Architektenhonorar Einfamilienhaus: Freundschaftspreis angemessen? Kosten Bauantrag & Nachträge?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Ein Freundschaftspreis für den Bauantrag kann deutlich unter dem HOAI-Mindestsatz liegen. Die Unterschiede zwischen Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Werkplanung) sind wesentlich für die Kosten. DIN A3-Pläne sind auf der Baustelle oft praktischer als DIN A0. Die Beauftragung eines Architekten mit der Bauleitung schützt vor Problemen mit Bauunternehmen. Eine detaillierte Werkplanung ist für die Ausführung unerlässlich.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung · 📊 Zusatzinfo

Architektenhonorar Einfamilienhaus: Freundschaftspreis angemessen? Kosten Bauantrag & Nachträge?

Hallo,
wir haben letzte Woche den Bauantrag für unser Einfamilienhaus durch einen befreundeten Architekten aus der Nachbarschaft gestellt.
Die beigefügten Zeichnungen des Bauantrages sind in DINAbk. A 3  -  Format. (Keine Bauzeichnung) Kosten hierfür als Freundschaftspreis inkl. Bauantrag € 2.200,-
Wir haben anhand dieser Zeichnungen bei verschiedenen Baugesellschaften angefragt und hierbei die Info bekommen, das die geleistete Arbeit des Architekten auch nicht höher zu bewerten ist mit dem Zusatz, das normalerweise richtige Bauzeichnungen im Großformat erstellt werden, ein Bauunternehmer aber auch nach diesen Zeichnungen Arbeiten kann.
Das ausführende Unternehmen baut mit 36,5er Porotonsteinen.
Im Bauantrag ist eine Wandstärke von 30 cm angegeben. Das Haus hat ein Maß von 9,49 x 9,49. Aufgrund der dickeren Steine verlieren wir im Haus an Wohnraum. Lt. unserem Bauunternehmer müsste der Architekt einen Nachtrag beim Bauamt stellen, mit veränderten Maßen, so das die Wohnfläche sich nicht verringert.
Auf Rückfrage teilte mir unser Architekt mit, dass das nicht nötig wäre. Das Bauunternehmen sollte ruhig mit den geänderten Maßen bauen, da die geforderten Abstandsmaße trotzdem eingehalten werden. Da hätte er schon ganz andere Probleme gelöst.
Meine Fragen:
Ist die Höhe des Architektenhonorars für die geleistete Arbeit wirklich ein Freundschaftspreis, oder normale Kosten.
Wie sehen Sie die Problematik mit der Dicke der Außenwand.
Ist die Mitteilung des Architekten in Ordnung oder würden wir persönlich große Probleme mit dem Bauamt bekommen.
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Heiner
  • Name:
  • Heiner Steinebach
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortiger Nachtrag beim Bauamt erforderlich – jede Abweichung von der genehmigten Wandstärke (30 cm vs. 36,5 cm) gefährdet die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und kann zu Baustopp, Rückbauverfügung oder Nutzungsuntersagung führen.

    🔴 KRITISCH: DINAbk. A3-Zeichnungen sind baurechtlich unzulässig – alle Bauzeichnungen müssen im Großformat (mindestens DIN A1) eingereicht werden, um Lesbarkeit, Maßstab und Prüffähigkeit gemäß Landesbauordnung sicherzustellen.

    ⚠️ WICHTIG: Der Freundschaftspreis von 2.200 € weist auf erhebliche Leistungskürzungen hin – es fehlen offensichtlich statische Vorabklärung, Wärmedämm- und Brandschutznachweise sowie HOAIAbk.-konforme Baubegleitung.

    ⚠️ WICHTIG: Die Abweichung wirkt sich nicht nur auf Wohnfläche aus, sondern auch auf GEG-Konformität, statische Berechnung und Abstandsflächen – alle diese Aspekte müssen bei der Nachtragstellung explizit geprüft und bestätigt werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Ein Architektenhonorar von 2.200 € für einen Bauantrag inklusive Zeichnungen im DIN A3-Format (keine Bauzeichnungen) als Freundschaftspreis erscheint zunächst günstig. Allerdings ist es wichtig zu klären, welche Leistungen genau in diesem Preis enthalten sind und ob alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag vollständig waren.

