Architektenrechnung nach 12 Monaten: Was ist üblich? Kosten, Rechte & Vorgehen?
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
Dieser Thread behandelt die Prüfung einer Architektenrechnung nach längerer Zeit. Diskutiert werden übliche Kosten, Rechte des Bauherrn und mögliche Vorgehensweisen bei Unstimmigkeiten. Ein wichtiger Aspekt ist die Klärung, ob bereits Zahlungen geleistet wurden, da dies die rechtliche Situation beeinflussen kann.
Architektenrechnung nach 12 Monaten: Was ist üblich? Kosten, Rechte & Vorgehen?
ich habe ein Problem, aber damit bin ich hier sicher nicht der einzige! Ich möchte eine Frage an die Experten in diesem Foreum stellen. Bitte ehrlich Antworten! .
Zum Thema: Ich habe einen (damals befreundeten) Architekten über ein von Mir geplantes Projekt erzählt. Dieser hat min Eigenheim geplant und gebaut.
Es geht in dem Projekt um eine Wohngemeinschaft für Senioren. Ich habe eine Kostenschätzung und eine grobe Zeichnung erhalten, um bei den Banken vorzusprechen.
Unsere mündliche (ich weiß, mündlich nicht gut) wra, dass die Kosten bei Erteilung des Kredites verrechnet werden und in dem Fall, dass ich keinen Kredit bekomme solle ich Ihm 500,- € (so) geben.
Nun hat dieser Architekt meinen Dachboden ausgebaut. (nNicht wie es sich gehört, und es läft über Anwalt) und ich bekomme nach einem Jahr einen Rechnung für Leistungsphase 1+2 nach HOAIAbk.) über 6400,- €.
Den Kredit habe ich nicht bekommen. Die Kostenschätzung belief sich auf Baukosten von ca. 800.000 €.
Es war nicht abgesprochen, dass es nach HOAI abgerechnet wird. Er hat mir nichts davon gesagt.
Nun meine Fragen. (Die Frage ob ich blauäugig bin, lasse ich hier weg!)
1. Kann er die Summe einklagen, auch wenn ich keinen Kredit bekommen habe?
2. Hat er durch die fehlende Aufklärung (HOAI) etc. recht?
3. Kann ich mich als Laie rausreden (bis auf 500,- €)?
4. Ich weiß, dass er Arbeit reingesteckt hat, aber 6.400?
5. Mit dem Architekten sprechen oder Anwalt?
vielen Dank und bitte um Antwort
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
M. Schröder
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
KI-Analyse (GoogleAI): Architektenrechnung nach 1 Jahr: Rechte & Pflichten
Die Frage dreht sich um eine Architektenrechnung, die 12 Monate nach Leistungserbringung gestellt wurde. Hier sind einige wichtige Punkte, die zu beachten sind:
1. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.): Das Architektenhonorar richtet sich in Deutschland nach der HOAI. Diese regelt die Berechnungsgrundlagen, Leistungsphasen und Honorarzonen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Rechnung den Vorgaben der HOAI entspricht.
2. Architektenvertrag: Ein schriftlicher Architektenvertrag ist empfehlenswert. Dieser sollte den Leistungsumfang, das Honorar und die Zahlungsbedingungen klar definieren. Fehlt ein Vertrag, gelten die üblichen Regelungen der HOAI.
3. Leistungsphasen: Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in verschiedene Leistungsphasen (z.B. Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung). Die Rechnung sollte detailliert aufschlüsseln, welche Leistungsphasen erbracht wurden.
4. Verjährung: Honoraransprüche von Architekten verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
5. Kostenschätzung und Baukosten: Die Baukosten sind ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Weichen die tatsächlichen Baukosten erheblich von der ursprünglichen Kostenschätzung ab, kann dies Auswirkungen auf das Honorar haben.
🔴 Gefahr: Unklare oder überhöhte Rechnungen können zu Streitigkeiten führen. Es ist wichtig, die Rechnung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Architektenrechnung von einem unabhängigen Sachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen. Klären Sie Unstimmigkeiten schriftlich mit dem Architekten.
KI-Analyse (DeepSeek): Architektenrechnung nach 1 Jahr: Rechte & Pflichten
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, bei der die Vergütung für Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI streitig ist. Der Bauherr hatte eine mündliche Vereinbarung getroffen, die eine Pauschalvergütung von 500 Euro für den Fall vorsah, dass kein Kredit zustande kommt. Der Architekt hat nun jedoch eine Rechnung über 6.400 Euro auf Basis der HOAI gestellt, was deutlich über der ursprünglichen Absprache liegt.
