Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln?
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Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln?

Hallo Experten,
nach ausführlichem Studium der Beiträge muss ich meine Frage dennoch stellen.
Wir haben mit dem Architekten einen Bauträgervertrag geschlossen. Alle Architektenleitungen (1-9) sind enthalten.
Der Architekt hat bis Baubeginn keine Werkpläne erstellt, sondern diese erst nach und nach geliefert, zum Teil wurde mit den 1:100 Baugenehmigungsplänen gearbeitet. (Das nur als Hinweis, dass der Architekt von sich aus nicht zeitgerecht seiner Verpflichtung nachkommt, sondern nur liefert, wenn man tausendfach fordert und reklamiert)
Mein Problem ist, dass aus unserer Sicht hier die Pflicht der Bauüberwachung vernachlässigt wird. (Thema Verfüllung mit Steinigem Material, angeblich wurde die Isolierung  -  Dickschicht und Noppenfolie mit Vlies  -  durchschlagen, Rohbauer will aus der Gewährleistung etc.. noch ein Kriegsschauplatz : o ().
Jetzt meine Frage, gibt es irgendwelche verbindlcihen Regeln, Vorschriften, Urteile wie seitens des Begleitenden Architekten eine Abnahme der Einzelgewerke zu erfolgen hat? (Protokollpflicht, etc., ich habe trotz längerer Suche nichts vernünftiges gefunden..)
Wir möchten ihn nämlich gerne in Verzug (Leistung nicht Zeit) setzten und ihn auf seine Verpflichtung zur engeren Kontrolle verdonnern, bzw. bei Unterlassung das Honorar für diesen Abschnitt kürzen. (Der aufwändige Teil kommt ja erst noch)
Es kann nämlich eigentlöich nicht sein, dass bisher 100 % aller Abweichungen, Mängel und Fehler durch uns Bauherren in der Täglichen Baustellenbesichtigung festgestellt wurden.
Ich bin aus dem Beitrag 396 nicht so schlau geworden, dass ich bereits diese Verpflichtung formulieren könnte.
Die Argumentation, Augenzu, wichtig ist wies fertig wird, nach mir die Sintflut kann ich als Bauherr natürlich nicht gutheißen/akzeptieren. (Stichwort versteckter Mangel, Krieg bis zur Lösung)
Danke für Tipps, wie wir damit sinnvoll umgehen können
Claus und Petra Gehne
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    ? Gefahr: Unsachgemäße Verfüllung und Isolierung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.

    ? Gefahr: Fehlende Werkpläne bergen das Risiko von Ausführungsfehlern und mangelhafter Bauqualität.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie als Bauherr unsicher sind, welche Leistungen Sie von Ihrem Architekten im Rahmen der Bauüberwachung erwarten können. Da ein Bauträgervertrag vorliegt, sind die Architektenleistungen (1-9) inkludiert, was bedeutet, dass der Architekt für die Planung und Überwachung des Baus verantwortlich ist.

    Meine Einschätzung: Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Baugenehmigungsplänen, den Werkplänen und den einschlägigen technischen Regeln. Dazu gehört auch die Koordination der einzelnen Gewerke und die Dokumentation des Baufortschritts.

    ? Gefahr: Werden Werkpläne erst nach Baubeginn erstellt, besteht die Gefahr von Ausführungsfehlern und Mängeln, da die Grundlage für eine korrekte Bauausführung fehlt. Auch die Verfüllung mit steinigem Material ohne geeignete Isolierung kann zu Problemen mit Feuchtigkeit und Wärmedämmung führen.

