Architektenvertrag prüfen lassen: Kosten, Risiken & worauf Sie achten müssen?
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Architektenvertrag prüfen lassen: Kosten, Risiken & worauf Sie achten müssen?
Gruß Tobias
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Ich empfehle Ihnen dringend, Ihren Architektenvertrag vor Unterzeichnung von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen. Dies kann Sie vor finanziellen Risiken und rechtlichen Problemen bewahren.
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Leistungsumfang: Sind alle gewünschten Leistungen des Architekten detailliert beschrieben?
- Honorar: Ist das Honorar klar definiert und entspricht es der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)?
- Haftung: Welche Haftung übernimmt der Architekt bei Planungsfehlern oder Bauverzögerungen?
- Kündigungsbedingungen: Unter welchen Bedingungen können Sie den Vertrag kündigen?
🔴 Gefahr: Ein unklar formulierter oder nachteiliger Architektenvertrag kann zu erheblichen Mehrkosten und Rechtsstreitigkeiten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht oder einem unabhängigen Architekten prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen eines Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Er umfasst unter anderem Planung, Bauleitung und Kostenkontrolle.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAI. - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Leistungsphasen. - Leistungsverzeichnis
- Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung aller Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauvorhabens erbringt. Es dient als Grundlage für den Architektenvertrag und die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Bauplanung. - VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBAbk.) ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Baurecht. - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er umfasst unter anderem die Bauleistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Werkvertrag, VOB. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Architektenrecht. - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Dienstvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Warum ist es wichtig, einen Architektenvertrag prüfen zu lassen?
Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Eine Prüfung hilft, Risiken zu erkennen, unklare Formulierungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden. - Welche Kosten entstehen für die Prüfung eines Architektenvertrags?
Die Kosten für die Prüfung hängen vom Umfang des Vertrags und dem Stundensatz des Anwalts oder Architekten ab. Es ist eine Investition, die sich durch die Vermeidung von späteren Problemen auszahlen kann. - Was passiert, wenn der Architekt den Vertrag nicht anpassen möchte?
Wenn der Architekt nicht bereit ist, notwendige Anpassungen vorzunehmen, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen anderen Architekten zu suchen. Ein guter Architekt ist offen für konstruktive Gespräche und faire Vertragsbedingungen. - Welche Rolle spielt die HOAI im Architektenvertrag?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Der Vertrag sollte klarstellen, welche Leistungen nach HOAI abgerechnet werden und welche nicht. - Was tun bei Unstimmigkeiten während der Bauphase?
Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und halten Sie sich an die im Vertrag festgelegten Kommunikationswege. Bei schwerwiegenden Problemen sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Kann ich den Architektenvertrag nachträglich ändern?
Änderungen am Architektenvertrag sind grundsätzlich möglich, erfordern aber die Zustimmung beider Parteien. Alle Änderungen sollten schriftlich festgehalten werden. - Was ist ein Leistungsverzeichnis und warum ist es wichtig?
Ein Leistungsverzeichnis listet alle Leistungen des Architekten detailliert auf. Es ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle gewünschten Leistungen im Vertrag enthalten sind. - Wie finde ich einen unabhängigen Experten für die Vertragsprüfung?
Suchen Sie nach einem Anwalt für Baurecht oder einem erfahrenen Architekten, der nicht mit dem beauftragten Architekten verbunden ist. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten können hilfreich sein.
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Informationen über die Rechte und Pflichten, die Bauherren haben. - Baufinanzierung: So planen Sie Ihr Budget richtig
Ratschläge zur Finanzplanung für ein Bauvorhaben.
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Architektenvertrag: Kostenlose Prüfung – Realistisch?
soll aber nichts kosten, oder?
Und der Maurer könnte ja auch zwei Stockwerke für umsonst "Probemauern", bevor der Zimmermann seine kostenlose Künste am Objekt demonstriert?
Aber vielleicht irre ich auch, und Sie haben das Honorarangebot vergessen zu erwähnen. -
Architektenvertrag: RA-Prüfung nötig – Fallstricke erkennen
Mein Muse ...
hat mich heute noch nicht geküsst 😉. Und selbst wenn ich Muße hätte, würd ich es nicht tun - ob um die oder nicht - weil das ein RA machen muss.Aber ich ahne mal, warum der Kollege - so es denn so ist - sich seine Fallschirme eingebaut hat. :
Beim Vorentwurf schon sagen - da ist Ende Gelände -, aber keinerlei Festlegungn hinsichtlich Materialien usw. getroffen haben, wahrscheinlich kein Bodengutachten und selbstverständlich sind kostenmindernde Abstriche am Programm non grata.
Da würd ich sagen, Nö
*** -
Architektenvertrag im Forum: Klärung im Interesse der Architektenschaft
Nicht ganz fair, Klaus!
Der Fragesteller formuliert doch sein Anliegen offen und deutlich, nicht hintenherum. Und schon haust Du drauf! Immerhin hat er ein nicht gerade nebensächliches Anliegen, das sogar über die rein private Relevanz hinausweist.
Da es im Interesse der Architektenschaft liegen muss, dass diese Angelegenheit geklärt wird, sollte es wohl einen der in BAU.DE vertretenen Architekten geben, der klug genug ist, das genauso zu sehen und sich den Vertrag mal anzusehen. Wäre ich Architekt, würde ich es so machen.
Wenn diejenigen, die sich in diesem Forum engagieren, dabei an's Honorar oder an's entgangene Honorar denken würden, wäre es hier bald sehr ruhig, bzw. einige wenige Selbstdarsteller wären mit orientierungslosen Laien unter sich. -
Diskussion: Muße vs. Mousse – Korrekte Schreibweise
Orthografisches Karussell
Ehe nun der erste die Schreibweise "Mousse" vorschlägt, möchte ich nun behaupten, dass es "Muße" heißt. "ß", weil das "u" langgesprochen wird. Gegenstimmen? -
Architektenvertrag: Vertragsprüfung – Benötigte Unterlagen
Ohohohoh ...
