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Leistungen für Architektenhonorar
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Leistungen für Architektenhonorar

Hallo,
wir haben letzte Woche den Bauantrag für unser Einfamilienhaus durch einen befreundeten Architekten aus der Nachbarschaft gestellt.
Die beigefügten Zeichnungen des Bauantrages sind in DINAbk. A 3  -  Format. (Keine Bauzeichnung) Kosten hierfür als Freundschaftspreis inkl. Bauantrag € 2.200,-
Wir haben anhand dieser Zeichnungen bei verschiedenen Baugesellschaften angefragt und hierbei die Info bekommen, das die geleistete Arbeit des Architekten auch nicht höher zu bewerten ist mit dem Zusatz, das normalerweise richtige Bauzeichnungen im Großformat erstellt werden, ein Bauunternehmer aber auch nach diesen Zeichnungen Arbeiten kann.
Das ausführende Unternehmen baut mit 36,5er Porotonsteinen.
Im Bauantrag ist eine Wandstärke von 30 cm angegeben. Das Haus hat ein Maß von 9,49 x 9,49. Aufgrund der dickeren Steine verlieren wir im Haus an Wohnraum. Lt. unserem Bauunternehmer müsste der Architekt einen Nachtrag beim Bauamt stellen, mit veränderten Maßen, so das die Wohnfläche sich nicht verringert.
Auf Rückfrage teilte mir unser Architekt mit, dass das nicht nötig wäre. Das Bauunternehmen sollte ruhig mit den geänderten Maßen bauen, da die geforderten Abstandsmaße trotzdem eingehalten werden. Da hätte er schon ganz andere Probleme gelöst.
Meine Fragen:
Ist die Höhe des Architektenhonorars für die geleistete Arbeit wirklich ein Freundschaftspreis, oder normale Kosten.
Wie sehen Sie die Problematik mit der Dicke der Außenwand.
Ist die Mitteilung des Architekten in Ordnung oder würden wir persönlich große Probleme mit dem Bauamt bekommen.
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Heiner
  • Name:
  • Heiner Steinebach
  1. Genehmigungsplanung  -  Ausführungsplanung

    auch wenn der Architekt nur Zeichnungen für die Baugenehmigung gemalt hat, ist das ein superdumpinghonorar! er soll sich nicht von seiner Kammer und vor allem den Kammerkollegen erwischen lassen, von wegen HOAIAbk.-Einhaltung und so.
    Was die anderen wollen, sind Ausführungspläne im Maßstab 1:50 und genauer, da fällt noch mal ein erkleckliches honorarsümmchen an! wenn die Baufirma das ohne macht, ist es deren Problem, bzw. wenn es wirkliche Probleme gibt, Ihrs, weil Sie sich die Ausführungsplanung gespart haben.
    an jedem Detail lauern Probleme im Umfang von zig ... tausenden €, und Sie sparen an der Ausführungsplanung!
    Übrigens: wie läuft das mit Statik, Baugrund, Haustechnik ...?
  2. Planung ohne Format ...

    ist mir am liebsten . -)
    dazu einige Anmerkungen (auch in eigener Sache):
    es ist nämlich völlig egal, ob's 5 Pläne DINAbk. A0 gibt, oder 100
    Blätter DIN A3. beides hat seine Vorzüge, beides hat Nachteile.
    mir persönlich sind zwar Pläne in A3 am liebsten (die kann man
    auch auf der Baustelle bei Sturm auffalten und dafür gibt's sinnige
    klarsichthüllen), aber wer's kann (technisch), kann A0 günstiger
    herstellen  -  insofern aber nicht unbedingt ein qualitätskriterium.
    der eigentliche Nachteil von A3, speziell bei der Genehmigung:
    damit wird oftmals zu recht ;-) die berühmte "Küchentischplanung"
    vermutet  -  das ist die ach so billige Planung, bei der eigentlich nix
    richtig geplant ist. auf dieser Basis kann nicht wirtschaftlich
    "weiter"geplant oder gar gebaut werden. allerdings:
    Genehmigungspläne interessieren später eh nicht mehr, dann geht's
    nämlich um bewehrungs-, Montage-, Werk- und leitungspläne.
    wer dann auf Basis einer solchen "Superplanung" weiterplanen muss,
    hat den schwarzen Peter.
    da die erbrachte Planung nicht nur genehmigungsfähig sein muss,
    sondern auch ohne Änderungen "mach-mal-die-Wand-dicker" zum Erfolg
    führen muss, die Genehmigungsbehörde die erforderlichen wanddicken
    (noch) nicht genehmigt hat, bin ich skeptisch, ob das so einfach
    "freihändig" geändert werden kann  -  von Planungshaftung etc. ganz
    abgesehen.
    zum Thema Planungskosten gibt es klare Vorschriften, hr. jacob hat
    das schon dargestellt, allerdings könnte man noch eine andere
    Überlegung anstellen:
    das Honorar für das zeichnen der blanken Genehmigung ist gering,
    ergiebiger ist die "eigentlich" vorher notwendige geistige Arbeit.
    stellt sich die Frage, was wurde mit welcher intensität erbracht? ;-)
  3. Genehmigungsplanung vs. Werkplanung

