Liebe Experten,
Wir wollen beginnen eine Doppelhaushälfte zu bauen.
Ist es besser/erforderlich vor dem Abstecken des Schnurgerüstes die Baugrenze bzw. Grenzsteine durch einen Geometer prüfen zu lassen oder lohn sich der Aufwand (ca. DM 3000.-) nicht wenn die Grenzsteine gefunden/vorhanden sind und maßstaebliche Entfernung mit den Bauzeichnungen vom Architekt überein stimmt.
Gruß Martin.
Vermessung des Geometers erforderlich!
BAU-Forum: Neubau
Vermessung des Geometers erforderlich!
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kann keiner helfen.
kann wohl mir keiner helfen?
Noch eine kleine Hilfe:
Der Baubetreuer des Nachbars-Doppelhaushälfte will unbedingt die Vermessung vom einem Vermessungsingenieur durchführen lassen, um festzustellen, ob die Grenzsteine auf der richtigen Stelle liegen., denn er will nicht die Verantwortung diesbezügliche späteren Streitigkeinen übernehmen.
ich bin jedoch andere Meinungen, weil die Grenzsteinen vorhanden sind und der Abstand dieser eiander mit der der Bauzeichnung stimmt, sehe ich keinen zwingenden Grund für die Vermessungen, was die Kosten wieder in die Höhe treibt.
Wäre für eine Meinung von Ihnen sehr dankbar.
MfG - Martin
PS: MB ist wohl im Urlaub? -
Nein, MB arbeitet manchmal
Und zwar nicht am Computer. Einmessen müssen Sie doch ohnehin, auch wenn Grenzsteine vorhanden sind. Fall aus der Praxis (bei Halle/Saale): Grenzsteine vorhanden, jeder verlässt sisch drauf. Als dann einige Entfernungen nicht so richtig passten, wurde der dusselige Bauleiter (ich) doch etwas stutzig. Was war passiert? Es waren zwar die richtigen Grenzsteine, aber an der falschen Stelle. Damit hatten die Kinder beim Spielen ihre Grenzen markiert ... -
Ja es wird dann nochmals von der Behörde vermessen!
was mich dann noch doppel ergärt sind die Gebühren doppel zu bezahlen. Das Vermessungsamt sagt, es kann nur nach Beantragung 6-8 Wochen die Vermessung ausgeführt werden. Wir wollen in 2 Wochen den Aushub machen (der Sommer ist fast vorbei), also geht es ohne einen Vermessungsingenieur (die reagieren sofort) gar nicht, dieser darf nach Auskunft der Veremessungbehörde nur den Grenzpunkten bestimmen jedoch keinen Grenzsteinen (falls nicht korrekt) versetzen/herrichten.
Nach Baufertigstellung macht das Vermessungsamt erst seine Arbeit. Also nach der Devise Doppelmessung hält besser!
MfG Martin. -
Seit wann ist MB kompetent in Sachen Vermessung? <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Bitte noch einige Fragen geklärt, dann ist vernünftige Antwort möglich:
Handelt es sich um ein Neubaugebiet? Wann wurden die Grenzen vermarkt?
Wird die andere Hälfte des DH gleichzeitig gebaut?
Hat den Lageplan zum Baugesuch ein Vermessungsbüro erstellt?
Grundsätzlich wird natürlich das neue Haus auf die Grenzen gerechnet und darauf eingemessen, dafür spielt es keine Rolle. ob die Grenzpunkte schon vermarkt sind oder nicht. (manchmal geschieht dies Jahre später).
So wie es sich bis jetzt darstellt ist eine doppelte Messung nicht erforderlich. -
MB ist da nicht kompetent
Wollte aber mal die Geschichte aus den Anfängen meiner Bauleitertätigkeit zum Besten geben ... -
dumdidumm
hehe, habe' ich vielleicht wohl doch Recht mit meiner Einschätzung gehabt) ) )
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Aber dafür noch in ...
Werst gemessen: russischer Theodolit -
oder Triangulation
einfache Triangulation MB, ist wie zwei und zwei zusammenzählen, nur dass das dann auch korrekt drei ergeben kann. -
Drei?
Au Mist, bei mir kam immer Wurzel aus 6 x i raus.
Jetzt ist klar, warum das Haus schief steht ... -
ist doch richtig
i ist dann ein Platzhalter -
Platzhalter?
Was ist das schon wieder? Kenne ich nur vom Kino ...
Ich dachte i steht für die Wurzel aus -1? -
Platzhalter = Handtuch der Deutschen auf den Liegen Mallorcas
Platzhalter = Handtuch der Deutschen auf den Liegen Mallorcas -
Was ist Mallorca?
Nie gehört -
Weil du nicht wie ich
so gut in Fremdsprachen bewandert bist, das ist nämlich französisch und heißt übersetzt mallör-da, also frei übersetzt da ist ein Fehler ... in der Berechnung -
Ich kann nicht mal katholisch
Aber habe gerade rausgekriegt, dass Mallorca was mit Urlaub zu tun hat. Jetzt muss ich nur noch rauskriegen, was denn eigentlich Urlaub ist ... -
genaue Definition Urlaub
setzt sich zusammen aus den Silben Ur und Laub. Und Laub sind die Blätter die von den Bäumen fallen, nur dass es halt ganz alte sind darum ja auch Ur. Und bei Bäumen na was fällt uns dazu ein werden Fenster gemacht, steht aber alles auf der HP von KHR. -
Und was hat das nun mit Mal Lorca zu tun?
MB ist eben ein biscken zurückgeblieben. -
Nein oh nein
jetzt bringst du alles durcheinander: Lorca war ein Dichter den seine Duz-Freunde Mal nannten. Nur um deine Frage vorwegzunehmen der hatte NICHTS mit der DINAbk. 18195 am Hut. -
Ich kenne auch einen Mal
Hieß er mit Nachnamen, aber der war nicht mit Mal Lorca verwandt.
Hat aber viel bunt gemacht. Und noch nen Mal gibbsen auch, den kenne ich aber nicht. -
Mal gippsen
kenne ich, macht aber keinen Spaß, man saut sich dabei immer so die Hände ein. -
Ach, mit der Hand?
Ich nehme immer putze dazu. -
Aber bitte
keine Lampenputzer, die stehen unter Naturschutz. -
Ich mach doch kein u für ein a vor
Lumpenputzer natürlich. -
Ich hoffe, ...
Ich hoffe, du meinst keine Klumpenputzer. -
was war'n hier los,
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kurzer Erfahrungsbericht Vermessung
Bei uns waren keine Grenzsteine vorhanden, weil großes Baugrundstück kurz vor Baubeginn durch vier Bauherren aufgeteilt. Nur die Außenpunkte des Gesamtgrundstückes waren bekannt. Der Vermesser hat vor Aushub die Gebäudeecken markiert, ohne diese wollte der Bauunternehmer nicht ausheben. Paar Tage später war er zur Einmessung des Schnurgerüstes nochmal da. Inkl. Zeichnung für Bauantrag - amtlichen Lageplan - hat die Geschichte genau 3000 DM gekostet. Das Vermessen der Einzelgrundstücke inkl. Grenzsteine erfolgte nach Fertigstellung, sonst können diese bei Erdbewegungen verschütt gehen, so ist das auch üblich sagte der Vermesser. Das wurde im übrigen vom Grundstücksverkäufer bezahlt. Die Vermessung des Gebäudes für das Kataster des Vermessungsamtes erfolgte erst 1 Jahr nach Fertigstellung, nochmal rund 400,- DM.
Wie Hr. Cerny schreibt sind die Grenzpunkte ja vorerst gar nicht notwendig, da das Schnurgerüst ja eh eingemessen wird, das Haus also auf dem richtigen Fleck landet. Das Ganze übrigens in Ba-Wü. Gruß Ulf Eberhard -
Oh Man: Bitte am Thema bleiben, ja!
Also noch eine Hilfe:
beide Doppelhaushälfte soll gleichzeitig gebaut werden. Es handelt hier sich hier um eine Baulücke, keine Neubaugebiet.
Die Grenze meines Nachbars-Doppelhaushälfte liegt an einem Grundstückt, wo der Bau vor 6 Jahren fertiggestellt war. Ich gehe davon aus, dass diese Grenze (mit Grenzstein) geometrisch auf dem richtigen Platz befindet.
Der Grenzstein auf meiner Seite liegt ungewöhnlich tief in der Erde (ca. 20 cm), weshalb bisher mit Anstrengung gefunden wurde.
Das Nachbarshaus an meiner Seite stehen schon seit mindestens 25 Jahren.
Die beiden Grenzsteinen liegen direkt an der Straßenseite (Bürgersteig), was also geometrisch in eine Achse nicht falsch liegen kann. Jetzt bleibt nur noch die eine Möglichkeit, diese beiden Grenzsteine an Entfernung zu messen. Dies habe ich gemacht mit einem Zollstock und es stimmt mit der 1/100-Zeichnung (Linear drauf gehalten) bis auf 6 cm überein.
Frage: kann man mit dieser Toleranz von 6 cm anmehmen, dass der Grenzverlauf stimmt (denn auf der Zeichnung 1/100 ist 1 mm=10 cm,
und wegen der Liniendicke der Grenze man keine 1/10 cm-Genauigkeit lesen!), sodass man die Absteckung des schnurgerüst nach diesen Grenzsteine herrichten, oder ist eine Einmessung des Geometer erforderlich (was wie oben gesagt 3000,- mehr kostet)? -
Gebäudeecken einmessen
Hallo Martin,
ich lasse grundsätzlich die Gebäudeecken vom Vermesser einmessen, um auf der sicheren Seite zu sein. Da der Vermesser sowieso noch die spätere Gebäudeeinmessung machen muss, kostet das dann nur den eigentlichen Aufwand also Stundensatz i.d.R. unter 1000,- DM. Beim Abstecken der Gebäudeecken wird dann gleichzeitig auch der Altbestand mit überprüft. Das bekomme ich schriftlich und kann dem Maurer weitergeben.