Wir kennen weder die Kostenermittlung, die Vorgaben des Bauherren, das Baugebiet noch die Absprachen und den genauen Planungsstand.
Und will einer was sagen. NEIN.1) Herr Stodenberg, obliegt die Vertragsprüfung Juristen, nicht Architekten (oder rufen Sie eine Juristen an, wenn Sie wissen wollen, ob der Elektriker die Kabel richtig angeschlossen hat 😉
2) Müssten alle vertragsrelevanten Daten vorliegen, nicht bloß Vertragsentwurf und Zeichnung.
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Honorarhöhe bestimmen: RA für Architektenvertrag nötig?
RA?
Benötigt man als Architekt einen Rechtsanwalt, um die Honorarhöhe zu bestimmen? Zumindest kann man doch wohl erst nach Zurkenntnisnahme des Vertragstextes sagen, ob nun ein RA erforderlich, oder ob man nicht schon einiges Grundsätzliches dazu sagen könnte. Meinethalben nur mündlich, meine Güte! -
Korrektur: Orthografie-Hinweis – Muße richtig schreiben
Mousse ...
ist Muße mit ß statt 2s und Ortografie mit f statt mit ph.
Ent oder weder 😉 -
Architektenvertrag prüfen: Abwimmeln oder Hilfsbereitschaft?
Mann!
Man mache es nicht kompliziert, ehe man nicht festgestellt hat, dass es kompliziert ist! Bisher klingt das alles ein wenig nach Abwimmeln. Wenn ich den Verdacht habe, ein Berufskollege könnte unkorrekt arbeiten, dann gehe ich dem nach, wenn ich mit wenig Aufwand die Möglichkeit dazu habe, und spiele nicht die Krähe, die der anderen kein Auge aushacken will. Und mein Nest kann ich auch nicht beschmutzen, wenn es vielleicht bereits beschmutzt ist. Aber das ist nur so meine persönliche Mentalität. Andere denken vielleicht anders. -
Muße
"noch", 🙂 -
Architektenvertrag: Unkorrekte Arbeit – Woher der Verdacht?
Archievertrag
Woher ergibt sich das der Kollege unkorrekt handelt? -
Architektenvertrag prüfen: Sinnvolle Arbeitsteilung vs. Gefälligkeit
Herr Stodenberg ...
ich habe einen Preis für ein Schwedenhaus. Sie bekommen den Preis und den Grundriss und sagen mir, ob das Haus standsicher ist.
Den Vertrag bekommen Sie auch noch, aber das war's. Können Sie das beurteilen?
Das hat nichts mit Krähen, Nestern, Ostern und dicken Eiern, Futterneid oder Arroganz zu tun, sondern mit sinnvoller Arbeitsteilung.
Der Fragesteller möchte Wissen, ob er auf der sicheren Seite ist, wenn er den Vrtrag unterschreibt.
Was nützts ihm, wenn ein Architekt sagt könnte, hätte, wäre, wenn nicht aber dann -
Architektenvertrag: Haftungsrisiko bei Auskünften im Forum
Auskunftsvertrag
Der Beitrag ist ein Antrag auf Abschluss eines haftungsbegründenden Auskunftsvertrags.
Leicht gekürzt aus Andreas Impekoven, Rechtsberatung in newsgroups, de. soc. recht. misc, 2002-12-16:
"Die Rechtsprechung nimmt einen stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertrages an, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist ["Ich möchte nicht ins offene Messer rennen"] und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will [hier: Abschluss eines Architektenvertrags]; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist [genau ein solcher wird gesucht: "Hat ein Architekt hier im Forum die Muse"]. Der Auskunftgebende schließt durch Antworten einen Vertrag ab, weil er keine Verpflichtung hat zu Antworten und wenn er es doch tut, sein Handeln seinen Willen ausdrückt, den Vertrag anzunehmen.
Ergebnis laut Rechtsprechung:
1. ein stillschweigender Auskunftsvertrag
2. Anspruch auf Schadensersatz eines durch falsche Beratung eintretenden Schadens, wenn der Auskunftgebende sachkundig ist.
Weitere Anspruchsgrundlagen können sich aus deliktischer Haftung nach § 826 BGBAbk. ergeben, wenn grob leichtfertig eine unrichtige Auskunft erteilt wurde mit dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung durch die erteilte Auskunft. "
Das Problem der unerlaubten Rechtsberatung (das ich immer locker sehe) habe ich dabei noch außen vor gelassen. Aber allein das oben Gesagte reicht aus, dass ich nicht den Finger hebe, zumal der haftungsbegründende Auskunftsvertrag anscheinend unentgeltlich abgewickelt werden soll. Torsten, dein "Wäre ich Architekt, würde ich es so machen" ermutigt mich nicht. Die Grenzziehung musst du jedem hier im Forum selbst überlassen. -
Forum-Klima: Toleranz statt Holzhammer-Antworten im Baurecht
Na klar muss das jeder selbst entscheiden!
Mich stören nur die zu oft vorkommenden Holzhammerantworten und voreiligen Unterstellungen gegenüber Fragenden. Kann man nicht ein wenig toleranter und freundlicher an die Sache herangehen? Wes Geistes Kind jemand ist, das glauben viele der hier gewohnheitsmäßig Antworten stets in Sekundenschnelle zu erkennen. Manchesmal schon wurde danebengetippt, aber das unnötige böse Blut ward schon vergossen.
