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Architektenrechnung: Zeitpunkt, Honorar & Leistungsphasen – Ist die Abrechnung korrekt?
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Architektenrechnung: Zeitpunkt, Honorar & Leistungsphasen – Ist die Abrechnung korrekt?

Hallo, guten Tag,
ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung meines Architekten.
Im Sommer vergangenen Jahres fand ein erster Termin mit dem Architekten statt, wo ich meine Vorstellungen/Träume etc. dargebracht habe. Der Architekt hat von Anfang an gewusst, was ich mir vorstelle was mir sehr gut gefallen hat.
Bei einem nächsten Termin hatte er bereits anhand meiner Äußerungen einen ersten Plan gemacht, wie er sich das Aufgrund meiner Angaben vorstellen könnte. Mit dem Grundstück etc. war er vertraut da er das Nachbarhaus baut.
Er hat mir am 30.06.03 einen Honorarvorschlag gemacht wonach das Honorar gem. HOAIAbk. netto 44.650,00 € betragen würde.
Gleichzeitig hat er mir dann "sein Angebot" hingelegt, wonach es 31.100,00 € betragen würde, abgerundet 30.000,00 €.
Wir haben darüber gesprochen, besonders über die Aufgabenverteilung und sind dann nach runterrechnen auf 23.000,00 € gekommen und gaben uns bei 21.000,00 € den Handschlag.
Er hat angefangen zu planen, dann gab es Änderungen seitens des Bebauungsplanes, Umplanung ... etc.
Auf alle Fälle stand dann Ende November/ Anfang Dezember der Endplan.
Anfang Januar übergab er mir die ersten Kellerpläne und vor 14 Tagen dann erste Mauerwerkspläne etc.
Er hat bereits Anfang Dezember 11.000,00 € in Rechnung gestellt, Mitte Dezember nochmal 9.000,00 €.
Anfang Februar habe ich ihm dann 10.0000,00 bar angezahlt als Abschlag.
Jetzt bat er mich freundlich um Restzahlung der 9.000,00 € und informierte mich das dann auch bald der Rest in Rechnung gestellt wird.
Ist das normal?
Ich meine ist das normal das der Architekt bevor überhaupt ein Spatenstich oder ähnliches vollzogen ist 90 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stellt?
Bin über jede Rückinformation dankbar.
MfG KC
  • Name:
  • K.C.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Um die Korrektheit der Architektenrechnung zu beurteilen, sind folgende Aspekte wichtig:

    • Leistungsphasen: Die Rechnung sollte klar aufschlüsseln, welche Leistungsphasen (gemäß HOAIAbk.) abgerechnet wurden.
    • Honorarvereinbarung: Gab es einen schriftlichen Honorarvorschlag oder eine Honorarvereinbarung? Diese ist bindend.
    • Bebauungsplan: Die Umplanung aufgrund des Bebauungsplanes ist eine zusätzliche Leistung, die gesondert abgerechnet werden kann, wenn dies vereinbart wurde.
    • Abschlagszahlung: Die erste Rechnung im Februar war eine Abschlagszahlung. Die Schlussrechnung muss alle bisherigen Zahlungen berücksichtigen.
    • Honorarhöhe: Die genannten Honorarwerte (30.06, 03.44, 650.00, 31.100.000, 23.21, 14.11, 9, 10.0000, 90) sollten im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen und der Honorarvereinbarung stehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die abgerechneten Leistungsphasen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen und prüfen Sie die Honorarvereinbarung. Bei Unklarheiten sollten Sie das Gespräch mit dem Architekten suchen oder sich rechtlich beraten lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarvereinbarung, Mindestsätze.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und ist mit einem prozentualen Anteil am Gesamthonorar gewichtet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung.
    Honorarvereinbarung
    Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem das Honorar für die Architektenleistungen festgelegt wird. Diese Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen und die Grundlage für die Rechnungsstellung bilden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Vertrag, Architektenvertrag.
    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf das Gesamthonorar, die der Architekt für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellt. Diese Zahlungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Teilzahlung, Rechnung, Schlussrechnung.
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Gebäude errichtet werden dürfen und welche Abstände eingehalten werden müssen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan.
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Architektenprojekts, in der alle erbrachten Leistungen und bereits geleisteten Zahlungen berücksichtigt werden. Sie dient der endgültigen Abrechnung des Honorars.
    Verwandte Begriffe: Rechnung, Abschlagszahlung, Honorar.
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem die Leistungen des Architekten und die Vergütung dafür festgelegt werden. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit.
    Verwandte Begriffe: Honorarvereinbarung, Bauvertrag, Leistungsphasen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungsphasen gibt es nach HOAI?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und ist mit einem prozentualen Anteil am Gesamthonorar gewichtet.
    2. Was ist eine Honorarvereinbarung?
      Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem das Honorar für die Architektenleistungen festgelegt wird. Diese Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen und die Grundlage für die Rechnungsstellung bilden.
    3. Wie prüfe ich eine Architektenrechnung?
      Überprüfen Sie, ob die abgerechneten Leistungsphasen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmen. Achten Sie auf die Einhaltung der Honorarvereinbarung und prüfen Sie, ob alle Abschlagszahlungen berücksichtigt wurden.
    4. Was tun bei Unstimmigkeiten in der Rechnung?
      Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten, um die Unstimmigkeiten zu klären. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
    5. Kann ein Architekt zusätzliche Leistungen abrechnen?
      Ja, wenn diese Leistungen nicht von der ursprünglichen Honorarvereinbarung abgedeckt sind und im Vorfeld mit dem Bauherrn vereinbart wurden. Die Umplanung aufgrund des Bebauungsplanes wäre ein Beispiel.
    6. Was bedeutet HOAI?
      HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
    7. Was ist eine Abschlagszahlung?
      Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf das Gesamthonorar, die der Architekt für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellt. Diese Zahlungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt.
    8. Was passiert, wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt?
      Wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt, gelten die Mindestsätze der HOAI. Es ist jedoch ratsam, immer eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen
      Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten.
    • Honorarberechnung nach HOAI
      Wie das Architektenhonorar korrekt berechnet wird.
    • Leistungsphasen im Detail
      Die Aufgaben und Inhalte der einzelnen Leistungsphasen.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Was Sie als Bauherr wissen müssen.
    • Bauplanung optimieren
      Tipps für eine erfolgreiche Bauplanung.
  2. Architektenvertrag: Beauftragte Leistungsphasen – Honorar prüfen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    was wurde beauftragt?
    Wenn Sie einen Vertrag über eine Vollbetreuung (ich verstehe darunter mindestens LPh 1-8 von 9, also inkl. Bauleitung/Objektüberwachung) geschlossen haben, besteht ein Missverhältnis. Dann stehen mindestens 30 % der Leistung noch aus. Angesichts des hohen "Schwunds" bei der Honorarvereinbarung vermute ich, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung abgespeckt wurde. Was ist genau beauftragt? Ist die Rechnungsstellung von einem Zahlungsplan gedeckt?
  3. Architektenhonorar: HOAI-Vergleich – 32% unter Gebührenordnung