❌ Widerspruch: Die Behauptung des Architekten, die Abrechnung nach HOAI sei ohne vorherige schriftliche Vereinbarung zulässig, ist rechtlich angreifbar. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.05.2006, Az. VII ZR 209/05) ist eine Vergütungsvereinbarung nach HOAI grundsätzlich schriftlich zu treffen. Eine mündliche Abrede, wie hier die 500-Euro-Pauschale, kann als konkludente Vereinbarung gewertet werden, die von der HOAI abweicht.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, dass der Architekt seine Aufklärungspflichten verletzt hat. Er hätte den Bauherrn vor Beginn der Leistungen schriftlich über die voraussichtlichen Kosten und die Abrechnungsmodalitäten nach HOAI informieren müssen. Die fehlende Aufklärung kann dazu führen, dass der Architekt seinen Vergütungsanspruch ganz oder teilweise verliert, insbesondere wenn der Bauherr als Laie nicht mit einer derart hohen Rechnung rechnen musste.
🔴 Gefahr: Die Gefahr besteht darin, dass der Architekt die Rechnung einklagt und der Bauherr aufgrund der fehlenden Schriftform in Beweisnot gerät. Allerdings ist die Erfolgsaussicht für den Architekten gering, da die mündliche Abrede und die fehlende Aufklärung gegen ihn sprechen. Zudem ist die Höhe der Rechnung von 6.400 Euro für eine reine Kostenschätzung und grobe Zeichnung bei Baukosten von 800.000 Euro unverhältnismäßig hoch.
✅ Zustimmung: Der Bauherr hat zu Recht Bedenken, dass die Rechnung überzogen ist. Die HOAI sieht für die Leistungsphasen 1 und 2 lediglich einen Anteil von etwa 7% des Gesamthonorars vor. Bei einem angenommenen Mindestsatz von 80.000 Euro Honorar (ca. 10% der Baukosten) wären dies maximal 5.600 Euro, wobei hier noch die vereinbarte Pauschale von 500 Euro zu berücksichtigen ist.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend einen auf Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann prüfen, ob die mündliche Vereinbarung rechtlich bindend ist und ob der Architekt seine Aufklärungspflichten verletzt hat. Parallel dazu sollte der Bauherr dem Architekten schriftlich mitteilen, dass er die Rechnung nicht anerkennt, und auf die ursprüngliche Absprache von 500 Euro verweisen. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist nicht zu empfehlen, da dies als Anerkenntnis gewertet werden könnte.
KI-Analyse (Qwen): Architektenrechnung nach 1 Jahr: Rechte & Pflichten
Der Sachverhalt beschreibt eine mündliche Vereinbarung mit einem Architekten über Planungsleistungen für ein Senioren-WG-Projekt, bei der weder ein schriftlicher Vertrag noch eine klare Abrechnungsgrundlage (z. B. HOAI oder Honorarvereinbarung) vereinbart wurden. Stattdessen wurde ein pauschaler Betrag von 500 € für den Fall einer Kreditablehnung genannt – ein deutlicher Hinweis auf eine begrenzte, nicht umfassende Mandatsübernahme.
🔴 Gefahr: Die nachträgliche Geltendmachung einer HOAI-basierten Rechnung über 6.400 € ohne vorherige schriftliche Vereinbarung, Aufklärung über die Honorarordnung oder Einwilligung in Leistungsphasen 1+2 ist rechtlich höchst fragwürdig und verstößt gegen die Transparenz- und Informationspflicht gemäß § 630c BGBAbk. sowie § 6 Abs. 1 HOAI 2021.
⚠️ Korrektur: Die HOAI ist keine zwingende Regelung – sie gilt nur, wenn ausdrücklich vereinbart oder bei fehlender Vereinbarung als Vertragsinhalt nach Treu und Glauben anerkannt wird; hier fehlt beides. Eine mündliche Vereinbarung über 500 € schließt eine HOAI-Abrechnung grundsätzlich aus.