    Meine Empfehlung: Führen Sie als Bauherr eine tägliche Baustellenbesichtigung durch und dokumentieren Sie alle Abweichungen und Mängel. Fordern Sie vom Architekten die Erstellung von Werkplänen vor der Ausführung der jeweiligen Gewerke. Bestehen Sie auf einer Protokollpflicht bei der Abnahme von Einzelgewerken.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Architekten schriftlich seine Pflichten im Rahmen der Bauüberwachung und vereinbaren Sie konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Bei gravierenden Mängeln sollten Sie eine Honorarkürzung für den entsprechenden Leistungsabschnitt in Erwägung ziehen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauüberwachung
    Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Plänen und den technischen Regeln. Sie dient der Sicherstellung der Qualität und der Vermeidung von Mängeln.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Objektüberwachung, Qualitätskontrolle
    Werkplan
    Ein Werkplan ist ein detaillierter Plan, der die Grundlage für die Ausführung der einzelnen Gewerke bildet. Er enthält alle notwendigen Informationen zu Maßen, Materialien und Konstruktionen.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Detailplanung, Konstruktionszeichnung
    Bauträgervertrag
    Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Bauträger ein Bauvorhaben plant und errichtet und dieses dann an den Bauherrn verkauft. Der Bauträger ist in der Regel für alle Leistungen verantwortlich, von der Planung bis zur Fertigstellung.
    Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Bauvertrag, Generalunternehmervertrag
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadenersatz
    Protokollpflicht
    Die Protokollpflicht bedeutet, dass bestimmte Ereignisse oder Sachverhalte schriftlich dokumentiert werden müssen. Im Bauwesen betrifft dies insbesondere die Abnahme von Einzelgewerken.
    Verwandte Begriffe: Dokumentation, Berichtspflicht, Nachweispflicht
    Honorarkürzung
    Eine Honorarkürzung ist die Reduzierung des vereinbarten Honorars aufgrund von Mängeln oder Schlechtleistungen.
    Verwandte Begriffe: Preisminderung, Schadenersatz, Aufrechnung
    Mangel
    Ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand. Im Bauwesen kann dies beispielsweise eine fehlerhafte Ausführung oder die Verwendung ungeeigneter Materialien sein.
    Verwandte Begriffe: Schaden, Defekt, Fehler

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Pflichten hat der Architekt bei der Bauüberwachung?
      Der Architekt ist verpflichtet, die Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Baugenehmigungsplänen, den Werkplänen und den technischen Regeln zu überwachen. Er muss die einzelnen Gewerke koordinieren, den Baufortschritt dokumentieren und Mängel feststellen und deren Beseitigung veranlassen.
    2. Was ist eine Protokollpflicht bei der Abnahme von Einzelgewerken?
      Bei der Abnahme von Einzelgewerken muss ein Protokoll erstellt werden, in dem der Zustand des Gewerks, eventuelle Mängel und die vereinbarten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festgehalten werden. Dieses Protokoll dient als Beweismittel im Falle von späteren Streitigkeiten.
    3. Kann ich das Honorar des Architekten kürzen, wenn Mängel auftreten?
      Ja, bei gravierenden Mängeln, die auf eine mangelhafte Bauüberwachung durch den Architekten zurückzuführen sind, können Sie das Honorar für den entsprechenden Leistungsabschnitt kürzen. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Mängel.
    4. Was sind Werkpläne und warum sind sie wichtig?
      Werkpläne sind detaillierte Pläne, die die Grundlage für die Ausführung der einzelnen Gewerke bilden. Sie enthalten alle notwendigen Informationen zu Maßen, Materialien und Konstruktionen. Ohne Werkpläne ist eine korrekte Bauausführung nicht möglich.
    5. Was bedeutet Bauträgervertrag?
      Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Bauträger ein Bauvorhaben plant und errichtet und dieses dann an den Bauherrn verkauft. Der Bauträger ist in der Regel für alle Leistungen verantwortlich, von der Planung bis zur Fertigstellung.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Baugenehmigungsplänen und Werkplänen?
      Baugenehmigungspläne dienen der Genehmigung des Bauvorhabens durch die Baubehörde. Werkpläne sind detailliertere Pläne, die die Grundlage für die Ausführung der einzelnen Gewerke bilden.
    7. Was ist eine Noppenfolie und wozu dient sie?
      Eine Noppenfolie ist eine Kunststofffolie mit Noppen, die zum Schutz der Bauwerksabdichtung vor Beschädigungen und zur Ableitung von Wasser eingesetzt wird.
    8. Was ist ein Vlies und wozu dient es?
      Ein Vlies ist ein textiles Flächengebilde, das aus Fasern hergestellt wird. Es wird im Bauwesen unter anderem zur Trennung von Schichten, zur Filterung von Wasser und zur Stabilisierung von Böden eingesetzt.

