Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln?
nach ausführlichem Studium der Beiträge muss ich meine Frage dennoch stellen.
Wir haben mit dem Architekten einen Bauträgervertrag geschlossen. Alle Architektenleitungen (1-9) sind enthalten.
Der Architekt hat bis Baubeginn keine Werkpläne erstellt, sondern diese erst nach und nach geliefert, zum Teil wurde mit den 1:100 Baugenehmigungsplänen gearbeitet. (Das nur als Hinweis, dass der Architekt von sich aus nicht zeitgerecht seiner Verpflichtung nachkommt, sondern nur liefert, wenn man tausendfach fordert und reklamiert)
Mein Problem ist, dass aus unserer Sicht hier die Pflicht der Bauüberwachung vernachlässigt wird. (Thema Verfüllung mit Steinigem Material, angeblich wurde die Isolierung - Dickschicht und Noppenfolie mit Vlies - durchschlagen, Rohbauer will aus der Gewährleistung etc.. noch ein Kriegsschauplatz : o ().
Jetzt meine Frage, gibt es irgendwelche verbindlcihen Regeln, Vorschriften, Urteile wie seitens des Begleitenden Architekten eine Abnahme der Einzelgewerke zu erfolgen hat? (Protokollpflicht, etc., ich habe trotz längerer Suche nichts vernünftiges gefunden..)
Wir möchten ihn nämlich gerne in Verzug (Leistung nicht Zeit) setzten und ihn auf seine Verpflichtung zur engeren Kontrolle verdonnern, bzw. bei Unterlassung das Honorar für diesen Abschnitt kürzen. (Der aufwändige Teil kommt ja erst noch)
Es kann nämlich eigentlöich nicht sein, dass bisher 100 % aller Abweichungen, Mängel und Fehler durch uns Bauherren in der Täglichen Baustellenbesichtigung festgestellt wurden.
Ich bin aus dem Beitrag 396 nicht so schlau geworden, dass ich bereits diese Verpflichtung formulieren könnte.
Die Argumentation, Augenzu, wichtig ist wies fertig wird, nach mir die Sintflut kann ich als Bauherr natürlich nicht gutheißen/akzeptieren. (Stichwort versteckter Mangel, Krieg bis zur Lösung)
Danke für Tipps, wie wir damit sinnvoll umgehen können
Claus und Petra Gehne
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) SchutzAutomatisch generierte KI-Ergänzungen
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
? Gefahr: Unsachgemäße Verfüllung und Isolierung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.
? Gefahr: Fehlende Werkpläne bergen das Risiko von Ausführungsfehlern und mangelhafter Bauqualität.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie als Bauherr unsicher sind, welche Leistungen Sie von Ihrem Architekten im Rahmen der Bauüberwachung erwarten können. Da ein Bauträgervertrag vorliegt, sind die Architektenleistungen (1-9) inkludiert, was bedeutet, dass der Architekt für die Planung und Überwachung des Baus verantwortlich ist.
Meine Einschätzung: Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Baugenehmigungsplänen, den Werkplänen und den einschlägigen technischen Regeln. Dazu gehört auch die Koordination der einzelnen Gewerke und die Dokumentation des Baufortschritts.
? Gefahr: Werden Werkpläne erst nach Baubeginn erstellt, besteht die Gefahr von Ausführungsfehlern und Mängeln, da die Grundlage für eine korrekte Bauausführung fehlt. Auch die Verfüllung mit steinigem Material ohne geeignete Isolierung kann zu Problemen mit Feuchtigkeit und Wärmedämmung führen.
Meine Empfehlung: Führen Sie als Bauherr eine tägliche Baustellenbesichtigung durch und dokumentieren Sie alle Abweichungen und Mängel. Fordern Sie vom Architekten die Erstellung von Werkplänen vor der Ausführung der jeweiligen Gewerke. Bestehen Sie auf einer Protokollpflicht bei der Abnahme von Einzelgewerken.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Architekten schriftlich seine Pflichten im Rahmen der Bauüberwachung und vereinbaren Sie konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Bei gravierenden Mängeln sollten Sie eine Honorarkürzung für den entsprechenden Leistungsabschnitt in Erwägung ziehen.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauüberwachung
- Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Plänen und den technischen Regeln. Sie dient der Sicherstellung der Qualität und der Vermeidung von Mängeln.
Verwandte Begriffe: Bauleitung, Objektüberwachung, Qualitätskontrolle - Werkplan
- Ein Werkplan ist ein detaillierter Plan, der die Grundlage für die Ausführung der einzelnen Gewerke bildet. Er enthält alle notwendigen Informationen zu Maßen, Materialien und Konstruktionen.
Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Detailplanung, Konstruktionszeichnung - Bauträgervertrag
- Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Bauträger ein Bauvorhaben plant und errichtet und dieses dann an den Bauherrn verkauft. Der Bauträger ist in der Regel für alle Leistungen verantwortlich, von der Planung bis zur Fertigstellung.
Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Bauvertrag, Generalunternehmervertrag - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadenersatz - Protokollpflicht
- Die Protokollpflicht bedeutet, dass bestimmte Ereignisse oder Sachverhalte schriftlich dokumentiert werden müssen. Im Bauwesen betrifft dies insbesondere die Abnahme von Einzelgewerken.
Verwandte Begriffe: Dokumentation, Berichtspflicht, Nachweispflicht - Honorarkürzung
- Eine Honorarkürzung ist die Reduzierung des vereinbarten Honorars aufgrund von Mängeln oder Schlechtleistungen.
Verwandte Begriffe: Preisminderung, Schadenersatz, Aufrechnung - Mangel
- Ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand. Im Bauwesen kann dies beispielsweise eine fehlerhafte Ausführung oder die Verwendung ungeeigneter Materialien sein.
Verwandte Begriffe: Schaden, Defekt, Fehler
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Pflichten hat der Architekt bei der Bauüberwachung?
Der Architekt ist verpflichtet, die Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Baugenehmigungsplänen, den Werkplänen und den technischen Regeln zu überwachen. Er muss die einzelnen Gewerke koordinieren, den Baufortschritt dokumentieren und Mängel feststellen und deren Beseitigung veranlassen. - Was ist eine Protokollpflicht bei der Abnahme von Einzelgewerken?
Bei der Abnahme von Einzelgewerken muss ein Protokoll erstellt werden, in dem der Zustand des Gewerks, eventuelle Mängel und die vereinbarten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festgehalten werden. Dieses Protokoll dient als Beweismittel im Falle von späteren Streitigkeiten. - Kann ich das Honorar des Architekten kürzen, wenn Mängel auftreten?
Ja, bei gravierenden Mängeln, die auf eine mangelhafte Bauüberwachung durch den Architekten zurückzuführen sind, können Sie das Honorar für den entsprechenden Leistungsabschnitt kürzen. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Mängel. - Was sind Werkpläne und warum sind sie wichtig?
Werkpläne sind detaillierte Pläne, die die Grundlage für die Ausführung der einzelnen Gewerke bilden. Sie enthalten alle notwendigen Informationen zu Maßen, Materialien und Konstruktionen. Ohne Werkpläne ist eine korrekte Bauausführung nicht möglich. - Was bedeutet Bauträgervertrag?
Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Bauträger ein Bauvorhaben plant und errichtet und dieses dann an den Bauherrn verkauft. Der Bauträger ist in der Regel für alle Leistungen verantwortlich, von der Planung bis zur Fertigstellung. - Was ist der Unterschied zwischen Baugenehmigungsplänen und Werkplänen?
Baugenehmigungspläne dienen der Genehmigung des Bauvorhabens durch die Baubehörde. Werkpläne sind detailliertere Pläne, die die Grundlage für die Ausführung der einzelnen Gewerke bilden. - Was ist eine Noppenfolie und wozu dient sie?
Eine Noppenfolie ist eine Kunststofffolie mit Noppen, die zum Schutz der Bauwerksabdichtung vor Beschädigungen und zur Ableitung von Wasser eingesetzt wird. - Was ist ein Vlies und wozu dient es?
Ein Vlies ist ein textiles Flächengebilde, das aus Fasern hergestellt wird. Es wird im Bauwesen unter anderem zur Trennung von Schichten, zur Filterung von Wasser und zur Stabilisierung von Böden eingesetzt.
? Verwandte Themen
- Architektenvertrag: Leistungen und Pflichten
Welche Leistungen sind im Architektenvertrag enthalten und welche Pflichten hat der Architekt? - Bauabnahme: Ablauf und Rechte des Bauherrn
Wie läuft die Bauabnahme ab und welche Rechte hat der Bauherr bei Mängeln? - Mängel am Bau: Ursachen, Folgen und Beseitigung
Welche Ursachen können Mängel am Bau haben und wie werden sie beseitigt? - Bauträgervertrag: Risiken und Chancen für Bauherren
Welche Risiken und Chancen birgt ein Bauträgervertrag für Bauherren? - Sachverständiger im Bauwesen: Aufgaben und Kosten
Welche Aufgaben hat ein Sachverständiger im Bauwesen und welche Kosten entstehen?
-
Bauüberwachung: Architekt vs. Generalunternehmer – Vertragliche Pflichten
Vertragliche Beziehung unklar
Werter Fragesteller
Nach Ihrer Fragestellung ist Ihr Vertragsverhältnis mit dem Architekten nicht klar.
Entweder tritt er als Unternehmer auf, der Ihr Haus baut und dafür auch Planungs- und Bauleitungsaufgaben (Planungsaufgaben, Bauleitungsaufgaben) erbringt, also Generalunternehmer.
Dann ist es allein seine Sache wie er diese Leistungen erbringt.
Oder Sie haben einen Vertrag nach HOAIAbk. mit dem Architekten.
Dann muss er die vereinbarten Leistungen nach HOAI § 15 Leistungsphase 1 - 9 Grundleistungen erbringen. Google'n Sie mal nach der HOAI § 15, hier ist recht genau aufgeführt, was zu erbringen ist. Nicht erbrachte Leistungen brauchen nicht vergütet zu werden, ggf. nur anteiliges Honorar.
