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Architektenleistungen nach HOAI: Was gehört zu Phase 1-4? Kosten, Ablauf, Genehmigung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenleistungen nach HOAI: Was gehört zu Phase 1-4? Kosten, Ablauf, Genehmigung?

Hallo,
ich habe Ende letzten Jahres einen Bauantrag durch einen Architekten eingereicht, Objekt: Doppelhaushälfte mit unbebautem Grundstück auf der anderen Hälfte. Die Leistungen wurden nach HOAIAbk., Phasen 1-4 vereinbart.
Nach Rechnungsstellung durch den Architekten habe ich zunächst einmal hinterfragt, ob was der Stand der Genehmigung ist. Der Architekt hat darauf  -  meine Initiative  -  das zuständige Bauamt kontaktiert: Ergebnis ist, dass ich nun noch eine Baulastübernahmeerklärung nach § 71 LBOAbk. (baue in BW) beibringen muss.
Meine Fragen dazu:
  • muss der Architekt sich vorab um solche Anforderungen Gedanken machen und diese kennen/erledigen?
  • habe ich evtl. einen Architekten erwischt, der evtl. für diese Art von Objekt nicht das notwendige Know-how besitzt?

Wenn ich mir einen Fachmann für ca. € 6000/20000 (Planung/Durchführung nach HOAI) im freien Markt einkaufe, würde ich erwarten, dass eine solche Dienstleistungen/Know-how selbstverständlich ist. Ansonsten bin ich nicht überrascht, dass das Bauen mit Bauträger immer mehr Boden gewinnt!
Viele Grüße

  • Bernd Bachmann
  • Name:
  • Bernd Bahcmann
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    Ich verstehe, dass Sie Fragen zu den Architektenleistungen nach HOAIAbk., Phasen 1-4, haben. Hier eine Übersicht, was in diesen Phasen üblicherweise enthalten ist:

    • Phase 1 (Grundlagenermittlung): Klärung der Aufgabenstellung, Ortsbesichtigung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf.
    • Phase 2 (Vorplanung): Erarbeitung eines Planungskonzepts, Kostenschätzung, Vorverhandlungen mit Behörden.
    • Phase 3 (Entwurfsplanung): Ausarbeitung des endgültigen Entwurfs, Genehmigungsplanung, Kostenberechnung.
    • Phase 4 (Genehmigungsplanung): Erstellung der Bauantragsunterlagen, Einreichung des Bauantrags beim Bauamt.

    Die Kosten für diese Phasen sind in der HOAI geregelt und hängen vom Schwierigkeitsgrad des Objekts und den anrechenbaren Baukosten ab. Die Dauer der Genehmigung kann variieren und ist abhängig vom Bauamt und der Komplexität des Projekts.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie offene Fragen direkt mit Ihrem Architekten und holen Sie sich bei Bedarf eine unabhängige Zweitmeinung von einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architektenleistungen in Deutschland. Sie ist bindend und legt die Berechnungsgrundlagen fest.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten.
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er muss alle relevanten Unterlagen und Nachweise enthalten.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauplan.
    Leistungsphasen
    Die HOAI teilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen ein, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Grundleistungen, Besondere Leistungen, Honorar.
    Baulast
    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Beschränkung eines Grundstücks zugunsten der Allgemeinheit oder eines Nachbarn. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
    Verwandte Begriffe: Baulastenverzeichnis, Grunddienstbarkeit, Nachbarrecht.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben. Sie ist erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen werden darf.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde.
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er ist für die Erstellung von Bauplänen, die Einreichung von Bauanträgen und die Bauleitung zuständig.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt.
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung ist Teil der Entwurfsplanung und umfasst die Erstellung der Unterlagen, die für den Bauantrag benötigt werden. Sie muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauzeichnungen, Baubeschreibung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
      Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, muss der Architekt die Unterlagen überarbeiten und erneut einreichen. Die Gründe für die Ablehnung sollten genau analysiert und behoben werden.
    2. Welche Rolle spielt die Baulastübernahmeerklärung?
      Die Baulastübernahmeerklärung ist wichtig, wenn auf dem Grundstück besondere Lasten liegen, die beim Bau berücksichtigt werden müssen. Der Architekt muss diese prüfen und in die Planung einbeziehen.
    3. Wie kann ich die Kosten für Architektenleistungen reduzieren?
      Die Kosten sind durch die HOAI weitgehend festgelegt. Sie können jedoch durch eine klare Aufgabenstellung und gute Vorbereitung die Effizienz steigern und somit indirekt Kosten sparen.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Planung und Durchführung?
      Die Planung umfasst die Phasen 1-4 der HOAI, während die Durchführung die Bauleitung und Objektüberwachung (Phasen 5-9) beinhaltet. Diese Phasen sind getrennt zu betrachten und können auch von unterschiedlichen Architekten übernommen werden.
    5. Was bedeutet "Stand Genehmigung" im Bauantragsprozess?
      Der "Stand Genehmigung" bezieht sich auf den aktuellen Bearbeitungsstatus des Bauantrags beim zuständigen Bauamt. Es gibt verschiedene Stadien, von der Einreichung bis zur endgültigen Genehmigung.
    6. Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung der Architektenhonorare nach HOAI herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Grundstückskosten und Nebenkosten.
    7. Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens. Typischerweise gehören dazu Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Nachweise zum Brandschutz und zur Statik.
    8. Was ist eine Architektenvollmacht?
      Eine Architektenvollmacht ermächtigt den Architekten, im Namen des Bauherrn gegenüber Behörden und anderen Beteiligten zu handeln. Sie ist insbesondere für die Einreichung des Bauantrags erforderlich.

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    • HOAI Leistungsphasen im Detail
      Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsphasen der HOAI und ihrer Inhalte.
    • Kosten für Architektenleistungen
      Informationen zur Berechnung der Architektenhonorare nach HOAI und Möglichkeiten zur Kosteneinsparung.
    • Der Bauantragsprozess
      Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bauantragsprozess und den erforderlichen Unterlagen.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Eine Übersicht über die Rechte und Pflichten des Bauherrn im Verhältnis zum Architekten und anderen Baubeteiligten.
    • Die Rolle des Architekten bei der Bauleitung
      Informationen über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten bei der Bauleitung und Objektüberwachung.
  2. Baulast: Welche Art der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung?

    um welche Art
    von Baulast handelt es sich denn?
    • Name:
    • Herr Rossi
  3. Baulast Doppelhaushälfte: Anbaupflicht & Bebauungsplan

    Art der Baulast
    Im Text der Übernahmeerklärung heißt es:
    ... ich gehe zugunsten des Nachbargrundstücks gegenüber der Baurechtsbehörde die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ein, dass an die gemeinsame Grundsstücksgrenze innerhalb des Baufensters angebaut werden muss und die Festsetzung des Bebauungsplanes (Ziff. 1.2 der örtlichen Bauvorschriften) eingehalten wird.
    Ziffer 1.2 "Örtliche Bauvorschriften": Doppelhäuser und verkettete Häuser sind einheitlich, d.h. mit gleicher Dachneigung, Geäudehöhe, Dachfarbe, Dachdeckungsmaterialien, Traufabständen und Dachaufbauten zu gestalten.
    Angeblich muss auch der Eigentümer des Nachbargrundstücks ebenfalls eine entsprechende Erklärung unterschreiben.
    • Name:
    • Bernd Bachmann
  4. Doppelhaus Bauweise: Baulasterklärung üblich & ausreichend

    ist doch kein Problem
    diese Bauweise ist bei doppelhäusern ja nicht ungewöhnlich ;--)
    ich hätte als Architekt auch nicht gedacht, das es dafür noch einer Erklärung bedarf. steht doch eigentlich auch alles im Bebauungsplan. reichen sie sie eben nach und gut ...
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  5. Doppelhaushälfte: Natürliche Verpflichtung zur Grenzbebauung

    ganz natürlich
    Wer eine Doppelhaushälfte baut geht damit eine ganz natürliche Verpflichtung ein, der Architekt hat damit nichts zu tun.
    Der Vorteil des Erst-Bauherrn beruht auf der Vorgabe der Gestaltung, nach der sich der Zweite richten muss.
    Ich verstehe den Zusammenhang als Vorwurf in der Fragestellung nicht.
    Ein Bauherr nutzt den Vorteil einer Grenzbebauung und muss das auch dem künftigen Nachbarn zusichern.
    Die Baubehörde löst damit das Problem, dass Nachbargenehmigungen sich nur auf vorhandene konkrete Pläne beziehen können.
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenleistungen nach HOAIAbk.: Baulast bei Doppelhaushälften

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Baulast bei einer Doppelhaushälfte, insbesondere die Verpflichtung zum Anbau an der Grundstücksgrenze gemäß Bebauungsplan. Es wird geklärt, welche Art von Baulast vorliegt und ob eine zusätzliche Erklärung des Architekten erforderlich ist. Die natürliche Verpflichtung zur Grenzbebauung bei Doppelhaushälften wird hervorgehoben.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Baulasterklärung beinhaltet die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Anbau an der gemeinsamen Grundstücksgrenze innerhalb des Baufensters, wie im Beitrag Baulast Doppelhaushälfte: Anbaupflicht & Bebauungsplan erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Bauweise bei Doppelhäusern ist nicht ungewöhnlich, und die entsprechenden Festsetzungen sind in der Regel im Bebauungsplan enthalten, wie im Beitrag Doppelhaus Bauweise: Baulasterklärung üblich & ausreichend erwähnt wird. Eine zusätzliche Erklärung des Architekten ist oft nicht erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan vertraut machen, um die spezifischen Anforderungen an Doppelhaushälften zu verstehen. Bei Unklarheiten sollte ein Fachmann (Architekt) konsultiert werden. Siehe auch Baulast: Welche Art der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung? für weitere Details zur Baulast.

    Die Verpflichtung zur Grenzbebauung ist eine natürliche Folge des Baus einer Doppelhaushälfte, wie im Beitrag Doppelhaushälfte: Natürliche Verpflichtung zur Grenzbebauung dargelegt wird. Der Erst-Bauherr hat den Vorteil der Gestaltungsvorgabe, an die sich der Zweite halten muss. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Bauplanung und den Architektenleistungen nach HOAI.

    Die Diskussion verdeutlicht die Bedeutung der Klärung von Baulasten und Bebauungsplanvorgaben im Rahmen der Architektenleistungen nach HOAI. Eine transparente Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten. Die Einhaltung der Baugenehmigung ist dabei von höchster Priorität.

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