Architektenhonorare MyHammer: Dumpingpreise, unlautere Angebote & AKNW-Stellungnahme?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenhonorare MyHammer: Dumpingpreise, unlautere Angebote & AKNW-Stellungnahme?

Zu Thread 1019: hier also, wie versprochen, die AW der AKNW zu Dumpinghonoraren und unlauteren Angeboten und Ausschreibungen bei My-Hammer.
Für die rege Diskussion, auch wenn diese ggf. nicht erwartet wird.
Macht's hübsch
Arch. Ralph Kaiser

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Architektenhonorare MyHammer: Dumpingpreise, unlautere Angebote & AKNW-Stellungnahme?" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Der Forumsbeitrag thematisiert Dumpinghonorare und unlautere Angebote für Architekten auf der Plattform MyHammer. Es wird auf eine Antwort der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) zu diesem Thema verwiesen.

    Ich empfehle Architekten, die auf MyHammer tätig sind, die Stellungnahme der AKNW genau zu prüfen, um sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein. Dumpinghonorare können zu Qualitätseinbußen und unlauterem Wettbewerb führen.

    Es ist wichtig, dass Architekten ihre Leistungen angemessen vergüten lassen und sich nicht durch unrealistische Preisvorstellungen unter Druck setzen lassen. Die Einhaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) kann hierbei eine Orientierung bieten.

    ? Gefahr: Unangemessen niedrige Honorare können zu mangelhafter Ausführung und rechtlichen Problemen führen.

    ? Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Angebote und Ausschreibungen auf MyHammer kritisch und lassen Sie sich im Zweifelsfall von der AKNW oder einem Rechtsanwalt beraten.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird in der Regel auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Baukosten.
    Dumpinghonorar
    Ein Dumpinghonorar ist ein unangemessen niedriges Honorar, das unterhalb der üblichen Marktpreise oder der Honorarordnung liegt.
    Verwandte Begriffe: Honorarunterbietung, Preisdumping, Wettbewerbsverzerrung.
    AKNW
    Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) ist die berufsständische Vertretung der Architekten in Nordrhein-Westfalen.
    Verwandte Begriffe: Architektenkammer, Berufsrecht, Standesvertretung.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architektenleistungen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten.
    Unlauterer Wettbewerb
    Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn ein Unternehmen durch unfaire Geschäftspraktiken versucht, sich einen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern zu verschaffen.
    Verwandte Begriffe: Wettbewerbsrecht, Irreführung, Preisdumping.
    MyHammer
    MyHammer ist eine Online-Plattform, auf der Aufträge für Handwerker und Dienstleister ausgeschrieben werden können.
    Verwandte Begriffe: Online-Marktplatz, Auftragsvermittlung, Handwerkerportal.
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder beschränkte Aufforderung an Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Leistung abzugeben.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vergabe, Wettbewerb.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Dumpinghonorare im Architekturbereich?
      Dumpinghonorare sind unangemessen niedrige Honorare, die unterhalb der üblichen Marktpreise oder der Honorarordnung liegen. Sie gefährden die Qualität der Architektenleistungen und führen zu unlauterem Wettbewerb.
    2. Was ist die AKNW?
      Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) ist die berufsständische Vertretung der Architekten in Nordrhein-Westfalen. Sie setzt sich für die Interessen der Architekten ein und berät ihre Mitglieder in berufsrechtlichen Fragen.
    3. Was bedeutet unlauterer Wettbewerb?
      Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn ein Unternehmen durch unfaire Geschäftspraktiken versucht, sich einen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern zu verschaffen. Dies kann beispielsweise durch irreführende Werbung oder das Anbieten von Leistungen zu Dumpingpreisen geschehen.
    4. Welche Rolle spielt die HOAI bei Architektenhonoraren?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Orientierungshilfe für die Berechnung angemessener Honorare und soll Qualität und fairen Wettbewerb sicherstellen.
    5. Was kann ich tun, wenn mir Dumpinghonorare angeboten werden?
      Sie sollten Dumpinghonorare ablehnen und auf die Einhaltung der HOAI bestehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die AKNW oder einen Rechtsanwalt, um sich beraten zu lassen.
    6. Sind Architekten verpflichtet, Aufträge auf MyHammer anzunehmen?
      Nein, Architekten sind nicht verpflichtet, Aufträge auf MyHammer anzunehmen. Sie können frei entscheiden, ob sie ein Angebot annehmen oder ablehnen.
    7. Welche Risiken bestehen bei der Annahme von Dumpinghonoraren?
      Die Annahme von Dumpinghonoraren kann zu Qualitätseinbußen, rechtlichen Problemen und einem schlechten Ruf führen. Architekten sollten daher darauf achten, ihre Leistungen angemessen vergüten zu lassen.
    8. Wie kann ich mich vor unlauteren Angeboten auf MyHammer schützen?
      Prüfen Sie die Angebote und Ausschreibungen auf MyHammer kritisch und lassen Sie sich im Zweifelsfall von der AKNW oder einem Rechtsanwalt beraten. Achten Sie auf realistische Preisvorstellungen und lassen Sie sich nicht durch unrealistische Angebote unter Druck setzen.

