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Baustopp wegen "fehlender" Statik
BAU-Forum: Neubau

Baustopp wegen "fehlender" Statik

Hallo!
Ich bin mitten in der Bauphase, da flattert mir ein Bescheid ins Haus, welcher besagt die Bauarbeiten sofort einzustellen.
Als Begründung wurde das fehlen der Statik genant.
Die Statik wurde zusammen mit der EnEVAbk. und den Bauplänen zum Bauamt geschickt (November2003), und die Baugenehmigung erteilt.
Der Baubeginn war im März dieses Jahres.
Des weiteren war der Sachbearbeiter 2003 ein anderer als heute.
Durch die erneute (diesmal persönliche) Übergabe der Statik und der EnEV wurde der Baustopp zumindest mündlich wieder aufgehoben (der Sachbearbeiter hat Urlaub ...). Die Gebühr von 75 € und ein laufendes Verfahren können aber nicht mehr zurückgenommen werden.
Was soll ich nun tun? Widerspruch einlegen? was kommt da auf mich zu (mit/ohne Widerspruch) wer hat Erfahrung?
Danke Michael aus Rheinland/Pfalz
  • Name:
  • Michael
  1. Wichtige Frage, die wahrschienlich alles Entscheidet. Gibt es ...

    Wichtige Frage, die wahrschienlich alles Entscheidet.
    Gibt es eine Dokument, dass belegt, dass die Statik mit den anderen Unterlagen an die Bauaufsicht übergeben oder übersandt wurde?
    Ist es evtl. auf anderem Wege belegbar, dass die Statik entsprechend den Vorschriften beim Bauordnungsamt eingegangen ist?
  2. Re: Wichtige Frage

    Ein Begleitschreiben gibt es meines Wissens nicht, müsste mal die Architektin fragen. Soviel ich weiß wurden die Unterlagen "formlos" an das Bauordnungsamt übersendet. Aber ich frag mal nach.
  3. Nerven bewahren!

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich hatte auch mal so ein Fall. Da hatte ich in der Hektik doch tatsächlich vergessen, die Baubeginnsanzeige nebst Statik und Wärmeschutzausweis sowie Bauleiterbenennung beim Ordnungsamt vorzulegen. Die haben dann im Rohbauzustand gesehen, dass mit den Arbeiten bereits begonnen wurde und die Baustelle sofort stillgelegt. Das Schreiben lass sich wirklich schlimm. Ich habe dann die Unterlagen nachgereicht, mich beim Bauherren entschuldigt und die Kosten bezahlt. Danach kam nichts mehr hinterher. Ich würde da kein Fass aufmachen und nun "Beweisverfahren" einleiten, dass Sie die Unterlagen bereits zuvor abgeschickt haben. Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie vor Baubeginn tatsächlich eine Statik und einen Energieausweis hatten und hiernach auch bislang gebaut haben.
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