in unserem neuem Haus wurde eine 1,40 breite und 2,45 m hohe Schiebetüre von einem Schreiner eingebaut, Schiebetür läuft innlaufend in eine Tasche (Preis 2000 €)
Bereits beim Einbau hat unser Sachverständiger festgestellt, dass die Laufschiene schräg ist.
Der Schreiner meinte, dass das kein Problem darstellt.
4 Wochen nach Einzug hat die Tür auf der eine Seite gestreift, da wir noch nicht bezahlt hatten, kam der Schreiner und hat die Zarge versetzt.
Zustand im Moment.
Schiebetür geht zu.
Abstand zur Zarge: auf der einen Seite 1,6 cm auf der andere 1-2 mm.
Die Tür steht ein wenig schräg.
Die Zarge ist nicht sehr sorgfältig eingebaut.
Nach ca. 10 cm rausziehen, ruckelt die Tür ein wenig
Nach Ansicht des Schreiners kann er jetzt nicht mehr viel ändern.
Bezahlt haben wir bisher 1000 €.
- Wie sieht das mit Minderung, kennt sich jemand aus? Welchen Anspruch haben wir, welchen der Schreiner?
- Ist es auch möglich zu sagen, dass wir z.B. 500 € mindern wollen und die anderen 500 € bis zum Ende der Gewährleistung einbehalten, falls sich die Tür noch einmal verzieht?
Grüße
Torema