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      Aufgaben und Bedeutung der Architektenkammern für Architekten.
    • Qualitätssicherung in der Architektur
      Wie Architekten die Qualität ihrer Leistungen sicherstellen können.
  2. HOAI: Freier Markt vs. Gebührenordnung für Architekten

    weg mit den alten Zöpfen ...
    Endlich freier Markt für freieschaffende Dienstleistung!
    Die bisherige Regulierung bewahrheitet lediglich: Schlechtes muss nicht billig sein!
    Von

    "Gebührenordnungen sind in Deutschland nichts
    Außergewöhnliches, sondern klassisch für
    "Freie Berufe".
    Die HOAIAbk. hat dabei bereits eine Historie. Sie
    löste am 1. Januar 1977 den Vorgänger GOA
    (Gebührenordnung für Architekten), die seit
    1950 bestand, und die GOI (Gebührenordnung
    der Ingenieure) aus dem Jahr 1956 ab.
    Sie wurde seither mehrfach geändert, zuletzt
    anlässlich der Währungsumstellung von
    "DM" auf "€" im Jahre 2002.
    Die Honorarordnung wurde in der Vergangenheit
    mehrfach durch nationale Gerichte
    bestätigt. Jetzt ist strittig, inwieweit die
    HOAI sich mit dem freien Wettbewerb in
    Europa vereinbaren lässt. Bleibt abzuwarten,
    was dazu die deutschen Ministerien
    und letztendlich Entscheider in Brüssel bzw.
    Straßburg sagen werden. Am 01. April
    2008 ist jedenfalls im Bundesministerium
    für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bei
    einer Anhörung ein Entwurf der HOAI-Novelle
    mit viel Kritik an der Durchführbarkeit
    und Verkomplizierung niedergeschmettert
    worden.
    (Quelle: Wikipedia und BMWi) Gebührenordnungen
    sind in Deutschland nichts
    Außergewöhnliches, sondern klassisch für
    "Freie Berufe".
    Die HOAI hat dabei bereits eine Historie. Sie
    löste am 1. Januar 1977 den Vorgänger GOA
    (Gebührenordnung für Architekten), die seit
    1950 bestand, und die GOI (Gebührenordnung
    der Ingenieure) aus dem Jahr 1956 ab.
    Sie wurde seither mehrfach geändert, zuletzt
    anlässlich der Währungsumstellung von
    "DM" auf "€" im Jahre 2002.
    Die Honorarordnung wurde in der Vergangenheit
    mehrfach durch nationale Gerichte
    bestätigt. Jetzt ist strittig, inwieweit die
    HOAI sich mit dem freien Wettbewerb in
    Europa vereinbaren lässt. Bleibt abzuwarten,
    was dazu die deutschen Ministerien
    und letztendlich Entscheider in Brüssel bzw.
    Straßburg sagen werden. Am 01. April
    2008 ist jedenfalls im Bundesministerium
    für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bei
    einer Anhörung ein Entwurf der HOAI-Novelle
    mit viel Kritik an der Durchführbarkeit
    und Verkomplizierung niedergeschmettert
    worden. "
    aus Wiki:
    "Aufgrund von europarechtlichen Bedenken gegen die HOAI wird zurzeit ein neuer HOAI-Entwurf im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Der bereits im Februar 2008 vorgelegte erste Entwurf war in der Fachwelt (Kammern, Verbände, Fachpresse, Anwaltschaft) durchweg auf erhebliche Kritik gestoßen und infolge dessen Ende Mai 2008 zurückgezogen worden. "

    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  3. HOAI Novelle 2009: Schutz der Architektenhonorare geplant?

