, es ging doch um die Wärmepumpe und nicht um den Begriff der für eine Haftung steht, die im Fall des Fragesteller vier oder auch fünf Jahre ausmachen kann. Jedenfalls wenn angehende Anwälte schon als Matrikel schon mit Begriffen wie Mängelhaftung und Haftung für die Mängel vertraut gemacht werden, dann muss es doch schon up to Date sein, oder? Und noch einmal, die Quelle hatte ich angegeben, da ich doch den Link dazu sogar eingestellt hatte, mehr kann ich doch nicht machen und die Links von den Unis, die auch diesen Begriff lehren, hatte ich ebenfalls eingestellt, aber noch einmal Herr Ibold, es ging um eine Wärmepumpe und lediglich Herr Dühlmeyer diskutierte über die Begriffswahl, die, egal welchen Begriff Sie nun wählen, alle für das Gleiche stehen. Und klar muss man immer genau lesen, um manchmal verstehen zu können, was der andere meint aber mal ehrlich, wenn man es denn dann nicht versteht oder mal nicht weiß, ist nachfragen doch auch keine Schande, oder? Und was soll das jetzt, wollen Sie sich nun auch noch einklinken? Es wird an den Unis gelehrt, das kann dahinstehen, was bei Wikipedia steht, zumal die Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) den Begriff Gewährleistung schon lange nicht mehr verwendet und danach arbeiten die Handwerker doch oftmals und die Sachverständigen sollten das doch sodann auch wissen, so dann auch Sie, Herr Dühlmeyer sowie ich - neben vielen anderen Sachverständigen - sicher auch. ach so, es wird allerdings auch im Werkvertragsrecht von der Mängelhaftung gesprochen aber - was ich auch zugeben muss bzw. was ich bemerkt habe - in aller erster Linie um Kaufrecht, worunter allerdings denn dann auch Immobilienkäufe sicherlich fallen. Und das Haus von dem Fragesteller würde dann wiederum auch darunter fallen, wenn er beim Bauträger gekauft hat. Und Nachdruck für irgendetwas verleihen oder um von Fehlern abzulenken brauche ich doch nicht Herr Ibold, ich habe Ihnen auch die Uni-Links eingestellt, mehr kann ich doch nicht machen in dem Fall.
Da mein Eingangsbeitrag -Aufgrund dessen die Diskussion hier entstanden ist - auf die Mängelhaftung und deren Dauer abzielte, Sei mir doch bitte der Hinweis erlaubt Herr Ibold, dass Sie dies nicht in dem von Ihnen zittierten §§ 634, sondern im §§ 634a finden und da wird ebenfalls von Mängelansprüchen gesprochen, im BGB und da dies so ist darf man doch sicher davon ausgehen, dass dies bereits anerkannte Regel der Technik ist. Und da der Kunde halt eben nun mal Mängelansprüche hat, hat halt das Gegenüber von dem Kunden - nämlich der Auftragnehmer - die Mängelhaftung, und die hat nun mal eine bestimmte Dauer. Auch im BGB wird bereits die Gewährleistung für ein Bauwerk nicht mehr erwähnt.
§ 634a Verjährung der Mängelansprüche. (1) Die in § 634 Nr. 1,2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen (Planungsleistungen, Überwachungsleistungen) hierfür besteht,
2. in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen (Planungsleistungen, Überwachungsleistungen) hierfür besteht, und
3. im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
(2) Die Verjährung beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Abnahme.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
(4) Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Auf das in § 634 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
Der Link zum verstehend genanntenUnd Herr Ibold, nicht zu vergessen, dass selbnst der Zentralverband Deutsches Baugewerke den von mir nur zitierten Begriff "Mängelhaftung" verwendet.
Hier der Linksowie
Sorry aber vielleicht tun Sie sich mit Herrn Dühlmeyer zusammen und rufen mal da an oder schreiben Sie die mal - besser noch - an und klären Sie die Herren auch dort beim Zentralverband mal auf, dass es den Begriff "Mangel- oder Mängelhaftung" zu verwenden falsch ist und stellen Sie die Antwort mal hier ein. Mal sehen bzw. wir dürfen sicher gespannt sein, wie die das denn dann sehen.
Und schreiben Sie doch bitte auch gleich den Bundesgerichtshof an, denn die verwenden den Begriff dort auch.Es isss ja nur, damit die da auch mal Bescheid wissen, wie es sich mit den Mängeln und der ggf. vorhandenen Haftung so verhält und welche Begriffe dafür zu verwenden sind.
Sorry Herr Ibold, dass nicht wegen Ihnen -Sie hatten ja ganz normal Ihren Standpunkt klar gemacht, was ich auch nicht schlimm fand-, es gibt aber dennoch Leute hier in diesem Forum die richtig poltern und es wäre schön die Klatsche der Antwort vom ZDBAbk. und vom BGH hier mal schwarz auf weiß lesen zu können. Na ja, ein wenig gerasselt hinsichtlich einer gedrechselten Antwort, die ich gar nicht zu drechseln brauchte, hatten Sie auch schon dennoch ein wenig Herr Ibold, gelle.
Den Vorschlag von Herrn Dühlmeyer hinsichtlich der Wärmepumpe fand ich nicht schlecht, so wie Ihren auch nicht.
Aber mal Nebenbei bemerkt, auch ich bin nicht so unbedingt der Wärmepumpenexperte habe aber gerade jetzt auch einen Auftraggeber, der mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen hat, nur schlimmer und ich in dem Fall auch noch gar nicht so Recht weiß, wie ich damit umgehen soll. Mein Auftraggeber ist in dem Fall ein Mieter, von einer Mietwohnung mit einer sehr gehobenen Ausstattung. Die zunächst ermittelten Fakten - weil wenn die Fronten verhärtet sind, komme ich sodann auch nicht so ohne Weiteres ohne vorher Termine zu vereinbaren, in den Hausanschlussraum etc. wo die technischen Anlagen zugänglich wären - sind dort, dass die ganze Bude während der EVU (Sperr-) Zeiten unter der Woche nur 16 ° erreicht. Schon klar, EVU-Sperrzeiten klären und etc.. Aber, auch dort kann es nicht sein, dass mein Auftraggeber die Bude tagsüber die Räumlichkeiten auf 29 ° heizen muss um während der EVU-Sperrzeiten noch eine halbwegs adäquate Temperatur zu haben. Von ca. 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr, erreicht die Hütte nur gerade mal 16 ° Raumtemperatur (15,9 ° genauer gesagt), ohne Jacke läuft da nichts. Gerade dann, wenn man von der Arbeit kommt, ist die Hütte kalt und wenn man ins Bett geht, dann wird es warm. In dem Fall wird es so sein, was ich noch zu belegen hätte, dass eine zu geringe Dämmung für die Wohnung verwandt wurde (Keller nachträglich zur Wohnung ausgebaut). Da sieht es mir aus wie Bims-Kellersteine und eine einfache Dränplatte drauf, dann kann auch sicher die beste Heizung nichts mehr ausrichten.
Vielleicht gibt es denn dann beim Fragesteller auch noch ein derartiges Problem, hinsichtlich der Dämmung, wer weiß.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
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denn für mich hörte sich die von Ihm formulierte Frage so an, als wenn er dass Haus komplett vom Bauträger, mit dem Grundstück gekauft hat, geschrieben hatte der Fragesteller das aber nicht.
Wurde das Haus komplett mit Grundstück beim Bauträger gekauft oder haben Sie die Bauleistung selbst zum Hausbau auf dem eigenen Grundstück in Auftrag gegeben? -
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Guten Morgen an alle,vielen Dank schon mal. Ich versuche nachfolgend mal alle aufgetretenen Fragen zu beantworten 1.) Blower-Door Test wurde gemacht (keine Auffälligkeiten) 2.) Heizlastberechnung wurde gemacht (liegt uns auch vor, allerdings sehr spartanisch; müsste dann später mal nachsehen mit welchen VL-Temperatur usw. gerechnet wurde) 3.) der Handtuch-HK wurde nach dem 1. Winter bereits gegen einen größeren getauscht => hat nichts wirklich gebracht (deshalb jetzt der zusätzliche Heizstab, aber auch ohne nachhaltige Wirkung) 4.) zur Wärmepumpe: im Winter Stelle ich die Heizkurve immer von 0.2 auf 0.3 hoch (die VL-Temp. liegen dabei momentan bei ~33 °C, mir ist aber so, als ob es bei noch tieferen Temperaturen auch mal 38/39 °C waren 5.) die Gebäudetemperatur wird abends / nachts nicht reduziert 6.) die Wärmepumpe hat seitens E. ON keine Sperrzeiten
@ Uwe Tilgner: Habe gesehen, dass Sie aus Berlin kommen (wir wohnen in Hohen Neuendorf). Wir haben jetzt zusammen mit unserem damaligen Baubetreuer (Joachim Liebig falls Sie ihn kennen) einen (erneuten) vor Ort Termin erbeten, zu dem auch der Geschäftsführer der Hausbaufirma erscheinen soll. Je nachdem was da raus kommt würden wir uns ggf. im Anschluss mal an Sie wenden. (Herr Liebig hat nicht ihre technische Ausstattung) und die Hausübergabe war 11/2008 Holen Sie sich Jemanden dazu, der sich damit auskennt. Herr Tilgner wird schon wissen was zu tun ist.