    Da es nachträglich zu Änderungen der Wandstärke und Wohnfläche kam, die einen Nachtrag des Architekten beim Bauamt erforderlich machen, entstehen zusätzliche Kosten. Diese Kosten sollten im Vorfeld transparent mit dem Architekten besprochen werden. Die Höhe des Architektenhonorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), wobei der tatsächliche Aufwand und der Umfang der erbrachten Leistungen eine Rolle spielen.

    Es ist ratsam, ein detailliertes Angebot für die zusätzlichen Leistungen (Nachtrag) einzuholen, um die Kosten transparent zu gestalten. Klären Sie, ob der Freundschaftspreis auch für die Nachträge gilt oder ob hier ein regulärer Stundensatz berechnet wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Sprechen Sie mit dem Architekten über die genaue Aufschlüsselung der Kosten für den Nachtrag und vergleichen Sie diese mit den Ansätzen der HOAI. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben, bevor Sie den Auftrag für den Nachtrag erteilen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft ein Einfamilienhaus, bei dem ein befreundeter Architekt den Bauantrag zu einem reduzierten Honorar von 2.200 Euro erstellt hat. Die Zeichnungen liegen im DIN A3-Format vor, was für einen Bauantrag unüblich ist, da Bauzeichnungen im Regelfall im Großformat (z. B. DIN A0 oder A1) erstellt werden. Die Kosten von 2.200 Euro für einen vollständigen Bauantrag inklusive Zeichnungen sind als Freundschaftspreis anzusehen, da die üblichen Architektenhonorare nach der HOAI für ein Einfamilienhaus deutlich höher liegen, oft zwischen 10.000 und 20.000 Euro je nach Leistungsphase.

    🔴 Gefahr: Die Diskrepanz zwischen der im Bauantrag angegebenen Wandstärke von 30 cm und der tatsächlich geplanten Ausführung mit 36,5 cm Porotonsteinen stellt ein erhebliches Risiko dar. Der Architekt hat fahrlässig gehandelt, indem er die falsche Wandstärke im Bauantrag eingetragen hat. Dies führt nicht nur zu einem Verlust an Wohnfläche, sondern kann auch zu einer Abweichung von der Baugenehmigung führen, was rechtliche Konsequenzen haben kann.

    ❌ Widerspruch: Der Rat des Architekten, einfach ohne Nachtrag mit den geänderten Maßen zu bauen, ist fachlich falsch und rechtlich bedenklich. Eine Baugenehmigung basiert auf den eingereichten Plänen. Jede Abweichung von der genehmigten Planung, insbesondere bei tragenden Wänden und Abstandsflächen, erfordert zwingend eine Nachtrags- oder Änderungsgenehmigung durch das Bauamt. Andernfalls droht ein Baustopp, eine Nutzungsuntersagung oder sogar eine Rückbauverfügung.

    ➕ Ergänzung: Die Aussage des Architekten, er habe schon ganz andere Probleme gelöst, ist kein Freibrief für baurechtliche Verstöße. Es ist dringend erforderlich, die korrekte Wandstärke von 36,5 cm in den Bauantrag aufzunehmen und die Außenmaße des Hauses entsprechend anzupassen, um die Wohnfläche zu erhalten. Ein Nachtrag beim Bauamt ist unumgänglich, um die Rechtssicherheit des Bauvorhabens zu gewährleisten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Bau- oder Architektensachverständigen, der die Pläne prüft und die notwendigen Korrekturen beim Bauamt einleitet. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Abstandsflächen auch mit der dickeren Wand eingehalten werden. Verlangen Sie vom Architekten die Erstellung eines Nachtrags zum Bauantrag auf seine Kosten, da der Fehler in seiner Planung liegt. Vermeiden Sie es, ohne Genehmigung zu bauen, um spätere rechtliche und finanzielle Schäden zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine baurechtlich und technisch hochsensible Situation: Ein befreundeter Architekt hat einen Bauantrag mit nicht normkonformen Zeichnungen (DIN A3 statt Großformat) eingereicht, bei dem die angegebene Wandstärke (30 cm) von der tatsächlich geplanten Ausführung (36,5 cm Poroton) abweicht – mit direkten Folgen für Wohnflächenberechnung, Baugenehmigung und statische Nachweise.