    Nichts für ungut, aber ...
    ich verstehe nicht ganz was die Aussage Ihrer Meldung ist.
    Erst gestern habe ich seitens "honoriger" Vertreter des BMVBS hören dürfen, dass die Novelle der HOAIAbk. 2009 kommen wird, natürlich angepasst an die Vorgaben aus Brüssel. Mir scheint als will die Politik, m.E. berechtigtermaßen, die HOAI in Deutschland schützen.
    Freier Markt und HOAI schließen sich m.E. nicht aus, im Gegenteil, soll doch die HOAI nur die wirtschaftliche Mindestgrundlage für die Baukultur und deren Schaffende sichern. Dumpingpreise tun dies mit Sicherheit nicht. Den richtigen Ingenieur oder Architekten zu finden bleibt, egal wie die Preise auch berechnet werden, immer Aufgabe des Bauherrn  -  gut so.
    • Name:
    • Arch. Ralph kaiser
  4. MyHammer: Betreiber für Dumpingpreise zur Verantwortung ziehen!

    Ich bin sogar dafür ...
    Ich bin sogar dafür den Betreibern dieser Plattform (öhöm) hier mal einen auf den Schandassel zugeben. Denn eines ist klar: zu so einer Sache gehören immer zwei, und mein Fäustel hilft recht kräftig dabei ...
  5. Architektenhonorare: Unverständliche Preisgestaltung – Erläuterung gesucht

    MoRüBe
    verstehe auch das nicht. Bitte um Erleuchtung! scheinbar steh'ich heute auf ...
    • Name:
    • Arch. Ralph Kaiser
  6. MyHammer Haftung: Wettbewerbsrechtliche Verstöße & HOAI-Verstöße

    Ach Ralf mit ph ...
    Ach Ralf mit ph :-)) der Betreiber wird dafür in die Haftung genommen. Wenn Architekten zu Dumping-Preisen anbieten, werden sie durch diese Plattform verführt (aus welchem Grund auch immer). Der Betreiber hat sicherzustellen, dass alles seinen rechtlich einwandfreien Gang geht.
    Knallhart ausgedrückt: Auktionen, in denen wettbewerbsrechtliche Verstöße (also z.B. gegen die HOAIAbk.) vorkommen, gibt es nicht, es sei denn, der Betreiber stellt sicher, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße nicht vorkommen können. Das verlangt natürlich Fachwissen beim Betreiber, aber das ist ja sein Problem, wie er sich sachkundig macht. Beim ersten mal gibt es so 10.000 € Bußgeld, beim zweiten Mal 100.000 beim dritten mal wird die Heimseite gesperrt für eine Woche.
    Mal schauen, ob man die Armleuch ... mit Ihrem Schwarzarbeitsportal nicht zur Räson bekommt ...
  7. HOAI & MyHammer: Wettbewerbsrechtliche Verstöße – Diskussion

    RüBe
    danke für die Erleucht ...
    Vielleicht wären Smileys nicht unrecht.
    > Knallhart ausgedrückt: Auktionen, in denen wettbewerbsrechtliche Verstöße (also z.B. gegen die HOAIAbk.) vorkommen, gibt es nicht, es sei denn, der Betreiber stellt sicher, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße nicht vorkommen können. <
    Guter Satz, aber ... mit dem "gibt es nicht" habe' ich so meine Probleme, da sicherlich Auktion und eine Preisbrechung (nach oben wie unten) sich gegenseitig beißen. Ergo wäre daher nur eines möglich, das Verbot dieser unnützen, ggf. alle Beteiligten schädigenden Dumpingsites. Denn letztlich bekommt man für weniger Geld nicht mehr und für mehr oft eben auch nicht mehr und ggf. eben auch weniger (Leistung, etc.).
    Gruß
    • Name:
    • Ralph Kaiser
  8. MyHammer Auktionen: Wettbewerbsrechtliche Verstöße verhindern

    jo! ...
    jo! und eine Zitatfunktion ...
    Den Satz "gibt es nicht" formuliere ich um: werden nicht als Auktion veröffentlicht.
  9. MyHammer: HOAI-Hinweis für Architekten & Auftraggeber – Rechtliche Lage