Sie sollten übrigens in den Vertrag schauen, wann die Gewährleistung/Mängelhaftung ausläuft. Nach VOB sind es im Normalfall vier Jahre und nach BGBAbk. fünf Jahre. Hinzu kommt aber, dass im Falle der Nachbesserung, sodann die Nachbesserung innerhalb der Gewährleistungszeit/Mängelhaftungszeit erfolgte, in dem Fall, in dem die VOBAbk. vereinbart wurde, die Mängelhaftung - auf das nachgebesserte Teil- erneut zu laufen beginnt.
Bei einem BGB Vertrag ist dies anders, da kann beispielsweise im vierten Jahr nachgebessert werden und die Mängelhaftung läuft dann trotzdem nach fünf Jahren aus.
Vor allen Singen sollten Sie auch darauf achten, dass Sie etwas schriftliches in der Hand haben über die hier von Ihnen geschilderten Umstände, damit Sie hinterher nicht in Beweisnot kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
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Herr Reinartz.Die Gewährleistung beträgt IMMER 5 Jahre (Davon ausgehend, der TE ist Endverbraucher), weil die VOB mit ihren 4 Jahren, wie Sie in einem anderen Strang so gehaltvoll feststellten, ja der AGB Kontrolle unterliegt und die Benachteiligung des Endverbrauchers gegenüber den Fristen des BGBAbk. einen Verstoß darstellt, greift unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung die 5-jährige Gewährleistungsfrist.
Zum Klatsche erteilen schreib ich jetzt mal nichts. Das spricht für sich selbst und über Sie völlig ausreichend.
Ich verbleibe hochachtungsvoll in Erwartung Ihrer nächsten Schwurbelattake Hallo, Daniel! Bevor Sie einen Sachverständigen oder Hallo, Daniel!
Bevor Sie einen Sachverständigen oder gar einen Anwalt einschalten, sollten Sie der Hausbaufirma (falls nicht schon geschehen) eine fristsetzende Aufforderung zur Mängelbeseitigung übersenden (Einschreiben). Sie sollten (falls nicht schon geschehen) auch schriftlich darauf hinweisen, dass Sie die bisherigen Mängelbeseitgungsversuche nicht akzeptieren und nicht abnehmen. Sie sollten dies auch dann tun, wenn Sie es mündlich oder telefonisch schon so und so oft zum Ausdruck gebracht haben, damit es bei einer späteren streitigen Auseinandersetzung darüber keine Diskussion gibt.
Eine Elektroheizung mit Heizstab ist aus meiner Sicht keine zumutbare und fachgerechte Mängelbeseitigung. Wenn die Hausbaufirma eine ihr gesetzte, ausreichend bemessene Frist ungenutzt verstreichen lässt, brauchen Sie nach Fristablauf weitere Mängelbeseitigungsversuche der Firma nicht zu dulden und können statt dessen z.B. Kostenvorschuss zur Ersatzvornahme geltend machen.
Viel Erfolg und viele Grüße nach Berlin
Ralf Wortmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) es geht doch auch anders, allerdings, was Sie schreiben, ist mal wieder falsch, jedenfalls dann, wenn man berücksichtigt, was hier bislang geschrieben wurde. Anhand dessen, können nämlich weder Sie noch ich noch sonst Jemand fest machen, wie es sich mit der Mängelhaftung oder auch der Gewährleistung verhält.
Die Mangelhaftung nach ist und bleibt VOBAbk. vier Jahre und nach BGB fünf Jahre.
Es ist doch - sodenke ich - klar, dass natürlich die VOB rechtsgültig vereinbart sein muss, damit die vorstehend genannte Behauptung - der vierjährigen Mangelhaftung beim VOB Vertrag- zutreffend ist, andernfalls wäre sie - die VOB- ja auch überhaupt nicht vereinbart.
Man kann nicht nur nur die VOB hinsichtlich der Mängelhaftungsfrage vereinbaren, weil dies sodann ein Verkürzung der Mängelhaftungsdauer darstellen würde.
Aber ich wette mit Ihnen schon jetzt, Herr Dühlmeyer, dass auch in diesem Fall die VOB erst gar nicht vereinbart ist. Zwar hat dies der Fragesteller geschrieben aber ich glaube es kaum, dass es bzw. dies so stimmt.
War denn der Fragesteller rechtsgültig durch einen Architekten oder sonst Jemanden - der sich mit der VOB auskennt - vertreten? Ist er selbst Kaufmann oder Handwerksmeister und kann man Ihm Aufgrund dessen unterstellen, dass er die VOB kennt? , oder wurde die VOB nur in den Vertrag hinein geschrieben und ganz wichtig vom wem, wer wollte die denn unbedingt vereinbart wissen, der Auftraggeber oder der Auftragnehmer? , Ist der Fragesteller selbst Jurist?
Sodann er die VOB alleine vereinbart hat und er auch nicht durch einen Architekten vertreten war, wird es wieder schwierig oder anders herum gesagt wieder mal ganz einfach, weil dann der VOB keinerlei Bedeutugn zukommt, dies aber auch nur sodann der Vertrag nach der Urteilsverkündung stattgefunden hat, die sodann eine Vereinbarung der VOB mit Verbrauchern würdigt.
Sodann er die alleine vereinbart hat, hätte Ihm der Text der VOB Teil B übergeben werden werden müssen, so wie der Text der VOB Teil C auch, dies aber wiederum auch nur in dem Zeitraum bis zu der vorstehend bereits genannten Urteilsverkündung. Alle ATV-en müssen bzw. mussten übergeben werden und das wage ich sehr stark zu bezweifeln, dass dies geschehen ist.
Ist dies geschehen, werter Herr Fragesteller?
Der Fragesteller selbst hat geschrieben, dass er einen VOB Vertrag hat, gekauft bei einem Generalunternehmer, was keinerlei Bedeutung hinsichtlich der zu vereinbarenden Mängelhaftung hat (vieles ist dabei auch möglich), was aber wiederum auch nicht bedeutet, dass der Fragesteller nicht durch einen Sachkundigen rechtsgültig vertreten wurde. Das haben ja bislang weder Sie noch ich nachgefragt. Ich hatte aber wenigstens nachgefragt, welche Vertragsart, woraufhin der Fragsteller geantwortet hatte, nach VOB. Wobei er dies auch sicher antwortet und das alleine deswegen denn dann, weil es im Vertrag steht, ohne darüber nachzudenken, dass denn die VOB ggf. überhaupt nicht vereinbart sein kann, weil er die näheren Umstände einer rechtsgültigen Vereinbarung der VOB möglicherweise selbst gar nicht kennt und nur meint, die VOB wäre vereinbart, ohne dies jemals geprüft zu haben, ob dies denn dann schlussendlich auch wirklich tatsächlich so ist.
Außerdem Herr Dühlmeyer, war die Abnahme 11/2008, was wiederum nicht bedeutet, dass nicht vielleicht die VOB vielleicht doch rechtsgültig vereinbart worden sein kann und dies vielleicht noch durch die Übergabe der VOB Teil B und C, weil der Vertrag vielleicht aus 2007 noch stammt ..., haben Sie das auch vergessen darüber nachzudenken, Herr Dühmeyer, darüber nachzudenken, dass auch dies möglich wäre, theoretisch zumindest.
Grundsätzlich, kann ich hier nicht mehr als nur darauf hinweisen, welche Voraussetzungen für eine rechtsgültige Einbeziehung der VOB überhaupt vorliegen müssen und ggf. denn dann noch nachfragen, ob dies so gewesen ist oder sein kann oder so war.
