Wir haben einen Architektenvertrag über die Errichtung einer Doppelhaushälfte in NRW (Leistungsphase 1-7, Zone 3 Mitte) im Holzständerwerk unterzeichnet. Die Bauleitung sollte nur stichpunktartig erfolgen, da die Vergabe an einen Generalunternehmer geplant war und von diesem übernommen werden sollte. Ausgenommen davon sollte der Kellerbau ausgeschrieben werden. Weitere Ausschreibungen nur dann, wenn kein Generalunternehmer gefunden wird.
Alle Angaben des Architekten zu den Kosten in der Kostenschätzung sowie in der Kostenberechnung sind als BRUTTO-Summe aufgeführt bzw. die MwSt wurde nicht einzeln ausgewiesen. In der Gesamtsumme sind keine Grundstückskosten enthalten.
Kostenschätz. : Gesamt 184000 €, Bauwerk 156000 €, Architekt 13000 €
Kostenberech. : Gesamt 207000 €, Bauwerk 179000 €, Architekt 13000 €
(Von den 179000 € Bauwerkskosten sind 28000 € Eigenleistung, der Rest von 151000 € ist Unternehmerlohn)
Wir bekamen ein Aufforderung zur Abschlagszahlung und eine Honorarberechnung-Leistungsphase 1-4 27 % (anrechenbare Kosten 178000 €) =5878,70 € und Leistungsphase 5-7 39 % anrechenbare Kosten 151000 €) =7335,05 €. Gesamthonorar 13213,75 €. (keine Angabe Brutto o. Netto)
Ausgehend davon, dass in diesem Honorar die Kosten für die Ausschreibung aller Unternehmergewerke enthalten sind und um die Kosten zu senken, wies ich unseren Architekten an, weitere Ausschreibungen nur nach Aufforderung anzufertigen, da wir uns in Verhandlung mit einem Generalunternehmer befinden. Ich bat ihn auch um Angabe seines bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Honorars.
Auf Basis der Kostenberechnung bekam ich eine Honorarberechnung Leistungsphase 1-4 27 % und 5 25 % (anrechenbare Kosten 154052 €) =9954,36 € und Leistungsphase 6-7 14 % (anrechenbare Kosten 27568 €) =482,47 € für Kellerrohbau + 4 % Nebenkosten 417,47 €. Das Gesamthonorar 10854,30 €. (mit Angabe netto)!?
Mich wundert, dass bei der ersten Honorarberechnung BRUTTO-Kosten als anrechenbare Kosten verwendet werden, bei der zweiten aber netto-Werte. Ebenso, dass bei allen Angaben zu den Architektenkosten immer von BRUTTO die Rede war und bei der letzten Honorarberechnung plötzlich aus BRUTTO netto wird!
Ich fühle mich echt verarscht. Muss ich eine so schlampige Arbeit auch noch honorieren?
Was mich noch mehr wundert ist, dass ich gestern schon eine Abschlussrechnung bekommen habe, obwohl der Architekt weis, dass noch kein Vertrag mit einem Generalunternehmer unterzeichnet ist. Geht einer Abschlussrechnung nicht eine Kostenanschlagsrechnung und eine Kostenfeststellung voraus? Wird nicht mit den tatsächlich entstandenen Kosten gerechnet?
So, jetzt habe ich mir wohl den ganzen Frust von der Seele geschrieben. Ich hoffe, dass meine Ausführungen annähernd verständlich sind.
Vielen Dank für die Mühe!
Gruß Michael
Honorarberechnung Brutto ist plötzlich Netto!
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Honorarberechnung Brutto ist plötzlich Netto!
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Merkwürdig ...
Werter Fragesteller
ist das schon.
Alleine das in der KB bei über 20.000 € Mehrkosten das Honorar gleichbleibt, kann nicht richtig sein.
Grundlage der Abrechnung sind immer die anrechenbaren Kosten OHNE MwSt.
Und der Architekt MUSS die MwSt in seiner Rechnung ausweisen.
Welche Art der Kostenaufstellung Grundlage der Abrechnung ist, hängt am Vertrag.
I.d.R. wird bis LPAbk. 4 nach Kostenberechnung, LP 5-7 nach Summe der Angebote und 8+9 nach tatsächlichen Baukosten (+ geschätzte Kosten für Eigenleistung) abgerechnet. -
Aber wo führt der Weg jetzt lang?
Hallo Ralf,
was würdest du mir denn empfehlen, wie ich nun vorgehen soll? Ich für meinen Teil würde erst mal ein klärendes Gespräch führen wollen, bin mir aber nicht sicher, wie meine rechtliche Position überhaupt aussieht. -
Ohne nähere Kenntnisse ...
von Kosten und Vertrag ist da schwer raten.
Am besten Ihre Architektenkammer ansprechen und dort nachfragen. Da sitzen im Allgemeinen auch Honorarfachleute. Ob die Beratung was kostet, sagen die Ihnen auch.
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