    Weder gegen My-Hammer, noch gegen die Auftraggeber kann vorgegangen werden.
    Die Aktivitäten auf

    Noch vor 2 Jahren wurde My-Hammer von den Architekten- und Ingenieurkammern (Architektenkammern, Ingenieurkammern) verpflichtet, einen Hinweis auf die HOAIAbk. mit Link zur Webseite der Bundeingenieurkammer bei entsprechenden Auktionen einzublenden. Auf der verlinkten Seite waren dann rechtliche Informationen zur HOAI für Auftragnehmer und Auftraggeber zu lesen.
    Diese Einblendung des Hinweises auf die HOAI gibt es seit einiger Zeit bei My-Hammer nicht mehr. Daran kann man sehen, dass die Betreiber dieser Rückwärtsauktionsseiten wohl rechtlich nicht verpflichtet sind, solche Angebote zu verhindern oder auf die Einhaltung der HOAI hinzuweisen.
    Auch gegen die Auftraggeber kann man i.d.R. nicht vorgehen. Übrig bleiben allein die Auftragnehmer, also unsere Kollegen, gegen die man eine Handhabe hat. Ist schon schade. Nur durch Anschwärzen kann man sich gegen den unlauteren Wettbewerb wehren.
    Aber bei meinen Beobachtungen von Auktionen auf My-Hammer Stelle ich auch fest, dass einige Anbieter nach einiger Zeit verschwinden, wohl weil Sie abgemahnt wurden, aber immer wieder neue Anbieter nachkommen, oder Abgemahnte sich neue, anonyme Accounts zulegen.
    Also wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als weiterhin die Auktionen zu überwachen und HOAI-Mindestsatzunterschreitungen zu dokumentieren und immer wieder entsprechende Meldungen an die Kammern zu verfassen. Eine Sysyphusarbeit.
    Bei der Meldung vom Herrn Kaiser an die AKNW (Nutzungsänderungsantrag für Keller zum Wohnraum) gehe ich aber davon aus, dass gegen die Anbietern nicht vorgegangen werden kann, da sich einfach nicht plausibel nachweisen lässt, dass die anrechenbaren Kosten höher als die unteren Tabellenwerte sind. Also darf dieser Auftrag wahrscheinlich nach Aufwand oder pauschal abgerechnet werden, sodass man dort keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß nachweisen kann, bzw. ein möglicher Verstoß nicht deutlich genug ist.
    Es geht ja auch aus dem Antwortschreiben von der AKNW hervor, dass das Anbieten von Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) in dieser Form grundsätzlich zulässig ist. Also die Abgabe von Angebotspreisen für Garagen- und Carportbauanträge, Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) für Garagen, Carports, kleinere Umbauten, Energieberatungen, Ausstellung von Energieausweisen, Nutzungsänderungsanträgern, Bestandsaufnahmen und Bestandsplananfertigung etc. sind meistens zulässig, sodass eine Meldung bei den Kammern oder der Wettbewerbszentrale auch nichts bringen wird.
    Interessant wird es erst ab der Größenordnung von Bauaträgen und Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) für Einfamilienhaus's. Bei solchen Aufträgen kommt es bei MYH immer zu HOAI-Mindestsatzunterschreitungen. Dort kann man recht einfach plausibel nachweisen, dass die Mindestsätze der HOAI unterschritten werden. Wer mal sehen möchte, wie so eine Beschwerde mit Plausibilitätsnachweis, die auch zur Weiterverfolgung führt, aussehen kann, einfach per E-Mail melden.
    Gruß