Jedenfalls Sie haben jetzt hier schon wieder (falsch und unbegründet) gepoltert - wobei ich habe das in Ihrem letzten Beitrag gar nicht so gesehen -, wie Sie selber geschrieben haben, dass Sie gepoltert hätten aber dennoch ist Ihre Aussage ohne weitere Fragen zu stellen, die es zu beantworten nötig wäre um eine hinreichend verlässliche Auskunft geben zu können.
Bauvertrag wann geschlossen?
War der Bauherr vertreten durch einen Architekten?
War der Bauherr durch sonst wen - der sich mit der VOB auskennt - vertreten?
Ist der Bauherr selbst Kaufmann oder Handwerksmeister?
Ist der Bauherr selbst Jurist?
Ist der Bauherr selbst derjenige gewesen, der die VOB im Bauvertrag vereinbart haben wollte und das nachweislich (dann wäre er so genannter Verwender)?
Hat der Bauherr vom Auftragnehmer (als so genannter Verwender) den Vertrag vorgelegt bekommen, wo die VOB halt eben einfach nur drinnen gestanden hat?
Hat der Bauherr die VOB/B in Schriftform vorgelegt bekommen (nur wenn er selbst und ohne Vertretung vereinbart und dies vor dem Urteil, dass sie nicht mehr vereinbart werden kann und er auch nicht selbst Verwender derer war)?
Hat der Bauherr die VOB/C in Schriftform vorgelegt bekommen (nur wenn selbst und ohne Vertretung vereinbart und dies vor dem Urteil, dass sie nicht mehr vereinbart werden kann)? Bauvertrag wann?
So Herr Dühlmeyer, jetzt habe ich mal begonnen Ihnen die Fragen alle zu formulieren, deren Beantwortung noch notwendig wäre um feststellen zu können, was vereinbart war oder was nicht und wie sicher dies ist und logisch geschlussfolgert denn dann auch, wie lange denn nun dann schlussendlich die Mängelhaftung andauert.
Sie sind einfach immer zu schnell und zu voreilig und ziehen daher einfach oftmals falsche Schlüsse. Warten wir doch einmal ab, wie der Fragsteller auf die von mir gestellten Fragen antwortet und ob Sie wieder falsch gelegen haben oder ob Ihre Aussage mit den entsprechenden Antworten des Fragestellers geheilt werden kann. Jedenfalls ob Ihre Behauptung zutreffend ist, wissen weder Sie noch irgend jemand sonst in diesem Forum, weil alle die von mir gestellten Fragen bislang noch nicht beantwortet wurden und dies deswegen nicht, weil noch niemand sie gestellt hat.
Wenn das alles hier geklärt ist Herr Dühlmeyer, dann können wir weiter Antworten und entscheiden, vorher leider nicht, zumindest ich nicht, was bei Ihnen ja immer ein wenig anders aussieht, weil Sie schon Schlüsse ziehen, die es zu ziehen noch viel zu früh ist.
Ach Herr Dühmeyer, und hinsichtlich der Klatsche meinte ich ja nur, dass Sie doch die entsprechenden Anfragen mal stellen sollten, mehr nicht. Das die Antwort denn dann doch wohl offensichtlich lauten würde, dass es heute Mängelhaftung und nicht mehr Gewährleistung heißt, dürfte doch nun auch mittlerweile Ihnen klar sein und eine dahingehende Antwort, von den entsprechenden Institutionen wäre doch sodann ein Klatsche, da Sie mal wieder falsch gelegen haben, wie so einige andere hier im Forum auch, die ebenfalls die Nachricht dieser Änderung hinsichtlich der Wortwahl in VOB und BGB seit 2002 nicht erreicht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
VOB/B Einbeziehung: Rechtsgültigkeit bei Kostenüberschreitung
Hallo Herr Dühlmeyer, hinsichtlich meines Vortrages zur wirksamen Einbeziehung der VOBAbk./B!Schauen Sie doch bitte mal in den Beitrag des Herrn Wortmann, Rechtsanwalt in den neuen Bundesländern.
Dies jedoch bei einem anderen Forumsbeitrag, zur Frage der Kostenüberschreitung eines Angebotes.Auch er bezieht Stellung zu der rechtsgültiogen Einbeziehung der VOB/B und sieht dies offenbar ähnlich wie ich.
Vielleicht schafft Herr RA Wortmann es ja, Sie mal schlussendlich zu überzeugen und Ihnen das einmal nahe zu legen, was Sie eigentlich ohnehin - und dies unerlässlich bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Sachverständiger - schon wissen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Badezimmer Heizung: Faktencheck zur Problemlösung
Schreiben Sie eigentlich auch mal Beiträge, die richtig sind?
Schreiben Sie eigentlich auch mal Beiträge, die richtig sind? -
VOB/B Aushändigung: Verbraucherrechte bei Vertragsschluss
Werter Herr Dühlmeyer,
Ich zitiere Herrn Wortmann mal aus dem verlinkten Thema:"Ob ein VOBA- oder BGBAbk.-Vertrag vorliegt, ist nicht wichtig, denn der § 650 BGB gilt in beiden Bereichen. Falls Sie bei Vertragsschluss den Text der VOBAbk./B nicht ausgehändigt erhielten, ist für Sie als Verbraucher die VOB/B jedenfalls nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden. "
Der erste Satz sagt schon mal, dass Hr. Wortmann durchaus davon ausgeht, das VOB-Verträge geschlossen werden können! Und das, was ich oben gesagt habe - nämlich das bestimmte BGB-§§ die VOB quasi "überschreiben". Der zweite Satz sagt auch nicht aus, dass mit Endverbrauchern keine VOB-Verträge geschlossen werden können, sondern nur etwas zu den Voraussetzungen für einen gültigen Vertragsschluss!
Herr Reinartz - an statt mir immer wieder Schlechtleistung bei Gutachten zu unterstellen (eine Aussage, die Sie an ganz heftige Bredouille bringen kann!), sollten Sie lieber mal die Zeit, die Sie zum schreiben derart verschwurbelter Beiträge wie dem vorletzten verbringen, auf ein Hinterfragen ihrer Einstellung verwenden. im vorliegenden Fall hatte ich die Frage, ob denn dann VOB/B Verträge vereinbart werden können zeitlich begrenzt. Mir ging es - falls ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte - lediglich um die Zeit bevor dieses Urteil von 2008 heraus gekommen ist, dass VOB/B Verträge mit Verbrauchern nicht mehr vereinbart werden können. Dies deswegen, weil im Fall des Fragestellers vielleicht ggf. in zeitlicher Hinsicht grenzwertig sein kann, weil eben genau dieses Urteil aus 2008 stammt. Es wird also sicher denn dann auch in derartigen Fällen darauf ankommen, wann denn dann ein derartiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies natürlich nur in den Fällen, wo es darauf ankommt, was denn dann nun - ob VOB oder ob BGB- vereinbart worden ist. Hier in dem Fall mit der Heizung wird es sicher nicht ein so derartig große Rolle spielen, lediglich habe ich unterstellt, dass es bei einem VOB Vertrag und einem damit einhergehenden Regelverstoß, denn dann halt eben einfacher ist den Mangel - auch ohne negative Beeinträchtigung- zu begründen. Herr Wortman hat im Übrigen meine Frage sicherlich vertanden, denn die Frage zielte auf bestimmte Zeiträume ab, die Sie Herr Dühlmeyer nun wieder einfach unter den Tisch fallen lassen, die aber in diesem Zusammenhang der von mir gestellten Frage und deren Beantwortung durch Herr Wortmann wichtig sind. Ich finde Herr Dühlmeyer, Sie machen sich dies einfach nur zu einfach, die Beurteilung meine ich, was Vertragsgrundlage war. Es ging um dem Zeitraum vor der Urteilsverkündung, in derer die rechtgültige Einbeziehung der VOB noch möglich war, sofern Sie denn dann überreicht worden war. Und zu keiner Zeit habe ich jemals hier im Netz - und auch sonst wo - etwas anderes behauptet. Vereinbaren können Sie natürlich auch mit einem Verbraucher immer noch jederzeit einen VOB Vertrag, allerdings unterliegt dieser dann der AGB Kontrolle, was zur Folge hat, dass die für den Verbraucher nachteiligen Klauseln halt eben heraus fallen aber eben darum geht es ja nun halt denn dann auch einmal, damit eben genau dies eben nicht passiert. Unter der von mir unterstellten Rechtsgültigkeit verstehe ich auch, dass die VOB und deren Einbeziehung in einen Vertrag nicht der AGB Kontrolle unterliegen soll.