Also, etwas einfacher hatte ich mir die Sache in diesem Fall allerdings schon vorgestellt, wie ich zugeben muss. Und da ich keine Machete dabei habe, werde ich den Dschungel jetzt verlassen. -
Architektenvertrag: Kostenlose Beratung vs. Haftung – Meinungsaustausch
wir können es ja einfacher behandeln
Zu einer konkreten Frage gebe ich - wie immer - gerne eine Meinung ab, ohne Bedenken, in einen stillschweigenden haftungsbegründenden Auskunftsvertrag hineinzurutschen. Unterstellt haben wir beide Torsten: ich (und andere), dass hier kostenlose, haftungsbegründende Beratung größeren Umfangs gezogen werden soll, du, dass sich geziert wird weil die eine Krähe der anderen kein Auge aushacken will. Wahrscheinlich liegen wir alle falsch und es ist eine harmlose Frage wie viele andere auch. -
Forum-Klima: Kommunikationsstil und Umgangsformen im BAU-Forum
Noch einmal:
Es ist gar nicht mein Thema, wie die Ausgangsfrage gemeint war. Mein Thema ist der Kommunikationsstil der Antwortenden. Der macht nämlich das Klima aus, das im Forum vorherrscht. Und das ist oft genug bescheiden! Wenn man den Verdacht hat, es Frage jemand unredlich, dann müsste man dies erst einmal aufdecken, bevor man Tatsachen behauptet oder unterstellt. Das wäre doch mit einigen wenigen Reden und Gegenreden zu schaffen. Und es würde die Beteiligten rhetorisch ungemein schulen, 🙂 Aber nein, man will gar nicht besser werden, man will entweder seinen eigenen Agressivitätsstau abbauen oder sich (wem?) darstellen, ☹ Oder man findet es nicht der Mühe Wert, sich beim zwischenmenschlichen Umgang ein wenig anzustrengen. Weitere Motive sind denkbar.
Also mich stört es, wenn jemand einfach so angeblafft und er vorverurteilt wird. Das hat mit zivilisierten Umgangsformen wenig zu tun, ist aber typisch für Internetforen. Ich bin schon oft, nicht nur in BAU.DE , massiv angegriffen worden, weil ich jemand gegen solche Angriffe verteidigt habe. Aber wahrscheinlich kämpfe ich nur gegen Windmühlenflügel. Ich ändere rein gar nichts, weil ich keine Menschen ändern kann, nicht einmal mich selbst.
Oder doch? Richtig, es schult mich rhetorisch ungemein, 🙂 ) ) -
Forum-Diskussion: Überlegenheit auskosten – Niveau halten!
Genau
wer sich ausgenutzt fühlt braucht doch nur den Schnabel halten und seine geschätzten Kenntnisse nicht mitteilen. Aber somanch einer muss das Gefühl der Überlegenheit auskosten. Schade drum.
Bin mir nur sicher, das einige Beleidigungen Aug in Aug nicht wiederholt würden aus Angst vor körperlicher Unterlegenheit. Man sollte nur das äußern, was man bei Augenkontakt auch sagen würde. Hebt das Niveau ungemein, nicht nur das Rethorische.
Gruß Christian -
Architektenvertrag: Frage ohne Raum für Irrtümer?
Patron Stode ut ur Sverge ...
;-))
Selbst der berühmte Geistesbruder aus La Mancha hat nicht alles angegriffen, was des Weges kam.
Eine solche Frage lässt wenig Raum für Irrtümer. -
Architektenhonorar: Honorarrechner, Zusatzkosten & Architektenkammer
zurück zur Ausgangsfrage:
1.
auf archifee.de ist e. Honorarrechner (verlinkt?)..
2.
weitere kosten kommen ..
3.
als BH würde ich die Architektenkammer nach dem Honorar fragen
4.
20.000 € .. das wäre pi x Daumen Zone IVAbk. unten ... toll 🙂 -
Verteidigung im Forum: Architekten stärken – Stichworte richtig nutzen
Nochmal für Bruno:
ICH habe NICHT ANGEGRIFFEN; sondern einen Angegriffenen verteidigt. Und zwar ohne Ansehen der Person oder seiner Verteidigungswürdigkeit. Wie schön, wenn die Stichworte ("Windmühlenflügel"), die ich selber ohne Arg benutze, flugs in launiger Weise gegen mich gewendet werden, *grummel.
Was mich besonders veranlasst hat, den Fragesteller zu stärken: MSL hat es gerade unter Punkt 4 geschrieben. Da ist mir einiges nicht geheuer, auch wenn ich natürlich keine weiteren Einzelheiten kenne (OK). Ich möchte auch die ordentlich arbeitenden Architekten unterstützen und den Rest ruchbar machen helfen. -
Korrektur: Sverige statt Zwerge – Sprachliche Präzision
Ach, noch was, Bruno:
Das heißt nicht "Zwerge", sondern "Sverige"" -
Architektenvertrag: Vollumfängliche Prüfung – Anwalts Aufgabe!
alles schön und recht Torsten
nur stammt der Beitrag auf den du eingehst nicht von mir 😉
Zum Thema an sich: Die vollumfängliche Prüfung eines fremden Vertrags ist nichts, was man in einer Mußestunde mal so nebenbei erledigt. Es ist außerdem eher Anwalts Aufgabe als die eines Architekten. Jedenfalls fühle ich mich unwohl dabei, obwohl ich Ahnung habe und meine eigenen Verträge leidlich hinbekomme. Auf gut deutsch: ich kann es nicht. Das mit der möglichen Haftung kommt erschwerend hinzu. Darum habe ich den Finger nicht gehoben. Bei der Diskussion einzelner Passagen bin ich selbstverständlich gerne dabei, da kann ich meine eigene Praxis mit einfließen lassen. -
Architektenhonorar: 20.000 € für EFH – Berechtigte Honorarzone?
