Architektenrechnung fehlt seit 2000: Verjährung, Fristen & Vorgehen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architektenrechnung fehlt seit 2000: Verjährung, Fristen & Vorgehen?
Ende 2000 war der Umbau beendet und der Einzug war erfolgt.
Danach unterrichteten wir unseren Architekten.
Ende 2002 rief der Architekt an und bat um einen Termin, den er nicht einhielt.
Ende 2003 das gleiche, aber der Architekt kam vorbei.
Er legte mit die Kopie des "Kostenvoranschlags" und sagte mir ein Summe die ich zu bezahlen hätte.
Daraufhin erklärte ich Ihm das ich eine prüfbare Abschlussrechnung
erhalten möchte.
Das war Dezember 2003.
Bis jetzt immer noch keine Rechnung (Februar 2004)!
Frage:
Reicht es per Einschreiben die Rechnung mit Frist (ca. 4 Woche) zu verlangen?
Wie lange kann der Architekt mich noch hinhalten?
Da die Verjährung ja erst mit erstellter Abschlussrechnung erfolgt!
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Ulke, Frank
-
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Die Frage dreht sich um eine ausstehende Architektenrechnung aus dem Jahr 2000. Da einige Zeit vergangen ist, ist die Frage der Verjährung relevant.
Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGBAbk.). Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (hier der Architekt) von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB).
Im vorliegenden Fall bedeutet das: Wenn die Leistung des Architekten Ende 2000 abgenommen wurde und er Kenntnis davon hatte, begann die Verjährungsfrist am 31.12.2000 und endete am 31.12.2003. Allerdings kann die Verjährung gehemmt oder neu gestartet werden, beispielsweise durch Anerkenntnis des Schuldners (z.B. durch Abschlagszahlungen oder eine eindeutige Bestätigung der Schuld) oder durch gerichtliche Geltendmachung.
Es ist wichtig zu prüfen, ob der Architekt eine prüffähige Schlussrechnung gestellt hat. Ohne prüffähige Rechnung beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Eine bloße "Kopie des Kost..." ist keine prüffähige Rechnung.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt und ob Umstände vorliegen, die die Verjährung gehemmt oder neu gestartet haben. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Baurecht beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Verjährung
- Die Verjährung ist ein Rechtsinstitut, das es dem Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Frist ermöglicht, die Leistung zu verweigern. Sie dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit.
Verwandte Begriffe: Hemmung, Neubeginn, Verjährungsfrist. - Prüffähige Schlussrechnung
- Eine prüffähige Schlussrechnung ist eine detaillierte und nachvollziehbare Aufstellung aller erbrachten Leistungen eines Architekten oder Handwerkers. Sie ermöglicht dem Auftraggeber, die Rechnung zu prüfen und die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen.
Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Leistungsverzeichnis, Aufmaß. - Hemmung der Verjährung
- Die Hemmung der Verjährung bewirkt, dass der Zeitraum, in dem ein bestimmtes Ereignis eintritt, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährung ruht während dieser Zeit.
Verwandte Begriffe: Verjährung, Neubeginn, Ablaufhemmung. - Neubeginn der Verjährung
- Der Neubeginn der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers anerkennt, beispielsweise durch eine Abschlagszahlung oder eine Zinszahlung. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von neuem.
Verwandte Begriffe: Verjährung, Hemmung, Anerkenntnis. - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Schuldrecht, Sachenrecht. - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenhonorare.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten. - Anspruch
- Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Er entsteht durch Vertrag, Gesetz oder sonstige Rechtsgründe.
Verwandte Begriffe: Forderung, Schuld, Leistung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann verjährt eine Architektenrechnung?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Architekt Kenntnis davon hatte oder hätte haben müssen. - Was ist eine prüffähige Schlussrechnung?
Eine prüffähige Schlussrechnung muss alle Leistungen des Architekten detailliert und nachvollziehbar auflisten, sodass der Bauherr die Rechnung prüfen kann. Sie muss den Leistungszeitraum, die erbrachten Leistungen, die Einheitspreise und die daraus resultierende Gesamtsumme enthalten. - Was bedeutet Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem ein bestimmtes Ereignis eintritt (z.B. Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger), nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährung ruht während dieser Zeit. - Was bedeutet Neubeginn der Verjährung?