  10. Architektenkammer: Vorgehen gegen Dumpingpreise bei MyHammer?

    Sie dürften nicht unrecht haben, Herr Lott, aber ...
    >Planung und Baugenehmigung für den Ausbau des Keller als Wohnraum. Gesucht wird Architekt / Ingenieur
    Auftragsnummer 1650801<
    ... gerade darum geht es doch bei dem spezi. Beispiel. Dass das ganze hier nicht für 20 T€ zu machen ist, hatte ich bereits erläutert. Eine weitergehende Erl. würde zu weit führen.
    Nichtsdestotrotz sind die Arch.  -  und Ing. -Kammern wohl mit dem Thema beschäftigt. Und, dass die ein beschwerlicher Weg ist, dürfte jedem klar sein. Das ist so wie mit der schlechten Architektur, Bauplanung, Statik, etc. Ist halt auch "schade", dass jeder D ... zum Studium zugelassen wird und dann auch noch (ggf. durch Profs) durchgeschleust wird.
    Aber, so auch hier ist eine "bessere Welt" nicht durch Stillhalten zu erreichen. Insbesondere, wenn man gegen so tiefgreigfende und tiefenpsychologisch wirksame moderne Slogans wie bspw. "Geiz ist geil", "Wir hassen teuer" und "Ich bin doch nicht blöd", die übrigens in ähnlicher Weise von unseren Widersachern und meinen pers. "Hasssubjekten" den Bauträgern und Investoren und oha teilweise auch von Stadtverwaltungen verwendet werden.
    Also, den Mut nicht verlieren, so gibt dies ggf. wenigstens eine Lebenssinn, bes. in der Krise. lol
    Übrigens können Sie, Herr Lott, mir gerne ein paar Infos zu einer Beschwerde mit Plausibilitätsnachweis zumailen. Danke!
    • Name:
    • Ralph Kaiser
  11. Architektenleistungen: Qualität vs. Dumpingpreise – Ein Warnhinweis

    Ich finde das widerlich!
    Ich finde die Preistreiberei um jeden Preis einfach nur widerlich. Zudem schießen sich die Auftraggeber unterhalb eines gewissen Preisniveaus ja auch selber in den Fuß, oder sind die alle so naiv zu glauben, dass die gelieferte Qualität vom Dumpingpreis unabhängig ist? Wenn es nur darum ginge, einen Haufen Schutt wegzuschaffen, wo man nicht allzu viel pfuschen kann  -  bei allem, was qualifizierter ist, wird sich das Billigst-Werk hoffentlich am Auftraggeber rächen.
  12. MyHammer: Vorurteile vs. Realität bei Architektenausschreibungen

    Ach ...?
    Hallo Jens
    das klingt mir leider wie eine Ansammlung gern genommener Vorurteile.
    Ich vermute mal dass du noch keine Anfragen in MH eingestellt hast ...
    Gesehen und als Beispiel herangenommen werden hier gerne Auktionen, die völlig aus dem Rahmen fallen. Wenn man genauer hinschaut erkennt man aber, dass viele Auktionen nicht an den günstigsten Anbieter gehen, die meisten Anbieter reguläre Handwerksbetriebe sind und viele Anbieter schon einige Aufträge mit guter Bewertung abschließen konnten.
    Von durchweg Dumpingpreisen kann man auch nicht reden, es kommt aber zumindest bei höherwertigen Auktionen zu Preisunterschieden da Anbieter aus schwachen Regionen mitbieten, die schon seit Jahren sehr sparsam wirtschaften müssen und entsprechend ggf günstigere Fuhrparkkosten haben ...
    Zugegebenermaßen verstehe ich einige "Preisgestaltungen" auch nicht ...!
    Gruß
  13. MyHammer: Rückwärtsauktion & Signalwirkung für Dumpingpreise

    Handwerkerleistungen und private Dienstleistungen
    Auch wenn die Vergabe von Aufträgen im Handwerksbereich und privaten Dienstleistungsbereich zwar bedenklich ist, so ist aus rechtlicher Sicht dagegen erstmal nichts einzuwenden. Das Prinzip der Rückwärtsauktion führt dabei aber immer wieder zu den Dumpingpreisauswüchsen. Auch wenn der Auftraggeber nicht den günstigsten Anbieter wählt, so haben die abgebenen Dumpinmgpreise für andere Auftraggeber doch Signalwirkung. Der bei My-Hammer recherchierende Normalverbraucher meint dann, das wären reale, angemessene Preise, und der Handwerker um die Ecke, der reell kalkuliert und den 5-fachen Preis anbietet, wolle nur maximalen Gewinn abschöpfen. Dabei sind diese niedrigen Preise von Leuten eingestellt worden, die in keinster Weise kalkulieren können, keine Fachleute sind, und oft gar nicht in der Lage sind, den Auftrag fachgerecht auszuführen. Die Abgabe von verdeckten Angeboten nach dem Submissionsprinzip würde schon viel Abhilfe schaffen. Aber der Dienstbetreiber My-Hammer scheint da kein Interesse zu haben. Ist wohl nicht reißerisch genug.
    Aber darum geht es hier ja auch nicht. Hier geht es um Aufträge, für die eine preisrechtlich verbindliche Gebührenordnung gilt und wie Verfahren werden kann, wenn Anbieter gegen diese Gebührenordnung permanent und öffentlich verstoßen.
  14. Architekt & Generalübernehmer: HOAI-Preisrecht umgehen?