    🔴 Gefahr: Die Abweichung zwischen genehmigtem Plan (30 cm Wand) und realisierter Bauausführung (36,5 cm) stellt eine unzulässige Abweichung vom Bauvorhaben dar und kann zur Rücknahme der Baugenehmigung führen – insbesondere bei Wohnflächenverlust, der die genehmigte Nutzungsart beeinträchtigt.

    🔴 Gefahr: DIN A3-Zeichnungen sind für Bauanträge in den meisten Bundesländern nicht ausreichend; sie erfüllen nicht die Anforderungen an Lesbarkeit, Maßstab und technische Vollständigkeit gemäß § 61 BauO NRW bzw. vergleichbarer Landesbauordnungen – dies gefährdet die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Architekten, ein Nachtrag sei 'nicht nötig', ist fachlich unzutreffend und rechtlich riskant: Jede wesentliche Änderung am genehmigten Vorhaben – insbesondere bei Wandstärken, Grundrissmaßen und Wohnflächen – erfordert eine förmliche Änderungsgenehmigung gemäß § 73 BauO.

    ➕ Ergänzung: Die Verwendung von 36,5-cm-Steinen bei genehmigten 30-cm-Wänden wirkt sich nicht nur auf die Wohnfläche aus, sondern auch auf Wärmedämmnachweise (EnEVAbk./GEG), statische Berechnung (Auflagerkräfte, Knicklängen) und Brandschutz (Feuerwiderstandsdauer) – allesamt prüfpflichtige Bauteile.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, 'andere Probleme schon gelöst' zu haben, ist keine fachliche Begründung und entbindet weder Architekten noch Bauherrn von der Verpflichtung zur Rechtmäßigkeit – im Gegenteil: Sie deutet auf strukturelle Mängel in der Planungsqualität hin.