    so schaut es aus
    Hallo,
    das Angebot über die 44.650,00 € war laut HOAIAbk..
    Sein Angebot an mich war über 31.100,00 € bzw. abgerundet 30.000,00 € also 32 % darunter (unter HOAI).
    Dies beinhaltete:
    • Objektplanung
    • Tragwerksplanung
    • Thermische Bauphysik
    • Technische Ausrüstung.

    Wir vereinbarten, dass wir die Bauleitung herausnehmen, er gab einen weiteren Nachlass auf die Tragwerks- sowie Hausplanung (Tragwerksplanung, Hausplanung) wo dann die 23.000,00 € zustande kamen.
    Ich muss hinzufügen dass anstelle 2 Entwürfe 3 zustande kamen und dass er sich wg. Unstimmigkeiten mit der Gemeine auch für mich eingesetzt hat.
    Die letzten Pläne hat er mir vor 14 Tagen ausgehändigt und jetzt Anfang März soll es los gehen ...
    Wie gesagt, er hat mit einer Abschlagsrechnung Ende November und einer Anfang Dezember knapp 20.000,00 € in Rechnung gestellt wovon er 10.000,00 € bar bekommen hat.
    Jetzt drängt er auf den Rest.
    Ich will die Zahlung nicht heraus zögern oder nicht zahlen. Ich möchte nur wissen, ob der Zeitpunkt so richtig gewählt ist.
    Wenn nicht würde ich in einem konkreten Gespräch darauf hinweisen, einen weiteren Teil zu leisten jedoch noch nicht alles.
    Ich bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung.

  4. Architektenleistung: Fälligkeit der Vergütung – Ohne Bauüberwachung

    Foto von

    dann wollen wir den Kollegen nicht warten lassen
    Sie haben anscheinend nur Planungsleistungen beauftragt, aber keine Objektüberwachung. Wenn das Beauftragte erbracht ist, ist auch die Vergütung fällig. Sie können die Bezahlung nicht vom Baubeginn abhängig machen. Den könnten Sie ja beliebig verschieben und der Architekt kann ihn nicht beeinflussen.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenrechnung prüfen: Honorar, HOAIAbk. & Leistungsphasen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung eines Architektenhonorars, wobei der Fokus auf dem Vergleich mit der HOAI, den beauftragten Leistungsphasen und dem Zeitpunkt der Fälligkeit liegt. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Planungsleistungen und Objektüberwachung, da dies die Grundlage für die Rechnungsstellung bildet. Die Vereinbarung eines Honorars unterhalb der HOAI-Sätze ist möglich, sollte aber transparent und vertraglich festgehalten werden. Die Fälligkeit der Vergütung ist an die erbrachten Leistungen gekoppelt, nicht zwingend an den Baubeginn.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: HOAI-Vergleich – 32% unter Gebührenordnung wurde ein Honorar vereinbart, das deutlich unter den HOAI-Sätzen liegt. Dies ist grundsätzlich möglich, sollte aber im Vertrag klar definiert sein, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Es ist ratsam, sich die einzelnen Positionen genau aufschlüsseln zu lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenvertrag: Beauftragte Leistungsphasen – Honorar prüfen wird die Bedeutung der beauftragten Leistungsphasen hervorgehoben. Ein detaillierter Vertrag, der alle erbrachten und noch ausstehenden Leistungen aufführt, ist essenziell für eine korrekte Rechnungsprüfung. Klären Sie im Vorfeld genau ab, welche Leistungen im Honorar enthalten sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihre Architektenrechnung sorgfältig anhand der HOAI und des Architektenvertrags. Achten Sie auf die erbrachten Leistungsphasen und die vereinbarten Honorarsätze. Bei Unklarheiten suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Architekten oder ziehen Sie einen Bausachverständigen zurate. Weitere Informationen zur Fälligkeit der Vergütung finden Sie im Beitrag Architektenleistung: Fälligkeit der Vergütung – Ohne Bauüberwachung.

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