Wenn ein ...
Kollege 20.000 € Honorar für 150.000 € Baukosten haben möchte, muss ernicht unbedingt zum Rest gehören. HZ IVAbk. min = HZ III max. Und soooo schwer ist es nicht, mit einem Einfamilienhaus bei der Punktebewertung in HZ zu kommen (bei ehrlicher Einschätzung).
Aber er wird - wenn er nicht einen Versuchsballon gestartet hat ;-(- wissen, warum er dort hinkommt. Evtl. ist ja auch Statik, EnEVAbk. Nachweis und Entwässerungsgesuch mit drin?Eine sachgerechte Prüfung eines Vertrags durch einen RA ist nicht für 50 € zu haben. Und wenn der Fragesteller nach Muße und für lau (indirekt) fragt, war die Gegenfrage von Klaus Fuchs schon nicht unberechtigt.
@ T. Stodenberg
1) Sorry für das verschluckte i, meine Tastatur spinnt gerade.
2) Wer mit den Windmühlenflügeln winkt, gibt nun mal Steilvorlagen. Da gibt es nichts zu grummeln 😉, höchstens über das Eigentor.
3) Angriff ist die beste Verteidigung, sprach mal ein kluger Mensch 😉. Und bevor man verteidigt, sollte man schon sehen, wen oder was man verteidigt!
4) Noch ein Eigentor:
Brunos Name stand da irgendwo, schon bekam er Haue für meinen Beitrag. Und sich dann über Andere aufregen? Da fiele mir glatt die nächste literarische Vergleichsmöglichkeit ein 😉 )
**** -
Forum-Kritik: Ton im Forum – Lösungsvorschläge für besseren Umgang
Mal den Knoten zu lösen versuchen:
@ Bruno: Meine Kritik wurde konkret durch den Beitrag von Klaus ausgelöst, der für mich im Ton daneben lag. Ich hatte weniger Ralf D. im Auge, Dich noch weniger. Mein Rat an die Architektenschaft war eher allgemein gehalten und auch so gemeint. Also, Ihr müsst nicht Euer Visier herunterklappen. Eure Argumente leuchten mir ja auch ein. Ich meinte aber auch keine "vollumfängliche Prüfung", von der Du ausgehst, sondern nur ein Überfliegen mit anschließendem Rat, zum Anwalt zu gehen oder nicht. Etwas in der Art.
@ R. Dühlmeyer: Ich finde kein verlorenes i, aber ein e.
Und auch sonst wuselt da ganz schön durcheinander, wer da was geschrieben, und wer wann wen warum angegriffen hat. Lösungsvorschlag: Etwas präziser lesen, sprachanalytisch denken. Und an meine Adresse: So schreiben, dass es der Dümmste versteht, 🙂 (war nicht so gemeint).
Dass ich manchmal etwas spontan bin, weiß ich. Aber so haben wir zum Wochenausklang wenigstens noch etwas Leben hier. Und auch sonst war es ja nicht sinnlos, oder? Am Schluss nähert man sich immer an, wenn man nicht völlig vernagelt ist. Der Schlüssel dazu ist: Verstehen wollen. Wir schaffen das schon. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenvertrag prüfen: Kosten, Risiken & worauf achten?
💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Notwendigkeit der Prüfung eines Architektenvertrags, die damit verbundenen Kosten und Risiken. Es wird betont, dass die Prüfung idealerweise durch einen Rechtsanwalt erfolgen sollte. Die Diskussionsteilnehmer tauschen sich über Honorarfragen, Vertragsdetails und den Umgangston im Forum aus. Ein wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen kostenfreier Beratung und haftungsbegründenden Auskunftsverträgen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenvertrag: Haftungsrisiko bei Auskünften im Forum wird auf das Risiko eines stillschweigenden Auskunftsvertrags hingewiesen, der bei unentgeltlicher Beratung entstehen kann.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Honorarrechner, Zusatzkosten & Architektenkammer verweist auf einen Honorarrechner und empfiehlt, die Architektenkammer bezüglich des Honorars zu kontaktieren.
💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Angemessenheit des Architektenhonorars von 20.000 € bei Baukosten von 150.000 €. Im Beitrag Architektenhonorar: 20.000 € für EFH – Berechtigte Honorarzone? wird diskutiert, ob diese Honorarzone gerechtfertigt ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Architektenvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, um Risiken zu minimieren. Nutzen Sie Honorarrechner und holen Sie Informationen bei der Architektenkammer ein. Beachten Sie die Hinweise zum Haftungsrisiko bei unentgeltlicher Beratung im Forum.