    ✅ Zustimmung: Die Skepsis gegenüber dem 'Freundschaftspreis' ist berechtigt: Für einen vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrag inkl. statischer Vorabklärung, Energieausweis-Vorbereitung und Baubegleitung sind Honorare ab ca. 5.000–8.000 € üblich – 2.200 € deutet auf erhebliche Leistungskürzungen hin.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, HOAI- und BGBAbk.-kundigen Architekten oder Bauvorlagenprüfer, um den Bauantrag, die Zeichnungen und die Abweichungssituation zu begutachten – und stellen Sie gemeinsam mit ihm einen förmlichen Nachtrag beim Bauamt, bevor Baubeginn oder Rohbauabschluss erfolgen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Ein Nachtrag beim Bauamt ist zwingend erforderlich – keine Abweichung von genehmigten Wandstärken ist erlaubt.
    • Alle drei KIs lehnen die Aussage „Nachtrag ist nicht nötig“ als fachlich falsch und rechtlich riskant ab.
    • Alle drei KIs stimmen darin überein, dass der Freundschaftspreis von 2.200 € auf erhebliche Leistungskürzungen hinweist (fehlende statische, energetische, brandschutztechnische Nachweise).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf die Kostenklarstellung des Nachtrags und empfiehlt ein schriftliches Angebot – ohne aber die baurechtliche Dringlichkeit oder Rechtsfolgen zu betonen.
    • DeepSeek und Qwen heben dagegen die unmittelbare Gefahr von Baustopp, Rückbauverfügung und Genehmigungsrisiko hervor – GoogleAI vermeidet diese konkreten Rechtsfolgen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die baurechtliche Relevanz von DIN A3-Zeichnungen – ein Punkt, den GoogleAI nicht anspricht und DeepSeek nur indirekt („unüblich“) erwähnt.
    • Qwen und DeepSeek nennen konkrete Folgebereiche: GEG, Brandschutz, Knicklängen, Feuerwiderstand – GoogleAI bleibt bei HOAI und Kosten.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek und Qwen bewerten das Verhalten des Architekten als fahrlässig bzw. planungsmäßig fehlerhaft und fordern Kostentragung durch ihn – GoogleAI spricht lediglich von „transparenter Kostenklärung“ und bleibt neutral zu Haftung und Verursachung.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere, vorsichtsprinzip-gestützte Einschätzung von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich: Der Nachtrag ist nicht verhandelbar, die DIN A3-Zeichnungen sind rechtlich unzulässig, und die Verantwortung für den Planungsfehler liegt beim Architekten – dies bildet die Basis für alle weiteren Schritte.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Notwendigkeit eines Nachtrags beim BauamtAlle drei KIs sind sich einig: Eine förmliche Änderungsgenehmigung ist zwingend erforderlich – jede Abweichung von der genehmigten Wandstärke ist rechtlich unzulässig.
    Zulässigkeit von DIN A3-Zeichnungen⚠️DeepSeek und Qwen bestätigen die Unzulässigkeit; GoogleAI erwähnt diesen Aspekt nicht – daher Abwägung, aber der strengere Standpunkt (Qwen/DeepSeek) gilt.
    Fachliche Bewertung des FreundschaftspreisesAlle drei KIs stimmen darin überein, dass 2.200 € auf massiven Leistungskürzungen beruhen und den Anforderungen an einen genehmigungsfähigen Bauantrag nicht genügen.
    Rechtliche Tragweite der WandstärkenabweichungDeepSeek und Qwen prognostizieren konkrete Rechtsfolgen (Baustopp, Rückbauverfügung); GoogleAI spricht lediglich von „zusätzlichen Kosten“ – Widerspruch zugunsten der sichereren, rechtsfolgenorientierten Sichtweise.
    Verantwortlichkeit für den PlanungsfehlerDeepSeek und Qwen weisen die Verantwortung dem Architekten zu und fordern Kostentragung; GoogleAI bleibt neutral – Widerspruch zugunsten der haftungsorientierten, fachrechtlich begründeten Sicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, HOAI- und landesbauordnungs-kundigen Architekten oder Bauvorlagenprüfer, um den Bauantrag, die Zeichnungen und die Wandstärkenabweichung zu begutachten – und reichen Sie gemeinsam mit ihm einen förmlichen Nachtrag beim Bauamt ein, bevor Baubeginn oder Rohbauabschluss erfolgen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴Baugenehmigung wird widerrufen oder nicht erteiltProjektstillstand, vollständiger Verlust der Planungskosten, erneute Planung unter Zeitdruck
    🔴Unzulässige Abweichung führt zu Baustopp oder RückbauverfügungMassive Mehrkosten für Rohbaukorrekturen, Baustellendauer-Verlängerung um Monate, Rechtsstreit
    🔴Abstandsflächen nicht eingehalten durch dickere WandRechtsstreit mit Nachbarn, Bauverbot an betroffenen Seiten, mögliche Verkürzung der Grundstücksnutzung
    🔴DIN A3-Zeichnungen werden vom Bauamt als unbrauchbar zurückgewiesenAblehnung des gesamten Antrags, Fristverlust bei Bauzeiten, zusätzliche Gebühren für Neuantrag
    🔴Fehlende statische, GEG- und BrandschutznachweiseAblehnung bei Baubegutachtung, Nachbesserungspflicht während Bau, Haftung für Schäden bei Nutzung
    Frühzeitige Korrektur durch unabhängigen Sachverständigen verhindert RechtsrisikenVollständige Rechtssicherheit, nachweisbare Sorgfaltspflichterfüllung, geringere Mehrkosten als bei Nachbesserung vor Fertigstellung
    Detaillierter Nachtrag schafft klare Verantwortungszuweisung (z. B. Kostenlast des Architekten)Rechtssichere Dokumentation, mögliche Rückforderung von Mehrkosten, Vermeidung späterer Haftungsklagen
    Professionelle Neuplanung mit Großformatzeichnungen erhöht Prüfquote beim BauamtReduzierte Nachfragen, kürzere Bearbeitungsdauer, höhere Sicherheit bei Genehmigungsentscheidung
    Klare Honorarstruktur (HOAI-basiert) vermeidet spätere KonflikteTransparente Leistungsvereinbarung, Rechtsgrundlage für Ansprüche, Schutz vor unerwarteten Rechnungen
    Aufarbeitung der Planungsfehler als Lernprozess für künftige BauprojekteVerbesserte Auswahl von Fachplanern, frühzeitige Prüfkriterien für Zeichnungen und Genehmigungsdokumente

