L-Steine 30 cm weiter nach vorne setzen als in dem Plan der Baugenehmigung
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L-Steine 30 cm weiter nach vorne setzen als in dem Plan der Baugenehmigung

Kann ich die L-Steine für eine Stützmauer auch 30 cm weiter nach vorne setzen bzw. die Steine sollen etwas anders gesetzt werden als es in der Baugenehmigung beantragt wurde.

Die Höhe der Stützmauer soll bleiben. Nur die L-Steine sollen einige Zentimeter etwas weiter nach vorne.

Ist es wenn man eine Baugenehmigung hat egal wie man später die Steine setzt? bzw. die Mauer etwas von den Entwurfsplänen abweicht?

  1. was bedeutet "nach vorne setzen"?

    Das Setzen von L-Steinen bedarf keiner Baugenehmigung, es sei denn wenn die Grundstücksgrenze überschritten wird oder die Aufschüttung die Freigrenze überschreitet. Eine Skizze wäre hilfreich.

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