➕ Ergänzung: Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Anspruch auf angemessenes Honorar nach § 630a BGB bestehen – doch dieses ist nach Art, Umfang und Erfolg der tatsächlich erbrachten Leistung zu bemessen; ein Dachbodenausbau (der zudem rechtlich umstritten ist) fällt nicht unter Leistungsphasen 1+2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung), sondern unter Leistungsphase 4–6 – was die Rechnung zusätzlich entkräftet.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, der Architekt könne die volle HOAI-Summe einklagen, ist falsch: Ohne wirksame Vereinbarung oder nachweisbare Aufklärung über die HOAI ist die Rechnung nicht durchsetzbar; zudem ist die Leistung (Dachbodenausbau) nicht deckungsgleich mit den in Rechnung gestellten Leistungsphasen.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Fragestellers, dass er sich als Laie nicht auf HOAI-Abrechnungen einlassen musste, ist vollkommen zutreffend – die Verpflichtung zur Aufklärung lag eindeutig beim Architekten.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern, um die Rechnung formell zu widersprechen, eine Leistungs- und Honorarprüfung einzuleiten und ggf. einen Schlichtungsantrag beim Architektenkammer MV zu stellen – eine außergerichtliche Klärung ist hier dringend geboten, bevor Fristen verstreichen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Leistungsphase, Honorarzone, Baukosten. - Leistungsphase
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung. - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Kostenberechnung, Baunebenkosten. - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und den Leistungsumfang, das Honorar und die Zahlungsbedingungen klar definieren.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphase, Honorar. - Verjährung
- Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Architektenhonorare beträgt in der Regel drei Jahre.
Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Hemmung. - Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der Baukosten, die in der frühen Planungsphase erstellt wird. Sie dient als Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Entscheidung, ob das Projekt realisiert werden soll.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Kostenberechnung, Planung. - Honorarzone
- Die HOAI teilt Bauvorhaben in Honorarzonen ein, die den Schwierigkeitsgrad der Architektenleistung berücksichtigen. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Honorar.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphase, Baukosten.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was tun, wenn die Architektenrechnung zu hoch erscheint?
Antwort: Vergleichen Sie die Rechnung mit den im Architektenvertrag vereinbarten Leistungen und Honorarsätzen. Prüfen Sie, ob alle abgerechneten Leistungsphasen tatsächlich erbracht wurden. Bei Unklarheiten fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten an. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Sachverständigen oder Anwalt hinzu. - Frage: Kann ich die Architektenrechnung kürzen, wenn ich mit der Leistung unzufrieden bin?
Antwort: Eine Kürzung der Rechnung ist grundsätzlich möglich, wenn die Architektenleistung mangelhaft war. Sie müssen dem Architekten jedoch zunächst die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen. Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung. - Frage: Was passiert, wenn kein schriftlicher Architektenvertrag vorliegt?
Antwort: Auch ohne schriftlichen Vertrag hat der Architekt Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe des Honorars richtet sich dann nach den üblichen Sätzen der HOAI. Es ist jedoch schwieriger, den Leistungsumfang und die Honorarvereinbarungen nachzuweisen. - Frage: Welche Rolle spielt die HOAI bei der Architektenrechnung?
Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine verbindliche Preisregelung für Architektenleistungen. Sie legt fest, wie das Honorar für die verschiedenen Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade zu berechnen ist. Die HOAI dient als Grundlage für die Rechnungsstellung und hilft, unangemessene Honorarforderungen zu vermeiden. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Kostenschätzung und einer Kostenberechnung?
Antwort: Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der Baukosten, die in der frühen Planungsphase erstellt wird. Die Kostenberechnung ist eine detailliertere Aufstellung der Kosten, die auf Grundlage der Ausführungsplanung erstellt wird. Die Kostenberechnung ist genauer als die Kostenschätzung und dient als Grundlage für die Finanzierung und die Vergabe der Bauleistungen. - Frage: Was bedeutet es, wenn ein Architektenhonorar "vereinbart" wurde?
Antwort: Wenn ein Architektenhonorar "vereinbart" wurde, bedeutet dies, dass Architekt und Bauherr eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen haben, die von den Sätzen der HOAI abweichen kann. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber transparent und nachvollziehbar sein. Es ist ratsam, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. - Frage: Kann der Architekt eine Rechnung stellen, obwohl das Bauprojekt nicht realisiert wurde?
Antwort: Ja, der Architekt kann auch dann eine Rechnung stellen, wenn das Bauprojekt nicht realisiert wurde. Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob das Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen.
🔗 Verwandte Themen
- Architektenvertrag kündigen
Gründe und Vorgehensweise bei der Kündigung eines Architektenvertrags. - Mängel bei Architektenleistungen
Was tun bei Fehlplanung oder mangelhafter Bauleitung durch den Architekten? - Architektenhaftung
Wann haftet der Architekt für Schäden am Bauwerk? - Bauzeitverzögerung
Ursachen und Folgen von Bauzeitverzögerungen und die Rolle des Architekten. - Streit mit dem Architekten
Wie lassen sich Konflikte mit dem Architekten vermeiden oder lösen?