Der Neubeginn der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers anerkennt, beispielsweise durch eine Abschlagszahlung oder eine Zinszahlung. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von neuem. - Was kann ich tun, wenn ich mir unsicher bin, ob die Rechnung verjährt ist?
In diesem Fall sollten Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten lassen. Der Anwalt kann die Sachlage prüfen und Ihnen eine fundierte Einschätzung geben. - Was passiert, wenn die Rechnung verjährt ist?
Wenn die Rechnung verjährt ist, können Sie die Zahlung verweigern. Der Architekt kann den Anspruch dann nicht mehr gerichtlich durchsetzen. - Kann der Architekt auch nach Jahren noch eine Rechnung stellen?
Ja, der Architekt kann auch nach Jahren noch eine Rechnung stellen. Allerdings ist der Anspruch auf Zahlung verjährt, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist und keine Hemmung oder ein Neubeginn der Verjährung vorliegt. - Was ist, wenn der Architekt keine prüffähige Rechnung stellt?
Ohne eine prüffähige Rechnung beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Der Architekt muss eine detaillierte und nachvollziehbare Rechnung vorlegen, damit der Bauherr die Rechnung prüfen und die Verjährungsfrist beginnen kann.
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"seltsam, aber so steht es geschrieben"
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dass Sie einen guten Draht zum Finanzamt haben und die Rechnung bezahlen wollen. -
BGH zur Architektenrechnung: Fristsetzung & Verjährung!
Der Bundesgerichtshof
äußert sich zu diesen Fällen wie folgt:
"Der Auftraggeber kann einem mit der Schlussrechnung säumigen Architekten eine angemessene Frist zur Rechnungsstellung setzen. Kommt dieser seiner Obliegenheit dann nicht alsbald nach, so kann dies dazu führen, dass er sich hinsichtlich der Verjährung seines Honoraranspruches nach Treu und Glauben (§ 162 Abs. 1,242 BGBAbk.) so behandeln lassen muss, als sei die Schlussrechnung innerhalb angemessener Frist erteilt worden. " (BGH, Urteil vom 19.06.1996 = NJW-RR 1986,1279).
In verständlicherem Deutsch heißt das:
Setzen Sie Ihrem Architekten eine Frist zur Zusendung der Schlussrechnung von 2 Wochen. Dann warten Sie ab. Erfolgt keine Reaktion, verjährt die Honorarforderung am 31.12.2007 (Regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB). -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenrechnung Verjährung: Fristen, Honorar & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik einer fehlenden Architektenrechnung aus dem Jahr 2000, die mögliche Verjährung des Honoraranspruchs und das korrekte Vorgehen. Diskutiert werden die Weigerung des Architekten, eine Rechnung auszustellen, sowie die Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Ein wichtiger Aspekt ist die Fristsetzung zur Rechnungsstellung und die Folgen, wenn der Architekt dieser nicht nachkommt.
⚠️ Wichtig/Achtung: Beachten Sie die Ausführungen im Beitrag BGH zur Architektenrechnung: Fristsetzung & Verjährung! bezüglich der Fristsetzung und den Konsequenzen für die Verjährung des Honoraranspruchs. Eine versäumte Frist kann den Anspruch des Architekten gefährden.