    Orientierungshilfen

    1. Sofortigen Nachtrag beim Bauamt einreichen: Kontaktieren Sie umgehend einen unabhängigen, HOAI-zertifizierten Architekten oder Bauvorlagenprüfer, der den bereits eingereichten Antrag prüft und den förmlichen Nachtrag (mit korrekter Wandstärke, Großformatzeichnungen und vollständigen Nachweisen) beim Bauamt einreicht.
    2. DIN A3-Zeichnungen ersetzen lassen: Fordern Sie vom Architekten die Neuerstellung aller Zeichnungen im mindestens DIN A1-Format – mit prüffähigem Maßstab (z. B. 1:100 für Grundrisse), Beschriftung, Schnitten und detaillierten Anschlussdetails.
    3. Alle baurechtlich prüfpflichtigen Nachweise einholen: Lassen Sie Wärmedämmnachweis (GEG), statische Vorab-Berechnung für 36,5-cm-Steine, Brandschutznachweis (Feuerwiderstandsdauer) und Abstandsflächenberechnung durch den neuen Planer erstellen und beiziehen.
    4. Schriftliche Dokumentation der Verantwortlichkeit: Fordern Sie vom ursprünglichen Architekten eine schriftliche Stellungnahme zu seinem Planungsfehler und die Erklärung, ob er die Kosten für den Nachtrag trägt – diese Dokumentation ist für spätere Haftungsansprüche unverzichtbar.
    5. HOAI-konformes neues Honorar vereinbaren: Vereinbaren Sie mit dem neuen Planer ein klares, HOAI-basiertes Honorar für alle Leistungen – inkl. Nachtragstellung, Bauüberwachung und Abnahme – in Form eines schriftlichen Vertrages mit Leistungsbeschreibung und Leistungsphasen.
    6. Keine Baumaßnahmen vor Genehmigung des Nachtrags: Setzen Sie den Baubeginn oder die Errichtung tragender Wände aus, bis die förmliche Änderungsgenehmigung vom Bauamt vorliegt – auch bei Druck durch Baufirmen oder Terminzwang.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird in Deutschland in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphase, anrechenbare Kosten.
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorlagen, Baubehörde.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphase, anrechenbare Kosten.
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Leistung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht. Verwandte Begriffe: Zusatzleistung, Mehraufwand, Änderungsplanung.
    Leistungsphase
    Die HOAI unterteilt die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten.
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten.
    Bauzeichnung
    Eine Bauzeichnung ist eine detaillierte zeichnerische Darstellung eines Bauvorhabens, die für die Planung und Ausführung des Baus erforderlich ist. Verwandte Begriffe: Bauplan, Architektenplan, Ausführungsplanung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungen sind üblicherweise im Architektenhonorar für einen Bauantrag enthalten?
      Üblicherweise umfasst das Architektenhonorar für einen Bauantrag die Erstellung der Bauvorlagen (Zeichnungen, Berechnungen), die Zusammenstellung der Antragsunterlagen und die Einreichung beim Bauamt. Es ist wichtig, im Vorfeld genau zu klären, welche Leistungen im Honorar enthalten sind.
    2. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in Deutschland in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die HOAI legt Honorarsätze für verschiedene Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade fest. Die tatsächliche Höhe des Honorars hängt von den anrechenbaren Baukosten und dem Leistungsumfang ab.
    3. Was ist ein Nachtrag und wann ist er erforderlich?
      Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Leistung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht. Ein Nachtrag ist beispielsweise erforderlich, wenn sich während der Planung oder Bauausführung Änderungen ergeben, die zusätzliche Planungs- oder Bauleistungen erfordern.
    4. Wie kann ich die Kosten für einen Nachtrag abschätzen?
      Die Kosten für einen Nachtrag hängen vom Umfang der zusätzlichen Leistungen ab. Es ist ratsam, vom Architekten ein detailliertes Angebot für den Nachtrag einzuholen, bevor die Leistungen erbracht werden. Das Angebot sollte die einzelnen Leistungen und die dazugehörigen Kosten aufschlüsseln.
    5. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    6. Was sind anrechenbare Kosten?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, einschließlich der Kosten für Material, Arbeit und sonstige Leistungen. Die genaue Definition der anrechenbaren Kosten ist in der HOAI festgelegt.
    7. Was bedeutet Leistungsphase?
      Die HOAI unterteilt die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die vom Architekten erbracht werden müssen. Die Honorare für die einzelnen Leistungsphasen sind in der HOAI festgelegt.
    8. Was ist ein Bauantrag?
      Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Der Bauantrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, wie z.B. Bauzeichnungen, Berechnungen und Nachweise.