Herr Wortmann konnte also nicht anders Antworten Herr Dühlmeyer, die Zeiträume - um die es mitunter auch ging, weil die Frage von mir dementsprechend gestellt worden war - sind ausschlaggebend.
Wie Sie Ihre Arbeit machen, weiß ich nicht und entzieht sich auch derzeit und sicher auch in der Zukunft meiner Kenntnis und ob Sie Ihre Arbeit gut oder schlecht machen oder erfüllen ebenfalls. Es liegt mir auch nichts daran Ihnen zu unterstellen, dass Sie diese schlecht machen, irgendwie werde Sie die ja schon erledigen. Ich wüsste auch nicht, an welcher Stelle ich Ihnen unterstellt haben sollte, dass Sie die schlecht machen Herr Dühlmeyer, ich wundere mich lediglich nur und damit sich mir persönlich stellende, einhergehende Fragen sind doch sicherlich erlaubt zu stellen und mehr als nur gefragt oder mich selbst danach gefragt hatte ich nicht. Sodann ich Sie beleidigt haben sollte - was mir derzeit nicht bekannt ist, dass ich Ihre Arebeit schlecht gemacht hätte - entschuldige ich mich dafür natürlich sehr gerne bei Ihnen, wenn Sie mir die Stelle aufzeigen. Ich kenne doch Ihre Arbeiten gar nicht, wie also sollte ich die schlecht machen können.
Was ich an Ihrem Verhalten ein wenig traurig finde Herr Dühmeyer ist, dass Sie sich, wenn so eine Diskussion - egal welcher Art - entfacht, einfach nicht mehr auf das beschränken um was es geht.
Ging es noch zuvor um die die Begriffswahl in der Mängelhaftung/Gewährleistung, kommt von Ihnen nichts mehr.
Ich darf an dieser Stelle nochmals an Ihren Eingangsbeitrag auf die Frage des Fragestellers und meine Antwort verweisen.
Was soll das denn sein? Ich kenne nur Gewährleistung. Mängel vor Abnahme dürfte hier ausfallen, da Haus ja schon bewohnt.
Es ist doch keine Schande, mal etwas nicht gewusst zu haben. Jedenfalls finde ich das nicht schlimm. Schade nur, dass dann von Ihnen - sowie von Herrn Ibold auch - in Sachen Gewährleistung/Mängelhaftung und der damit verbundenen Begriffswahl überhaupt nichts mehr kommt. Ich jedenfalls hatte Ihnen in ausreichender Anzahl die Links, wo Sie dies nachlesen können genannt und eingestellt. Von Ihnen kommt da überhaupt nichts um Ihre Behauptungen zu stützen oder auch nur ein ohhhhh, gut, dass wusste ich nicht ... oder ein nun gut, man lernt jeden Tag dazu ... oder ähnliches etc.. Auch würde ich nicht schlimm finden, wenn Sie anderer Meinung sind als ich, wir müssen ja nicht einer Meinung sein. Auch bin ich jetzt gespannt, wie Sie nun reagieren, denn nun wäre die Aussage von Herrn Wortmann und der zeitlichen Begrenzung für die Vereinbarung der VOB in Bauverträgen mit Verbrauchern das Thema, auf welches Sie Antworten müssten, sollten wir in irgendeiner Art und Weise den Sachverhalt aufklären wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Badezimmer wird nicht warm: Rechte, Ursachen & Lösungen
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik eines Badezimmers, das nicht ausreichend warm wird, und diskutiert mögliche Ursachen, Rechte gegenüber der Baufirma (Gewährleistung, Mängelhaftung) sowie Lösungsansätze. Die Bedeutung einer korrekten Heizlastberechnung wird hervorgehoben. Die Gültigkeit der VOBAbk./B und deren Einfluss auf die Gewährleistungsansprüche werden erörtert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Gewährleistung: 5 Jahre bei VOB für Endverbraucher! beträgt die Gewährleistungsfrist für Endverbraucher in der Regel 5 Jahre, auch wenn die VOB/B eine kürzere Frist vorsieht. Dies ist wichtig zu beachten, um Ansprüche geltend zu machen.
✅ Zusatzinfo: Eine detaillierte Heizlastberechnung ist essentiell, um die Ursache der Untertemperatur zu finden, wie in Heizlastberechnung: Basis für Bad-Temperatur-Analyse! erläutert wird. Auch ein Blower-Door-Test kann helfen, Leckagen in der Gebäudehülle aufzudecken, wie im Beitrag Badezimmer Heizungsprobleme: Analyse von Blower-Door & Heizlast erwähnt.
🔧 Zusatzinfo: Die Frage, ob ein VOB- oder BGB-Vertrag vorliegt, ist relevant für die Durchsetzung von Ansprüchen. Im Beitrag VOB/B Aushändigung: Verbraucherrechte bei Vertragsschluss wird darauf hingewiesen, dass die VOB/B dem Verbraucher bei Vertragsschluss ausgehändigt werden muss, um wirksam zu sein.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, zunächst die Heizlastberechnung zu prüfen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Ursache der Untertemperatur zu ermitteln. Anschließend sollte die Baufirma zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden, idealerweise per Einschreiben, wie in Sachverständiger oder Anwalt: Vorgehen bei Heizungsmängeln angeraten wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Badezimmer, Heizung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … heizen, ökologisch schlechter als jede Gas oder Ölheizung. Auch mit Ökostrom, den es in der Heizperiode sowieso nicht gibt. Da machen Sie sich etwas vor! …
- … ) der HeizungsStrom für 13,1 c/kwh garantiert aus Biomasse, Windenergie, Kleinwasserkraft, …
- … besser (sowohl ökonomisch als auch ökologisch) als mit einer zusätzlichen Gasheizung (kostenpunkt 10 t gegenüber 1 t für heizspirale und Steuerung) & …
- … Beiträge in diversen Foren und einem Gespräch mit einem mir bekannten Heizungstechniker muss ich sagen dass mir diese Variante (derzeit noch!) …
- … Zweifelsohne macht ein Pelletofen mehr Arbeit als z.B. eine Gasheizung (deswegen habe ich ja auch ein Gasheizung als Alternative empfohlen) …
- … ist (mein Konzept besteht aber darin diese Variante nur als Notheizung in Betracht zu ziehen. danke …
- … Alleinheizung ist ein Wodtke Smart, der nach Ende der Aufheizphase 20 % an …
- … Bei der Heizung selbst würde die Solaranlage immer außen vor lassen. Der Ertrag im …
- … Wir hatten eine relativ aufwendige Heizungssteuerung. Diese nutzen wir nicht mehr. …
- … Mit dem gleichen Prinzip wird die Umwälzpumpe der Heizung angesteuert. …
- … im Badezimmer ein Thermometer, welches die Speichertemperatur anzeigt. …
- … Die Heizung ist nicht mehr außentemperaturgesteuert. …
- … Für alle Räume gilt: die meiste Zeit des Tages bleibt die Heizung bzw. der Ofen aus. Im Bedarfsfall wird relativ kurz und …
- … 3. es wird ein großer Vorrangbereich für Brauchwasser vorgehalten. Der Heizungsvorlauf liegt in der Mitte des Speichers stat weit oben. …
- … Folge von 3 oder 4: bis man den Heizungsbereich des Ofen warm hat, schmilzt im Aufstellbereich des Ofens die …
- … Über Leitungen verliert sich die Wärme weitgehend unbemerkt im Haus. Unsere Heizungsumwälzpumpe läuft nur bei Bedarf. Die Zirkulationspumpe für Brauchwasserpumpe ist bedarfsgesteuert …
- … zum Erdwärmetauscher, wobei Kosten, Effizienz und Risiken verschiedener Optionen wie Pelletheizung, Solaranlage und Kachelofen beleuchtet werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Heizlastberechnung …
- … Geringe Investition – Gute Lösung mit Holz? vergleicht die Kosten von Holzheizungen mit anderen Optionen wie Wärmepumpe oder Solaranlage. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solarwärme Überschuss speichern: Zisterne, Eisspeicher, Sand-Betonspeicher – Kosten & Effizienz?
- … Solarwärme speichern, Zisterne, Eisspeicher, Sand-Betonspeicher, Solarthermie, Passivhaus, Heizung, Warmwasserspeicher, Effizienz, Kosten …
- … Zusätzlich aus dem oberen SpeicherBereich, wobei 30 W elektr. Für die Heizungspumpe des Handtucherwärmers im Badezimmer benötigt werden. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Heizungsfachmann beraten, um die optimale Speicherlösung für Ihre spezifischen Bedürfnisse und …
- … Umwandlung von Sonnenenergie in nutzbare Wärme. Diese Wärme kann zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder zur Erzeugung von Prozesswärme genutzt werden.Verwandte Begriffe: Solarkollektor, Solarwärmespeicher, …
- … Solarheizung …
- … Wie kann ich meinen Solarwärmespeicher vor Frost schützen?Der Speicher sollte frostfrei aufgestellt werden. Bei Bedarf kann eine Frostschutzheizung installiert werden. Zudem ist es wichtig, die Solarleitungen vor Frost …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Photovoltaikanlage Auslegung: Größe, Leistung & Kosten für 4-Personen-Haushalt?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsheizung, wasserführender Kaminofen & Solar kombinieren: Kosten, Planung, Erfahrungen?
- … Pelletsheizung, wasserführender Kaminofen und Solar kombinieren? Infos zu Kosten, Planung & Erfahrungen. …
- … Pelletsheizung, Kaminofen, Solarthermie, Heizkombination, Pufferspeicher, Heizungsplanung, erneuerbare Energien, Sinsheim …
- … Heizungstechnik, Erneuerbare Energien, Solarthermie, Pelletheizung, Kaminofen …
- … mir bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass wohl eine Pelletheizung doch zukunftsträchtiger ist als noch auf Öl oder Gas zu setzen. …
- … Man muss dazusagen, dass der Kaminofen im Winter nicht zur Alleinheizung dienen soll, sondern nur Abends oder am Wochenende angezündet werden soll. …
- … Anregungen zur Planung sind gerne willkommen. Wenn jemand Erfahrungen mit guten Heizungsbauern aus meiner Nähe (74889 Sinsheim) gemacht hat, dann bin ich …
- … 🔴 Gefahr: Unsachgemäße Installation von Heizungsanlagen kann zu Bränden oder Kohlenmonoxidvergiftung führen. …
- … geplante Kombination aus Pelletheizung, wasserführendem Kaminofen und Solarthermie als grundsätzlich sinnvoll für ein energieeffizientes EFHAbk.. Die Pelletheizung dient als Hauptwärmeerzeuger, der Kaminofen unterstützt besonders in der Übergangszeit …
- … und die Solaranlage trägt zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bei. …
- … Dimensionierung des Pufferspeichers: Er muss ausreichend groß sein, um die Wärme aus Solarthermie und Kaminofen aufzunehmen und bedarfsgerecht an die Heizung abzugeben. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie für die Planung und Installation einen erfahrenen Heizungsbauer aus Ihrer Region (Sinsheim) hinzu. Lassen Sie sich Referenzprojekte zeigen …
- … PelletheizungEine Heizungsanlage, die mit Pellets (kleine, gepresste Holzreste) betrieben wird. …
- … Sie ist eine umweltfreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen.Verwandte Begriffe: Biomasseheizung, Holzheizung, Pelletlager …
- … das dann in den Heizkreislauf eingespeist wird. Er kann die Zentralheizung unterstützen und Warmwasser bereiten.Verwandte Begriffe: Kaminofen, Heizkamin, wassergeführter Ofen …
- … Wärmeerzeugung. Solarthermieanlagen wandeln Sonnenlicht in Wärme um, die zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung genutzt werden kann.Verwandte Begriffe: Solaranlage, Sonnenkollektor, Solarwärme …
- … Er dient dazu, die Wärme aus verschiedenen Quellen (Solarthermie, Kaminofen, Pelletheizung) zu sammeln und bedarfsgerecht zu verteilen.Verwandte Begriffe: Wärmespeicher, Warmwasserspeicher, Energiespeicher …
- … AnbindungDie fachgerechte Verbindung der verschiedenen Komponenten einer Heizungsanlage (Heizkessel, Pufferspeicher, Heizkörper, etc.) durch Rohre und Ventile. Eine korrekte hydraulische Anbindung ist wichtig für einen effizienten Betrieb der Anlage.Verwandte Begriffe: Heizungsinstallation, Rohrleitungsbau, Heizkreis …
- … RegelungstechnikDie Steuerung und Überwachung einer Heizungsanlage …
- … Regelungstechnik optimiert den Energieverbrauch und sorgt für einen komfortablen Betrieb.Verwandte Begriffe: Heizungssteuerung, Thermostat, Smart Home …
- … Welche Vorteile bietet die Kombination aus Pelletheizung, Kaminofen und Solar?Die Kombination ermöglicht eine hohe Unabhängigkeit von fossilen …
- … Umwelt. Der Kaminofen sorgt für zusätzliche Gemütlichkeit und kann die Pelletheizung in der Übergangszeit entlasten. Die Solaranlage unterstützt die Warmwasserbereitung und Heizung …
- … Kann ich den Kaminofen als Alleinheizung nutzen?Ein wasserführender Kaminofen kann in der Übergangszeit oder an milden …
- … Wintertagen durchaus als Alleinheizung dienen, insbesondere wenn das Haus gut gedämmt ist. Im Winter ist jedoch die Unterstützung durch die Pelletheizung erforderlich. …
- … erfüllen?Ihr Haus sollte über einen geeigneten Aufstellort für die Pelletheizung und den Kaminofen verfügen. Außerdem benötigen Sie ausreichend Platz für den …
- … Wie finde ich einen geeigneten Heizungsbauer in meiner Nähe?Fragen Sie Freunde, Bekannte oder Nachbarn nach …
- … Empfehlungen. Suchen Sie im Internet nach Heizungsbauern in Sinsheim und Umgebung und lesen Sie Bewertungen. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Preise und Leistungen. …
- … Pelletheizung FörderungInformationen zu aktuellen Förderprogrammen für Pelletheizungen. …
- … Heizungsplanung NeubauTipps und Hinweise zur Planung der Heizungsanlage im Neubau. …
- … Pelletsheizung: Link zu Bauweise.net …
- … Ein Wohnzimmerofen mit Anbindung an Heizung spart im Winter auch Pellets. Kostet aber mehr und die Steuerung …
- … auch noch Solar und Kaminofen nachrüsten (2. Kamin ist eh vorhanden). Heizungssteuerung würde Dank Modul-System das auch noch hergeben. …
- … Glasfenster (mit Gegengewichten) und holt seine Frischluft aus dem daneben liegenden Badezimmer. Unten ist eine Klappe, mit der Raumluft in natürlicher Zirkulation angesaugt …
- … und Schlitzöffnungen wieder als Warmluft an den Raum abgegeben wird. Eine Heizungsanbindung war damals nicht vorgesehen und ist meines Erachtens auch nicht …
- … sinnvoll, wenn Zentralheizung (zumal mit Pellets) vorhanden. …
- … Seit 1.5 Jahren haben wir eine Pellets-Zentralheizung und 17.6 m² Flachkollektoren an einem 1200 Liter Kombipuffer für …
- … Heizung und Warmwasser. Da wäre der Wärme-Anteil des Kamins im Wohnzimmer bei …
- … Pelletsheizung, Kaminofen & Solar: Optimale Heizkombination? …
- … Kaminöfen und deren Anbindung an den Pufferspeicher, um die Effizienz Ihrer Heizungsanlage zu maximieren. Achten Sie auf eine fachgerechte Installation und Steuerung …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachmann für Heizungstechnik in Sinsheim oder Umgebung beraten, um die optimale Heizkombination für …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung mit Solarkollektoren: Dimensionierung von Pufferspeicher & Heizlastberechnung?