Die Diskussionsteilnehmer legen Wert auf einen respektvollen Umgangston im Forum, wie im Beitrag Forum-Klima: Kommunikationsstil und Umgangsformen im BAU-Forum betont wird. Es wird angeregt, Kritik konstruktiv zu äußern und voreilige Unterstellungen zu vermeiden. Die Einhaltung eines professionellen Niveaus trägt zu einer hilfreichen und angenehmen Diskussionsatmosphäre bei.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenvertrag, Vertrag, Architekt, Bauvertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Architektenhonorar auf Stundenbasis: Abrechnung und Kostenkontrolle …
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- … forum/architektur/11033.php,/forum/architektur/10943.php,/forum/architektur/10856.php,/forum/architektur/10742.php,/forum/architektur/10631.php,/forum/architektur/10376.php, …
- … forum/architektur/10325.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
- … Kalkulation für Neubau prüfen: Wie Architekten-Kosten verstehen? Rohdaten, Rechenwege & transparente Kostenvoranschläge. Jetzt informieren! …
- … Kalkulation, Architekt, Rohdaten, Rechenwege, Transparenz, Baukosten, Materialkosten, Handwerkerkosten …
- … Architektur, Bauwesen, Kostenplanung, Kalkulation, Baufinanzierung …
- … Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen? …
- … wir haben von einer Architektin ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, um zu sehen, ob wir uns den von uns skizzierten Neubau leisten können. …
- … Die Architektin hat eine Zeichenansicht erstellt und uns die Grundrisse mit …
- … Ich habe daraufhin die Architektin angesprochen und sie wimmelt ab, nach dem Motto, wir geben …
- … Ich verstehe, dass Sie die Transparenz des Kostenvoranschlags Ihrer Architektin für den Neubau prüfen möchten. Es ist wichtig, die Grundlagen …
- … Rechenwege: Lassen Sie sich die Rechenwege erläutern, wie die Architektin von den Rohdaten zu den Gesamtpreisen gelangt ist. …
- … Ich rate Ihnen, die Kalkulation gemeinsam mit der Architektin zu besprechen und alle Unklarheiten zu klären. Eine transparente Kalkulation …
- … Wie kann ich die Rechenwege der Architektin überprüfen?Lassen Sie sich die Rechenwege detailliert erläutern und prüfen …
- … Welche Software wird für die Kalkulation verwendet?Architekten verwenden häufig spezielle Software (z.B. Nevaris) für die Kalkulation von …
- … Was tun, wenn die Kalkulation unklar ist?Sprechen Sie mit der Architektin und bitten Sie um eine detaillierte Erläuterung der Kalkulation. Klären …
- … Preise für Materialien und Handwerkerleistungen recherchieren und mit den Angaben der Architektin vergleichen. …
- … ArchitektenvertragRegelungen und Pflichten im Architektenvertrag, einschließlich Honorar, Leistungen und Haftung. …
- … Architektenauswahl: HOAIAbk.-Kostenschätzung nach DINAbk. 276 …
- … Zuerst wählen sie einen Architekten des Vertrauens. Eine Auswahl nach Angebotspreis ist unzulässig. Dieser …
- … ihnen als Bauherr, pingelig und Bauernschläue bedeutet höher Schätzkosten, Kenntnisse über Architektur und Technik bedeuten genauere Schätzkosten. …
- … Wenn sie kein Vertrauen in die Arbeit des Architekten haben, müssen sie den Auftrag abbrechen. …
- … Außerdem wurde die Kostenschätzung so dargestellt, dass jeder Architekt damit weiterarbeiten kann. …
- … Möglicherweise gehen die Versprechungen, die die Architektin gemacht hat, weit über das übliche Maß der DINAbk. 276 …
- … wenn die Kalkulation der DINAbk. 276 entspricht, wie beurteilen Sie als Architekt die Aussagekraft der Kalkulation? Würden Sie einem Architekten raten, die …
- … ich die Form der Kalkulation als Bauherr so deuten, dass die Architektin kein Interesse hat, das Häuschen zu errichten, nach dem Motto, …
- … Vertrauen vs. Kontrolle: Architekten-Kalkulation verstehen …
- … Also z.B. der Kostenpunkt Rohbau. Die Architektin hat versprochen, dass die tragenden Wände ermittelt würden, damit diese …
- … Mir wurde das Versprechen abgegeben, dass anhand dieser Arbeiten, jeder andere Architekt daran weiter Arbeiten kann, ohne nochmals von vorn anfangen zu müssen. …
- … Welche Dateien würden Sie als professionelle Architekten einfordern, um an der 1.600 euro - Arbeit anzuknüpfen? …
- … Architektenleistung: Erfahrung vs. Mengenermittlung – Anspruch? …
- … m³ umbautere Raum und und undplus die Erfahrung des Architekten bringen das Ergebnis. …
- … Wenn der Architekt mitliest, haben Sie bald keinen Planer mehr. …
- … Es gibt Firmen, die versprechen vorher Festpreise, rechnen dafür dann oft genug Reserven in die dann fest vereinbarten Preise ein, so das auch mit manchen Eventualitäten noch ein Gewinn übrig bleibt. Und für die ganz bösen Überraschungen steht dann eine Klausel im Vertrag, das diese Kosten doch weitergegeben werden. …
- … Architektenhonorar: Hoher Anteil an den Gesamtkosten? …
- … Über 73K für Architekt? …
- … Was verbirgt sich eigentlich hinter den Architekten und Ingenieurleistungen …
- … Vertrauensverlust in Leistungsphase 1: Vertrag beenden? …
- … (eventuell auch 2) das Vertrauen nicht mehr besteht, sollte der Vertrag einvernehmlich beendet werden. …
- … Architekten-Kalkulation: Formel vs. Vertrauen – Transparenz! …
- … Ich habe die Architektin gefragt, sie meint ,es gäbe eine Formel dafür, möchte mir jedoch nicht mitteilen, wie sie die 73000 euro berechnet hat. Stattdessen fordert sie mein Vertrauen ein. Sie ist Gerichtssachverständige, wenn der Richter fragt, wie kommen sie auf die Hausbewertung, wird sie ihm wohl sagen, Aber Herr Richter, sie müssen mir vertrauen! …
- … Ich vermute, derzeit ist der Ansturm auf die Baubranche Architekten Sachverständige Handwerker etc. so gewaltig, dass die im Prinzip …
- … Bauherr wird es in Kauf nehmen, weil er vielleicht sonst keinen Architekten findet. …
- … Kostenvoranschlag Neubau: Architekten-Kalkulation transparent prüfen …
- … 10966.php,/forum/alternat/10916.php,/forum/alternat/10360.php,/forum/alternat/10330.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11373.php,/forum/architektur/11340.php,/forum …