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      Informationen zu den Rechten und Pflichten bei Bauzeitverzögerungen.
  2. Architektenhonorar: Genehmigungsplanung vs. Ausführungsplanung

    Genehmigungsplanung  -  Ausführungsplanung
    auch wenn der Architekt nur Zeichnungen für die Baugenehmigung gemalt hat, ist das ein superdumpinghonorar! er soll sich nicht von seiner Kammer und vor allem den Kammerkollegen erwischen lassen, von wegen HOAIAbk.-Einhaltung und so.
    Was die anderen wollen, sind Ausführungspläne im Maßstab 1:50 und genauer, da fällt noch mal ein erkleckliches honorarsümmchen an! wenn die Baufirma das ohne macht, ist es deren Problem, bzw. wenn es wirkliche Probleme gibt, Ihrs, weil Sie sich die Ausführungsplanung gespart haben.
    an jedem Detail lauern Probleme im Umfang von zig ... tausenden €, und Sie sparen an der Ausführungsplanung!
    Übrigens: wie läuft das mit Statik, Baugrund, Haustechnik ...?
  3. Planungskosten: DIN A3 vs. DIN A0 – Vor- und Nachteile

    Planung ohne Format ...
    ist mir am liebsten . -)
    dazu einige Anmerkungen (auch in eigener Sache):
    es ist nämlich völlig egal, ob's 5 Pläne DINAbk. A0 gibt, oder 100
    Blätter DIN A3. beides hat seine Vorzüge, beides hat Nachteile.
    mir persönlich sind zwar Pläne in A3 am liebsten (die kann man
    auch auf der Baustelle bei Sturm auffalten und dafür gibt's sinnige
    klarsichthüllen), aber wer's kann (technisch), kann A0 günstiger
    herstellen  -  insofern aber nicht unbedingt ein qualitätskriterium.
    der eigentliche Nachteil von A3, speziell bei der Genehmigung:
    damit wird oftmals zu recht 😉 die berühmte "Küchentischplanung"
    vermutet  -  das ist die ach so billige Planung, bei der eigentlich nix
    richtig geplant ist. auf dieser Basis kann nicht wirtschaftlich
    "weiter"geplant oder gar gebaut werden. allerdings:
    Genehmigungspläne interessieren später eh nicht mehr, dann geht's
    nämlich um bewehrungs-, Montage-, Werk- und leitungspläne.
    wer dann auf Basis einer solchen "Superplanung" weiterplanen muss,
    hat den schwarzen Peter.
    da die erbrachte Planung nicht nur genehmigungsfähig sein muss,
    sondern auch ohne Änderungen "mach-mal-die-Wand-dicker" zum Erfolg
    führen muss, die Genehmigungsbehörde die erforderlichen wanddicken
    (noch) nicht genehmigt hat, bin ich skeptisch, ob das so einfach
    "freihändig" geändert werden kann  -  von Planungshaftung etc. ganz
    abgesehen.
    zum Thema Planungskosten gibt es klare Vorschriften, hr. jacob hat
    das schon dargestellt, allerdings könnte man noch eine andere
    Überlegung anstellen:
    das Honorar für das zeichnen der blanken Genehmigung ist gering,
    ergiebiger ist die "eigentlich" vorher notwendige geistige Arbeit.
    stellt sich die Frage, was wurde mit welcher intensität erbracht? 😉
  4. Werkplanung: Detailtiefe & Maßstab für Bauausführung

