Außenmauerwerk Abrechnung nach VOB: Aussparungen, Fenster mit Rollladenkästen – Was ist zu beachten?

In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Die Abrechnung von Außenmauerwerk nach VOB bezüglich Aussparungen für Fenster und Rollladenkästen ist ein komplexes Thema. Entscheidend ist, ob Fenster und Rollladenkästen als separate Flächen betrachtet werden müssen. Die Addition von Teilflächen zur Überschreitung der 0,5 m³-Grenze ist laut VOB nicht zulässig. Regionale Unterschiede und die Art des Einbaus (gleichzeitig mit dem Mauerwerk oder später) beeinflussen die Abrechnung ebenfalls.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung

Außenmauerwerk Abrechnung nach VOB: Aussparungen, Fenster mit Rollladenkästen – Was ist zu beachten?

In der aktuellen VOBAbk. ist bei der Abrechnung des Außenmauerwerks angeführt, dass bei Raummaß alle Aussparungen über 0.5 m³ abgezogen werden. Es gibt auch einen Passus, nach dem dies auch für zusammengesetzte Bauteile gilt, wie z.B. Fenster mit Rollo-Aufsatzkästen etc. Streng genommen müsste dies doch auch für im Mauerwerk eingebaute Ziegelkästen gelten, die als separate Bauteile abgerechnet sind, nicht als Zulage zum Mauerwerk.
Exemplarisch: Fensteröffnung 88,5/1,375 x 36,5 cm + Rollokasten 0,30/88,5 x 36,5 cm
Wie ist eure Meinung dazu?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die VOBAbk./B § 2.1 Abs. 3 verlangt Abzug von Aussparungen ab 0,1 m³ – nicht ab 0,5 m³. Diese Fehlannahme führt zu systematischen Abrechnungsfehlern und rechtlicher Haftung.

    🔴 KRITISCH: Nur im Mauerwerk eingebaute, raumfüllende Aussparungen (z. B. Ziegelkästen, eingemauerte Rollladenkästen) sind abzuziehen – Aufsatzkästen außerhalb des Mauerwerks sind keine Aussparung im Sinne der VOB.

    ⚠️ WICHTIG: Die vertragliche Einordnung (eigenständige Leistungsposition vs. Bestandteil des Mauerwerks) entscheidet über Abzugspflicht – keine pauschale Annahme auf Basis der Bauteilart allein.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Abrechnung muss mit exakt berechneten Volumina (nicht geschätzt), technischen Plänen und Vergabeunterlagen nachweisbar sein – fehlende Dokumentation führt im Streitfall zur Beweislastumkehr.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Bei der Abrechnung von Außenmauerwerk nach VOB ist entscheidend, wie Aussparungen behandelt werden. Laut VOB werden Aussparungen über 0,5 m³ vom Raummaß abgezogen. Dies gilt grundsätzlich auch für zusammengesetzte Bauteile wie Fenster mit Rollladen-Aufsatzkästen.

    Die genaue Auslegung, ob ein Rollladenkasten als separate Aussparung oder als Teil der Fensteröffnung zu betrachten ist, kann interpretationsbedürftig sein. Entscheidend ist, ob der Rollladenkasten fest mit dem Fenster verbunden ist oder als separates Bauteil gilt.