    RÜBE hat mir einen interessanten Link hierzu ...
    zugesandt (ich hoffe es ist i.O.).
    Recht interessant finde ich die Kombi. Arch. /Bauunternehmen (Generalübernehmer). Die Handhabe gg. diese Bieter dürfte sich i.A. etwas schwieriger gestalten. Jedoch unterliegen die Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) dem Preisrecht gem. HOAIAbk., also kommt der Generalübernehmer auch hier nicht aus.
    Das mit den "Handwerkerleistungen und private Dienstleistungen" ist m.E. erst einmal rechtlich wenig angreifbar, wie Herr Lott schon mitteilte, allerdings gibt es auch hier gesetzliche Vorgaben (die Politik laviert auch hier, siehe jüngste Vergangenheit  -  Erhöhung der "Absetzbarkeit" (anrechenbar ab 2009 sind 6.000 € statt bisher 3.000 €) solcher Dienstleistungen und eine diskutierte Legalisierung der Schwarzarbeit hier) und Beg"ehrlich"keiten der Gewerkschaften, weshalb ich auch hier davon ausgehen möchte, dass Preisbrecherei und Dumping nicht gern gesehen werden und ggf. eben auch straf- / zivilrechtlich verfolgt werden könnten, so die Herrschaften sich d'rum bemühen wollen.
    Ich denke, dass man einfach den Anfang machen muss, so es denn einen darstellt? , und diese Verstöße den entspr. Stellen (Kammern, IHKs, Unions) meldet, auch wenn's etwas (Zeit) aufwendig ist.
    Und unsere HOAI, deren Novellierung ggf. dieses Jahr noch kommen wird (eher ungewiss in 2009, da der Referentenentwurf "stockt") sollte uns Ing. schon etwas Wert sein ;-) Bei Gelegenheit Stelle ich im Forum mal noch einen interessanten Art. aus 12/2008 Süddeutsche Zeitung zur Diskussion ein.
    Grüße
  15. MyHammer Auktion: Sinnlose Angebote ohne Honorargrundlage?

    Was sind das für Leute?
    Ich frage mich, was das für Leute sind, die solche "Rumkaspereien" auf My-Hammer einstellen?
    Besonders in dieser Auktion können die Honorargrundlagen gar nicht genau ermittelt werden. Da es um eine Anfrage nach der Architektenleistung geht, die nicht mit der Ausführung von Bauarbeiten kombiniert ist, gilt natürlich die HOAIAbk..
    Warum bietet da überhaupt jemand, dann noch jemand aus BW, der in Berlin mehrere Großprojekte planen soll?
    Dem Bieter ist wohl nicht klar, dass ihm für 99.999 € der Auftrag im My-Hammer-System erteilt werden kann, auch wenn der Auftraggeber letztlich den Auftrag real doch nicht erteilt.
    Dann will My-Hammer ca. 4.000 € Provision für einen Auftrag, aus dem möglicherweise gar nichts wird.
    Gruß und danke für den Link
  16. Architektenleistungen: VOF-Verfahren statt MyHammer – Eine Alternative?

    Hallo Herr Lott
    Im Allgemeinen ist es heute, erst recht in der heiligen, globalisierten Welt, nichts Ungewöhnliches auch entfernte Aufträge anzunehmen und auszuführen, bspw. über VOF-Verfahren. Es geht ja schließlich auch um die Archiektur (wenigstens idealistisch von mir gesehen). Weshalb "Ausschreibende" bspw. das VOF-Verfahren (auch unter einer Honorarsumme von 200.000 €) nicht anwenden, sondern zu My-Hammer gehen, ist mir schleierhaft. Außer der zitierten "Geiz"-Mentalität gibt's dort nichts zu gewinnen, aber eher zu verlieren, z.B. Bauqualität, Baukultur, etc.
    Wenn Sie noch eine Info zu ...
    > Übrigens können Sie, Herr Lott, mir gerne ein paar Infos zu einer Beschwerde mit Plausibilitätsnachweis zumailen. Danke! <
    ... haben, gerne an einen meiner E-Mail-Accounts.
    Schöne Grüße
  17. MyHammer Provision: Hohe Kosten bei unsicheren Architektenaufträgen