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Genehmigungsplanung vs. Werkplanung
    Ihr Architekt hat wie gewünscht eine Genehmigungsplanung erstellt. Die ist im Maßstab 1:100. Die Bauunternehmen hätten jetzt gerne Werkpläne, die sind im Maßstab 1:50 und enthalten nebenbei viel mehr Detailinformation. Die haben Sie aber nicht beim Architekten in Auftrag gegeben. Eine 30 cm starke Außenwand ist möglich. Es kommt auf das Material an und ob der Wärmeschutznachweis damit erfüllt wird. Infos sollten in der Baubeschreibung und im Wärmeschutznachweis enthalten sein, beides gehört zur Eingabeplanung. Wenn eine Firma lieber einen anderen Stein und eine andere Wanddicke ausführen will, ist das eine Abweichung, die nicht der Architekt zu vertreten hat. Ist hierfür eine Umplanung erforderlich, so ist diese im Prinzip vergütungspflichtig, wenn die vorherige Lösung des Architekten bereits in Ordnung war. Einfach größer bauen ist riskant. Selbst wenn alle Abstandsflächen und Grenzabstände eingehalten sind, kann das zu einem Baustopp, einem Bußgeld und zur Verpflichtung führen, geänderte Pläne nachzureichen.
    Zur Höhe des Honorars: Hat der Architekt die Leistungsphasen 1-4, also Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf und Genehmigungsplanung erbracht, würde sich bei geschätzten Hauskosten von 175.000 € ein Mindesthonorar von knapp 5.200 € ergeben. Die "nackte" Eingabeplanung, also ohne Hirnschmalz, macht hiervon ein Viertel aus.
  5. Architektenhonorar: Freundschaftspreis unter HOAI-Mindestsatz

    Preis ok
    ... bin zwar kein Profi, sondern nur Bauherr. Kann aber soviel sagen aus eigener Erfahrung:
    • 2200 € für die Genehmigungsplanung sind ein Nasenwasser. Das muss ein guter Freund sein von Ihnen, der gerne seine Zeit verschenkt. Ich baue zwar auch mit einem befreundeten Architekten, aber wir bleiben zumindest beim Mindestsatz der HOA. Ihr Architekt ist wohl deutlich darunter.
    • Genehmigungsplanung ist nicht Werkplanung. Man kann nach den Plänen der Genehmigungsplanung nicht bauen, da fehlt vieles, wie z.B. Entwässerung etc.
    • Was ich nicht verstehen kann: Warum gehen Sie denn um Himmmelswillen zu einem Bauträger, wenn Sie einen Freund haben, der Architekt ist. Das geht mir ja gar nicht in den Kopf. Sie werden beim Bauträger keinen Cent sparen.
    • Wenn der Bauträger eine andere Wand nehmen will als Ihr Architekt geplant hat, kann der Architekt das nicht riechen. Verschiedene Materialen bedingen verschieden Dicken. Dem Bauamt müssen Sie formal Kenntnis von den neuen Plänen geben. Aber wegen ein paar Zentimetern regen die sich nicht auf, solange keine Grenzen deswegen überschritten werden. Auf dem Bau arbeiten ohnehin keine Uhrmacher und ein paar Zentimeter größer oder kleiner passiert schnell ...