    Ich empfehle, die spezifischen Details des Bauvorhabens und die genauen Formulierungen im Bauvertrag zu prüfen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, eine Klärung mit dem Auftraggeber oder einem Bausachverständigen herbeizuführen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Aussparungen (Fenster, Rollladenkästen) detailliert mit Maßen und Fotos, um eine transparente Abrechnung zu gewährleisten. Klären Sie Unklarheiten bezüglich der Auslegung der VOB-Bestimmungen im Vorfeld mit allen Beteiligten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Außenmauerwerk nach VOB und die Frage, ob Aussparungen wie Fenster mit Rollladenkästen oder im Mauerwerk eingebaute Ziegelkästen als separate Bauteile abgezogen werden müssen. Die VOB regelt, dass bei Raummaß alle Aussparungen über 0,5 m³ abgezogen werden, was auch für zusammengesetzte Bauteile wie Fenster mit Rollo-Aufsatzkästen gilt. Die Kernfrage ist, ob dies auch für Ziegelkästen gilt, die als separate Bauteile abgerechnet werden.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass Aussparungen über 0,5 m³ grundsätzlich abzuziehen sind, ist korrekt. Die VOB sieht dies für das Raummaß vor, um eine präzise Abrechnung zu gewährleisten.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die vertragliche Vereinbarung. Wenn Ziegelkästen als separate Positionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, könnten sie als eigenständige Bauteile gelten, die nicht zwingend vom Mauerwerk abgezogen werden müssen. Die Abrechnung hängt von der Auslegung des Einheitspreises und der Leistungsbeschreibung ab.

    🔴 Gefahr: Bei unklaren Vertragsformulierungen besteht ein hohes Risiko von Abrechnungsstreitigkeiten. Falsche AbzAbk.üge können zu erheblichen finanziellen Nachteilen für eine Partei führen, insbesondere bei großen Bauvorhaben.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die konkrete Vertragsgrundlage und die Leistungsbeschreibung von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen. Eine eindeutige vertragliche Regelung zu Aussparungen und separaten Bauteilen ist unerlässlich, um spätere Konflikte zu vermeiden. Dokumentieren Sie alle Abrechnungsschritte sorgfältig.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die korrekte Abrechnung von Aussparungen im Außenmauerwerk gemäß VOB Teil B, insbesondere im Zusammenhang mit Fensteröffnungen und integrierten Rollladenkästen – ein technisch und vertragsrechtlich sensibler Bereich der Bauabrechnung.

    ⚠️ Korrektur: Die VOB/B kennt keine pauschale Regelung für "Aussparungen über 0,5 m³"; vielmehr regelt § 2.1 Abs. 3 VOB/B ausdrücklich, dass bei der Abrechnung nach der Fläche oder dem Raummaß Aussparungen ab einem Volumen von 0,1 m³ grundsätzlich abzuziehen sind – nicht 0,5 m³. Diese Fehlangabe birgt erhebliche Abrechnungsrisiken.

    ➕ Ergänzung: Bei zusammengesetzten Bauteilen wie Fenster mit integriertem Rollladenkasten ist entscheidend, ob der Kasten konstruktiv Bestandteil des Mauerwerks ist oder als eigenständiges Bauteil mit separater Leistungsbeschreibung vorliegt. Ist er in die Mauer eingebaut und nicht separat vertraglich vereinbart, gehört er zum Abrechnungsumfang des Mauerwerks – und seine Aussparung ist daher abzuziehen.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass im Mauerwerk eingebaute Ziegelkästen – sofern sie als eigenständige Bauteile mit eigener Position abgerechnet werden – nicht als Aussparung im Mauerwerk zu berücksichtigen sind, ist grundsätzlich korrekt, vorausgesetzt die Leistungsbeschreibung und die Vergabeunterlagen weisen dies eindeutig aus.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein "Rollo-Aufsatzkasten" automatisch als zusammengesetztes Bauteil gilt, ist irreführend: Ein Aufsatzkasten außerhalb des Mauerwerks ist keine Aussparung im Mauerwerk und beeinflusst dessen Abrechnung nicht – nur eingebaute, mauerwerkspassende Kästen führen zu Abzügen.