💰 Kosten: Es wird erörtert, wie man vorgehen kann, wenn der Architekt keine Rechnung ausstellt, obwohl der Auftraggeber zahlen möchte. Der Beitrag Architektenrechnung: Finanzamt-Hinweis zur Rechnungsstellung gibt einen Hinweis, wie man den Architekten zur Rechnungsstellung bewegen könnte.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Rechnungsstellung, wie im Beitrag BGH zur Architektenrechnung: Fristsetzung & Verjährung! beschrieben. Dokumentieren Sie die Fristsetzung und die Reaktion des Architekten, um Ihre Position im Streitfall zu stärken. Prüfen Sie die Verjährungsfristen für Architektenhonorare im Baurecht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenrechnung, Verjährung, Honorar, Frist". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Honorarzone III zu. …
- … Honorarzone III: Höchstsatz für individuelles Einfamilienhaus …
- … Für ein individuell geplantes und betreutes Einfamilienhaus trifft in der Regel Honorarzone III - Höchstsatz zu. …
- … HOAIAbk.: Anerkennung der Abrechnung durch Honorarzahlung …
- … Bezahlung von Architektenrechnungen-HOAI …
- … wenn Sie die gestellte Honorarrechnung des Architekten bezahlt …
- … Sicherlich haben Sie auch über das Honorar gesprochen. Normalerweise gibt der Architekt hierbei auch an, welcher Honorarzone …
- … das Objekt zuzurechnen ist, die die Grundlage für das Honorar bildet. …
- … Fraglich (auch moralisch) bleibt, ob man auf dieser Regelung herumreiten sollte, nur weil keine andere Vereinbarung schriftlich existiert. Der Mittelsatz ist nach m.E. immer das Minimum für das Architektenhonorar, das ein Architekt benötigt, um eine Bauvorhaben (BVAbk.) wie …
- … durchzuführen. In Ausnahme- (Einzel-) fällen ist sicherlich auch der Höchstsatz der Honorarzone III angemessen (abhängig vom Planungs- und Koordinierungsaufwand (Planungsaufwand, Koordinierungsaufwand) bspw. …
- … Leistung gezeigt hat, sehe ich keinen Grund, weshalb man an der Honorarzone III/Mitte herummäkeln sollte, respektive die Abrechnung nach dieser in …
- … Architektenhonorar ohne Vertrag: Abrechnung und Kosten prüfen! …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen bei Streit?
- … Architektenrechnung bei Mängeln: Was tun? …
- … Streit um Architektenrechnung wegen Baumängeln? Jetzt prüfen, Rechnung kürzen & richtig vorgehen. Infos …
- … Architektenrechnung, Baumängel, Honorar, Kürzung, Streit, VOBAbk., BGBAbk., Architekt …
- … Baurecht, Architektenrecht, Honorarrecht, Baumängel …
- … Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen bei …
- … Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Architektenrechnung aufgrund von Mängeln bei der Bausanierung haben. Es ist wichtig, die …
- … Prüfung der Architektenrechnung: …
- … Mängel: Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und setzen Sie dem Unternehmer eine Frist zur Beseitigung. …
- … Kürzung der Architektenrechnung: …
- … Zurückbehaltungsrecht: Bis zur Mängelbeseitigung können Sie einen angemessenen Teil des Honorars zurückbehalten. …
- … Beanstandungen und Fristsetzungen schriftlich. …
- … Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Bauherrn und Architekt. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen des Architekten, dem Honorar und den Zahlungsbedingungen enthalten.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage …
- … für die Berechnung des Architektenhonorars, ist aber nicht zwingend bindend, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone …
- … Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht des Bauherrn, einen Teil des Honorars bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrags …
- … muss angemessen sein und die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung decken.Verwandte Begriffe: Honorarkürzung, Sicherheitseinbehalt, Druckmittel …
- … Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Honorars, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig vom Schweregrad der Mängel. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Beseitigung. …
- … Wie kürze ich eine Architektenrechnung richtig?Die Kürzung …
- … ist ein Zurückbehaltungsrecht?Das Zurückbehaltungsrecht erlaubt es Ihnen, einen Teil des Honorars bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrags …
- … Welche Fristen muss ich beachten?Es gibt verschiedene Fristen zu beachten, …
- … z.B. die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Abnahme der Architektenleistung. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die relevanten Fristen zu informieren, um keine Ansprüche zu verlieren. …
- … Architektenrechnung: Rechnungsprüfung als Leistungsbestandteil (LPH 7+8) …
- … Für die Rechnungsbegleichung gibt's (je nach Vertrag mit dem Unternehmer) Fristen aus VOBAbk. oder BGBAbk.. Diese Fristen gelten für …
- … Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen …
- … 1776606190,/forum/architektur/11266.php,/forum/architektur/11206.php,/forum/architektur/11070.php,/forum/architektur/10406.php,/forum/honorar/10567.php,/forum/neubau/15706.php,/forum/alternat/11268.php,/forum/architektur/11415.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10379: Architektenrechnung fehlt seit 2000: Verjährung, Fristen & Vorgehen?