    Das ist der springende Punkt ...
    Das ist der springende Punkt
    > Dann will My-Hammer ca. 4.000 € Provision für einen Auftrag, aus dem möglicherweise gar nichts wird<
    In der heutigen Zeit ist die Wahrscheinlichkeit dazu sehr sehr groß. Planung für lau.
    In der Kombination Architekt/BU werden vermutlich Aufträge erhofft.
    Nur, das ist in meinen Augen keine Akquise mehr, sondern nur noch pure Dummheit. Wir können heute ja schon wetten, falls es doch finanziert werden sollte, wie denn die Gewerke ausgeschrieben werden ...
    Qualifikation: Betriebshaftpflichtversicherung
    Übrigens: ist in Ordnung (breiter Smiley) ...
  18. AKNW Stellungnahme: Dokumente zur Honorarunterbietung folgen

    Kommt noch
    @ Herrn Kaiser
    Ich muss die Dokumente nochmal sichten und vielleicht etwas bearbeiten und anonymisieren, bin aber noch mit anderen Aufgaben befasst.
    Voraussichtlicht am WEAbk. erhalten Sie eine E-Mail von mir.
  19. Bezahlforum für Bauwesen: Kompetente Antworten gegen Geizmentalität?

    Ja Gott sei Dank ...
    haben wir auch noch etwas zu tun, trotz, oder wie ich meine immer mehr wegen, dieser "Geiz"- ...
    Übrigens, wie jeder auch hier im Forum Tätige bemerkt haben dürfte, sind hier doch so einige Fragesteller, die etwas, besser noch alles für lau haben wollen.
    Ich denke immer mehr über ein Bezahlforum nach (vgl. die Juraforen bspw.), bei dem man (der Fragende) dann auch wirklich kompetente notwendige und hinreichende AWs auf Fragen, Probleme, etc. erhalten dürfte (sollte). dann wär's das auch mit dem lau usw. Ich sollte nur mal Zeit haben. lol
    Danke für den breiten Smiley, RÜBE. Übrigens alleine wegen des Kürzels MORÜBE würde ich glatt meinen Namen ändern und nochmal heiraten.
    Vielleicht schaut ja mal wieder ein Moderator hier vorbei, wegen der gewünschten Smileys, Zitatfunktionen, etc., etc., etc.
    Grüße
    • Name:
    • Ralph Kaiser
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architektenhonorare auf MyHammer: Dumpingpreise und die AKNW-Stellungnahme

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Problematik von Dumpinghonoraren für Architekten auf Plattformen wie MyHammer. Es wird die Rolle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) beleuchtet, die sich gegen unlautere Angebote und Honorarunterbietung einsetzt. Die Teilnehmer diskutieren, ob der freie Markt mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) vereinbar ist und welche rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen drohen. Zudem wird die Verantwortung der Plattformbetreiber und die Qualität der Architektenleistungen bei extrem niedrigen Preisen thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: In MyHammer: Rückwärtsauktion & Signalwirkung für Dumpingpreise wird darauf hingewiesen, dass Rückwärtsauktionen zu Dumpingpreisen führen können, was negative Auswirkungen auf die Qualität der Architektenleistungen haben kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag MyHammer: HOAI-Hinweis für Architekten & Auftraggeber – Rechtliche Lage erwähnt, dass MyHammer verpflichtet wurde, einen Hinweis auf die HOAI einzublenden, um Auftraggeber und Auftragnehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag MyHammer Provision: Hohe Kosten bei unsicheren Architektenaufträgen wird die hohe Provision von MyHammer kritisiert, die im Verhältnis zum unsicheren Ausgang der Aufträge steht. Dies wirft Fragen nach der Wirtschaftlichkeit der Plattform für Architekten auf.

    👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten sich der Risiken von Dumpingpreisen bewusst sein und die Einhaltung der HOAI beachten. Auftraggeber sollten die Qualität der Architektenleistungen nicht dem Preis opfern. Weitere Informationen zur HOAI und den rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich auf der Webseite der Bundesingenieurkammer, wie im Beitrag MyHammer: HOAI-Hinweis für Architekten & Auftraggeber – Rechtliche Lage erwähnt.

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  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?

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