Eigentumsübertragung vor Fertigstellung des Hauses (Bauträger)
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Eigentumsübertragung vor Fertigstellung des Hauses (Bauträger)

Hallo,
wir haben vor zwei Jahren eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Friedberg (Hessen) über einen Bauträger erwoben. Dieser wiederum hat einen Generalunternehmer beauftragt, das Haus zu errichten. Momentan sind etwa 70 % des Hauses fertiggestellt. Da es in der Vergangenheit zu häufigen Baustopps gekommen ist, weil der Bauträger die von uns erhaltenen und vertraglich festgelegten Bauraten nicht an den Generalunternehmer (Bauunternehmer) bezahlt hat, wollen wir gerne eine frühzeitige Eigentumsübertragung erreichen. Bis jetzt sind wir im Grundbuch nur vorgemerkt. Noch steht der Bauträger als Eigentümer im Grundbuch der Wohnung. Wir und die andere Käuferschaft befürchten, dass eine baldige Insolvenzeröffnung des Bauträgers ansteht. Um die ganze Prozedur mit dem Insolvenzverwalter etc. zu umgehen, haben wir vor, eine vorzeitige Eigentumsübertragung zu erzielen.
Wäre eine frühzeitige Überschreibung (bei 70 %iger Fertigstellung des Hauses) mit der Zustimmung des Bauträgers rechtlich grundsätzlich möglich?
Wir würden dann für die letzten Gewerke direkt den Bauunternehmer beauftragen. Auch wenn hierdurch Mehrkosten entstehen würden, wäre diese Lösung wahrscheinlich die Beste. Das einzige Manko bei dieser Vorgehensweise wäre der Verlust des 5 %igen Gewährleistungseinbehalts, welches wir im Falle einer vorzeitigen Eigentumsübertragung sofort an den Bauträger bezahlen müssten. Auch dies würden wir aber in Kauf nehmen.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
Marcel
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  • Marcel
  1. reicht nicht

    Eine Eigentumsübertragung reicht vermutlich nicht, um keinen Schaden aus der eventuellen Insolvenz zu erleiden, aber als Eigentümer im Grundbuch zu stehen hilft.
    Oft steht irgendwo: ... die Sache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ...!
    Auf jeden Fall sollte ein Fachanwalt einen Änderungs-Vertrag aufsetzen um nicht plötzlich mit in der Insolvenz zu sein.
    Jedes noch so kleine Vermögen geht in die Insolvenzmasse.
    Der Betrag für eine Gewährleistung muss auf ein separates Konto um es von der Insolvenz zu schützen.
    Geht es auf das Geschäftskonto des Bauträger ist der Betrag bei einer Insolvenz weg.
    Gruß
  2. Fertigsstellungsgarantie

    Bei großen Projekten wird von der Bauherrschaft meistens eine Bankgarantie verlangt, die die Fertigstellung des Baus im Falle der Insolvenz sichern soll. Kostet natürlich etwas. Kann (bei Ihnen leider "hätte man können") sowohl vom Generalunternehmer wie vom Bauherrn bestellt werden.
    Wenn Sie Eigentümer im Grundbuch sind, gehört das Grundstück mit allem, was darauf gebaut ist, Ihnen, sonst geht es in die Konkursmasse.
    Vormerkung im Grundbuch heißt im wesentlichen nur, dass der Generalunternehmer das Haus nicht einfach so an sonstwen verkaufen kann.
    Wenn sie gemäß Grundbuch Eigentümer sind, bedeutet ein Eigentumsvorbehalt an verbautem Material für den Generalunternehmer nur, dass Sie nachweisen müssen, dass die an Ihrem Bau ausgeführten Arbeiten bezahlt worden sind. Der Insolvenzverwalter muss noch ausstehende Aktiven eintreiben. Da sie ja hoffentlich keine Rechnungen für noch nicht ausgeführte Arbeiten beglichen haben, ist das dann kein Problem.

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