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Ihr Architekt hat wie gewünscht eine Genehmigungsplanung erstellt. Die ist im Maßstab 1:100. Die Bauunternehmen hätten jetzt gerne Werkpläne, die sind im Maßstab 1:50 und enthalten nebenbei viel mehr Detailinformation. Die haben Sie aber nicht beim Architekten in Auftrag gegeben. Eine 30 cm starke Außenwand ist möglich. Es kommt auf das Material an und ob der Wärmeschutznachweis damit erfüllt wird. Infos sollten in der Baubeschreibung und im Wärmeschutznachweis enthalten sein, beides gehört zur Eingabeplanung. Wenn eine Firma lieber einen anderen Stein und eine andere Wanddicke ausführen will, ist das eine Abweichung, die nicht der Architekt zu vertreten hat. Ist hierfür eine Umplanung erforderlich, so ist diese im Prinzip vergütungspflichtig, wenn die vorherige Lösung des Architekten bereits in Ordnung war. Einfach größer bauen ist riskant. Selbst wenn alle Abstandsflächen und Grenzabstände eingehalten sind, kann das zu einem Baustopp, einem Bußgeld und zur Verpflichtung führen, geänderte Pläne nachzureichen.
    Zur Höhe des Honorars: Hat der Architekt die Leistungsphasen 1-4, also Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf und Genehmigungsplanung erbracht, würde sich bei geschätzten Hauskosten von 175.000 € ein Mindesthonorar von knapp 5.200 € ergeben. Die "nackte" Eingabeplanung, also ohne Hirnschmalz, macht hiervon ein Viertel aus.
  4. Preis ok

    ... bin zwar kein Profi, sondern nur Bauherr. Kann aber soviel sagen aus eigener Erfahrung:
    • 2200 € für die Genehmigungsplanung sind ein Nasenwasser. Das muss ein guter Freund sein von Ihnen, der gerne seine Zeit verschenkt. Ich baue zwar auch mit einem befreundeten Architekten, aber wir bleiben zumindest beim Mindestsatz der HOA. Ihr Architekt ist wohl deutlich darunter.
    • Genehmigungsplanung ist nicht Werkplanung. Man kann nach den Plänen der Genehmigungsplanung nicht bauen, da fehlt vieles, wie z.B. Entwässerung etc.
    • Was ich nicht verstehen kann: Warum gehen Sie denn um Himmmelswillen zu einem Bauträger, wenn Sie einen Freund haben, der Architekt ist. Das geht mir ja gar nicht in den Kopf. Sie werden beim Bauträger keinen Cent sparen.
    • Wenn der Bauträger eine andere Wand nehmen will als Ihr Architekt geplant hat, kann der Architekt das nicht riechen. Verschiedene Materialen bedingen verschieden Dicken. Dem Bauamt müssen Sie formal Kenntnis von den neuen Plänen geben. Aber wegen ein paar Zentimetern regen die sich nicht auf, solange keine Grenzen deswegen überschritten werden. Auf dem Bau arbeiten ohnehin keine Uhrmacher und ein paar Zentimeter größer oder kleiner passiert schnell ...

    Viele Grüße

  5. Was ich vergaß ...

    Was ich vergaß das Format, DINAbk. A0 oder DIN A3:
    • Mein Haus steht fast, d.h. wir haben auch Werkplanung hinter uns.
    • Wir haben von Anfang bis Ende mit DIN A3 gearbeitet. Ich wüsste gar nicht, wofür ich DIN A0 bräuchte.
    • Wenn ich wollte, könnte mein Architekt die Pläne in DIN A0 ausdrucken (er nutzt AutoCad, da ist das nur ein Knopfdruck). Aber wie gesagt, was wollen sie damit? Auf einer windigen Baustelle gegen DIN A0 zu kämpfen, macht keinen Spaß. Die Details erkennt man auf DIN A3 vollkommen ausreichend.
  6. warum ohne Bauleitung?

    Da Sie einen Freund haben der Architekt ist, kann ich nicht verstehen wieso Sie Ihn nicht für alle Leistungen beauftragen.
    Sollte er das beruflich nicht dürfen, so empfehle ich Ihnen dringend einen anderen Architekten mit dem Bauvorhaben zu beauftragen, sonst sind Sie dem Bauunternehmer ausgeliefert.
    Früher oder Später entstehen die ersten Probleme, und dann suchen Sie bei Ihrem Freund wieder Hilfe, oder wir sehen und dann hier wieder.
    MfG
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