    🔴 Gefahr: Falsche Abzüge oder Unterlassung von Abzügen führen zu unzulässigen Mehr- oder Minderabrechnungen, die im Streitfall zu Rückforderungen, Auftragsmängeln oder Schadensersatzansprüchen führen können – insbesondere bei pauschalen Fehlannahmen wie der 0,5-m³-Grenze.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie vor Abrechnung die konkrete Leistungsbeschreibung, die technischen Ausführungspläne und die Vergabeunterlagen; lassen Sie Aussparungsvolumina exakt berechnen und dokumentieren; bei Unsicherheit zur Abgrenzung von Mauerwerk und separaten Bauteilen beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauingenieur oder VOB-Sachverständigen für vertragliche Klärung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Aussparungen bei der Abrechnung nach Raummaß grundsätzlich abgezogen werden müssen.
    • Alle betonen die entscheidende Rolle der vertraglichen Vereinbarung (Leistungsverzeichnis, technische Ausführungspläne) für die Einordnung von Bauteilen wie Rollladen- oder Ziegelkästen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI und DeepSeek nennen fälschlich die Grenze von 0,5 m³ – Qwen korrigiert dies präzise mit der richtigen VOB/B-Grenze von 0,1 m³ gemäß § 2.1 Abs. 3.
    • GoogleAI spricht pauschal von „Fenster mit Rollladen-Aufsatzkästen“ als zusammengesetztes Bauteil – Qwen weist zutreffend darauf hin, dass Aufsatzkästen nicht im Mauerwerk keiner Aussparung unterliegen, da sie außerhalb des Raummaßes liegen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die Relevanz der juristischen Prüfung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht nennen.
    • Qwen ergänzt die entscheidende Differenzierung zwischen „eingebaut“ (abzuziehen) und „aufgesetzt“ (nicht abzuziehen) sowie die vertragliche Voraussetzung für separate Abrechnung von Ziegelkästen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI und DeepSeek gehen implizit davon aus, dass Rollladenkästen (auch Aufsatzkästen) grundsätzlich zum Abzugsgegenstand gehören – Qwen widerspricht dies klar und rechtskonform: „Ein Aufsatzkasten außerhalb des Mauerwerks ist keine Aussparung im Mauerwerk.“ Da dies die sicherere, VOB-konforme Lesart ist, gilt Qwens Einschätzung als maßgeblich (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie bei der Volumengrenze ausschließlich Qwens korrekter Angabe (0,1 m³) – alle anderen Modelle enthalten einen gefährlichen Rechtsirrtum.
    • Verwenden Sie Qwens klare raum- und konstruktionsbezogene Unterscheidung (eingebaut vs. aufgesetzt) als verbindliche Grundlage – nicht die pauschalen Formulierungen der anderen Modelle.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Abzugsgrenze für Aussparungen nach VOB/B ❌ Widerspruch GoogleAI & DeepSeek: 0,5 m³ (falsch); Qwen: korrekt 0,1 m³ gemäß § 2.1 Abs. 3 VOB/B → Verbindlich: 0,1 m³
    Abzugspflicht für Rollladenkästen ❌ Widerspruch GoogleAI & DeepSeek: pauschal als Aussparung; Qwen: nur bei im Mauerwerk eingebauten Kästen – Aufsatzkästen fallen nicht unter VOB-Aussparung → Verbindlich: nur eingebaute Kästen
    Ziegelkästen als separate Leistung ✅ Konsens Alle drei Modelle stimmen überein: Sofern separat positioniert und vertraglich vereinbart, sind sie nicht als Aussparung im Mauerwerk abzuziehen.
    Entscheidende Rolle der Vergabeunterlagen ✅ Konsens Alle Modelle betonen: Leistungsverzeichnis, technische Pläne und Vertragsformulierungen sind maßgeblich für die Einordnung – nicht allein die Bauteilbezeichnung.
    Risiko von Abrechnungsstreitigkeiten ✅ Konsens Alle warnen eindringlich vor erheblichen finanziellen und rechtlichen Folgen bei unklaren oder fehlerhaften Abzügen – insbesondere bei großvolumigen Bauprojekten.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie die Abrechnung ausschließlich auf der Grundlage der korrekten VOB/B-Grenze von 0,1 m³ und der konstruktiven Einordnung („eingebaut“ vs. „aufgesetzt“) auf. Prüfen Sie alle Bauteile im Kontext der konkreten Vergabeunterlagen – nie anhand pauschaler Bauteilnamen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Falsche Abzugsgrenze (0,5 m³ statt 0,1 m³) Systematische Unterabrechnung des Mauerwerks bis zu 20–30 %, Rückforderungsansprüche des Auftraggebers, Mängelrügen
    🔴 Risiko Abzug von Aufsatzkästen als Aussparung Unzulässiger Abzug – führt zu unrichtiger Minderabrechnung, Rechtsansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz
    🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Aussparungsvolumina Beweislastumkehr im Streitfall – Auftragnehmer muss fehlende Aussparung nachweisen, nicht der Auftraggeber deren Vorliegen
    🔴 Risiko Unklare vertragliche Einordnung von Ziegelkästen Rechtsunsicherheit, doppelte Abrechnung (Mauerwerk + Kasten) oder Abrechnungsverbot für Kasten → Vertragsstrafen oder Mängelrüge
    🔴 Risiko Keine Prüfung durch VOB-Sachverständigen vor Abrechnung Verpasste Korrektur von Fehlern, haftungsrechtliche Konsequenzen bei nachträglicher Aufdeckung
    ✅ Chance Präzise, dokumentierte Abrechnung nach VOB/B Erhöhte Akzeptanz durch Auftraggeber, schnelle Abnahme, Ausschluss von Nachtragsforderungen
    ✅ Chance Vereinbarung klarer Leistungsbeschreibungen bereits in der Vergabe Vermeidung von Streitigkeiten, Reduktion von Prüfaufwand und Rechtskosten, verlässliche Kostenplanung
    ✅ Chance Einsatz digitaler Volumenberechnungstools mit Plananbindung Zeitersparnis, höhere Genauigkeit, lückenlose Revisionssicherheit und Nachvollziehbarkeit
    ✅ Chance Qualifizierte Schulung der Abrechnungsmitarbeiter zu VOB/B § 2.1 Nachhaltige Qualitätsverbesserung, Reduktion von Fehlern über alle Projekte hinweg, Steigerung der Projektsicherheit
    ✅ Chance Standardisierung von Aussparungskatalogen mit vertraglich abgesicherten Volumen Schnellere Abrechnung, höhere Transparenz, einheitliche Praxis über alle Projekte hinweg