- … Architektenrechnung: Verjährung prüfen! …
- … Architektenrechnung fehlt seit 2000? Jetzt Verjährung prüfen, Fristen beachten & richtig vorgehen. Infos & Tipps …
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- … Architektur, Baurecht, Honorar …
- … Architektenrechnung fehlt seit 2000: Verjährung, Fristen & Vorgehen …
- … Reicht es per Einschreiben die Rechnung mit Frist (ca. 4 Woche) zu verlangen? …
- … Da die Verjährung ja erst mit erstellter Abschlussrechnung erfolgt! …
- … Die Frage dreht sich um eine ausstehende Architektenrechnung aus dem Jahr 2000. Da einige Zeit vergangen ist, ist …
- … die Frage der Verjährung relevant. …
- … Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGBAbk.). Diese Frist beginnt mit dem Schluss …
- … Ende 2000 abgenommen wurde und er Kenntnis davon hatte, begann die Verjährungsfrist am 31.12.2000 und endete am 31.12.2003. Allerdings kann die Verjährung …
- … Verjährung …
- … Die Verjährung ist ein Rechtsinstitut, das es dem Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Frist ermöglicht, die Leistung zu verweigern. Sie dient dem Rechtsfrieden und …
- … der Rechtssicherheit.Verwandte Begriffe: Hemmung, Neubeginn, Verjährungsfrist. …
- … Eine prüffähige Schlussrechnung ist eine detaillierte und nachvollziehbare Aufstellung aller erbrachten Leistungen eines Architekten oder Handwerkers. Sie ermöglicht dem Auftraggeber, die Rechnung zu prüfen und die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen.Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Leistungsverzeichnis, Aufmaß. …
- … Hemmung der Verjährung …
- … Begriffe: Verjährung, Neubeginn, Ablaufhemmung. …
- … Neubeginn der Verjährung …
- … Der Neubeginn der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers anerkennt, beispielsweise …
- … durch eine Abschlagszahlung oder eine Zinszahlung. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von neuem.Verwandte Begriffe: Verjährung, Hemmung, Anerkenntnis. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage …
- … für die Berechnung der Architektenhonorare.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten. …
- … Wann verjährt eine Architektenrechnung?Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt …
- … Was bedeutet Hemmung der Verjährung?Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem ein …
- … Ereignis eintritt (z.B. Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger), nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährung ruht während dieser Zeit. …
- … Neubeginn der Verjährung?Der Neubeginn der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers anerkennt, beispielsweise durch eine Abschlagszahlung oder eine Zinszahlung. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von neuem. …
- … Rechnung stellen. Allerdings ist der Anspruch auf Zahlung verjährt, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist und keine Hemmung oder ein Neubeginn der Verjährung …
- … nachvollziehbare Rechnung vorlegen, damit der Bauherr die Rechnung prüfen und die Verjährungsfrist beginnen kann. …
- … Verjährung von WerklohnforderungenInformationen zur Verjährung von Ansprüchen …
- … Prüffähigkeit von ArchitektenrechnungenKriterien und Anforderungen an eine prüffähige Architektenrechnung. …
- … Honoraransprüche des ArchitektenGrundlagen und Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Architektenrechnung: Seltsames Verhalten – Honorarverzicht? …
- … Architektenrechnung: Finanzamt-Hinweis zur Rechnungsstellung …
- … BGH zur Architektenrechnung: Fristsetzung & Verjährung! …
- … Der Auftraggeber kann einem mit der Schlussrechnung säumigen Architekten eine angemessene Frist zur Rechnungsstellung setzen. Kommt dieser seiner Obliegenheit dann nicht alsbald nach, …
- … so kann dies dazu führen, dass er sich hinsichtlich der Verjährung seines Honoraranspruches nach Treu und Glauben (§ 162 Abs. 1,242 BGBAbk.) …
- … so behandeln lassen muss, als sei die Schlussrechnung innerhalb angemessener Frist erteilt worden. (BGH, Urteil vom 19.06.1996 = NJW-RR 1986,1279). …
- … Setzen Sie Ihrem Architekten eine Frist zur Zusendung der Schlussrechnung von 2 Wochen. Dann warten Sie …
- … ab. Erfolgt keine Reaktion, verjährt die Honorarforderung am 31.12.2007 (Regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGBAbk.). …
- … Architektenrechnung Verjährung: Fristen, …
- … Honorar & Vorgehen …
- … 10959.php,/forum/architektur/10824.php,/forum/architektur/10406.php,/forum/architektur/10379.php,/forum/honorar/10567.php …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar bei Fehlplanung: Rechtslage, Kosten & Vorgehen?