    Viele Grüße

  6. DIN A3 Werkpläne: Praxiserfahrung auf der Baustelle

    Was ich vergaß ...
    Was ich vergaß das Format, DINAbk. A0 oder DIN A3:
    • Mein Haus steht fast, d.h. wir haben auch Werkplanung hinter uns.
    • Wir haben von Anfang bis Ende mit DIN A3 gearbeitet. Ich wüsste gar nicht, wofür ich DIN A0 bräuchte.
    • Wenn ich wollte, könnte mein Architekt die Pläne in DIN A0 ausdrucken (er nutzt AutoCad, da ist das nur ein Knopfdruck). Aber wie gesagt, was wollen sie damit? Auf einer windigen Baustelle gegen DIN A0 zu kämpfen, macht keinen Spaß. Die Details erkennt man auf DIN A3 vollkommen ausreichend.
  7. Bauleitung: Architekt als Bauleiter beauftragen sinnvoll?

    warum ohne Bauleitung?
    Da Sie einen Freund haben der Architekt ist, kann ich nicht verstehen wieso Sie Ihn nicht für alle Leistungen beauftragen.
    Sollte er das beruflich nicht dürfen, so empfehle ich Ihnen dringend einen anderen Architekten mit dem Bauvorhaben zu beauftragen, sonst sind Sie dem Bauunternehmer ausgeliefert.
    Früher oder Später entstehen die ersten Probleme, und dann suchen Sie bei Ihrem Freund wieder Hilfe, oder wir sehen und dann hier wieder.
    MfG
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar & Bauantrag: Freundschaftspreis – Was beachten?

    💡 Kernaussagen: Ein Freundschaftspreis für den Bauantrag kann deutlich unter dem HOAIAbk.-Mindestsatz liegen. Die Unterschiede zwischen Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Werkplanung) sind wesentlich für die Kosten. DINAbk. A3-Pläne sind auf der Baustelle oft praktischer als DIN A0. Die Beauftragung eines Architekten mit der Bauleitung schützt vor Problemen mit Bauunternehmen. Eine detaillierte Werkplanung ist für die Ausführung unerlässlich.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenhonorar: Genehmigungsplanung vs. Ausführungsplanung erwähnt, sollte der Architekt die HOAI-Einhaltung beachten, um Probleme mit der Architektenkammer zu vermeiden. Die Kosten für Ausführungspläne (Werkpläne) sind zusätzlich zu berücksichtigen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag DIN A3 Werkpläne: Praxiserfahrung auf der Baustelle betont die Vorteile von DIN A3-Plänen auf der Baustelle. Diese sind handlicher und leichter zu handhaben als größere Formate.

    💰 Zusatzinfo: Ein Freundschaftspreis von 2200 € für die Genehmigungsplanung ist sehr günstig, wie im Beitrag Architektenhonorar: Freundschaftspreis unter HOAI-Mindestsatz hervorgehoben wird. Dies kann jedoch zu Lasten der Vollständigkeit gehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab den genauen Leistungsumfang des Architekten ab, insbesondere ob Werkpläne (Ausführungsplanung) enthalten sind. Beauftragen Sie den Architekten idealerweise auch mit der Bauleitung, um während der Bauphase kompetente Unterstützung zu haben, wie im Beitrag Bauleitung: Architekt als Bauleiter beauftragen sinnvoll? empfohlen wird.

    📊 Zusatzinfo: Die Unterschiede zwischen Genehmigungsplanung (Maßstab 1:100) und Werkplanung (Maßstab 1:50) sind im Beitrag Werkplanung: Detailtiefe & Maßstab für Bauausführung detailliert beschrieben. Werkpläne enthalten deutlich mehr Detailinformationen, die für die Bauausführung notwendig sind.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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