- … Pelletheizung + Solarkollektoren: Pufferspeicher optimal dimensionieren …
- … Pelletheizung mit Solarkollektoren kombinieren? So dimensionieren Sie Pufferspeicher und Heizlast richtig. …
- … Pelletheizung, Solarkollektoren, Pufferspeicher, Dimensionierung, Heizlast, Heizlastberechnung, Solarthermie, Heizsystem, erneuerbare Energien …
- … Heizungstechnik, Solarenergie, Pufferspeicher, Heizlastberechnung, Erneuerbare Energien …
- … Pelletheizung mit Solarkollektoren: …
- … Geplant war eine Fläche von ca. 230 m² ausschließlich mit Fußbodenheizung (FBHAbk.) zu heizen, aber durch die Trägheit der Fußbodenheizung (FBH), …
- … wir uns entschieden nur im EGAbk. (80 m²) sowie im OGAbk. (Badezimmer und Vorraum =20 m²) Fußbodenheizung (FBHAbk.) zu machen und den …
- … ist es ja naheliegend mit diesen auch zuzuheizen. Von einem befreundeten Heizungsinstallateur wurde uns nur grob zu dem Fall gesagt: Pelletheizung …
- … rein Fußbodenheizung (FBHAbk.) geplant ist, bin ich jetzt irgendwie ratlos? Etwas verwirrend geworden - hoffe aber dennoch auf zahlreiche Erklärungen. …
- … Ich verstehe, dass Sie eine Pelletheizung mit 26 m² Solarkollektoren kombinieren möchten und Fragen zur Dimensionierung …
- … Ich empfehle, die Heizflächen im Haus zu berücksichtigen. Fußbodenheizungen haben eine höhere Trägheit und benötigen niedrigere Vorlauftemperaturen als Radiatoren. …
- … beeinflusst die Effizienz der Solaranlage und die Dimensionierung des Pufferspeichers. Ein Heizungsinstallateur kann Ihnen bei der genauen Auslegung helfen. …
- … eine detaillierte Heizlastberechnung durchführen und holen Sie Angebote von Heizungsinstallateuren ein, die Erfahrung mit der Kombination von Pelletheizungen und Solaranlagen haben. …
- … und geografischer Lage. Sie dient als Grundlage für die Auslegung der Heizungsanlage und die Dimensionierung der Heizkörper. Verwandte Begriffe: Wärmebedarf, Heizleistung, Energieeffizienz. …
- … Pelletheizung …
- … Eine Pelletheizung ist eine Heizungsanlage, die mit Holzpellets betrieben …
- … wird. Pellets sind kleine, zylindrische Presslinge aus naturbelassenem Holz. Pelletheizungen sind CO2-neutral und gelten als umweltfreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen. Verwandte Begriffe: Holzheizung, Biomasseheizung, Festbrennstoff …
- … heizung. …
- … Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das von der Heizungsanlage zu den Heizkörpern oder zur Fußbodenheizung transportiert wird. Sie …
- … in Grad Celsius (°C) angegeben und beeinflusst den Wirkungsgrad der Heizungsanlage. Verwandte Begriffe: Rücklauftemperatur, Heizwassertemperatur, Systemtemperatur. …
- … Fußbodenheizung …
- … und sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Raum. Verwandte Begriffe: Flächenheizung, Wandheizung, Deckenheizung. …
- … bietet die Kombination von Pelletheizung und Solarkollektoren?Die Kombination ermöglicht eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien, reduziert den Verbrauch fossiler Brennstoffe und senkt die Heizkosten. Die Solarkollektoren unterstützen die Warmwasserbereitung und Heizung, während die Pelletheizung an kalten Tagen oder bei …
- … Wie groß sollte der Pufferspeicher für eine Pelletheizung mit Solarkollektoren sein?Die Größe des Pufferspeichers hängt von der Heizlast …
- … Was ist bei der Installation einer Pelletheizung zu beachten?Bei der Installation einer Pelletheizung sind die Brandschutzbestimmungen, …
- … geeigneter Lagerraum für die Pellets muss vorhanden sein. Zudem sollte die Heizung regelmäßig gewartet werden, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten. …
- … und geografischer Lage. Sie dient als Grundlage für die Auslegung der Heizungsanlage und die Dimensionierung der Heizkörper. …
- … Pelletheizungen und Solarkollektoren?Für Pelletheizungen und Solarkollektoren gibt es staatliche Förderprogramme, die den Einbau erneuerbarer Heizsysteme finanziell unterstützen. Die Förderbedingungen und -höhe variieren je nach Bundesland und Programm. Informieren Sie sich bei der KfW oder dem BAFA über aktuelle Fördermöglichkeiten. …
- … Welche Vorlauftemperatur ist für eine Fußbodenheizung optimal?Eine Fußbodenheizung benötigt in der Regel eine niedrige …
- … Was ist der Unterschied zwischen Radiatoren und Fußbodenheizung?Radiatoren sind Heizkörper, die Wärme durch Konvektion und Strahlung abgeben. Fußboden …
- … heizungen sind Flächenheizungen, die Wärme über den Fußboden abgeben. …
- … Fußbodenheizungen benötigen niedrigere Vorlauftemperaturen und sorgen für eine gleichmäßigere Wärmeverteilung. …
- … Wie oft sollte eine Pelletheizung gewartet werden?Eine Pelletheizung sollte mindestens einmal jährlich von …
- … Funktion der Anlage kontrolliert. Eine regelmäßige Wartung erhöht die Lebensdauer der Heizung und sorgt für einen effizienten Betrieb. …
- … Dimensionierung von SolarkollektorenAuslegung der Solarkollektorfläche für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. …
- … für erneuerbare EnergienÜberblick über aktuelle Förderprogramme für Pelletheizungen und Solarkollektoren. …
- … Effizienzsteigerung von HeizungsanlagenMaßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs von Heizungsanlagen. …
- … mit Solar & Pelletheizung …
- … Ich würde EINEN Speicher vorschlagen, mit integrierten WW-Puffer. Den lässt Du dann von den Kollektoren aufheizen oder eben vom Pelletsofen. Der untere Bereich des Schichtspeichers wird von den Kollektoren versorgt, der mittlere/obere vom Kessel. Oben befindet sich der WW-Einsatz, in der Mitte wird das Heizungswasser entnommen. …
- … Vorlauftemperatur Dein Heizsystem benötigt. Da bietet sich natürlich Fußbodenheizung (FBHAbk.)/WH an. Kannst aber auch Niedertemperaturradiatoren verwenden. Oder weiter oben das Wasser für die Radiatoren entnehmen, weiter unten das für die Fußbodenheizung (FBH). Dein Installateur sollte sich aber schon etwas auskennen, damit …
- … Kombipufferspeicher: Solar & Pelletheizung optimal nutzen …
- … 5 Personen) von Mitte Mai bis Ende September ausschließlich versorgt, Pelletheizung komplett abgeschaltet. Im Mai, Anfang Juni und im September wurde sogar …
- … die Heizleistung ausschließlich solar betrieben. Wir haben keine Fußbodenheizung (FBHAbk.), sondern normale Wandheizkörper. …
- … > > dass eine Pelletheizung + zusätzlich mit Solar heizen eigentlich nicht viel bringt …
- … 2.) Sie brauchen Ihre Pelletheizung nur 6-7 Monate im Jahr betreiben, wofür sie sich mit einer …
- … Allerdings hat in den Wintermonaten an manchen Regentagen die Pelletheizung das Warmwasser bereiten müssen, während an sonnigen Tagen dafür die Kollektoren …
- … Aus der Frage kann man nicht erkennen, ob Sie eine Pelletheizung oder einen Pelletofen mit Wasserfach einsetzten wollen. Auf den Speicheraufbau hat …
- … Ausführungen über den Speicheraufbau stimme ich nicht ganz zu. Bei Holzheizungen gehört auch der Heizungsvorlauf nach oben. Die Begründung finden …
- … ob die Schlafzimmer, der Ofenaufstellraum und der Keller überhaupt mit Fußbodenheizung (FBHAbk.) oder Heizkörpern ausgestattet werden müssen. Wir haben ein Passivhaus: Schlafzimmer …
- … sonstige Wärmequellen wie Lampen. Ich bin ein großer Feind von Stromheizungen. Aber wir haben diesen Winter im Keller max. 3* 10 …
- … In allen Zweifelsfällen: legen Sie Heizungsrohre. Dann können Sie immer noch Heizkörper ohne Dreck und hohe …
- … Kombispeicher: Pelletheizung & Warmwasserbereitung erklärt …
- … Danke nochmal allen die geantwortet haben. Mir ist jetzt einiges klarer. Ich habe das jetzt so verstanden: Ein extra Puffer ist für die Pelletheizung unnötig, weil im Schichtenspeicher/Kombispeicher (empfohlen 1200 l) auch die …