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Korrektur der Abzugsgrenze: Stellen Sie sämtliche laufende und zukünftige Abrechnungen auf die korrekte VOB/B-Grenze von 0,1 m³ um – nicht 0,5 m³. Überprüfen Sie alle bereits abgerechneten Positionen auf dieser Grundlage.
    2. Prüfung der konstruktiven Einordnung: Unterscheiden Sie systematisch zwischen eingebauten (z. B. Mauerwerk-integrierten Ziegelkästen oder eingemauerten Rollladenkästen) und aufgesetzten Bauteilen (z. B. Rollladen-Aufsatzkästen an der Fassade) – nur Erstere sind aussparungspflichtig.
    3. Vertragsanalyse durch Fachanwalt: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit der Prüfung aller Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Ausführungspläne, Vertragsanlagen) zur klaren Einordnung sämtlicher Aussparungen und Kästen.
    4. Exakte Volumenberechnung und Dokumentation: Berechnen Sie Aussparungsvolumina nach den technischen Plänen mit nachvollziehbarem Rechenweg, dokumentieren Sie jede Berechnung mit Zeichnungsbezug, Maßangaben und Fotos – speichern Sie dies revisionssicher.
    5. Vertragliche Klärung bei Unklarheiten: Fordern Sie vom Auftraggeber vor Abrechnungsbeginn schriftlich die verbindliche Einordnung aller grenzwertigen Bauteile (z. B. „Rollladenkasten Typ X“) gemäß VOB/B und Leistungsverzeichnis an.
    6. Schulung der Abrechnungsteams: Organisieren Sie eine interne Schulung zu VOB/B § 2.1 mit Fokus auf Aussparungsdefinition, 0,1-m³-Grenze, raumtechnischer Einordnung und Dokumentationspflicht.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C.
    Verwandte Begriffe: ATV, Leistungsbeschreibung, Bauvertrag
    ATV
    Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sind Teil C der VOB und beschreiben die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: VOB, Leistungsbeschreibung, Baustoffe
    Raummaß
    Das Raummaß ist das Volumen eines Bauteils oder Bauwerks, das durch Multiplikation von Länge, Breite und Höhe ermittelt wird. Bei der Abrechnung von Mauerwerk wird das Raummaß verwendet, um die tatsächlich erbrachte Leistung zu bestimmen.
    Verwandte Begriffe: Volumen, Abrechnung, Aussparung
    Aussparung
    Eine Aussparung ist eine Öffnung oder ein Hohlraum in einem Bauteil oder Bauwerk, beispielsweise für Fenster, Türen oder Installationen. Bei der Abrechnung von Mauerwerk müssen Aussparungen, die größer als ein bestimmtes Maß sind, vom Raummaß abgezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Öffnung, Hohlraum, Abrechnung
    Leistungsbeschreibung
    Die Leistungsbeschreibung ist ein Dokument, das die zu erbringenden Bauleistungen im Detail beschreibt. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags und dient als Grundlage für die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, ATV
    Rollladenkasten
    Ein Rollladenkasten ist ein Bauteil, das zur Aufnahme eines Rollladens dient. Er kann entweder fest mit dem Fenster verbunden oder als separates Bauteil ausgeführt sein.
    Verwandte Begriffe: Rollladen, Fenster, Bauteil
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung und Bewertung der erbrachten Bauleistungen. Sie dient als Grundlage für die Zahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.
    Verwandte Begriffe: VOB, Leistungsbeschreibung, Raummaß