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  2. Bauüberwachung: Architekt vs. Generalunternehmer – Vertragliche Pflichten

    Vertragliche Beziehung unklar
    Werter Fragesteller
    Nach Ihrer Fragestellung ist Ihr Vertragsverhältnis mit dem Architekten nicht klar.
    Entweder tritt er als Unternehmer auf, der Ihr Haus baut und dafür auch Planungs- und Bauleitungsaufgaben (Planungsaufgaben, Bauleitungsaufgaben) erbringt, also Generalunternehmer.
    Dann ist es allein seine Sache wie er diese Leistungen erbringt.
    Oder Sie haben einen Vertrag nach HOAIAbk. mit dem Architekten.
    Dann muss er die vereinbarten Leistungen nach HOAI § 15 Leistungsphase 1  -  9 Grundleistungen erbringen. Google'n Sie mal nach der HOAI § 15, hier ist recht genau aufgeführt, was zu erbringen ist. Nicht erbrachte Leistungen brauchen nicht vergütet zu werden, ggf. nur anteiliges Honorar.
    Zur Bauüberwachung (Leistungsphase 8) ist festzustellen, dass es leider keine Regelung gibt, wie oft und wie genau der Architekt diese Leistungen zu erbringen hat. Er kann, je nach Mut (Haftung) und Güte der Handwerker einmal am Tag oder einmal die Woche auf der Baustelle erscheinen.
    Klar geregelt ist nur, dass bei sogenannten wesentliche Arbeiten, z.B. Betonagen, Bewehrungsabnahmen, Luftdichtigkeit der Windsperre etc. der Architekt anwesend sein muss, um seiner Aufgabe gerecht zu werden.
    Hierzu zählt auch das Verfüllen der Baugrube.
    Abnahmen sollten zur Sicherheit aller Beteiligten schriftlich fixiert werden. Mängel sollten immer schriftlich gerügt werden.
    Auch das Führen eines bautagebuchs gehört zu den wesentlichen und ausdrücklich aufgeführten Pflichten aus LPAbk. 8.
    Aber nochmals, all dies gilt nur, wenn Sie einen eigentständigen Architektenvertrag haben.
    Haben Sie eine Bauvertrag, überwacht der Architekt sich selbst, und ist dann frei in der Wahl seines Aufwands.
  3. HOAI-Leistungsphasen: Architektenleistungen und Honorarminderung bei Mängeln

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    nicht ganz richtig
    Herr Dühlmeyer, die Rechtsprechung sieht anders aus.
    • Dann muss er die vereinbarten Leistungen nach HOAIAbk. § 15 Leistungsphase 1  -  9 Grundleistungen erbringen
    • Nicht erbrachte Leistungen brauchen nicht vergütet zu werden
    • das Führen eines bautagebuchs gehört zu den wesentlichen und ausdrücklich aufgeführten Pflichten aus LPAbk. 8

    Diese Aussagen stimmen nicht. Lt. BGH ist die HOAI kein Leistungsverzeichnis für Architektenleistungen und taugt nicht zur Ausfüllung des Werkvertrags. Was der Architekt schuldet ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag und nicht aus der HOAI. Einzelne, nicht erbrachte Teilleistungen aus § 15 HOAI führen auch nicht zur Minderung des Honorars, wenn das Bauwerk am Ende mangelfrei ist.
    @Fragesteller:
    Der Architekt schuldet nicht x m² Papier, y Stück Baustellenbesuche und auch nicht das Führen eines Bautagebuches, sondern den Erfolg. Er kann also nur am Erfolg gemessen werden. Zur Haftung des Architekten gibt es viele Urteile, z.B. hier:

  4. Werkvertrag: Architektenleistungen HOAI 1-9 – Anspruch auf Erbringung?

    Also der Vertrag gibt es schon her ...
    @Stubenrauch: Toller Link, den kannte ich noch nicht.
    Wir haben mit dem Architekten einen Werkvertrag (BGBAbk.) über die Errichtung eines Schlüsselfertigen Hauses geschlossen.
    In der Baubeschreibung befindet sich der Punkt:
    Im Pauschalpreis sind alle Architektenleistungen HAOI 1 bis 9 enthalten.
    Also haben wir doch einen Anspruch auf Erbringung dieser Leistung?
    Den entsprechenden Urteilen zu folgen hätte somit eine Verfüllung mit diesem Material (Steine 20-30 cm!) nie passieren dürfen?

    Eine förmliche Abnahme besonders der Drainage und Isolierung ist nicht erfolgt. (Bericht ausführende Firma)
    Hier können wir nnur warten und hoffen, dass der Keller in den ersten 5 Jahren nass wird, wenn überhaupt : o ((
    Wie kann ich den Kerl zwingen seiner Pflicht besoners in den folgenden Gewerken, die dann unter Putz und Estrich verschwinden werden zu erfüllen?
    (Handwerkliche Selbstverständlichkeiten: Wann muss Architekt selbst diese kontrollieren? -

    Irgendwie sind wir ratlos und verlieren den ganzen Spaß an dem Haus. : o ((
    Für Hilfe Dankbar,
    Claus und Petra Gehne