' -
habe Sie mit Vermesser hier das Vermessungsamt?
Hallo Bi-Bao,
Ihr Antwort habe ich nicht ganz verstanden. Bei mir mach der Kellerbauer die Absteckung der Gebäudeecken (sog. Schnurgerüst). Er richtet sich aber an dem vorhandene Grenzsteinen! und übernimmt deswegen keinerlei Garantie ob diese Grenzsteinen geometrisch an der richtigen Stelle liegt! .
MfG Martin. -
Genau
darum geht es ja Martin. Das Schnurgerüst macht Ihr Maurer, bei mir auch. Nur er bekommt durch ein Vermessungsbüro die genaue Lage der Gebäudeecken eingemessen. Anhand dieser Ecken legt er dann das Schnurgerüst an. Dann habe ich auch die Garantie, dass das stimmt, erst recht wenn es sich um einen Keller handelt! -
evtl. Bescheinigung für Bauamt?
Bei unserem Bau mussten wir mit Baubeginnsanzeige an das Bauamt eine Bescheinigung des Vermessers über die Grobabsteckung beifügen (NRW, vereinfachtes Verfahren). -
Sind Sie sicher, dass der Kellerbauer einmisst?
Kellerbauer hat bei mir das Schnurgerüst nach Aushub aufgestellt. Die Einmessung der Gebäudeecken durch Anzeichnen an dem Schnurgerüst hat jedoch der Vermesser gemacht (nicht Vermessungsamt - kommen die überhaupt irgend wann mal selbst?). Mit der von Ihnen beschiebenen Methode wird es keine Garantie geben ... Insofern verstehe ich auch den Nachbarn - ist ja von erheblicher Bedeutung, dass die Grenze zu Ihrem Doppelhausnachbarn auf den Zentimeter genau stimmt. Wenn ich Sie richtig verstehe kommen Sie selbst auf eine Toleranz von 6 cm. Wegen Grenzüberschreitung der Trennwand genau zwischen den Häusern gibt es im Forum auch schon kontoverse Diskussionen, das kann ein massiver Streitpunkt werden/sein. Nachbarstreit schon vor Baubeginn(Lassen Sie doch nach Stellung des Schnurgerüstes dieses zusammen mit Ihrem Nachbarn vom Vermesser einmessen, das ist die einzig sichere Methode. Hallo Hr. Cerny - ist sowas im Land der Bauvorschriften und Normen nicht vorgeschrieben? Ulf Eberhard
-
fast gleichzeitig
hatte die letzten zwei Beiträge noch nicht gelesen - Ergebnis etwa das selbe. Ich meine oben natürlich die Methode von Martin - messen mit dem Zollstock von vorhandenen Grenzsteinen. Gruß Ulf -
Also bei uns (in BW)
kam der Vermesser (auch Baulücke) hat erstmals eine Geländeaufnahme gemacht für den Lageplan, dann später 4 Pfosten mit Farbe in Boden gesteckt und eine Höhenfestlegung am nächsten Laternenmast. Dann Erdaushub und nochmals 4 Posten in der Baugrube mit der genauen Lage/Höhe für den Kellerbauer. Das war es. Zum Festpreis. Schurgerüst war daher nicht notwendig, da sich Kellerbauer an den 4 Pfosten in der Baugrube seine Eckpunkte selber stecken konnte. Und hat genau gepasst. OK, Grenzabstand ist auf allen Seiten ausreichend gegeben, da käme es auf +/-5 cm eh nicht an. Bauabnahme war allerdings noch nicht da. -
Spätere Vermessung entscheidet die Grenze.
Da wir notariel vertraglich so regelt, dass die Grenze nach Fertigstellung der Gebäude exakt vom Vermessungsamt eingemessen wird und die daraus resultierenden Mehr- oder Mindermaß entgultig bezahlt wird, kommt wahrscheinlich nicht ganz so streng heraus.
Also lasse ich dem Kellerbauer das Schnurgerüst herstellen. Die Vermessungsamt sagt definitiv: weil es um eine Genehmigungsfreistellung ist muss der Kellerbauer die fachgerechte Durchführung des Schnurgerüstes bescheinigen, dann geht alles in Ordnung.
Danke für Ihre Beiträge
MfG Martin -
Ha joooo dann ...
Ha joooo dann würd ich es auch so machen Martin und Geld sparenBin jetzt grad mal erstaunt, dass es eine so einfache Lösung bei der Grenzfestlegung zw. zwei Doppelhaushälfte gibt. Viel Glück beim Bauen. Ulf
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