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Architektenhonorar Preis Ok?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenhonorar Preis Ok?

Hallo,
habe heute nachfolgenden Architektenvertrag erhalten:
Hierzu hätte ich eine Kurze Frage ob sich dies in einem guten
Preisrahmen bewegt.
Baukosten gesamt 250000 euro
.-- Für die Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung und Entwurfsplanungen und Genehmigungsplanung
2000 € zuzüglich der MwSt
.-- Für die Leistungsphase 5 (kompltte Ausführungsplanung)
4000 € zuzüglich der MwSt
Frage: Sind diese Preise OK oder zu hoch angesiedelt?
Vielleicht könnte mir jemand sagen ob diese Preise gut sind.
Danke MfG Oli
  • Name:
  • OLi
  1. Honorarrechner

    • Name:
  2. illegal

    Foto von Martin G. Halbinger

    diese Preist unterschreien deutlich die verbindlich eingeführte
    HOAIAbk.. Wieviel Eigenleistung (eigener Entwurf usw.) ist bei diesem Angebot berücksichtigt? Der HOAI-Mindestsatz für die LPAbk. 1-4 (ohne Eigenleistung) liegt bei 7100 € ...
  3. Schauen Sie mal hier ...

    Schauen Sie mal hier auf HOAIAbk.-Rechner Zone 3 Mittelsatz ...
  4. Wow, innerhalb von weniger als 1 Minute..

    ... drei Antworten, hat sogar die Chrono-Liste durcheinander gebracht ... :-))
  5. Nicht unterschreiben?

    Hallo,
    Also sollte ich den Vertrag nicht unterschreiben, dar dieser illegal ist?
    Nochmal zum Vertrag:
    beauftragt sind für 2000 € die Leistungsphasen 1-4 wobei die 1 aber ohne Berechnung ist.
    Einen Grundriss habe ich nicht vorgelegt nur mitgeteilt was die Grundlage ist.
    Grundlage war. :
    Einfamilienhaus mit 3 Zimmer Küche Bad WC im Erdgeschoss und Wohnzimmer mit 40 m².
    Obergeschoss voll ausgebaut mit 4 Zimmern und 1 Bad.
    Das ganze optional so gesttet das jederzeit eine Umwandlung in ein Zweifamilienhaus sttattfinden kann
    Dies wurde der Architektin so mitgeteilt und keine weiteren Aussagen
    Die Entwurfsplanung wurde nun 3 mal verändert und nun will sie erst den Vertrag machen zuvor sie weiter arbeitet. Es soll nun mit Vertragsunterzeichnung noch ein 4 Treffen sttfinden wo ich neues kundtun kann und dann die Genehmigungsplanung gemacht wird.
    Postiv fand ich bei dieser architktin das sie vorab 4 Treffen a 4 Stunden komplett ohne Vertrag machte und sagte das iwr dies erst machen wenn ich ichr gegenüber eine sympathie aufbauen kann.
    Sollte ich aber jetzt den Vertrag nicht unterschreiben und nochmal von vorn anfangen?
    Kann ich belangt werden, wenn sie mir dieses Angebot macht?
    MfG
    Oli
  6. Frage Ist ein Preis unterhalb also illegal und ...

    Frage. :
    Ist ein Preis unterhalb also illegal und nicht zu tragen?
    Bestehnen hier für mich rechtliche Konsequenzen?
    MfG
  7. Risiko

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Bei einem Vertrag, der die HOAIAbk. unterschreitet, bestehen aus meiner Sicht folgende Risiken:
    für die Architektin:
    Wird der Vertrag der Architektenkammer bekannt, bekommt sie garantiert eine Abmahnung und ein berufsgerichtliches Verfahren nebst Bußgeld.
    für den Bauherrn:
    Bußgeld droht nicht. Entsteht aber irgendwann ein Streit mit der Architektin ums Honorar, kann sich diese auf die Unwirksamkeit der Vereinbarung berufen und die HOAI-Mindestsätze abrechnen. Ausnahme: der Bauherr kennt sich nicht aus, weiß nichts vom Charakter der HOAI als geltendes Preisrecht, durfte auf die Gültigkeit der Vereinbarung vertrauen und hat sich finanziell darauf eingerichtet. Nur dann genießt er Vertrauensschutz. Mit der Information, die Sie jetzt aus dem Forum erhalten haben, erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht mehr und sind dem Risiko einer späteren höheren Abrechnung ausgesetzt.
  8. naja @Bruno

    Es kann ja niemand nachweisen, dass der Fragesteller sich hier informiert hat. Und niemand kennt ja seine/ihre wahre Identität ... ;-)
  9. nur harte Fakten

    Foto von Werner Aselmeyer

    Das waren auch nur die harten Fakten. Was daraus gemacht wird muss jeder selbst wissen. Es ist auch äußerst unwahrscheinlich, dass die Architektin den Vertrag ihrer Kammer vorlegt. Man sollte aber den schlimmsten Fall in seine Überlegungen einbeziehen. Für den Bauherrn wäre es der, dass die Architektin  -  aus welchem Grund auch immer  -  nach HOAIAbk. abrechnet. Für die Architektin wäre es der, dass der Bauherr im Gegenzug die Kammer informiert. So lange man gut miteinander kann, ist alles eitel Sonnenschein.
  10. OLi sollte die Architektin mal fragen ...

    OLi sollte die Architektin mal fragen, was Sie denn für o.g. Honorar noch so an Leistungen erbringt. Lt. HOAIAbk. gibt's da Vorgaben, die der Architekt/Planer zu erbringen hat.
    Bei geringerem Honorar gibt es meist auch entsprechend weniger Leistung, die Architekt/Planer aber auch nicht genauer erläutert!
    Stichwort Kostenberechnung nach DINAbk. 276, Ausführungsplanung gleich hochkopierter Bauantrag, etc.
    MfG
    Gleser Ralf
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