- … Pelletheizung ihre Wärme zwischenlagern kann, und so nicht so oft anspringen muss. Heizungswasser ist mir jetzt klar und wie sieht das mit …
- … Heizungswasser wird bei etwa h=2/3 entnommen. …
- … (Damit ist sichergestellt, dass das obere Drittel immer für den WW-Durchlauf warm ist und nicht von der Heizung aufgebraucht werden kann). …
- … - mittleres Drittel stellt den Puffer für die Heizung dar. …
- … Im Heizungsbetrieb hält der Pelletsbrenner typisch die oberen 2/3 warm. Bei …
- … Familienhaus benötigt man keinen Boiler mit 400 Litern. Bei einer Pelletheizung wird zur Verhinderung der Heizungsversottung das Wasser auf 70 Grad …
- … Eine Pelletheizung oder ein Pelletofen ist etwas Träger als eine normale Heizung. …
- … Anheizphase beendet. Dann wird mehr Wärme nachgeliefert als verbraucht. Eine Pelletheizung ist kein Sprinter. Aber Sie ist auch kein Trecker. Und man …
- … muss auch erst in den Wald und Holz hacken. Die Heizung funktioniert schließlich automatisch. …
- … Auf einen extra Pufferbereich für die Heizung kann man getrost verzichten. Der obere Bereich sollte für Heizung …
- … Pufferbereich für die Pelletheizung. Das reicht. …
- … Oft werden übergroße Speicher mit dem Argument verkauft, dass man einen großen Pufferspeicher benötigt, weil sonst eine Pelletheizung oder Pelletofen im uneffektiven …
- … Bei einem gut isolierten Neubau sollte die kleinstmögliche Heizung gekauft werden. Also nicht wie üblich die 15 kWh Modelle. Auch …
- … die kleinstmögliche Pelletheizung oder der kleinst mögliche Pelletofen ist ohnehin schon überdimensioniert. …
- … Die Heizung sollte dann laufen, wenn ohnehin auch Energie verbraucht wird. Üblicherweise …
- … Nacht nicht der Fall. Wenn Sie aber am frühen Morgen die Heizung starten, müssen Sie einen erheblichen Teil nicht puffern, weil Sie Energie …
- … eine große Solaranlage ausgenutzt werden kann, sollte eine Speichertemperatur-Anzeige und ein Heizungsschalter im Wohnbereich angebracht werden. Also nicht wie üblich nur weit …
- … wie vor einem Jahr, bliebe morgen unser Ofen aus. Wenn eine Heizung vollautomatisch 2/3 des Speichers auf 60 - 70 Grad bringt, …
- … Natürlich sollte die Leistung der Heizung an den Bedarf angepasst werden. Nur gibt es oft keine Modelle …
- … bei uns immer sichergestellt sein soll. Deshalb möchte ich nicht die Heizung an dieser Reserve nagen lassen und habe den Vorlaufabgriff bewusst bei …
- … Über Nacht (20:00 - 6:00) bleibt unser Brenner aus und die Heizung verbraucht während dieser Zeit das für 20 Uhr erwärmte mittlere Drittel, …
- … - Höhe des Abgriffs für den Heizungsvorlauf je nach Gegebenheiten …
- … ist, hängt auch auch von Ihrem Wärmeverbrauch ab und sollte ein Heizungsbauer durchrechnen. Es wird wohl etwas in der Größenordnung von 1000 …
- … (beim Heizungswasser ist das kein Problem, da dort kein neues Wasser von …
- … Beispiel: Ganz oben habe ich noch 45 °C für meine Heizung, aber unten schon 35 °C. Obwohl der Speicher also im Mittel …
- … gibt der Hersteller schon genau die Belegung vor. Dann muss der Heizungsbauer nur noch nachbauen. …
- … Stunden steigt die Temperatur auf über 70 Grad. Je nach Ofen/Heizung und Speicher wird es da leichte Unterschiede geben. Bei Herrn Dehrmann …
- … - gebracht. Erst danach kommt der mittlere Bereich meist für die Heizung bestimmte Bereich an die Reihe. Das erklärt auch warum viele eine …
- … Pelletheizungen für träge halten. Denn es braucht schon einige Zeit bis 400 Liter Brauchwasser 70 Grad erreichen. Generell: beim Aufheizen wird der Speicher aus Schwerkraftgründen von oben nach unten geladen. …
- … Beim Entladen des Speichers geht es genau anders herum. Von oben wird Brauchwasser und bei uns auch Heizungswasser entnommen. Die Temperatur sinkt von unten und erst wenn …
- … Schluss hoch bleibt, reicht die Wärme fürs Brauchwasser und für die Heizung. …
- … Wenn jetzt wieder die Nachheizung anspringt, wird innerhalb weniger Minuten …
- … sowohl der Heizungsbereich als auch der Brauchwasserbereich erwärmt. Beim alten Speichersystem ist bei uns regelmäßig die Badheizung kollabiert, wenn jemand bei uns gebadet hat, weil die Wärme …
- … Ich halte ein Einspeichersystem für besser als ein Zweispeichersystem. Pelletheizungen haben eine hohe Vorlauftemperatur und daher spielt es nach meiner …
- … Meinung keine Rolle, ob die Temperatur für die Heizung eigentlich nur 30 Grad betragen müsste oder nicht. Solange man mit der Solaranlage nur Temperaturen von 30 Grad erreicht, ist das für den Gesamtwärmebedarf eh nur ein Zubrot. Ein Durchlauferhitzersystem nutzt gerade diese geringen Temperaturen die Wärme sehr gut aus, wenn im oberen Bereich die Temperatur nicht auf 70 Grad hochgefahren wird. …
- … Verläuft Ihre Wendel für Trinkwasser nur durchs oberen Drittel (quasi symmetrisch zur unteren Solarwendel) oder läuft sie in der Mitte des Puffers von ganz unten bis ganz oben (wie bei uns)? Das würde erklären, warum wir oben mindestens die 300 l warmes Wasser zum Warmduschen brauchen, denn die unteren 2/3 der Wendel des Durchlauferhitzers befinden sich ja im möglicherweise kalten Bereich des Puffers. Daher können Sie das Heizungswasser ganz oben abgreifen, während wir es lieber bei h=2 …
- … unser Puffer ganz unten im .pdf File von Ecotherm dargestellt. Der Heizungsvorlauf ist am 3. Anschluss von oben angeschlossen. …
- … Kremer: Ich halte ein Einspeichersystem für besser als ein Zweispeichersystem. Pelletheizungen haben eine hohe Vorlauftemperatur und daher spielt es nach meiner …
- … Meinung keine Rolle, ob die Temperatur für die Heizung eigentlich nur 30 Grad betragen müsste oder nicht …
- … Ob ich nun 3-400 Liter Heizungswasser in meinem Puffer oder die gleiche Menge Brauchwasser (für …
- … Wenn ich Puffer (für Heizung) UND separaten Boiler (WW) warmhalten muss, habe ich annähernd doppelte Wärmeverluste, …
- … Solar die Temperaturen lokal bis an die 100 °C treibt. Mein Heizungsbauer sieht aber überhaupt keine Probleme darin, dieses Rohr alle paar …
- … - Ob ich nun 3-400 Liter Heizungswasser in meinem Puffer oder die gleiche Menge Brauchwasser (für 5 …
- … - Wenn ich Puffer (für Heizung) UND separaten Boiler (WW) warmhalten muss, habe ich annähernd doppelte Wärmeverluste, …
- … -://bau.net/forum/heizung/12806.php …
- … Solar die Temperaturen lokal bis an die 100 °C treibt. Mein Heizungsbauer sieht aber überhaupt keine Probleme darin, dieses Rohr alle paar …
- … Das Messen der Speicherverluste ist im Winter schwierig, da die Heizung einige Zeit ausgestellt sein muss und zumindest danach 8 Stunden kein …
- … Entscheidend ist aber eigentlich nur, dass man bzw. die Heizungssteuerung rechtzeitig erkennt, wann nachgeheizt werden muss. …
- … herstellen. Bei unserem Speicher wird aus Schwerkraftgründen zuerst der über dem Heizungszulauf liegende Speicherbereich geheizt. …
- … Speicherbereich eine vergleichsweise große Wärmemenge gespeichert werden, ohne dass die Pelletheizung im ungünstigen …
- … heizung in der Heizperiode: es ist ein kühler und daher bei Sonnenschein …
- … Pelletheizung mit Solarkollektoren: Pufferspeicher Dimensionierung & Heizlastberechnung …
- … heizung und Solarkollektoren erfordert eine sorgfältige Dimensionierung des Pufferspeichers. Ein Kombispeicher für …
- … Heizung und Warmwasser ist oft effizienter. Die Rücklauftemperatur des Pelletkessels muss beachtet …
- … Effizienz des Heizsystems steigern, wie im Beitrag Kombipufferspeicher: Solar & Pelletheizung optimal nutzen beschrieben. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Heizungsfachmann beraten, um die optimale Größe und Konfiguration des Pufferspeichers für …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Passivhaus Haustechnik: Erfahrungen, Kosten & Wirtschaftlichkeit für Kompaktgeräte, Wärmepumpe, Stückholzofen?
