Schaut Euch mal im Link das Urteil an liebe Experten. Ich hätte ja hier aus der gängigen Praxis von Bauträgermodellen oder Erwerb mit Planung jede Wette gewinnen wollen, das auf die Erschließung GESt. anfällt. Jetzt sagt der BFH, nö, ist nicht.
Heißt das im Umkehrschluss dann entgegen gängiger Praxis, wenn Verkäufer und Bauträger nicht identisch sind, spielt es für die GESt doch keine Rolle, ob der Bauvertrag vor Grundstückserwerb unterzeichnet ist?!
Mich würde mal Euer erster Eindruck zu dem Urteil und der Begründung interessieren.
BFH, Urteil v. 21.3.2007, II R 67/05 (veröffentlicht am 23.5.07)
Grunderwerbssteuer jetzt geht es durcheinander BFH-Urteil
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