- … /architektur/11133.php,/forum/architektur/10837.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung? …
- … Architekt im Praktikum hat Planungsfehler verursacht? Kann das Architektenhonorar gekürzt werden? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren! …
- … Architektur, Baurecht, Honorar, Bauwesen, Planung …
- … Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei …
- … wir haben ein Architekturbüro mit unserem Bauprojekt beauftragt LP1-8. Der Vertrag wurde von dem Architekturbüro Senior Architekten unterschrieben. Die …
- … gesamte Planung und Umsetzung wurde jedoch von einem Architekten im Praktikum AiP durchgeführt. Leider mit nicht der nötigen Expertise und Unterstützung seiner Vorgesetzten. Dies hat zu erheblichen Planungs- und Umsetzungsfehlern (Planungsfehlern, Umsetzungsfehlern) geführt, Mehraufwand auf Bauherrenseite und erheblichen Mehrkosten. …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? Falls …
- … Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) Mehrkosten haben und sich fragen, ob eine …
- … Grundsätzlich ist das Architektenbüro für die Leistungserbringung verantwortlich, unabhängig davon, wer die Planung konkret durchgeführt hat. Der Architekt im Praktikum arbeitet unter der Aufsicht des verantwortlichen Architekten. …
- … Bei Planungsfehlern haftet das Architekturbüro. …
- … Mängelrüge: Dokumentieren Sie die Planungsfehler detailliert und setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Mängelbeseitigung. …
- … Architekt im Praktikum (AiP)Ein Architekt im Praktikum ist ein Absolvent der Architektur, der praktische Erfahrungen …
- … sammelt, um sich für die Architektenkammer zu qualifizieren. Er arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Architekten und lernt die verschiedenen Aspekte des Berufs kennen. Verwandte …
- … Begriffe: Junior Architekt, Berufsanfänger. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die …
- … Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen. …
- … an den Architekten oder Bauunternehmer, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie ist die Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung. …
- … AbnahmeDie Abnahme ist die formelle Bestätigung der Bauleistung durch den Bauherrn. Mit der Abnahme erklärt der Bauherr, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe. …
- … die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder Bauunternehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung. …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, die in der HOAIAbk. definiert sind. Sie umfassen unter anderem die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung. …
- … Was ist ein Architekt im Praktikum (AiP)?Ein …
- … Architekt im Praktikum ist ein Hochschulabsolvent der Architektur, der nach seinem …
- … Studium praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architektenkammer eintragen zu lassen. Er arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Architekten. …
- … Haftet ein Architekt im Praktikum für Planungsfehler?Grundsätzlich haftet …
- … das Architekturbüro für die Fehler, da der AiP unter Aufsicht arbeitet. Die interne Verantwortlichkeit kann jedoch anders geregelt sein. …
- … Welche Fristen muss ich bei einer Mängelrüge beachten?Setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Frist sollte ausreichend …
- … Kann ich das Architektenbüro wechseln, wenn die Fehler zu gravierend sind?Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, kann aber vertragliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten. …
- … die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient …
- … als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Architektenleistungen?Die Gewährleistungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und betragen in …
- … Was kann ich tun, wenn das Architekturbüro die Mängel nicht beseitigt?Sie können rechtliche Schritte einleiten und …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen zur HOAI und zur Berechnung des Architekt …
- … Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich …
- … Die Honorarordnungen, egal ob Ingenieur, Architekt, Arzt, Steuerberater, Anwalt etc. haben keine Verbindung zu Personen …
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung bei Planungsfehlern? …
- … 1776646275,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11306.php,/forum/architektur/11024.php, …
- … forum/architektur/10926.php,/forum/architektur/10683.php,/forum/architektur/10342.php,/forum/architektur/10238.php,/forum/architektur/10146.php,/forum/architektur/10137.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation ihrer Architekt …
- … Architektur, Bauwesen, Honorarordnung, Baurecht, Fertighausbau …
- … Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW? …
- … Mein Mann und ich sind Bauherren und werden ein Fertighaus in NRW bauen, wobei die Architektin nicht der Firma angehört, sondern uns als Verbindungsarchitekt …
- … Architektin ca. 6000-8000 brutto betrage. …
- … Um das Architektenhonorar zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte: …
- … HOAIAbk.-Konformität: Prüfen Sie, ob die Honorarkalkulation der Architektin der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entspricht. Die …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und legt Honorarsätze fest, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Baukosten richten.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Architektenhonorar. …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung, Bauprojekt. …
- … Baunebenkosten. Die Baukosten sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Baunebenkosten. …
- … ArchitektenhonorarDas Architektenhonorar ist …
- … die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk. und hängt von den erbrachten Leistungen, den Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts ab.Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Leistungsphasen. …