  5. Architekt als Bauträger: Bauüberwachung, Pflichten und Honorar nach BGB

    Architekt = Bauträger!
    Nach Ihrer Beschreibung  -  Zitat: "Wir haben mit dem Architekten einen Werkvertrag (BGBAbk.) über die Errichtung eines Schlüsselfertigen Hauses geschlossen.
    In der Baubeschreibung befindet sich der Punkt:
    Im Pauschalpreis sind alle Architektenleistungen HOAIAbk. 1 bis 9 enthalten. "  -  arbeitet der Architekt als Bauträger, d.h. Sie bezahlen Ihn für das schlüsselfertige Haus. Damit steht der Architekt nicht unabhängig auf Ihrer Seite, er müsste die Leistungen der von ihm beauftragten Firmen überwachen.
    Die HOAI ist nur für das Honorar gültig, nicht als Leistungsbeschreibung. Der Satz in Ihrem Vertrag besagt also nur, dass Sie kein separates Honorar für Architektenleistungen bezahlen müssen, da diese im Preis des Hauses enthalten sind.
    Sie sollten sich möglicherweise vom Bauträger unabhängige Bauüberwachung leisten.
    Freundliche Grüße
  6. Bauüberwachung: Einhaltung der Regeln der Technik – Mängel und Pflichten

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Erfolg und Bauüberwachung
    Der Erfolg besteht darin, dass das Haus nach den Vorschriften, Baugenehmigung und den anerkannten Regeln der Technik gebaut wird  -  nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diese Pflichten sind nicht erst verletzt, wenn ein Schaden eintritt, sondern bereits wenn ein Mangel vorliegt  -  z.B. die Beschädigung der Kellerabdichtung oder wenn z.B. die KMB zu dünn ist oder oder ...

    Einzelne Mängel sind Ihnen schon aufgefallen, wieviel Mängel sind Ihnen nicht aufgefallen?

    Man kann immer nur wiederholen: ein Bauherr braucht einen Sachverständigen an seiner Seite, der nicht an den Baukosten beteiligt ist, besonders wo die Baukosten soweit gedrückt wurden, dass genau genommen ein Bauunternehmer noch Geld mitbringen muss, um zu Bauen. Also muss auf Teufel komm raus gespart werden  -  anerkannte Regeln der Technik hin und her. Also muss jemand kontrollieren der nicht unter diesem wirtschaftlichem Zwang steht  -  die Mehrkosten bei einem überwachtem Bau wird der Bauunternehmer dann auf den nächsten Bau abwälzen.

    Der Pfusch fängt oft schon bei der Bodenplatte an. Auf dem Lieferschein des Betonwerkes steht oft sogar, was sowieso Pflicht ist: die Nachbehandlung des Betons  -  und wie oft wird das gemacht?

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Honorarkürzung & Mängel

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflichten eines Architekten bei der Bauüberwachung, insbesondere im Kontext eines Bauträgervertrags. Es wird geklärt, ob der Architekt als Generalunternehmer oder nach HOAIAbk. agiert. Die Einhaltung der HOAI-Leistungsphasen und die Konsequenzen bei Mängeln werden thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob bei einem Werkvertrag Anspruch auf alle Architektenleistungen nach HOAI besteht.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauüberwachung: Architekt vs. Generalunternehmer – Vertragliche Pflichten wird die Unterscheidung zwischen Architekt als Generalunternehmer und Architekt nach HOAI erläutert. Die vertragliche Beziehung ist entscheidend für die Pflichten des Architekten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Leistungsphasen: Architektenleistungen und Honorarminderung bei Mängeln betont, dass nicht erbrachte Architektenleistungen nach HOAI nicht vergütet werden müssen. Das Führen eines Bautagebuchs gehört zu den wesentlichen Pflichten.

    🔴 Kritisch/Risiko: Wenn der Architekt als Bauträger agiert (siehe Architekt als Bauträger: Bauüberwachung, Pflichten und Honorar nach BGBAbk.), gelten andere Regeln als bei einem reinen Architektenvertrag. In diesem Fall bezahlt der Bauherr den Architekten für das schlüsselfertige Haus.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die vertragliche Beziehung zum Architekten (HOAI oder Bauträgervertrag). Prüfen Sie, ob alle Architektenleistungen nach HOAI erbracht wurden und fordern Sie gegebenenfalls eine Honorarminderung. Achten Sie auf die Einhaltung der Regeln der Technik bei der Bauausführung (siehe Bauüberwachung: Einhaltung der Regeln der Technik – Mängel und Pflichten).

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