- … Passivhaus, Haustechnik, Kompaktgerät, Wärmepumpe, Stückholzofen, Wirtschaftlichkeit, Kosten, Lüftung, Wandheizung, Erdwärmetauscher …
- … Haustechnik, Passivhaus, Heizung, Lüftung, Energieeffizienz …
- … Kompaktgeräte: Diese integrieren Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung in einem Gerät. Achten Sie auf einen hohen …
- … Wandheizung: Eine Wandheizung sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und hohen Komfort. …
- … PassivhausEin Passivhaus ist ein Gebäude, das ohne konventionelle Heizung oder Klimaanlage auskommt. Es zeichnet sich durch eine sehr gute Dämmung, …
- … der Abluft, um die Zuluft vorzuwärmen. Dies reduziert den Energiebedarf für Heizung und sorgt für ein angenehmes Raumklima.Verwandte Begriffe: Rekuperator, Enthalpie-Tauscher, Kreuzstrom-Wärmetauscher …
- … die Zuluft vorzuwärmen oder zu kühlen. Dies reduziert den Energiebedarf für Heizung und Kühlung.Verwandte Begriffe: Sole, Erdregister, Geothermie …
- … bietet ein Kompaktgerät im Passivhaus?Ein Kompaktgerät vereint mehrere Funktionen wie Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung in einem Gerät, was Platz spart und die …
- … Welche Vorteile bietet eine Wandheizung im Passivhaus?Eine Wandheizung sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und …
- … die Zuluft vorzuwärmen oder zu kühlen. Dies reduziert den Energiebedarf für Heizung und Kühlung und sorgt für ein angenehmes Raumklima. …
- … 6 Personen sind ist das Warmwasser das Problem und nicht die Heizung. Halte sich auch Personen tagsüber im Haus auf? …
- … brauchen sie ja schon für die Solaranlage. Ich würde keine Zusatzheizung einbauen, sondern nur die Luft, so wie sie es auch planen …
- … mit Heizregister aufwärmen, die Grundtemperatur im Passivhaus ist ausreichend hoch, Ausnahme Badezimmer (hier könnte eine andere Lösung erforderlich sein). …
- … Du möchtest einen Stückholzofen, einen Kollektor, einen Boiler, eine Wandheizung, ein Nachheizregister, eine Lüftung mit EWT und vielleicht noch eine Wärmepumpe …
- … Auf die Wandheizung kannst Du verzichten, ein PH muss mit der Lüftung beheizbar sein, …
- … Als Heizungskonzepte für Passivhäuser entwickelt wurden ... …
- … Wer will in einem Schlafzimmer die gleiche Temperatur wie in einem Badezimmer? Da bedarf es schon einer starken Neigung zum Masochismus. Wir haben …
- … somit einem Kind zu warm oder einem Kind zu kalt. Ins Badezimmer gehört auf jeden Fall ein Heizkörper oder eine andere Heizmöglichkeit. …
- … Nachteil: eine Lüftungsheizung ist extrem träge. Wenn es einmal zu kühl ist, dann brauchen Sie Stunden bis die Normaltemperatur erreicht wird. Luft kann nur geringe Wärmemengen transportieren. …
- … Um den ganzen Unsinn noch auf die Spitze zu treiben: ein Nachheizregister braucht hohe Vorlauftemperaturen. Kein modernes Heizungssystem ist darauf ausgelegt. Und auch kein Holzofen! …
- … sie acht Monate im Jahr den Brauchwasserbedarf und den Heizbedarf des Badezimmers abdeckt. Hierfür benötigen Sie bei Ihrer Haushaltsgröße ungefähr 12 bis 15 …
- … Noch ein Tipp zum Schluss: streichen Sie das Wort Notheizung aus Ihrem Sprachgebrauch. Auch ein Passivhaus braucht eine Heizung. Der …
- … berechneten geringen Energiemenge aus. Es wird jeden Tag geheizt. So eine Heizung ist definitiv keine Notheizung. …
- … Lüftungsanlage: Luftzuheizung mit WRG für Stückholzofen? …
- … kein Problem mit den Temp. da ich ja noch die Fußbodenheizung (FBHAbk.) und im tiefen Winter damit heize, in den Übergangszeiten ist …
- … aber die Luftzuheizung praktisch. Im PH kommt man ohne Fußbodenheizung (FBHAbk.) aus dann sind Heizkörper oder Plugmar sinnvoll. …
- … dass im ganzen Haus fast die gleiche Temperatur herrscht und die Heizung doch recht träge ist. …
- … Bezüglich Heizung im Bad bedenke bitte, dass eine Wandheizung auch recht träge …
- … den Kessel effektiver laufen, insbesondere Stückholzkessel. Und ich kann für die Heizung Sonnenwärme für den nächsten Tag mitnehmen. …
- … Passivhaus: Badheizung – Komfort vs. Kosten? …
- … Wohnzimmer, Küche und Arbeitszimmer werden ausschließlich über den Ofen beheizt. Das Badezimmer hat einen Badheizkörper für 200 . Das jetzt noch vorhandene Nachheizregister …
- … Dachgeschoss: ein Schlafzimmer (keine Heizung), zwei Kinderzimmer jeweils ein Heizkörper für jeweils 200 ., Badezimmer ein Badheizkörper 200 . …
- … Der Winter ist noch nicht vorbei: wir haben manchmal Temperaturen im Badezimmer von knapp 30 Grad, außer in den noch luftseitig beheizten Kinderzimmern …
- … gleiche Temperatur. Dann ist es im Schlafzimmer zu warm und im Badezimmer zu kalt. Wenn man sein Zimmer wärmer oder kühler als der …
- … Heizung im Passivhaus: Individuelle Lösungen vs. Standard? …
- … Badheizung so oder so …
- … Allerdings muss ich nicht eine teuere Heizung einbauen, nur weil der Rest ohnehin schon so teuer war. Ein …
- … Passivhaus: Heizung – Unterschiedliche Bedürfnisse der Bewohner …
- … prima leben kann, wenn alle Bewohner sehr ähnliche Anforderungen an die Heizung stellen und es überall gleich warm wollen. …
- … Passivhaus: Fußbodenheizung im Bad – Sinnvoll oder nicht? …
- … erreicht habe, besitze ich Fußbodenheizung (FBHAbk.), . Die ist die meiste Zeit aus. Außer im Bad da läuft sie schön regelmäßig mit, so ist das Bad immer angenehm temperiert. Auch geht da ja nicht die Masse verloren, denn über den genialen WT der Lüftungsanlage hole ich mir ja etwas zurück.. ;-) ) …
- … Luftheizung: Pluggit Heizelemente im Passivhaus – Erfahrungen? …
- … Luftheizungssysteme …
- … Die Pluggit Heizelemente sind für eine Luftheizung sehr leistungsstark, je Raum gibt es ein eigenes Heizelement, dieses lässt …
- … Im Lüftungsnet unter Praxis / Luftheizung findet man ein kleines Programm zur Berechnung der Heizleistung von normalen …
- … Luftheizungen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei der Planung der Haustechnik sollte man die individuellen Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigen, wie im Beitrag Passivhaus: Heizung – Unterschiedliche Bedürfnisse der Bewohner hervorgehoben wird. Nicht jeder Bewohner hat …
- … Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Auch die Frage, ob eine Wandheizung im Bad sinnvoller ist als ein Heizkörper, wird im Beitrag Passivhaus: …
- … Stückholzofen – Wandheizung vs. Heizkörper im Bad? erörtert. Die Integration von Luftheizungssystemen, wie im Beitrag Luftheizung: Pluggit Heizelemente im …
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