- … GrundleistungenGrundleistungen sind die typischen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringt. Dazu gehören beispielsweise die Planung, …
- … die Erstellung von Bauanträgen und die Bauleitung.Verwandte Begriffe: Architektenleistung, HOAIAbk., Leistungsphasen. …
- … Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen?Prüfen Sie die erbrachten Leistungen, die HOAI-Konformität, die …
- … Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen nach …
- … Wie beeinflusst die Bausumme das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet. Je …
- … von einer unabhängigen Stelle prüfen und verhandeln Sie gegebenenfalls mit dem Architekten. …
- … des Bodengutachtens ist eine Architektenleistung, die in der Honorarermittlung berücksichtigt wird, insbesondere bei der Planung eines Kellers. …
- … Was sind Grundleistungen des Architekten?Grundleistungen sind die Leistungen, die ein Architekt üblicherweise erbringt, …
- … Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. …
- … HOAIAbk.-konforme HonorarberechnungWie Architekten ihr …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Bauherren bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarprüfung: Nicht erbrachte Architektenleistungen absetzen …
- … Das gilt für den Zahnarzt oder die Autowerkstatt genauso wie beim Architekten. …
- … HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis …
- … in Eurem Architektenvertrag die HOAIAbk. genannt ist, dann sollte die Abrechnung auch auf deren Grundlage erfolgen. Da reicht ein Pauschalansatz von 2,5 % des Hauspreises nicht aus. …
- … 1776622567,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php,/forum …
- … /architektur/11386.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php,/forum …
- … /architektur/11345.php,/forum/architektur/11339.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussabnahme NRW: Raumhöhe 2,19m tolerierbar? Anforderungen, Toleranzen & Konsequenzen
- … Baurecht, Architektur, Bauabnahme, Wohnraum, NRW …
- … Hintergrund: Unser Architekt hat uns trotz unserer Bedenken zum Einbau einer Gipsdecke geraten und …
- … Der Architekt hatte uns die ganze Zeit immer versichert das passt - bis …
- … Frage 2: Muss der Architekt hier eintreten wenn die Schlussabnahme nicht klappt? …
- … Architektenvertrag: Haftung bei Raumhöhe-Unterschreitung? …
- … IHR mit dem Architekten einen eigenen Vertrag? …
- … Da Ihr die Decke selbst beauftragt habt, könnte die Haftung des Architekten ausgeschlossen sein. (sh. oben) …
- … Wohnung besorgen. Also auf jeden Fall die exakte Höhe im Mietvertrag nennen. …
- … Schlussabnahme: Toleranzbereich Raumhöhe & Architektenhaftung …
- … Beauftragungen von Handwerkern laufen so: Angebote werden eingeholt, der Architekt bewertet und fordert uns zur Freigabe auf. Wir unterschreiben dann den …
- … Handwerker-Vertrag den der Architekt vorbereitet. Gibt es da andere Wege? Ist er aus der Gewährleistung deswegen raus? …
- … Der Architekt ist für alle Leistungsphasen inkl. Bauherrenvertretung und KFWAbk. Beratung beauftragt. …
- … 11093.php,/forum/planung/10917.php,/forum/alternat/10999.php,/forum/alternat/10014.php,/forum/architektur/11404.php,/forum/architektur/11332.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, typische Komplikationen & Empfehlungen?
- … Werkstudent Architektur: Infos & Tipps …
- … Infos für Werkstudenten in der Architektur: Welche Informationen sind wichtig? Wo gibt es Komplikationen? Tipps …
- … von Architekten! …
- … Werkstudent, Architektur, Bauwesen, Bauplanung, Komplikationen, Informationen, Architekt, Bauherr …
- … Architektur, Bauwesen, Werkstudenten, Bauplanung, Kommunikation …
- … Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, …
- … Sehr geehrte Architekten und Architektinnen, …
- … Als Architekt kann ich dir folgende Informationen geben: …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er entwirft Gebäude, …
- … erstellt Baupläne und überwacht die Ausführung der Bauarbeiten. Architekten sind in der Regel in Architekturbüros oder in der öffentlichen Verwaltung tätig. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, …
- … Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt. …
- … BauvertragEin Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und …
- … auszuführenden Arbeiten, den Kosten und dem Zeitplan enthalten. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag. …
- … Was sollte ein Werkstudent in der Architektur unbedingt lernen?Ein Werkstudent sollte die Grundlagen der Bauplanung, die …
- … Wie kann man als Architekt das Vertrauen der Bauherren gewinnen?Durch Kompetenz, Zuverlässigkeit, transparente Kommunikation und …
- … Kommunikation mit Bauherren: Leitfaden für ArchitektenWie man effektiv mit Bauherren kommuniziert und ihre Erwartungen erfüllt. …
- … Rolle des Architekten in der BauplanungEin Überblick über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten im Bauprozess. …
- … Baugenehmigungen: Was Architekten wissen müssenInformationen über …
- … Kostenplanung im Bauwesen: Tipps für ArchitektenWie man realistische Kostenschätzungen erstellt und Kostenüberschreitungen vermeidet. …
- … Werkstudent Architektur: …
- … Werkstudent Architektur: Infos, Komplikationen & Empfehlungen …
- … /architektur/11402.php,/forum/alternat/11264.php,/forum/alternat/10981.php,/forum/alternat/10863.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
- … Dachgeschossausbau, Bauantrag, Rücknahme, Architekt, Vertrag, Kosten, Baurecht, Baugenehmigung, Handwerker …
- … Baurecht, Dachgeschossausbau, Architektenrecht, Handwerkerrecht …
- … Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen …
- … Wir haben eine Holzbau Firma in der Nähe gefragt was das kosten würde, diese hat darauf gleichen ihren Architekten hinzugezogen und er hat sofort Pläne und Skizzen somit …
- … wollten. Er meinte dann, wir würden diesen erst bekommen wenn der Architekt seine Arbeit erledigt hat, wir haben uns dann nichts weiter gedacht, …