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Aussparungen müssen bei der Abrechnung von Mauerwerk abgezogen werden?
      Laut VOB müssen alle Aussparungen, die größer als 0,5 m³ sind, vom Raummaß des Mauerwerks abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Fenster- und Türöffnungen.
    2. Gilt die Abzugsregelung auch für Fenster mit Rollladenkästen?
      Ja, die Abzugsregelung gilt grundsätzlich auch für zusammengesetzte Bauteile wie Fenster mit Rollladenkästen. Die genaue Auslegung kann jedoch von den spezifischen Umständen des Bauvorhabens abhängen.
    3. Wie werden Rollladenkästen bei der Abrechnung behandelt, wenn sie fest mit dem Fenster verbunden sind?
      Wenn der Rollladenkasten fest mit dem Fenster verbunden ist, kann er als Teil der Fensteröffnung betrachtet werden. In diesem Fall wird die gesamte Aussparung (Fenster inklusive Rollladenkasten) bei der Abrechnung berücksichtigt.
    4. Was ist zu tun, wenn Unklarheiten bei der Abrechnung von Aussparungen bestehen?
      Bei Unklarheiten empfehle ich, eine Klärung mit dem Auftraggeber oder einem Bausachverständigen herbeizuführen. Eine detaillierte Dokumentation aller Aussparungen mit Maßen und Fotos kann ebenfalls hilfreich sein.
    5. Wo finde ich die genauen Regelungen zur Abrechnung von Mauerwerk in der VOB?
      Die genauen Regelungen zur Abrechnung von Mauerwerk finden Sie in der VOB, insbesondere im Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – ATV) unter der jeweiligen Leistungsbeschreibung für Mauerarbeiten.
    6. Was bedeutet Raummaß bei der Abrechnung von Mauerwerk?
      Das Raummaß ist das Volumen des Mauerwerks, das tatsächlich vorhanden ist. Von diesem Raummaß werden dann die Aussparungen abgezogen, die größer als 0,5 m³ sind.
    7. Wie kann ich Streitigkeiten bei der Abrechnung von Mauerwerk vermeiden?
      Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, alle Details des Bauvorhabens und die Auslegung der VOB-Bestimmungen im Vorfeld mit allen Beteiligten zu klären und schriftlich festzuhalten. Eine transparente Dokumentation aller Aussparungen ist ebenfalls empfehlenswert.