Zur Bauüberwachung (Leistungsphase 8) ist festzustellen, dass es leider keine Regelung gibt, wie oft und wie genau der Architekt diese Leistungen zu erbringen hat. Er kann, je nach Mut (Haftung) und Güte der Handwerker einmal am Tag oder einmal die Woche auf der Baustelle erscheinen.
Klar geregelt ist nur, dass bei sogenannten wesentliche Arbeiten, z.B. Betonagen, Bewehrungsabnahmen, Luftdichtigkeit der Windsperre etc. der Architekt anwesend sein muss, um seiner Aufgabe gerecht zu werden.
Hierzu zählt auch das Verfüllen der Baugrube.
Abnahmen sollten zur Sicherheit aller Beteiligten schriftlich fixiert werden. Mängel sollten immer schriftlich gerügt werden.
Auch das Führen eines bautagebuchs gehört zu den wesentlichen und ausdrücklich aufgeführten Pflichten aus LPAbk. 8.
Aber nochmals, all dies gilt nur, wenn Sie einen eigentständigen Architektenvertrag haben.
Haben Sie eine Bauvertrag, überwacht der Architekt sich selbst, und ist dann frei in der Wahl seines Aufwands. -
HOAI-Leistungsphasen: Architektenleistungen und Honorarminderung bei Mängeln
nicht ganz richtig
Herr Dühlmeyer, die Rechtsprechung sieht anders aus.- Dann muss er die vereinbarten Leistungen nach HOAIAbk. § 15 Leistungsphase 1 - 9 Grundleistungen erbringen
- Nicht erbrachte Leistungen brauchen nicht vergütet zu werden
- das Führen eines bautagebuchs gehört zu den wesentlichen und ausdrücklich aufgeführten Pflichten aus LPAbk. 8
Diese Aussagen stimmen nicht. Lt. BGH ist die HOAI kein Leistungsverzeichnis für Architektenleistungen und taugt nicht zur Ausfüllung des Werkvertrags. Was der Architekt schuldet ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag und nicht aus der HOAI. Einzelne, nicht erbrachte Teilleistungen aus § 15 HOAI führen auch nicht zur Minderung des Honorars, wenn das Bauwerk am Ende mangelfrei ist.
@Fragesteller:
Der Architekt schuldet nicht x m² Papier, y Stück Baustellenbesuche und auch nicht das Führen eines Bautagebuches, sondern den Erfolg. Er kann also nur am Erfolg gemessen werden. Zur Haftung des Architekten gibt es viele Urteile, z.B. hier:- http://www.baunetz.de/dbAbk./recht/list_urteil.php?stichwort_id=1
-
Werkvertrag: Architektenleistungen HOAI 1-9 – Anspruch auf Erbringung?
Also der Vertrag gibt es schon her ...
@Stubenrauch: Toller Link, den kannte ich noch nicht.
Wir haben mit dem Architekten einen Werkvertrag (BGBAbk.) über die Errichtung eines Schlüsselfertigen Hauses geschlossen.
In der Baubeschreibung befindet sich der Punkt:
Im Pauschalpreis sind alle Architektenleistungen HAOI 1 bis 9 enthalten.
Also haben wir doch einen Anspruch auf Erbringung dieser Leistung?
Den entsprechenden Urteilen zu folgen hätte somit eine Verfüllung mit diesem Material (Steine 20-30 cm!) nie passieren dürfen?- http://www.baunetz.de/dbAbk./recht/artikel.php?urteil_id=474
Eine förmliche Abnahme besonders der Drainage und Isolierung ist nicht erfolgt. (Bericht ausführende Firma)
Hier können wir nnur warten und hoffen, dass der Keller in den ersten 5 Jahren nass wird, wenn überhaupt : o ((
Wie kann ich den Kerl zwingen seiner Pflicht besoners in den folgenden Gewerken, die dann unter Putz und Estrich verschwinden werden zu erfüllen?
(Handwerkliche Selbstverständlichkeiten: Wann muss Architekt selbst diese kontrollieren? -Irgendwie sind wir ratlos und verlieren den ganzen Spaß an dem Haus. : o ((
Für Hilfe Dankbar,
Claus und Petra Gehne -
Architekt als Bauträger: Bauüberwachung, Pflichten und Honorar nach BGB
Architekt = Bauträger!
Nach Ihrer Beschreibung - Zitat: "Wir haben mit dem Architekten einen Werkvertrag (BGBAbk.) über die Errichtung eines Schlüsselfertigen Hauses geschlossen.
In der Baubeschreibung befindet sich der Punkt:
Im Pauschalpreis sind alle Architektenleistungen HOAIAbk. 1 bis 9 enthalten. " - arbeitet der Architekt als Bauträger, d.h. Sie bezahlen Ihn für das schlüsselfertige Haus. Damit steht der Architekt nicht unabhängig auf Ihrer Seite, er müsste die Leistungen der von ihm beauftragten Firmen überwachen.
Die HOAI ist nur für das Honorar gültig, nicht als Leistungsbeschreibung. Der Satz in Ihrem Vertrag besagt also nur, dass Sie kein separates Honorar für Architektenleistungen bezahlen müssen, da diese im Preis des Hauses enthalten sind.
Sie sollten sich möglicherweise vom Bauträger unabhängige Bauüberwachung leisten.
Freundliche Grüße -
Bauüberwachung: Einhaltung der Regeln der Technik – Mängel und Pflichten
Erfolg und Bauüberwachung
Der Erfolg besteht darin, dass das Haus nach den Vorschriften, Baugenehmigung und den anerkannten Regeln der Technik gebaut wird - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diese Pflichten sind nicht erst verletzt, wenn ein Schaden eintritt, sondern bereits wenn ein Mangel vorliegt - z.B. die Beschädigung der Kellerabdichtung oder wenn z.B. die KMB zu dünn ist oder oder ...Einzelne Mängel sind Ihnen schon aufgefallen, wieviel Mängel sind Ihnen nicht aufgefallen?
Man kann immer nur wiederholen: ein Bauherr braucht einen Sachverständigen an seiner Seite, der nicht an den Baukosten beteiligt ist, besonders wo die Baukosten soweit gedrückt wurden, dass genau genommen ein Bauunternehmer noch Geld mitbringen muss, um zu Bauen. Also muss auf Teufel komm raus gespart werden - anerkannte Regeln der Technik hin und her. Also muss jemand kontrollieren der nicht unter diesem wirtschaftlichem Zwang steht - die Mehrkosten bei einem überwachtem Bau wird der Bauunternehmer dann auf den nächsten Bau abwälzen.
Der Pfusch fängt oft schon bei der Bodenplatte an. Auf dem Lieferschein des Betonwerkes steht oft sogar, was sowieso Pflicht ist: die Nachbehandlung des Betons - und wie oft wird das gemacht?
-
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Honorarkürzung & Mängel
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflichten eines Architekten bei der Bauüberwachung, insbesondere im Kontext eines Bauträgervertrags. Es wird geklärt, ob der Architekt als Generalunternehmer oder nach HOAIAbk. agiert. Die Einhaltung der HOAI-Leistungsphasen und die Konsequenzen bei Mängeln werden thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob bei einem Werkvertrag Anspruch auf alle Architektenleistungen nach HOAI besteht.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauüberwachung: Architekt vs. Generalunternehmer – Vertragliche Pflichten wird die Unterscheidung zwischen Architekt als Generalunternehmer und Architekt nach HOAI erläutert. Die vertragliche Beziehung ist entscheidend für die Pflichten des Architekten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Leistungsphasen: Architektenleistungen und Honorarminderung bei Mängeln betont, dass nicht erbrachte Architektenleistungen nach HOAI nicht vergütet werden müssen. Das Führen eines Bautagebuchs gehört zu den wesentlichen Pflichten.
🔴 Kritisch/Risiko: Wenn der Architekt als Bauträger agiert (siehe Architekt als Bauträger: Bauüberwachung, Pflichten und Honorar nach BGBAbk.), gelten andere Regeln als bei einem reinen Architektenvertrag. In diesem Fall bezahlt der Bauherr den Architekten für das schlüsselfertige Haus.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die vertragliche Beziehung zum Architekten (HOAI oder Bauträgervertrag). Prüfen Sie, ob alle Architektenleistungen nach HOAI erbracht wurden und fordern Sie gegebenenfalls eine Honorarminderung. Achten Sie auf die Einhaltung der Regeln der Technik bei der Bauausführung (siehe Bauüberwachung: Einhaltung der Regeln der Technik – Mängel und Pflichten).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauüberwachung, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- … Werkplanung & Bauüberwachung (Bau - Dokumentation) …
- … Moderne kostenbewußte Architektur …
- … Architekturbüro Stänger …
- … des Bauherrens abzuschliessen.-ein kompetente Unterstützung des Bauherrens zu sein.Unser Motto !Das Architekturbüro Stänger ist mit Freude und EngagementIhr Partner beim errichten Ihres …
- … Architekturbüro Stänger …
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Estrich aufheizen mit Erdwärme: Vereisungsgefahr der Sonden? Kosten, Dauer, Alternativen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Anbau Statik notwendig bei Gebäudeklasse 5? Prüfstatik, Tragwerksplanung, Kosten
- … Bauwerks. Sie beinhaltet die Statik, die Erstellung von Ausführungsplänen und die Bauüberwachung. Verwandte Begriffe: Statik, Konstruktion, Baustatik. …
- … und wird oft bei komplexen Bauvorhaben gefordert. Verwandte Begriffe: Statik, Qualitätssicherung, Bauüberwachung. …
- … geeigneten Tragwerksplaner?Sie können einen Tragwerksplaner über die Ingenieurkammern der Bundesländer, Architektenkammern oder über Empfehlungen von Bauunternehmen finden. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
- … Architekt nach Stunden abrechnen: Was beachten? …
- … Architektenleistung auf Stundenbasis: Vorentwurf prüfen, Abrechnung kontrollieren, Kosten im Blick …
- … Architekt, Stundenbasis, Abrechnung, Vorentwurf, Architektenvertrag, Kostenkontrolle, Stundensatz, Honorar …
- … Architektur, Baurecht, Honorar, Bauplanung, Bauvertrag …
- … Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung …
- … Wir haben einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt. Die von ihm vorgeschlagene Regelung haben wir akzeptiert, sie lautete: …
- … Wie besprochen würde ich erst einen Vorentwurf machen und daraufhin Kosten errechnen. Wenn wir uns dann einig sind, machen wir einen Architektenvertrag, falls nicht, rechne ich meine Arbeitszeit mit dem von …
- … mit Positionen, die die Beauftragung vom Vermesser, das Bodengutachten und den Architektenvertrag betreffen. Aus unserer Sicht war dies nicht beauftragt. Außerdem werden …
- … Ich verstehe, dass Sie einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt haben und nun die Abrechnung prüfen möchten. …
- … Architektenvertrag: Auch bei Abrechnung nach Stunden ist ein schriftlicher Architektenvertrag ratsam. Dieser sollte den Stundensatz, die zu erbringenden Leistungen …
- … ArchitektenvertragEin Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von …
- … Architekt und Bauherr regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen …
- … StundensatzDer Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde eines Architekten oder Ingenieurs berechnet wird. Er sollte im Architektenvertrag klar …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … ist zwar nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Vergütung …
- … die Bauarbeiten fachgerecht und gemäß den Plänen ausgeführt werden.Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauüberwachung, Koordination …
- … Was tun, wenn der Architekt mehr Stunden abrechnet als erwartet?Prüfen Sie die Stundennachweise genau und …
- … Sie diese mit dem Projektfortschritt. Sprechen Sie Unstimmigkeiten direkt mit dem Architekten an. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie einen …
- … Ist ein Architektenvertrag auch bei Stundenbasis notwendig?Ja, ein Architektenvertrag ist auch bei Abrechnung nach Stundenbasis dringend zu empfehlen. …
- … regelt die Leistungen, den Stundensatz, die Zahlungsmodalitäten und die Haftung des Architekten. …
- … Wie kann ich die Kosten bei einem Architekten auf …
- … Kann der Architekt auch Spitznamen oder Vornamen in den Nachweisen verwenden?Nein, die Nachweise …
- … Was ist, wenn der Architekt einen Vorentwurf erstellt hat, aber kein Vertrag zustande kommt?Klären Sie …
- … Welche Leistungen sind üblicherweise im Architektenhonorar enthalten?Die Leistungen des Architekten sind in der Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) geregelt. Diese umfasst unter anderem die Planung, Bauleitung und Objektüberwachung. …
- … Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, dass der Architekt unsauber abrechnet?Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten …
- … Architektenvertrag prüfen lassenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen …
- … zur HOAIAbk. und ihrer Bedeutung für Architektenhonorare. …
- … Honorar Architekt: Stundenbasis vs. HOAI-Leistung …
- … Was vom Architekten abgerechnet wurde ist in der Honorarhöhe vermutlich knapp 1/3 …
- … Grundstückszuschnitt und/oder den Festlegungen eines B-Plans liegen. Habt Ihr den Architekten schon mal nach den Gründen gefragt? …
- … Planungsfehler Architekt: Unwirtschaftliche …
- … 2 m wurde von Architekt selbst als nicht sinnvoll eingeräumt …
- … - Die Rechnung hat in der Summe über 40 Stunden, ich habe nur den Teil mit dem Vorentwurf mit den genannten 15 Stunden rausgepickt. Sie entspricht interessanterweise genau dem Betrag, der bei Abschluss des Architektenvertrages angefallen wäre. So war das aber nicht gedacht. …
- … Es gibt keinen Architekten in Deutschland, der ersthaft auch nur ansatzweise einen Raum mit …
- … Architektenhonorar auf Stundenbasis: Abrechnung und Kostenkontrolle …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung von Architektenleistungen auf Stundenbasis, insbesondere im Hinblick auf Vorentwürfe und mögliche …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Planungsfehler Architekt: Unwirtschaftliche Raumhöhe – Korrektur? sollte man Planungsfehler des Architekten hinterfragen und …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Honorar Architekt: Stundenbasis vs. HOAIAbk.-Leistung erläutert den Unterschied zwischen einer Vergütung auf Stundenbasis …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Architektenabrechnung sorgfältig und vergleichen Sie die erbrachten Leistungen mit den getroffenen …
- … Rechte zu wahren. Achten Sie auf eine transparente Kommunikation mit dem Architekten, um Missverständnisse zu vermeiden und die Kostenkontrolle zu gewährleisten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, typische Komplikationen & Empfehlungen?
- … Werkstudent Architektur: Infos & Tipps …
- … Infos für Werkstudenten in der Architektur: Welche Informationen sind wichtig? Wo gibt es Komplikationen? Tipps …
- … von Architekten! …
- … Werkstudent, Architektur, Bauwesen, Bauplanung, Komplikationen, Informationen, Architekt, Bauherr …
- … Architektur, Bauwesen, Werkstudenten, Bauplanung, Kommunikation …
- … Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, …
- … Sehr geehrte Architekten und Architektinnen, …
- … Als Architekt kann ich dir folgende Informationen geben: …
- … Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden. Verwandte Begriffe: Projektleitung, Bauüberwachung, Baukoordination. …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er entwirft Gebäude, …
- … erstellt Baupläne und überwacht die Ausführung der Bauarbeiten. Architekten sind in der Regel in Architekturbüros oder in der öffentlichen Verwaltung tätig. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, …
- … Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt. …
- … BauvertragEin Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben regelt. Er sollte detaillierte Angaben zu den auszuführenden Arbeiten, den Kosten und dem Zeitplan enthalten. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag. …
- … Was sollte ein Werkstudent in der Architektur unbedingt lernen?Ein Werkstudent sollte die Grundlagen der Bauplanung, die …
- … Wie kann man als Architekt das Vertrauen der Bauherren gewinnen?Durch Kompetenz, Zuverlässigkeit, transparente Kommunikation und …
- … Kommunikation mit Bauherren: Leitfaden für ArchitektenWie man effektiv mit Bauherren kommuniziert und ihre Erwartungen erfüllt. …
- … Rolle des Architekten in der BauplanungEin Überblick über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten im Bauprozess. …
- … Baugenehmigungen: Was Architekten wissen müssenInformationen über …
- … Kostenplanung im Bauwesen: Tipps für ArchitektenWie man realistische Kostenschätzungen erstellt und Kostenüberschreitungen vermeidet. …
- … Werkstudent Architektur: …
- … Werkstudent Architektur: Infos, Komplikationen & Empfehlungen …
- … für Werkstudenten in der Architektur, typische Komplikationen zwischen Auftraggeber (AGAbk.) und Auftragnehmer (AN), sowie die Zulässigkeit von Baufirmen-Empfehlungen unter Berücksichtigung der DSGVO. Es wird die Notwendigkeit präziser Fragestellungen betont, um zielführende Antworten zu erhalten. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Werkstudent Architektur: Bonität & DSGVO bei Empfehlungen wird die datenschutzrechtliche Problematik …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
- … Architekt kündigen: Was tun? …
- … Architekt kündigen? Gründe, Vorgehen, Kosten bei Bauverzögerung. Jetzt informieren und rechtliche Schritte prüfen lassen! …
- … Architekt kündigen, Bauverzögerung, Architektenvertrag, Kündigungsgrund, Honorar, Baubetreuung, Bauleitung, Mängel …
- … Architektenrecht, Bauwesen, Vertragsrecht …
- … Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung …
- … Tag in die Runde. Uns quält die Frage, ob wir unseren Architekten feuern sollen. Wir lassen derzeit unser Einfamilienhaus bauen und sind …
- … mit den Nerven durch. Nachdem unser Architekt knapp ein Jahr für die Planung des Bauvorhabens brauchte, startete nun Anfang April der Bau und Stand heute ist grad mal das Mauerwerk fertig, noch nicht mal das Dach ist drauf. Der Architekt hat von uns auch die Baubetreuung übernommen und wir machen …
- … knapp einem Bußgeld entkommen, weil der Bau begann, ohne dass der Architekt irgend so eine Baustandsanzeige am Anfang abgegeben hat. Dann wurde vom …
- … Amt ein Baustopp verhängt, weil der Architekt kein Gerüst hat aufstellen lassen, da arbeiteten die Leute schon am 1. Obergeschoss! Wir werden weder informiert, noch bekommen wir auf Nachfragen konkrete Antworten. Im Moment ruht der Bau aus uns nicht bekannten Gründen, der Architekt reagiert weder auf Anrufe, noch auf Fax oder Brief. Wir …
- … Die Kündigung eines Architektenvertrags ist ein komplexer Schritt, der gut überlegt sein sollte. Meiner …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Kündigungsfristen und -bedingungen sind vereinbart? …
- … Suchen Sie das Gespräch: Versuchen Sie, die Probleme mit dem Architekten zu besprechen und eine Lösung zu finden. …
- … Eine Kündigung kann aus wichtigem Grund fristlos erfolgen, beispielsweise wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt hat. Andernfalls ist eine ordentliche Kündigung unter …
- … der Fristen möglich. Die Kosten für die bisher erbrachten Leistungen des Architekten müssen in der Regel bezahlt werden. Eventuell können Sie Schadensersatzansprüche …
- … geltend machen, wenn der Architekt die Bauverzögerung oder Mängel verschuldet hat. …
- … ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag und die Dokumentation der Mängel von einem Anwalt für …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des Architekten …
- … Die Baubetreuung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten durch den Architekten. Sie beinhaltet die Kontrolle der Ausführung, die Einhaltung der Pläne …
- … und die Beseitigung von Mängeln.Verwandte Begriffe: Bauleitung, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle …
- … Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … verbindliche Preisregelung, die jedoch durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden kann.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Frage: Welche Gründe rechtfertigen die Kündigung eines Architekten?Antwort: Wesentliche Gründe sind Bauverzögerungen, Planungsfehler, mangelhafte Bauleitung, Kommunikationsprobleme oder …
- … Frage: Welche Fristen muss ich bei der Kündigung eines Architektenvertrags beachten?Antwort: Die Kündigungsfristen sind im Architektenvertrag festgelegt. Fehlt …
- … Frage: Welche Kosten entstehen bei der Kündigung eines Architektenvertrags?Antwort: In der Regel müssen die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten …
- … Leistungen des Architekten bezahlt werden. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund können Schadensersatzansprüche entstehen. …
- … Frage: Wie dokumentiere ich Mängel und Versäumnisse des Architekten richtig?Antwort: Erstellen Sie eine detaillierte schriftliche Dokumentation mit …
- … Beschreibung des Mangels und eventuellen Fotos. Senden Sie diese Dokumentation dem Architekten nachweislich zu. …
- … Frage: Kann ich einen Architekten auch während …
- … Frage: Was passiert, wenn der Architekt die Kündigung nicht akzeptiert?Antwort: Wenn der Architekt die Kündigung nicht …
- … Frage: Wie finde ich einen neuen Architekten, der das Projekt fortführt?Antwort: Suchen Sie nach Architekten …
- … Frage: Welche Rolle spielt die HOAIAbk. bei der Kündigung eines Architektenvertrags?Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt …
- … die Honorare für Architektenleistungen. Bei einer Kündigung kann die HOAIAbk. zur Berechnung der bis dahin erbrachten Leistungen herangezogen werden. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten …
- … Honoraranspruch des ArchitektenWie das Architektenhonorar berechnet wird und welche Rechte Sie haben. …
- … Architekt kündigen: Baurechtliche Prüfung des Vertrags! …
- … sollten Sie diesen Vertrag zum Rechtsanwalt für Baurecht tragen und dieser sagt Ihnen dann mit welcher Art Kündigung sie den Architekten loswerden und wie Sie überflüssige Honoraransprüche anwehren. …
- … so als läge da einiges im Argen. Vielleicht ist ein neuer Architekt als Bauleiter da wirklich besser. …
- … Architektensuche: Überlastung & Alternativen bei …
- … bleibt. Aber man glaubt ja nicht, was zurzeit los ist. Jeder Architekt, den wir grad fragen, ist überlastet und kann uns nicht als …
- … Architekt kündigen bei Bauverzögerung – Vorgehen & Alternativen …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Bauverzögerung durch den Architekten ist eine Kündigung des Architektenvertrags unter Umständen möglich. …
- … Baurecht ist ratsam, um Honoraransprüche abzuwehren. Die Suche nach einem neuen Architekten gestaltet sich schwierig aufgrund von Überlastung. Alternativen und rechtliche Schritte …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Details im Architektenvertrag sind entscheidend für die Kündigung. Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, wie im Beitrag Architekt kündigen: Baurechtliche Prüfung des Vertrags! empfohlen wird. Dies hilft, überflüssige …
- … Überlegung einbezogen werden, um die potenziellen finanziellen Auswirkungen einer Kündigung des Architektenvertrags und die Abwehr von Honoraransprüchen zu bewerten. Die Honorarordnung für …
- … Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare, aber Abweichungen im Vertrag …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um den Architektenvertrag prüfen zu lassen und die Kündigung vorzubereiten. Berücksichtigen Sie die …
- … Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Architekten, wie im Beitrag Architektensuche: Überlastung & Alternativen bei Kündigung beschrieben, und suchen Sie …
- … frühzeitig nach Alternativen. Prüfen Sie, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Architekten möglich ist, um Kosten zu sparen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vernachlässigt Bauprojekt: Was tun? Tipps zu Rechten, Pflichten & Vorgehen
- … Architekt arbeitet nicht: Rechte & Pflichten …
- … Architekt vernachlässigt Ihr Bauprojekt? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie …
- … Architekt, Bauprojekt, Bauvertrag, HOAIAbk., Leistungsphasen, Bauzeit, Mängel, Anwalt, Baurecht, Gewährleistung, Bauleitung, Architektenvertrag …
- … Baurecht, Architektenrecht, Bauwesen, Vertragsrecht, Immobilienrecht …
- … Architekt vernachlässigt Bauprojekt: …
- … über einem Jahr ein Einfamilienhaus. Wir haben zu diesem Zweck einen Architekten nach HOAIAbk. mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt. …
- … weitergeht? Und wie sieht es mit der noch ausstehenden Bezahlung des Architekten aus, müssen wir ihm wirklich die komplette Summe bezahlen, obwohl …
- … er uns so hängen lässt? Leider wurde im Architektenvertrag keine Bauzeit festgehalten, er sagte damals nur, dass er von etwa 9 Monaten ausgeht. Da mein Mann den ganzen Tag arbeiten muss und ich mich um unsere Töchter kümmere, kann ich natürlich auch nicht so viel selber erledigen. Wir versuchen mit einigen Handwerkern abzustimmen wie es weitergeht, aber da nun unterschiedliche Gewerke sich miteinander abstimmen müssten, wollen die Handwerker dies auch lieber mit unserem Bauleiter, dem Architekten, abstimmen. Wir überlegen, ob wir einen Anwalt einschalten sollen, …