- … Dieses vereinfachte Baugesuch hat der Architekt sofort nach der Nachricht des Bauamts erstellt und per Post zu …
- … Jetzt stehen wir da, wollten alles känzeln, doch der Architekt beharrt jetzt auf seine Rechnung. …
- … hatten mit dem Architekt nie einen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen, er hat auch nie einen Betrag erwähnt. Wir hatten jedoch mal E-Mail Kontakt mit ihm, indem kleine Änderungen verlangt wurden wie z.B. der Flur soll anstatt 1 Meter 1,5 Meter breit sein usw. …
- … Architektenvertrag: Überprüfen Sie den Vertrag mit dem Architekt …
- … einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben regelt. Er enthält Bestimmungen über die Planung, Bauleitung und andere Architektenleistungen.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure (HOAIAbk.), Bauvertrag …
- … Frage: Welche Kosten entstehen, wenn ein Bauantrag zurückgezogen wird?Die Kosten hängen von den bereits erbrachten Leistungen des Architekten und der Handwerker ab. Prüfen Sie die Verträge und …
- … Frage: Kann ich den Architekten wechseln, wenn ich unzufrieden bin?Ja, Sie können den Architekt …
- … Architektenvertrag kündigenInformationen zu Kündigungsfristen und -bedingungen im Architektenvertrag. …
- … Architektenvertrag: Konkludentes Verhalten bei Planung …
- … Verhalten einen Architekten mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) beauftragt. …
- … Honorar für Architektenleistung: Bauherrenpflichten & Aufklärung …
- … auf die Nebenkosten aufmerksam machen müssen. Mit dem Auftrag an ihren Architekten hat sich die Holzbaufirma den Auftrag gesichert, denn mit dem …
- … Bauplanung: Risiken von Angeboten ohne Architektenleistung …
- … mit erledigt statt dem Bauherrn klar zu sagen: Such dir einen Architekten, der eine Planung macht und eine Ausschreibung und dann komm …
- … Angebotspreis. Keine Ausschreibung - kein Angebot! Gern vermitteln wir dir einen Architekten. Dessen Kosten verrechnen wir dann gerne mit dem Ausführungskosten, wenn …
- … Architektenvertrag: Konkludent vs. schriftlich – Rechtslage …
- … konkludentes Verhalten möglich, da aber erstmals nicht wir den Vertrag, sondern der Zimmermann mit dem freiberuflichen Architekten geschlossen, und wir …
- … Ja hätte Sie, denn in Ihrem Angebot stand eine Pos. Mit Architekten und Genehmigunskosten. …
- … und unsere Skizzen der Zimmerei übermittelt. Diese gab die dem freiberuflichen Architekten weiter. Anhand dieser Skizzen erstellte der Architekt seine Pläne, da …
- … nicht ganz zusagten, gab der Zimmermann uns die E-Mail Adresse des Architekten, mit dem wir dann die Änderungen per E-Mail durchsprachen. …
- … Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) (Honorarordnung für Architekten …
- … (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- …
- … Der Architekt behauptet er hätte die LPAbk. 1-4 durchgeführt, LP1 ist doch die …
- … spätestens hier aufgeklärt werden mit welcher Summe wir u.a. mit dem Architekten rechnen müssen? …
- … Architektenhonorar verweigern: Vorgehen bei Streitigkeiten …
- … dann zahlen Sie weder das Architekten-Honorar noch die Gebühren des BA. Verweisen Sie beide an die …
- … die BA-Gebühren für die Fallbearbeitung lieber doch bezahlen und nur dem Architekten sein Honorar verweigern? Das wäre dann aber streng genommen inkonsequent, …
- … hätte ihnen gleich nach dem ersten Telefonat genau solch einen Vorvertrag vorlegen sollen und sie anschließend zu ihrem Architekt schicken sollen, nachdem …
- … Dachgeschossausbau: Streit um Architektenhonorar nach Rückzug des Bauantrags …
- … forum/architektur/11386.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11325.php,/forum/architektur/11229.php,/forum/architektur/11193.php,/forum/architektur/11075.php, …
- … forum/architektur/11006.php,/forum/architektur/10976.php,/forum/architektur/10885.php,/forum/architektur/10869.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Filigrandecke verspachteln: Pflichten Rohbauer? Kosten, Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibung
- … Filigrandecke, verspachteln, Rohbauer, Leistung, Leistungsbeschreibung, Vorbemerkungen, Bauvertrag, Kosten …
- … Rohbau, Deckenbau, Bauvertrag, Baurecht, Handwerk …
- … zur Leistung des Rohbauers gehört, hängt von den Vereinbarungen im Bauvertrag und der Leistungsbeschreibung ab. …
- … Klare Regelung im Vertrag: Idealerweise ist …
- … im Vertrag oder in den Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung explizit festgelegt, wer für das Verspachteln der Filigrandecken zuständig ist. Fehlt eine solche Regelung, kann es zu Unklarheiten kommen. …
- … Die Leistungsbeschreibung ist ein Dokument, das den Umfang der auszuführenden Arbeiten im Detail beschreibt. Sie dient als Grundlage für die Angebote der Handwerker und ist Bestandteil des Bauvertrags. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die …
- … Kosten zu kontrollieren.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Angebot, Vorbemerkungen. …
- … Vorbemerkungen sind einleitende Erklärungen oder Hinweise zu einer Leistungsbeschreibung oder einem Vertrag. Sie können allgemeine Informationen, Definitionen oder besondere Bedingungen enthalten, …
- … Bauvertrag …
- … Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem …
- … der Arbeiten, die Vergütung, die Bauzeit und die Gewährleistung.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
- … Antwort: In der Regel ist der Architekt oder der Bauplaner für die Erstellung der Leistungsbeschreibung und der dazugehörigen …
- … Frage: Was passiert, wenn im Bauvertrag keine Regelung zum Verspachteln getroffen wurde? …
- … erbracht. Wenn Sie also mit dem Betonierer keine besonderen Leistungen ausdrücklich vertraglich vereinbart haben, dann bleibt es für den Maler - blöd …
- … 1776635696,/forum/architektur/11367.php,/forum/architektur/10723.php,/forum/ausbauarbeiten/10257.php,/forum/aussenwaende …
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