Carport passt nicht  -  wer haftet?
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Carport passt nicht  -  wer haftet?

Guten Tag,

wir haben ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport geplant. Bei den Planungsgesprächen mit der Architektin wurde auch die genaue Platzierung von Haus und Carport besprochen. Dabei galt es u.a. zu beachten, dass wir mit dem Haus an der Grundstücksgrenze einen Mindestabstand von 2,50 m (inkl. Dachüberstand) einhalten müssen, und dass wir laut Bebauungsplan neben Carport und Zufahrt einen Grünstreifen von mindestens 25 cm anlegen müssen. Zudem haben wir auf dem Grundstück ein Gefälle, sodass wir zwischen dem angrenzenden Fußgängerweg und dem geplanten Carport eine Stützmauer errichten müssen. Im Planungsgespräch hieß es dann, dass wir unter Einhaltung aller Mindestabstände noch 6,50 m für den geplanten Doppelcarport zur Verfügung haben. Der ist so auch in den Plänen eingezeichnet.

Nun hat sich aber herausgestellt, dass wir effektiv keine 6,50 m mehr Platz haben. Das Gebäude ist bereits errichtet, wir haben jetzt ein Gartenbauunternehmen wegen dem Bau der Stützmauer angefragt. Die besagte Stützmauer hat ja auch selbst eine gewisse Breite, außerdem können wir nicht bündig bis an den Fußgängerweg anbauen, da das Mörtelbett, auf dem der Fußgängerweg errichtet wurde, an einigen Stellen fast 50 cm weit in unser Grundstück hinein ragt. Laut Gartenbauer kann man diesen Kragen auch nicht vollständig abmeißeln, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Fußgängerweg abrutscht. Kombiniert mit der Problematik, dass wir zwischen Fußgängerweg und Stützmauer einen Grünstreifen anlegen müssen, rücken wir also entsprechend weit in das Grundstück hinein, sodass für den Carport effektiv nur noch 5,80 m übrig bleiben. Den Carport hatten wir nicht nur als Unterstand für zwei Fahrzeuge, sondern auch für einen Geräteschuppen geplant, und obendrein war neben den Fahrzeugen noch ein überdachter Fußweg zum Hauseingang mit angedacht. Das wird jetzt alles ganz schön eng und ich frage mich, ob wir das der Architektin nicht ankreiden dürfen, denn diese hatte mit uns einen 6,50 m Carport geplant und kannte die örtlichen Begebenheiten und die Vorschriften des Bebauungsplans. Abstände zu angrenzenden Wegen, Platzbedarf für Stützmauern und Grünstreifen sollten von einer erfahrenen Architektin doch eigentlich entsprechend mit berücksichtig werden, oder nicht? Fakt ist jetzt aber, dass der Carport so wie geplant nicht hinpasst. Und nun?

Über eine sachkundige Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

  1. keine Haftung, sondern Verzicht auf eine bauliche Eigenschaft

    Alte Regel am Bau: was nicht passt wird passend gemacht. Hier bedeutet es einen Verzicht auf bauliche Eigenschaften. Sie haben keinen Anspruch auf die 6,5 Meter wenn es baulich nicht geht. Hätten Sie zuerst den Carport gebaut, wäre das Haus entsprechend zu versetzen gewesen, nun müssen Sie halt den Carport verkleinern. Eine Haftung wäre nur möglich, wenn die 6,5 Meter ein Vertragsgegenstand gewesen wäre. So war es aber nach der Maßkette eine mögliche Ausführung durch einen Dritten, der nach den tatsächlichen Maßen diesen Carport anpassen muss. Der Bauherr haftet selber und damit nicht. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Im Ernst?