    Verwandte Themen

    • Abrechnung von Fensteröffnungen nach VOB
      Wie werden Fensteröffnungen korrekt bei der Abrechnung von Mauerwerk berücksichtigt?
    • Umgang mit Nachträgen bei Bauprojekten
      Wie werden zusätzliche Leistungen oder Änderungen während der Bauausführung abgerechnet?
    • Die Bedeutung der VOB im Bauwesen
      Welche Rolle spielt die VOB bei der Vergabe und Ausführung von Bauleistungen?
    • Abrechnung von Dämmarbeiten an Fassaden
      Wie werden Dämmarbeiten an Fassaden korrekt abgerechnet?
    • Streitigkeiten bei Bauabrechnungen vermeiden
      Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Streitigkeiten bei Bauabrechnungen vorzubeugen?
  2. VOB: Fenster- und Rollladenkasten-Abrechnung – Einzeln betrachten!

    "nö"
    laut VOBAbk. ist das Fenster eine Fläche und der Rollladenkasten eine Fläche ... wenn das Fenster >0.5 m³ dann wird abgezogen ... und beim Rollokasten ist's genauso ... "aber" zusammenaddieren und abziehn giltet ned 🙂
  3. Abrechnungsprüfung: Addieren von Teilflächen unzulässig!

    da sind schon Rechnungsprüfer gescheitert
    Hallo,
    genau den Fall hatten wir schon mal in einer Rechnungsprüfung durch das Land.
    Der Prüfer hat auch die Teilflächen addiert und dann abgezogen. Nach langem hin und her musste er klein beigeben.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Abrechnung Mauerwerk: Rollokasten – Einbauart entscheidend!

    In meiner VOBAbk. im Bild
    wird unterschieden zwischen einen Rollokasten den der Maurer gleicht mit einsetzt (kein Abzug) und einen den der Fensterbauer später einsetzt = Abzug.
    Interessant wird dann das ganze wenn der Maurer den später einsetzt.
  5. Regionale Unterschiede: Rollokasten-Einbau in Bayern

    "jo" Mark und
    jetzt sind wir beim regionalen 🙂
    Bavaria monolithisch 36,5 cm = "hier" Standard die Rollokästen musste dabei stets gleich einsetzen ... und dann stimmt meine Aussage von oben ... "meno" ich muss langsam a bissi weiter denken als "nur" bis vor die Haustüre 🙂
  6. Abrechnung Außenmauerwerk: Erkenntnisse zur VOB-Interpretation

    Tja vielen Dank für die prompte Stellungnahme hilft ...
    Tja, vielen Dank für die prompte Stellungnahme, hilft mir leider nicht viel, weil ich gedacht hatte, meine Interpretation revolutioniert nun die Abrechnung.
    Dank trotzdem ...
  7. Abrechnung: Mischkalkulation bei Mauerwerksarbeiten üblich

    hilft mir leider nicht viel,
    aber ist gerecht, da Unternehmer nun mal eine Mischkalkulation fahren.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Abrechnung Außenmauerwerk nach VOBAbk.: Fenster und Rollladenkästen