- … Architektenhonorar bei Fehlplanung: Was tun? …
- … Architektin verlangt Honorar trotz Fehlplanung? Infos zu Rechtslage, Kosten, Vorgehen & Honoraranspruch. …
- … Architektenhonorar, Fehlplanung, Honoraranspruch, Baurecht, Architekt, Kosten, Rechtslage …
- … Architektur, Baurecht, Honorar …
- … Architektenhonorar bei Fehlplanung: Rechtslage, Kosten & Vorgehen? …
- … Wenn eine Architektin trotz Fehlplanung ein Honorar verlangt, ist die Rechtslage komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. …
- … Honoraranspruch prüfen: Lassen Sie den Honoraranspruch der Architektin von einem Anwalt prüfen. …
- … Honorars kann unter Umständen gemindert werden, wenn die Planung mangelhaft war. Es …
- … Architektenhonorar …
- … detailliert beschrieben und er zur Nachbesserung aufgefordert wird.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Fristsetzung …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die die Berechnung des Architektenhonorar …
- … auf eine mangelfreie Planung. Bei Fehlplanung können Sie Nachbesserung, Minderung des Honorars oder Schadensersatz fordern. …
- … Kann ich das Architektenhonorar mindern, wenn die Planung fehlerhaft ist?Ja, unter Umständen können Sie …
- … das Honorar mindern, wenn die Planung mangelhaft ist und die Architektin ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat. Die Höhe der Minderung hängt vom Grad der Mangelhaftigkeit ab. …
- … Welche Fristen muss ich bei einer Mängelanzeige beachten?Die Mängelanzeige sollte …
- … unverzüglich nach Feststellung der Mängel erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. …
- … zwischen Bauherr und Architekt, in dem die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen und Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Architektenhonorar: Rechnung prüfen – Leistungsphasen & Bausummen …
- … Auf der Seite vom Arch. Stubenrauch gibt es einen Honorarrechener, mit dem ihr die Rechnung nachvollziehen könnt. …
- … honorar: Unklare Rechnung für Bauantrag – 7800 …
- … Architektenhonorar: Baugenehmigung erforderlich vor Rechnungsstellung! …
- … Lesen sie mal bei Archifee das unterverzeichnis Architektenhonorar durch. Am besten macht das ihre Architektin auch! …
- … Architektenhonorar: …
- … Architektenhonorar: Mündlicher Vertrag – Honorarhöhe unklar! …
- … Bzw. sie hat uns bis zur Rechnungsstellung gar nicht mitgeteilt, wieviel Honorar sie bekommt. Auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht. …
- … richtig verstanden, dass ich das Architektenhonorar erst NACH der Baugenehmigung zahlen muss? …
- … Architektenhonorar: Prüfbare Rechnung anfordern – Leistungsphasen-Details! …
- … Architektenhonorar: Rechnungsstellung – Aufschlüsselung der Leistungen! …
- … Architektenhonorar: Abschlagsrechnung – Prüfbarkeit & Fälligkeit! …
- … 4 des § 33 HOAIAbk. (Genehmigungsplanung) fallen 27 % des gesamten Architektenhonorars an. Das wären bei 150.420 anrechenbaren Kosten beim Mindesthonorar in …
- … der Honorarzone III 5.874,10 brutto. …
- … Es fehlt eine Darstellung der anrechenbaren Kosten nach DINAbk. 276, die Nennung der Honorarzone und ein Nachweis der von Ihnen bislang erbrachten Leistungen, …
- … Sie bitten, nunmehr den Baugenehmigungsantrag unverzüglich einzureichen und setzen hierfür eine Frist von einer Woche ab Datum dieses Schreibens. …
