Guten Abend,
wir planen einen Erweiterungsanbau an unser Haupthaus. Diesbezüglich hat der Architekt eines Kostenvorplanung gefertigt auf dessen Berechnung sein gefordertes Honorar basiert.
Nun habe ich eine Baufirma gefunden, die unter Beachtung all seiner Aufstellungen lediglich ca. 65 % seiner Kosten tatsächlich verlangt.
Aufgrund dessen hat der Architekt sein Honorar pauschal um 15 % nach unten korrigiert.
Ist dies vorgesehen/zulässig? Hätte er nicht gemäß dem tatsächlichen Angebot um 35 % verringern müssen? Ansonsten wäre doich der Willkür der anrechenbaren Kosten Tür und Tor geöffnet ...
Vielen Dank
Architektenhonorar - anrechenbare Kosten
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architektenhonorar - anrechenbare Kosten
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Zuerst einmal
kann der Architekt nicht einfach abrechnen was er will. Dazu gibt es eine HOAIAbk. die regelt, welches Honorar er für welche Leistungen bekommt.
Diese ist Ihnen doch sicherlich bekannt. Oder? Falls nicht, ggf. hier im Forum mal danach suchen, gibt es viele Einträge.
Wenn nicht ein paar Fragen an Sie:
0. Hatten Sie im Vorfeld mit dem Architekt über das Honorar geredet oder einfach mal "so" einen Auftrag gegeben (Ja auch mündliche Aufträge sind gültig). Und sind nun erstaunt, dass das Angebot nicht wie beim Küchenstudio oder im Autohaus "kostenlos" ist.
In welchem Bundesland sind Sie? Da gibt es ggf. Unterschiede.
1. Um welchen Betrag geht es denn überhaupt?
2. Welche Leistungen hat der Architekt denn GENAU erbracht?
3. Wie kann ein Bauunternehmer Planungsleistungen erbringen? Hat der einen eigenen Architekt oder hat der eine Zulassung als "Planer", denn Sie werden ja sicherlich einen Bauantrag einreichen müssen.
4. Was GENAU hat Ihnen denn der Bauunternehmer "geplant". Ein paar Plänchen mi Maßstabß 1:100 oder ein bisschen mehr?
Auch wenn ich kein Freund von HOAI bin weil ich da auch nicht alles gut finde, hier mal ein paar klare Worte:
WENN der Architekt alle Leistungen gemäß Auftrag erbracht hat und sich an die HOAI gehalten hat, dann hat er auch ein Anrecht auf die vollen Kosten. Punkt.
Wer der Ihnen dann 15: % entgegen kommt, ist doch schön. Hätte er vielleicht gar nicht müssen. Ein Gerichtsverfahren kostet deutlich mehr mit sehr ungewissem Ausgang für Sie vrmtl.
Ansonsten gibt es im Internet Online-Rechner für die HOAI.
Sollte der Fall jedoch tatsächlich ganz anders liegen, dann Sorry und dann dürfen Sie uns gerne weitere Infos zukommen lassen.
Ich nur Laie, keine Rechtsberatung. -
Hallo Herr Ostertag
vielen Dank für Ihre Antwort, auch wenn ich Ihnen entgegnen muss, dass meine Frage eigentlich klar und präzise war (letzte Fragestellung in diesem Beitrag)
Vorab
Es liegt ein mündlicher Auftrag vor.
Wir befinden uns noch in der Phase in der wir Details und Änderungen der Skizze besprechen.
Ich bin weder erstaunt dass es nicht kostenlos ist, noch bin ich völlig desinformiert an die Sache herangegangen, Herr Ostertag.
Sicherlich habe ich nicht die HOAIAbk. auswendig gelernt.
Wir haben mit Gesamtkosten von ca. 50000 € für den Erweiterungsanbau am Haupthaus kalkuliert und sind auch so an die Sache henangegangen. Dies haben wir auch dem Architekten als Wert mitgeteilt. Als Anhalt haben wir intern noch ca. 10 % Kosten für den Architekten bezogen auf die Baukosten vermutet.
Die erste Aufstellung betrug seitens des Architekten 60000 € anrechenbare Nettokosten (unsere hingegen ja 50000 Brutto, d.h. von vornherein ca. 40000)
Er hat Ihre besagten "Plänchen" im Maßstab 1:100 gefertigt. Gewisse Leistungen die er vorgeschlagen hatte sind von uns gestrichen worden (Begrünung des Anbaus auf dem Dach z.B. ) Trotzdem bleiben sie Bestandteil der Summe. Andere Erweiterungen die wir erwähnt haben (Kamin) werden ebenfalls nachträglich addiert. Ist das nicht inkonsequent, Leistungen die wegfallen drin zu lassen und Erweiterungen auch zu addieren?
ENTWEDER - ODER
Fakt ist, dass wir uns bemühen einen guten und günstigen Handwerker zu aktivieren und Aufgrund unserer vorangegangenen Erfahrungen auch einen solchen vorgeschlagen haben, der dieses günstigere Angebot unterbreitet hat.
So bietet er die Leistung für knapp unter 40000 € anstatt der prognostizierten 60000 € an.
Herr Ostertag, was hat das mit Entgegenkommen zu tun, wenn er pauschal von seiner offensichtlich überhöhten Kostenaufstellung 15 % abzieht? Dankschön!
"Vielleicht hätte er das gar nicht müssen"
Mit diesem Satz stellen sie das in den Raum was doch meine Frage ist!
Muss er auf"s Tatsächliche runtergehen? Muss er gar nicht runtergehen? Gibt es Pauschalsätze? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank -
Zu frühes Planungsstadium für Angebote
Hallo Frau Wallner,
wenn der Architekt Plänchen im Maßstab 1:100 gefertigt hat, dann dürften Sie sich in der Phase der Entwurfs- oder Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) befinden.
Das Planungshonorar bis zu dieser Phase kann nach den anrechenbaren Baukosten aus der Kostenberechnung ermittelt werden.
Zu den anrechenbaren Baukosten gehören auch Baukosten aus dem Ausbau und aus der Haustechnik und z.B. aus Wand- und Bodenbelägen (Wandbelägen, Bodenbelägen).
Erstens ist es von der Baufirma her unseriös, in dem, so schätze ich, frühen Planungsstadium auf Grundlage der Genehmigungsplanung ein Angebot für die Bauausführung abzugeben. Vergleichbare, qualitativ brauchbare Angebote erhält man erst, wenn folgende, weitere Planungen abgeschlossen sind:
Ausführungsplanung,
Tragwerksplanung, Energiesparnachweis,
Anfertigung aller Ausschreibungsunterlagen
Ich vermute, das Angebot, was Ihnen vorliegt, ist ein Schuss ins Blaue, bei dem noch wesentliche Dinge fehlen können und auch nicht alle Kosten angeboten wurden, die zu den anrechenbaren Baukosten für das Honorar zählen. Klären Sie erstmal mit dem Architekten ab, wo die Planung gerade steht und was noch an Planungsaufgaben gemacht werden soll. Lassen Sie den Architekt (oder auch einen Anderen) die Ausführungsplanung durchführen, mit Einarbeitung der Ergebnisse von Statik und Bauphysik, und dann die Ausschreibung durchführen. Nur so erhalten Sie belastbare und vergleichbare Angebote von Baufirmen.
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