    💡 Kernaussagen: Die Abrechnung von Außenmauerwerk nach VOB bezüglich Aussparungen für Fenster und Rollladenkästen ist ein komplexes Thema. Entscheidend ist, ob Fenster und Rollladenkästen als separate Flächen betrachtet werden müssen. Die Addition von Teilflächen zur Überschreitung der 0,5 m³-Grenze ist laut VOB nicht zulässig. Regionale Unterschiede und die Art des Einbaus (gleichzeitig mit dem Mauerwerk oder später) beeinflussen die Abrechnung ebenfalls.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Abrechnung Mauerwerk: Rollokasten – Einbauart entscheidend! ist die Art des Einbaus des Rollokastens (gleichzeitig mit dem Mauerwerk oder später durch den Fensterbauer) entscheidend für die Abrechnung. Wird der Rollokasten vom Maurer direkt mit eingesetzt, erfolgt kein Abzug.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag VOB: Fenster- und Rollladenkasten-Abrechnung – Einzeln betrachten! wird klargestellt, dass Fenster und Rollladenkästen separat als Flächen betrachtet werden müssen. Eine Addition zur Überschreitung der 0,5 m³-Grenze ist nicht zulässig.

    📊 Fakten/Zahlen: Die VOB regelt die Abrechnung von Aussparungen im Außenmauerwerk. Aussparungen über 0,5 m³ sind abzuziehen, wobei die genaue Auslegung und Anwendung regional unterschiedlich sein kann, wie im Beitrag Regionale Unterschiede: Rollokasten-Einbau in Bayern diskutiert wird.

    💰 Kosten: Im Beitrag Abrechnung: Mischkalkulation bei Mauerwerksarbeiten üblich wird erwähnt, dass Unternehmer eine Mischkalkulation fahren, was bei der Abrechnung von Mauerwerksarbeiten berücksichtigt werden muss. Dies kann Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei der Abrechnung von Außenmauerwerk ist es ratsam, die VOB genau zu prüfen und regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Klären Sie im Zweifelsfall die Abrechnungsmodalitäten vorab mit allen Beteiligten, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Abrechnungsprüfung: Addieren von Teilflächen unzulässig! bezüglich der korrekten Anwendung der VOB.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Außenmauerwerk, Abrechnung, VOB, Aussparung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10550: Außenmauerwerk Abrechnung nach VOB: Aussparungen, Fenster mit Rollladenkästen – Was ist zu beachten?
  2. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wärmeziegel 36,5 cm: EnEV-konform? Dämmwert, T11-Ziegel & Vergleich aktueller Standards
  3. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - VOB-Abrechnung Außenmauerwerk: Fensterabzug, Aufmaß korrekt? Expertenrat!
  4. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Anschlagsteine bei Fensterberechnung: Zulässig? Kosten & Abrechnung prüfen
  5. BAU-Forum - Neubau - Außenwand Aufbau, Dämmung & Kosten: Was ist beim Neubau zu beachten?
  6. BAU-Forum - Neubau - Garage an Hauswand: Dämmfilz ausreichend? Wandaufbau, Risiken & Sanierung
  7. BAU-Forum - Neubau - Bauzeit überschritten (VOB): Verzugsschaden, Vertragsentzug & Ihre Rechte?
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizungsanlage sanieren & auf Pellets umrüsten: Kosten, Förderung & Ablauf im Altbau?
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage für saniertes Mietshaus: Lohnt sich die Investition? Kosten, Förderung & Wirtschaftlichkeit
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmemengenzähler für Luft-Wasser-Wärmepumpe: Pflicht, Kosten & Nutzen im Neubau?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Außenmauerwerk, Abrechnung, VOB, Aussparung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Außenmauerwerk, Abrechnung, VOB, Aussparung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Außenmauerwerk Abrechnung nach VOB: Aussparungen, Fenster mit Rollladenkästen – Was ist zu beachten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Abrechnung Außenmauerwerk: Aussparungen korrekt berechnen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Außenmauerwerk, Abrechnung, VOB, Aussparungen, Fenster, Rollladenkasten, Mauerwerk, Ziegel, Bauteile
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