- … wichtig ist, dass konkrete Einwendungen wegen fehlender Prüfbarkeit von Architektenrechnungen stets innerhalb von 2 Monaten ab Rechnungszugang erhoben werden müssen, sonst ist das Argument weg. Deshalb auch der Rat mit dem Einwurf-Einschreiben. Sie müssen den fristgemäßen Zugang der Einwendungen beweisen. …
- … Bauantrag eingereicht: Fristsetzung an Architektin unnötig! …
- … Die Aufforderung an die Architektin, den Bauantrag nunmehr unverzüglich mit Frist von 1 Woche ... einzureichen kann unterbleiben, denn der Bauantrag liegt …
- … Dank für die Hilfe im Forum zum Architektenhonorar! …
- … Architektenhonorar: Angemessenes Honorar – Leistung & Baukosten! …
- … Architektenhonorar: Höhe des Honorars ist die Frage! …
- … Das sie ein Honorar bekommt ist ganz klar! Nur in welcher Höhe ... das …
- … Architektenhonorar: Nachvollziehbare Rechnung zur Prüfung! …
- … Architektenhonorar: Bauantrag unterschrieben – Mängelfreiheit? …
- … wird, dann seid verpflichtet (bei mündl. Verträgen ohne schriftl. Festlegung der Honorarzone etc.) den Mindestsatz (wie es der Ralf Wortmann aufgeschlüsselt hat) …
- … Architektenhonorar: Mündlicher Vertrag – Mindestsätze der HOAIAbk.! …
- … Architektenhonoraranspruch bei mündlichem …
- … der Antrag auch nicht nachgebessert werden kann, würde die Architektin ihren Honoraranspruch insgesamt verlieren und ggf. geleistete Abschlagszahlungen könnten zurückgefordert werden. …
- … Fehlplanung der Architektin angeht: diese führt nicht dazu, dass sie ihren Honoraranspruch verliert, sondern nur dazu, dass Sie einen Anspruch auf Nachbesserung …
- … vereinbartes Limit hinaus zu teuer geplant wurde, sollte der Architekt stets fristsetzend schriftlich aufgefordert werden, eine dem vereinbarten Baukostenlimit entsprechende Planung zu …
- … oder keine Planung vorlegt, die dem Baukostenlimit entspricht, käme eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung und danach ggf. eine außerordentliche Kündigung des (mündlichen) …
- … Im Falle eines Honorarrechtsstreites vor Gericht müssten Sie beweisen, dass es (falls es so …
- … schwieriges Unterfangen, denn vor Gericht wird so etwas von den ihr Honorar einklagenden Architekten gerne bestritten. …
- … Architektenhonorar: Kostenschätzung vs. Schreiner-Kosten – Diskrepanz? …
- … Architektenhonorar: Luxushaus vs. Standardhaus – Kostenunterschied! …
- … Architektenhonorar: Sprichwort – Wie der Schreiner kann es keiner! …
- … Architektenhonorar: Korrekte Zuordnung der Informationen? …
- … Architektenhonorar: Statik, EnEVAbk.-Nachweis & KfW-Anträge? …
- … Architektenhonorar: Fehlende Vereinbarung – Anwalt konsultieren! …
- … Architektenhonorar: Architekt plant, Schreiner kalkuliert – Wie? …
- … Architektenhonorar: Ausstattung reduziert – Preisunterschied erklärt! …
- … Architektenhonorar: Luxus-Ausschreibung abgespeckt – Kostenbasis? …
- … Frage, ob die Architektin ihre eigene Kostenschätzung als Basis für die Honorarberechnung nehmen darf, oder doch die Kosten, welche der Schreiber ermittelt …
- … Architektenhonorar: High-End-Planung – Änderungen & KfW-Förderung! …
- … Architektenhonorar: Schreiner-Kosten für Bauantrag genutzt! …
- … Architektenhonorar: Einwand fehlender Prüfbarkeit – Frist beachten! …
- … genügt nicht, einfach nur eine ausführliche Rechnung anzufordern. Innerhalb der 2-Monatsfrist müssen die oben von mir im Beitrag 8 vorgegebenen konkreten Einwendungen …
- … Architektenhonorar: Anwalt konsultiert – Text verwendet! …
- … Architektenhonorar bei Fehlplanung: Rechtslage & Vorgehen …
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