ich habe eine Frage zum Architektenvertrag bzw. zur Abrechnung.
Wir haben für unseren Neubau einen Architekten mit allen 9 Leistungsphasen beauftrag. Die erste Abschlagsrechnung haben wir letzte Woche bekommen. L1-3. Die anrechenbaren Kosten erscheinen uns aber viel zu hoch. Eigenleistungen wurden bei der Kostenermittlung nach DINAbk. noch nicht abgezogen. Entwurfsänderungen / Streichungen wurden auch noch nicht berücksichtigt.
Da es die erste Abschlagsrechnung ist und wir alle Leistungsphasen beauftragt haben gehen wir davon aus, dass spät. bei der Schlussrechnung das Honorar nach den tatsächlichen Baukosten ermittelt wird. Also auch die Leistungsphasen 1-3 nochmals neu ermittelt werden? Ist doch so oder?
Und die zweite Frage. Wenn beispielsweise die Malerarbeiten in Eigenleistung gemacht werden, kann der Architekt dafür ein Honorar verlangen wenn er diese Arbeiten ausgeschrieben hat.? Und wie verhält es sich bei Eigenleistungen die nicht ausgeschrieben wurden?