Honorar-Angebot richtig?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Honorar-Angebot richtig?

Hallo,
wir haben ein Angebot von unserem Architekten bekommen. Nun sind wir aber etwas irritiert. Wir haben dem Architekten unsere finanzielle Schmerzgrenze von 230000,- € angegeben. Die Eigenleistungen könnten sich bei max. 30000,- € bewegen (überschlägige Berechnung des Architekt).
Der Architekt hat nun für das Angebot unsere "Schmerzgrenze" von 230000,- € genommen und Eigenleistungen von 30000 € zugrunde gelegt. Nach seiner Berechnung würden die Bauwerkskosten für das Haus bei 180 0000,- € liegen. Auf Nachfrage wurde uns erläutert, dass er von einer Gesamtsumme von 260000,- € ausgeht, davon Baunebenkosten von 37500,- €, Außenanlagen mit 15000,- € und eine Küche mit 10000,- € abgezogen habe und dann auf die Bauwerkskosten von 180000,- ohne MwSt komme (sei ca. 200000,- inkl. MwSt).
Sein Gesamthonorar für die Leistungsstufen 1-8 würde ohne MwSt bei knapp 19000,- € liegen. Hinzu kommen 8 % Nebenkosten. Er legt Honorarzone III Mindestsatz zugrunde.
Bisher haben wir uns über ein Haus mit den Grundmaßen ca. 9,50x9,50 in 1 1/2 geschossiger Bauweise mit Keller unterhalten (Kniestock ca. 1,50 m wenn dadurch das DGAbk. nicht zum Vollgeschoss wird).
Das Honorar kommt uns recht hoch vor. Die Stufen 1-4 sollen nach dieser Berechnung nach Leistungserfüllung zahlbar sein. Alle weiteren Stufen werden je nach Planungsstand angepasst (erhöht oder gesenkt).
In diesem Zusammenhang ist uns nun aufgefallen, dass der Architekt davon ausgeht, dass das Haus 260000,- € kosten darf. Aber was ist, wenn wir die Eigenleistung nicht erbringen können? Dann wäre unsere Finanzierung gefährdet. Müsste der Architekt nicht zumindest bei den Phasen 1-4 erst einmal von den finanzierbaren Kosten ausgehen (230000,- €) oder muss er gar anhand von den Gesprächen eine erste Kostenschätzung machen? Kann es sein, dass die Bauwerkskosten netto falsch berechnet wurden (ich komme da auf einen anderen Betrag, wenn ich von 200 000,- € die MwSt abziehe) oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten/Hilfe.
  • Name:
  • Martin
  1. etwas zu hoch

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Anrechenbare Kosten von netto 180.000 € ergeben die genannten 19.000 € netto Honorar. Wenn ich die anderen Zahlen richtig interpretiere, sind die anrechenbaren Kosten aber etwas niedriger:
    260.000  -  37.500  -  15.000  -  10.000 = 197.500 € brutto = 170.259 € netto. Das dazu passende Honorar Zone III Mindestsatz LPh 1-8 beträgt 18.048 € netto zuzüglich 8 % NKAbk. zuzüglich MwSt.
    Den Rest hat der Architekt richtig erklärt. Eigenleistungen gehen in die Honorarberechnung mit ihrem ortsüblichen Wert ein. Das Honorar LPh 1-4 berechnet sich aus der Kostenschätzung, das weitere Honorar aus den jeweils aktuellen Kosten (§ 10 HOAI).
  2. Eigenleistung hoch angesetzt

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Die Eigenleistung muss diskutiert werden. In einem Haus für 200.000 € stecken maximal 40 % Lohnkosten = 80.000 €. Hiervon 30.000 € einzusparen ist eine Riesenleistung. Sie müssen hierzu zwangsläufig auch Facharbeit ersetzen. Ohne Qualifikation kaum möglich.
  3. nun wird es klarer

    ich bin mit dem Nachfragen/Reklamieren recht vorsichtig, da ich Bedenken habe, dass die Zusammenarbeit darunter leiden könnte. Aber ich vermute mal, dass die MwSt falsch abgezogen wurde bzw. sich da ein Rechenfehler eingeschlichen hat. Mit Ihrer Antwort fühle ich mich nun jedenfalls sicherer.
    Wegen der Eigenleistungen sind wir uns nicht ganz sicher, ob wir das unterkriegen bzw. diese richtig ermittelt wurden. Wir wollen möglichst die Dämmmaßnahmen, Sanitär und Heizung komplett, Tapeten, Bodenbeläge und Dach decken selbst machen.
    • Name:
    • Martin
  4. Eigenleistungen sind auch Honorarpflichtig

    Der Architekt sollte Eigenleistungen nicht honorarmindernd berücksichtigen, es geht um Gewährleistung, Anweisung zur Ausführung, Überwachung und Termine.
    Ein Architekt hat durch Eigenleistung einen Mehraufwand.
    • Name:
    • Herr Klaus
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