-
Architektenhonorar: Wurde die Anzahlung geleistet?
und ...
haste ihm "damals" die 500 gegeben oder nix? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenrechnung prüfen: Kosten, Rechte und Vorgehen
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Prüfung einer Architektenrechnung nach längerer Zeit. Diskutiert werden übliche Kosten, Rechte des Bauherrn und mögliche Vorgehensweisen bei Unstimmigkeiten. Ein wichtiger Aspekt ist die Klärung, ob bereits Zahlungen geleistet wurden, da dies die rechtliche Situation beeinflussen kann.
⚠️ Wichtig/Achtung: Bevor weitere Schritte unternommen werden, sollte geklärt sein, ob eine Anzahlung geleistet wurde, wie im Beitrag Architektenhonorar: Wurde die Anzahlung geleistet? thematisiert wird. Dies kann Auswirkungen auf die Verjährung des Anspruchs haben.
💰 Kosten: Die Höhe des Architektenhonorars richtet sich nach der HOAIAbk. und den erbrachten Leistungsphasen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Baukosten und der erbrachten Leistungen ist essentiell, um die Architektenrechnung nachvollziehen zu können.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst alle offenen Fragen mit dem Architekten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsschritte und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie den Architektenvertrag und die Leistungsnachweise.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenrechnung, Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphase". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
- … Architektenhonorar: Berechnungsgrundlagen & Kosten …
- … Architektenhonorar verstehen: Wie sich die Kosten für Planung & Baugenehmigung beim Anbau zusammensetzen. Jetzt informieren & Honorar richtig einschätzen! …
- … Architektenhonorar, HOAIAbk., Baukosten, Anbau, Baugenehmigung, Architekt Kosten, Honorarzone, Mittelsatz, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … Anrechenbare Kosten in der Abschlagsrechnung zu hoch? So prüfen Sie Honorar, Leistungsphasen und Eigenleistungen. Jetzt informieren! …
- … Architektenvertrag, anrechenbare Kosten, Honorar, Leistungsphasen, Eigenleistungen, …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar zu hoch? Kostenprüfung, Leistungsphasen & Honorarordnung (HOAI)
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugenehmigung bei Insolvenz: Übergang auf Ersteher bei Zwangsversteigerung?
- … Urheberrechte und Haftung.[br]Verwandte Begriffe: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Urheberrecht, Bauvertrag …
- … Insolvenzversteigerung: Architektenhonorar – Übergang auf Erwerber? …
- … Plänen etc. hat. Vor allem unter dem Gesichtspunkt der nicht bezahlten Architektenrechnung und der fehlenden Vertragsbeziehung zwischen Architekt und Ersteigerer würde ich das …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatzansprüche, Honorar & Vorgehen?
- … des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den vertraglichen Vereinbarungen.[br]Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, …
- … Leistungsphasen …
- … Frage: Was bedeutet Einzelauftragsvergabe?[br]Antwort: Bei Einzelauftragsvergabe werden die einzelnen Leistungsphasen des Architekten (z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) separat beauftragt. Dies ermöglicht eine flexiblere …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen nach 3 Jahren: Rechnungsprüfung, Beweisführung & Fristen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung LP 1-8: Endabrechnung ohne Außenputz – Rechtens?
- … Architekt, LPAbk. 1-8, Leistungsphasen, Honorar, Abrechnung, Außenputz, Baurecht, HOAIAbk. …
- … noch fehlt, hängt davon ab, ob der Außenputz Teil der vereinbarten Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) ist. Die Leistungsphase 8 umfasst die Überwachung der Bauausführung …
- … in den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen enthalten ist, gehört er grundsätzlich zur Leistungsphase 8. Allerdings kann es sein, dass der Architekt und Sie vereinbart …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Architekt/Ingenieur: Kosten, Ablauf & worauf Auftraggeber achten müssen?
- … Rechnungsprüfung, Architekt, Ingenieur, Honorarprüfung, Bauabrechnung, Architektenrechnung prüfen, Ingenieurrechnung prüfen, Baukostenkontrolle …
- … Honorarsätze korrekt und entsprechen sie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), falls diese vereinbart wurde? …
- … die Haftung nimmt. Zudem wird ein bevorstehendes BGH-Urteil zur Auftragssplittung nach Leistungsphase 7 angekündigt. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Feuchtemessung im Haus: Hohe Kosten? Ursachen, Methoden & Alternativen?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenrechnung, Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphase" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenrechnung, Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphase" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Architektenrechnung nach 12 Monaten: Was ist üblich? Kosten, Rechte & Vorgehen?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Architektenrechnung nach 1 Jahr: Rechte & Pflichten
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Architektenrechnung, Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphase, Baukosten, Verjährung, Architektenvertrag, Honorar
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |