Architekt arbeitet kaum noch
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt arbeitet kaum noch

Hallo,

wir bauen seit über einem Jahr ein Einfamilienhaus. Wir haben zu diesem Zweck einen Architekten nach HOAIAbk. mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt.

Das erste halbe Jahr hat er auch zuverlässig gearbeitet, sich mit uns abgestimmt, Ausschreibungen gemacht und teilweise das Objekt überwacht. Auch in dieser Zeit hat er immer mal wieder etwas vergessen, aber das hielt sich in Grenzen.

Seit etwa Juni hat er nur noch sehr wenig getan, aber stand zu der Zeit immerhin noch mit uns in Kontakt. Seit gut drei Monaten reagiert er nicht mehr auf unsere Anrufe, drückt uns weg oder schickt uns SMS, er sei in einer Besprechung. Bestenfalls erreichen wir ihn einmal die Woche und dann kann man einen Punkt ansprechen bis er sich wieder verabschiedet, weil er dringend weg muss. Die Liste der Dinge die zu tun sind, ist mittlerweile natürlich sehr lang. Angefangen mit Handwerkern, die auf die Baustelle kommen sollen um Fehler zu beheben bis zu neuen Ausschreibungen. Die Handwerker mit denen wir gesprochen haben, sagten uns, dass er auf ihre Anrufe ebenfalls nicht reagiert. Auf der Baustelle passiert daher nichts mehr. Ursprünglich sollten wir laut seinem Bauzeitenplan Mitte August einziehen, schön wäre dieses Jahr gewesen, dass wird sicher jetzt nicht mehr der Fall sein und da es nicht weiter geht, wissen wir auch nicht wann dies der Fall sein wird. Da er nicht auf unsere Anrufe reagiert, wissen wir natürlich auch nicht, ob er überhaupt noch irgendwas macht, wie beispielsweise Ausschreibungen.

Die Frage ist jetzt, was können wir tun damit es auf der Baustelle weitergeht? Und wie sieht es mit der noch ausstehenden Bezahlung des Architekten aus, müssen wir ihm wirklich die komplette Summe bezahlen, obwohl er uns so hängen lässt? Leider wurde im Architektenvertrag keine Bauzeit festgehalten, er sagte damals nur, dass er von etwa 9 Monaten ausgeht. Da mein Mann den ganzen Tag arbeiten muss und ich mich um unsere Töchter kümmere, kann ich natürlich auch nicht so viel selber erledigen. Wir versuchen mit einigen Handwerkern abzustimmen wie es weitergeht, aber da nun unterschiedliche Gewerke sich miteinander abstimmen müssten, wollen die Handwerker dies auch lieber mit unserem Bauleiter, dem Architekten, abstimmen. Wir überlegen, ob wir einen Anwalt einschalten sollen, aber nach über einem Jahr Bauens sieht es natürlich finanziell auch nicht so rosig aus und wenn das dann nichts bringen sollte ...

Ich hoffe, dass uns jemand einen Tipp für die richtige Vorgehensweise geben kann.

Vielen Dank Jennifer

(NRW)

  • Name:
  • Jennifer
  1. Fristen setzen!

    Ich bin kein Anwalt und möchte Sie bitten, meine Vorschläge zu überdenken bzw. bei einem Fachmann zu überprüfen bevor Sie in eine juristische Falle laufen.

    Überlegen Sie sich einen Anwalt gründlich. Sonst haben Sie zwei Nichtstuer am Hals. Arbeit erspart der Ihnen nicht unbedingt.

    Alle telefonischen Vereinbarungen sind letztlich vor Gericht nichts Wert. Sie werden bestritten, umgedeutet usw.

    Machen Sie alles schriftlich!

    Führen Sie ein Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und möglichst Fotos von Ihren Aktivitäten zum Bau. Stellen Sie Ihre Kamera so ein, dass das Datum immer eingeblendet ist.

    Stellen Sie auf Einzelverbindungsnachweis um, wenn das möglich ist. Es werden zwar nur Verbindungen aufgezeichnet, die zustande gekommen sind und von Ihnen geführt wurden. Aber besser als nichts.

    Dokumentieren Sie den Baufortschritt wöchentlich mit Fotos.

    Verlangen Sie bestimmte Leistungen schriftlich bis zu einem bestimmten, nach dem Kalender betimmten, Termin und drohen Sie jeweils eine Kündigung ihres Vertrages und die Forderung nach Schadensersatz schriftlich an, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.

    Setzen Sie die Termine so lang, dass sie erfüllt werden können aber nicht länger. Lassen Sie sich Beschwerden von Handwerkern schriftlich geben.

    Es soll noch keinen Richter gegeben haben, der zwei Briefe mit gleichem Inhalt plus zwei FAXE, die angeblich "verloren gegangen" seien, geglaubt hat.

    Legen Sie einen Ordner an und sammeln Sie die Unterlagen. Sortieren Sie nach Sachgebieten oder monatlich.

    Legen Sie ein entsprechendes Verzeichnis auf der Festplatte an. Sie können wöchentlich plus nach Sachgebieten und eingescannten Schriftstücken die Unterverzeichnisse sortieren.

    Sichern Sie dieses Verzeichnis wöchentlich als vollständige Kopie auf einer exteren Festplatte. Nehmen Sie dazu 3 oder 4 solcher Festplatten, die sie wöchentlich wechseln und beschriften. Bei einem Defekt wird der Inhalt in der nächsten Woche erneut gesichert.

    Investieren sie ca. 9,80 in die VOBAbk./HOAIAbk. der Becktexte.

    Die VOB/B ist zwar nicht bei Ihnen direkt anwendbar, denn dazu hätte der Architekt sie mit Ihnen vereinbaren müssen, aber das BGBAbk. gilt etwa sinngemäß.

    Wenn Sie genügend Material zusammengetragen haben, können Sie die angedrohte Kündigung aussprechen und Schadensersatzforderungen stellen. Damit entgehen Sie seinen Honorarforderungen.

    Auch ein Bauingenieur kann seine Arbeit fortsetzen. Es muss kein Architekt sein.

    Es wäre übrigens sinnvoll gewesen immer nur einzelne Leistungsphasen zu vereinbaren. Das erspart die Kündigung.

    Leistungsphase 9 vereinbaren die Architekten sehr ungern. Viel Arbeit und Verantwortung, wenig Geld.

    Pauline

  2. LPH 8

    Es klemmt doch nur noch an der Bauüberwachung LPH 8. Das ist viel Arbeit, wenn die Leistungsphasen 1-7 schlecht gemacht wurden. Der Architekt ist dabei in der Haftung. Sie sollten dem Architekt diesen Auftragsteil entziehen und separat vergeben. Dabei müssen Sie unterscheiden unter den vom Architekt geplanten Gewerken und dem Restausbau. Dabei sollten Sie Termine und Kosten selbst überwachen. Vermutlich ist es aus Vertragsgründen aber notwendig, dem Architekten Gelegenheit zu geben, Schlechtleistungen zu beheben und die Bauüberwachung doch ordentlich zu erbringen.

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