    Die Planung des Carports war vertraglicher Bestandteil des Architekten-Vertrags und ist uns auch als separate Position in Rechnung gestellt worden. Und wenn die Architektin sich dann "verplant" hat und der vorgesehene Carport nicht aufs Gelände passt, dann heißt es: "Pech gehabt, lieber Bauherr. "? Wir haben ein Vermessungsbüro beauftragt, sodass die genauen Maße unseres Grundstücks (nach erfolgter Erschließung durch die Gemeinde) vorlagen, Bebauungsplan der Gemeinde lag ebenfalls vor, unsere genauen Wünsche und Anforderungen (zwei Fahrzeuge, Zugang/Gehweg zum Haus, Geräteschuppen im Carport) haben wir ebenfalls schriftlich mitgeteilt, eine Baustellen-Begehung gemeinsam mit der Architektin hat auch stattgefunden  -  was bitte braucht ein Planer eigentlich noch, um eine passgenaue und zuverlässige Planung abzuliefern? In den Bauplänen ist ein Carport von 6,50 m Länge eingezeichnet, der da aber de facto nicht hinpasst. Ich meine, die dürfen ja auch nicht einfach das Haus 50 cm kleiner bauen als geplant. Was sind denn solche Architektenleistungen Wert, wenn man hinterher mit einem "Dann bau halt kleiner" abgespeist wird?

    Es ist etwas anderes, wenn mich die Architektin gleich in den Planungsgesprächen darauf aufmerksam macht, dass ein Carport dieser Größe Aufgrund der baulichen Bedingungen auf unserem Grundstück nicht möglich ist. Aber dass ich das erst hinterher selbst feststellen muss und mich also auf die vorliegenden Baupläne meiner Architektin nicht verlassen kann, ist mehr als bescheiden (um es mal höflich auszudrücken)!

    Bei solchen Bauvorhaben sind naturgemäß immer sehr viele Randfaktoren und Besonderheiten zu berücksichtigen, genau deshalb beauftrage ich ja auch einen Profi und mache es nicht selber. Aber dann sollte ich mich wenigstens drauf verlassen können, dass der "Profi" auch was von seinem Handwerk versteht.

    Mit der Aussage "der Bauherr haftet selber" stimme ich jedenfalls nicht überein. Ich hafte im Normalfall nur für das, was ich auch selbst zu verantworten habe.

  3. Beweise

    Sie müssen doch erst einmal feststellen lassen wer Schuld ist. Das kann der Vermesser sein oder der Bauunternehmer oder ... Wenn der Fehler durch den Baugrund kommt, ist der Bauherr selbst schuld denn der "bringt den Baugrund mit". Finden Sie tatsächlich einen Schuldigen gibt es ein Gerangel um den Wert, d.h. Sie müssen die Nutzungseinschränkung bewerten lassen. Der Schuldige wird den Wert kleinrechnen oder sogar Einsparungen gegenüberstellen. Anschließend werden Ihnen Planungskosten für die Anpassung in Rechnung gestellt. Das Haus steht, den Gehweg können Sie nicht kaufen, also bleibt doch nur den Carport anzupassen. In dem Moment, wo Sie den angepassten Carport bestellen haben Sie den Fehler akzeptiert. Also muss der von Ihnen beauftragte Architekt den Carport bestellen und Sie verweigern die Unterschrift weil die Maße nicht stimmen. Das wird eine endlose Geschichte. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Ich verstehe was Sie meinen.

    Ich bin jetzt allerdings auch nicht der Typ, der sich mit irgendwas einfach "abfindet". Ich überlege mir noch, ob oder wie ich vorgehen werde. In aller Regel kann man im persönlichen Gespräch mehr klären, als wenn man gleich mit rechtlichen Ansprüchen droht. Für uns ist es jetzt halt in sofern ärgerlich, als dass der Carport unseren täglichen Zugang zum Haus darstellt, und das wird mit zwei Fahrzeugen halt ein bissl eng  -  deshalb war es ja auch eigentlich von Anfang an anders geplant. Das ist jetzt also kein reines Luxusproblem, das hatte durchaus seinen Sinn so ...

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