Ist das schon mal jemanden passiert? Was macht man jetzt? Wir stehen unmittelbar vor dem Baustopp!
Danke für jede Hilfe ...
Hier sind Sie:
Ist das schon mal jemanden passiert? Was macht man jetzt? Wir stehen unmittelbar vor dem Baustopp!
Danke für jede Hilfe ...
Aber klar, das kostet natürlich extra Geld. Aber ist ja nur zu Ihrem "Vorteil". Gibt ja auch einen Gegenwert dafür.
Fazit: Da lauert eine Mehrkosten-Falle ...
"Ich erkläre hiermit, dass das in den beigefügten Bauvorlagen dargestellte Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht und die hierzu in den Bauvorlagen gemachten Angaben vollständig und richtig sind. "
Nun sind bei freistehenden Gebäuden geringer Höhe mit nur einer Wohnung die Anforderungen an den Brandschutz recht überschaubar.
Also die Planung des Architekten muss die Mindestanforderungen an den Brandschutz entsprechend der Gebäudekategorie gemäß Landesbauordnung enthalten. Das erklärt der Architekt schon mit seiner Unterschriften auf den Bauantragsunterlagen.
Mit der Baubeginnsanzeige hat der Architekt überhaupt nichts zu schaffen, wenn sein Auftrag beim Bauantrag endet. Hier sollte die Fertighausfirma einen Architekten / Ingenieur/Techniker haben, der das als Bauleiter/Fachbauleiter gem. LBOAbk. unterschreibt.
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