- … Es ist sehr ärgerlich, wenn ein Architekt seine vertraglichen Pflichten vernachlässigt. Da Sie den Architekten nach HOAI …
- … (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt haben, ist er zur umfassenden Betreuung Ihres Bauprojekts verpflichtet. …
- … Zunächst sollten Sie den Architekten schriftlich auffordern, seine vertraglichen Pflichten (Objektüberwachung, Koordination der Handwerker …
- … Sollte der Architekt die Frist verstreichen lassen, ohne tätig zu werden, können Sie ihm …
- … Gefahr: Baumängel, Bauzeitverzögerungen und Kostensteigerungen können die Folge sein, wenn der Architekt seine Aufgaben nicht erfüllt. …
- … ? Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und Versäumnisse des Architekten schriftlich und suchen Sie rechtlichen Rat. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die einzelnen Leistungsphasen und …
- … legt fest, wie diese zu vergüten sind.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenvertrag, Honorar …
- … Die HOAIAbk. unterteilt Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis …
- … Die Objektüberwachung (Bauleitung) ist eine der wichtigsten Aufgaben des Architekten. Sie umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Handwerker, …
- … die Rechnungsprüfung und die Abnahme der Bauleistungen.Verwandte Begriffe: Bauleitung, Bauüberwachung, Koordination …
- … Welche Rechte habe ich, wenn der Architekt seine Pflichten nicht erfüllt? …
- … Nacherfüllung, Schadensersatz und unter Umständen das Recht zur Kündigung des Architektenvertrags. Die genauen Ansprüche hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. …
- … Kann ich den Architektenvertrag einfach so kündigen? …
- … Eine Kündigung des Architektenvertrags ist …
- … ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, beispielsweise wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt. …
- … hat sie für meinen Architektenvertrag? …
- … Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie legt fest, welche Leistungen in den …
- … Grundlagenermittlung (LPAbk. 1) bis zur Objektbetreuung (LP 9). Sie haben den Architekten mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt. …
- … den Architekten? …
- … Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, wenn der Architekt seine Pflichten nicht erfüllt, Baumängel auftreten oder Streitigkeiten mit Handwerkern …
- … Kann ich einen anderen Architekten beauftragen, wenn der ursprüngliche Architekt seine Arbeit nicht macht? …
- … Sie können einen anderen Architekten beauftragen, wenn der ursprüngliche Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Die Kosten für den neuen Architekten können Sie unter Umständen als Schadensersatz vom ursprünglichen Architekt …
- … des Architektenvertrags. …
- … Architekt vernachlässigt Bau – Fristen setzen & Beweise sichern! …
- … ist zwar nicht bei Ihnen direkt anwendbar, denn dazu hätte der Architekt sie mit Ihnen vereinbaren müssen, aber das BGBAbk. gilt etwa sinngemäß. …
- … Auch ein Bauingenieur kann seine Arbeit fortsetzen. Es muss kein Architekt sein. …
- … Leistungsphase 9 vereinbaren die Architekten sehr ungern. Viel Arbeit und Verantwortung, wenig Geld. …
- … Bauüberwachung LPH 8 – Architekt haftet: Auftrag entziehen! …
- … klemmt doch nur noch an der Bauüberwachung LPH 8. Das ist viel Arbeit, wenn die Leistungsphasen 1-7 schlecht gemacht wurden. …
- … Der Architekt ist dabei in der Haftung. Sie sollten dem Architekt diesen …
- … Dabei müssen Sie unterscheiden unter den vom Architekt geplanten Gewerken und dem Restausbau. Dabei sollten Sie Termine und Kosten …
- … Vermutlich ist es aus Vertragsgründen aber notwendig, dem Architekten Gelegenheit zu geben, Schlechtleistungen zu beheben und die Bauüberwachung doch ordentlich zu erbringen. …
- … Architekt vernachlässigt Bauprojekt – Rechte, Pflichten …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Vernachlässigung des Bauprojekts durch den Architekten ist eine detaillierte Dokumentation unerlässlich. Setzen Sie klare Fristen und ziehen Sie in Erwägung, einzelne Leistungsphasen, wie die Bauüberwachung (LPH 8), separat zu vergeben. Achten Sie auf die Einhaltung …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architekt vernachlässigt Bau – Fristen setzen & Beweise sichern! sind telefonische Vereinbarungen vor …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauüberwachung LPH 8 – Architekt haftet: Auftrag entziehen! betont, dass der Architekt für …
- … Schlechtleistungen in der Bauüberwachung (LPH 8) haftet. Es wird empfohlen, dem Architekten diesen Auftragsteil zu entziehen und separat zu vergeben, insbesondere wenn …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Architektenvertrag und die erbrachten Leistungen. Setzen Sie dem Architekten eine …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauüberwachung, Architekt" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauüberwachung, Architekt" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Bauüberwachung: Pflichten & Richtlinien
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Bauüberwachung, Architekt, Pflichten, Richtlinien, Honorarkürzung, Mängel, Protokollpflicht, Bauträgervertrag, Gewährleistung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!

